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EU-Verpackungsverordnung: Warum kleine Händler ihre Shops schließen


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PPWR – was klingt wie der Name für einen Kernreaktortypen, sorgt derzeit für Aufregung in sozialen Medien. Händler schließen ihre Onlineshops oder versenden nicht mehr ins Ausland. Insbesondere die Betreiber kleiner Onlineshops schlagen Alarm: Bedroht die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Verpackungsverordnung der EU, den Einzelhandel?

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Mit ihrem Inkrafttreten am Mittwoch steht die Verordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht über dem deutschen Verpackungsgesetz. Vor allem kleinere Onlinehändler klagen, dass sie die damit verbundenen Auflagen nicht stemmen können – und geben lieber auf.

Der Boom des Online-Shopping lässt auch die Berge von Verpackungsmüll wachsen. 40 Prozent des Plastikmülls in der EU sei Versandabfall, rechnet die EU-Kommission vor. Dass das kein wünschenswerter Zustand ist, darüber sind sich die meisten Akteure sogar einig – zumindest diejenigen, die sich schon bislang an den entsprechenden Systemen beteiligen können oder müssen.

Bislang galt bei Verpackungen aus Handelssicht ein vergleichsweise klares System. Es gab nur zwei Sorten von Verpackungen: alles, was nicht beim Verbraucher verbleibt oder reine Umverpackung ist, führte zu Rücknahmepflichten. Für Pfandflaschen, Fässer für giftige Stoffe oder Einwegpfandverpackungen galt: Die Hersteller müssen sich beim deutschen LUCID-System registrieren, bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Dort müssen zudem Daten zum Unternehmen und Versand abgegeben werden.

Wer aber auch Verpackungen verwendet, die üblicherweise beim Endkunden in die Mülltonne wandern, muss den Weg der „Systembeteiligung“ gehen: Sich registrieren und dann entsprechend der genutzten Verpackungen die Entsorgung oder das Recycling mitfinanzieren. Solche Systeme soll es in Zukunft in allen europäischen Staaten geben.

Doch damit endet die Klarheit bereits. Die „PPWR“ stellt die Anbieter vor ganz unterschiedliche Fragen. Eine der zentralen: Ab wann ist man eigentlich Hersteller einer Verpackung – und wann Erzeuger? Hier schafft die Verordnung eine komplizierte Abgrenzung mit unterschiedlichen Pflichten, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr vor allem kleine Händler vor Probleme stellt.

Erzeuger müssen sich etwa darum kümmern, dass die Verpackungen die Anforderungen der Verordnung erfüllen und alles dokumentieren. Hersteller sind verpflichtet, sich um die Entsorgung der Verpackungen zu kümmern. Das beinhaltet unter anderem, sich an den jeweiligen Recyclingsystemen der Länder zu beteiligen.

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Die EU nennt das „erweiterte Herstellerverantwortung“. Das EU-Recht hat dafür bisher die Möglichkeit der freiwilligen Zusammenarbeit mit einem Bevollmächtigten in dem jeweiligen Land vorgesehen. Dieser Bevollmächtigte wird mit den neuen Regeln zu einer Pflicht.

Beim Inlandswarenverkehr sind Erzeuger und Hersteller im Sinne der PPWR in der Regel identisch. Das gilt zum Beispiel für Händler, die Produkte unter einer eigenen Marke mit eigener Verpackung verkaufen. Beim Versand in ein anderes Land gilt grundsätzlich, dass derjenige als Hersteller gilt, der als erster das Produkt ins Land einführt.

Für spezialisierte Händler mit internationaler Kundschaft wird das zu einem Problem: Wer aus dem Ausland nach Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland versendet, gilt im Zielland der Sendung immer als Hersteller – egal, wie viele Sendungen es sind, ob 5 oder 5 Millionen – und muss dann die entsprechenden Pflichten erfüllen.

Eigentlich hat die PPWR unter anderem das Ziel, dass sich auch Direktimporteure an die europäischen Vorschriften halten. Denn auch chinesische, vietnamesische oder kanadische Versender sollen sich künftig an den Systemkosten von Entsorgung und Recycling beteiligen und problematische Verpackungen vermeiden. Auch wird mit der Regelung ein Wettbewerbsvorteil für Nicht-EU-Anbieter ausgeglichen.

Das erkennen auch alle Branchenverbände an – doch die Umsetzung ist das Problem. Die größte Hürde ist die Pflicht, in jedem europäischen Land zukünftig einen Bevollmächtigten nennen zu müssen, in das man seine Waren exportiert. Denn statt auf ein gemeinsames europäisches System setzt die Verpackungsverordnung weiterhin auf die verschiedenen Systeme in den Mitgliedstaaten.

Die Möglichkeit, dass analog zur Plattformregulierung des Digital Services Act (DSA) ein Firmensitz oder einzelner Bevollmächtigter in der EU reichen würde, sieht die PPWR nicht vor.

Während das für die Riesen der Branche kein Problem ist, wird es für kleine Versandhändler wie den vor allem über Social Media präsenten Pokémonkarten-Händler AlphaOmegaZ zu einem sehr großen. Selbst wenn er will, kann er bei manchen seiner Vertriebskanäle keine Länder ausschließen, weshalb der Anbieter seinen Shop bei Whatnot erst einmal dichtgemacht hat. Und damit ist er kein Einzelfall.

Die neuen Regeln sind seit April 2024 beschlossene Sache. Offenbar hat die Zeit den Anbietern nicht zur Vorbereitung gereicht. Allerdings gibt es in vielen EU-Staaten noch gar keine fertigen Systeme. Zudem fehlen nach wie vor die eigentlich nötigen Umsetzungsrechtsakte zur PPWR – also weitere Vorschriften auf EU-Ebene, wie die Verordnung konkret angewandt werden soll.

Die Aufregung ist nicht nur in den sozialen Medien groß. Händler sind verunsichert und sehen ihre Existenz bedroht. Für zusätzliche Verunsicherung sorgten verschiedene Auslegungen in der Frage, ob man schon durch das bloße Anbringen eines Versandaufklebers auf einen Originalkarton zum Erzeuger oder Hersteller wird. Zwar hat die EU-Kommission inzwischen klargestellt, dass das grundsätzlich nicht so ist, doch sehen Experten noch einige Fallstricke und offene Fragen.

Ansonsten rät die Kommission selbst erst einmal zur Gelassenheit. In einem umfangreichen Frage-und-Antwort-Katalog verweist sie darauf, dass die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden die Anbieter unterstützen sollten. Es ginge auf keinen Fall darum, Warenflüsse zwischen Unternehmen oder zu Verbrauchern zu unterbrechen oder zu behindern.

„Nur da, wo die Nichteinhaltung von einem Anbieter nicht korrigiert wird, sondern dauerhaft ist, sind die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung mit weiteren Maßnahmen wie Verboten oder Rückrufen befugt“, heißt es in dem Dokument – das rechtlich, anders als der Verordnungstext der PPWR selbst, allerdings keinerlei Verbindlichkeit hat.

Offenkundig ist aber auch den zuständigen Stellen bewusst, dass die Regelungen noch Nachbesserungsbedarf haben. Es gehe um einen „flexiblen und pragmatischen Ansatz“ und Entlastung von kleinen Unternehmen, betonte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel. Eine Vereinfachung der Regeln vor allem für kleinere Unternehmen sei bereits in Arbeit.

Laut dem Vorschlag soll mit dem sogenannten „Umweltomnibus“ die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu nennen, zumindest bis 2035 ausgesetzt werden. Der Vorschlag liege seit vergangenem Dezember bei Europaparlament und den Mitgliedstaaten, so die Kommission.


(vbr)



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#TGIQF: Das Newsticker-Quiz rund um die Nachrichten der zweiten Septemberwoche


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Und wieder ist anno 2026 eine Woche herum, in der man merkt: Die Urlaubs- und Sommerzeit ist vorbei und der heise Newsticker vermeldete wieder viele verblüffende Nachrichten. KI-Agenten von OpenAI scheinen beispielsweise eins der sieben mathematischen Millenniumsprobleme gelöst zu haben. Claude-Agenten haben wiederum Fermats letzten Satz nicht erstmals bewiesen: Der Beweis existiert bereits seit 1995, aber Claude-Agenten wollen ihn erstmals in einer vollständig Computer-verifizierten Fassung veröffentlicht haben.

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Meta ist es aufgefallen, dass eine smarte Brille mit Kamerafunktion auch für grobe Datenschutzverstöße genutzt werden kann und geht nun gegen einzelne Besitzer der Meta Glasses vor. Viel gelesen wurde zudem die Ankündigungen von Netflix, das Streamingangebot mal wieder zu verteuern, und Midea, eine Split-Wärmepumpe mit Propan auf den Markt bringen zu wollen.

Der Fokus liegt zudem langsam auf spannende Veröffentlichungen zum Jahresende. Nintendo hat den nächsten Teil der „The Legend of Zelda“-Reihe vorgestellt – er soll am 5. November auf den Markt kommen. Doch welcher Teil erhält denn eine Neuauflage? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Freitags-Newsquiz zum Wochenende.

Die heiseshow war Special Guest auf der IFA in Berlin. Moderatorin Anna Bicker hatte somit auch drei spezielle IFA-Fragen im Gepäck, die für heise online-Chef Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner nicht sehr schwer waren. Die drei Fragen sind auch dabei.

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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, auch bekannt als Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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KI-Update Deep-Dive: KI in der Popkultur – zwischen Vision und Wunschdenken


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Das sprechende Auto K.I.T.T. aus der Serie „Knight Rider“, die Roboter-Geschichten von Isaac Asimov oder die Omnidroids in Pixars „Die Unglaublichen“ – schon in unserer Kindheit und Jugend prägten fiktive KI-Systeme aus der Popkultur unsere Vorstellung von Künstlicher Intelligenz. Bei der ersten Live-Ausgabe des Podcasts auf der IFA sprach Moderatorin Isabel Grünewald mit der promovierten Quantenphysikerin und c’t-Redakteurin Dr. Sabrina Patsch darüber, wie realistisch diese Darstellungen tatsächlich waren und wie sich das Bild von KI in Filmen und Serien durch die allgemeine Verfügbarkeit von Chatbots gerade verändert.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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Die Popkultur kennt im Wesentlichen zwei Extreme. Auf der einen Seite stehen die treuen Diener wie Iron Mans Assistent J.A.R.V.I.S. oder der Bordcomputer der Enterprise. Auf der anderen Seite finden sich Tyrannen wie HAL 9000 aus „2001: Odyssee im Weltraum“ oder Skynet aus „Terminator“, die sich gegen ihre Erbauer wenden.

Dabei reicht die Idee eines künstlichen Wesens mit einem gewissen Maß an Intelligenz weit zurück. Patsch verweist auf den Golem aus der jüdischen Mystik, E.T.A. Hoffmanns Puppe Olympia in „Der Sandmann“ oder Mary Shelleys Frankenstein – all diese Geschichten thematisierten bereits die Erschaffung künstlichen Lebens. Das Wort „Roboter“ selbst stammt aus dem Drama „Rossum’s Universal Robots“ des tschechischen Autors Karel Čapek von 1920.

Schon in diesen frühen Erzählungen werden die Kreaturen oder Roboter den Menschen direkt oder indirekt zum Verhängnis. Beim Gedanken an KI außer Kontrolle haben viele von uns sofort das rote „Auge“ von HAL 9000 aus Stanley Kubricks Film von 1968 im Kopf. Doch wie realistisch war diese Vision? „Kubrick holte sich tatsächlich sehr viel Unterstützung“, sagt Patsch. Er sprach vor den Dreharbeiten mit etwa 50 Forschenden, darunter Marvin Minsky, Mitgründer des MIT Artificial Intelligence Laboratory. „Und deswegen ist das aus heutiger Sicht gar nicht so absurd, was wir da sehen.“

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Auf HAL folgten diverse andere KI-Bösewichte in Blockbustern, die sich den Menschen widersetzen oder sie umbringen wollen, um ihre Mission zu erfüllen. „Dabei interpretiert die Maschine den Arbeitsauftrag oft ganz anders als von den Programmierenden erwartet“, sagt Patsch. Inzwischen ist diese Problematik in der Realität angekommen. Erst kürzlich gelang es einer KI von OpenAI während eines Sicherheitstests, aus ihrer abgeschotteten Testumgebung auszubrechen und die Plattform Hugging Face zu hacken. „Auch diese KI wollte nur ihre Aufgabe besonders gut erledigen“, erklärt Patsch.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder dreimal die Woche Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Dieser gefährlichen Variante von KI steht das Bild der treu dienenden KI gegenüber. J.A.R.V.I.S. aus „Iron Man“ ist für Patsch das Idealbild des perfekten KI-Assistenten: „Er steuert den Anzug, überwacht die Umgebung, macht Recherchen und unterstützt bei allem.“ Heutige Systeme wie Gemini oder ChatGPT sind jedoch noch weit davon entfernt. „Der größte Unterschied ist, dass J.A.R.V.I.S. nicht nur ein Sprachbot ist“, erklärt Patsch. „Wir müssten viele kleine Bausteine zusammenführen, bevor ein Assistent gleichzeitig Sensoren auslesen, Geräte steuern, Daten auswerten und darauf aufbauend ein Feedback generieren kann.“

Auch humanoide Roboter wie die Replikanten aus „Blade Runner“ oder gar Lieutenant Commander Data aus Star Trek bleiben vorerst Science-Fiction. „Es gibt mehrere Baustellen“, sagt Patsch. „Ein ganz banales Ding ist Batterielaufzeit.“ Hinzu komme, dass Roboter meist auf spezielle Aufgaben trainiert werden. „Zur Zeit trainiert man die Maschinen auf eine spezielle Aufgabe oder vielleicht ein kleines Set an Aufgaben. Aber sie sind nicht so gut darin, alles gleichzeitig zu können.“

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Seit dem Start von ChatGPT beobachtet Patsch eine Verschiebung in der Darstellung von KI in Filmen. „Früher gab es diese mächtigen, fast mystischen, zerstörenden Maschinen“, sagt sie. Heute wird KI sehr viel alltäglicher dargestellt. „Sie ist der ständige Begleiter im Ohr und übernimmt ganz langsam die Kontrolle über unser Leben. Und die Menschen lassen das im Film irgendwie zu und stellen das nicht grundlegend in Frage.“

Patsch glaubt daher auch, dass „die KI“ in der Zukunft nicht mehr das zentrale Thema oder der übermächtige Widersacher in Filmen sein wird, sondern eher selbstverständlich im Hintergrund läuft: „So ähnlich wie Computer oder Raumfahrt mittlerweile nicht mehr das Zentrum der Handlung sind, sondern selbstverständlich.“ Sie könnte sich aber auch vorstellen, dass Frankenstein wieder zur Vorlage wird und wir Filme über künstlich erzeugte Intelligenz im menschlichen Körper sehen. „Das ginge dann aber eher in Richtung Horrorfilm“, räumt Patsch mit einem Augenzwinkern ein.


(igr)



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InterDigital verklagt Disney auf 101,7 Millionen Euro Schadensersatz


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Der Rechtsstreit zwischen InterDigital und Disney in Deutschland weitet sich aus. Der Patentverwerter fordert von Disney nun 101,7 Millionen Euro Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patents zur HDR-Bildtechnik. Die Klage liegt beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 7 O 8870/26, wie der US-Patentverwerter mitteilt.

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Grundlage ist das Patent EP 2 132 923. Das Landgericht München I hatte im November 2025 eine Verletzung durch Disney+ festgestellt und eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Forderung deckt nach Angaben von InterDigital den Zeitraum vom Disney+-Start in Deutschland im März 2020 bis zu dieser Entscheidung ab. Die Forderung beschränkt sich nicht auf Deutschland. Disney habe Server in der Nähe von Frankfurt genutzt, um patentverletzende Videostreams an Disney+-Abonnenten in 19 weiteren europäischen Ländern auszuliefern, heißt es in der Mitteilung.

Nach der Münchner Entscheidung nahm Disney Dolby Vision aus dem Angebot. Mittlerweile fehlt HDR im deutschen Angebot komplett, auch 4K-Auflösung war zwischenzeitlich nicht verfügbar. Disney räumte seinen Premium-Kunden deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach dem Wegfall von 4K und HDR ein. InterDigital wirft Disney vor, trotz dieser Einschränkungen kein Lizenzabkommen abschließen zu wollen.

Der Streit läuft seit Februar 2025. Inzwischen zählt InterDigital acht Unterlassungsverfügungen gegen Disney in Brasilien, Deutschland und vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC). Zuletzt erwirkte InterDigital eine dritte Unterlassungsverfügung vom UPC, die die Cast-Funktion von Disney+ betrifft.

Die Schadensersatzklage berührt die übrigen Verfahren nach Angaben von InterDigital nicht. Dazu gehören auch die beiden Klagen, mit denen der Patentverwerter gegen Disneys Umstieg auf den Videocodec VP9 vorgeht. Lizenzgebühren hat Disney nach Darstellung des Unternehmens bislang nicht gezahlt. InterDigital strebt nach eigenen Angaben ein Lizenzabkommen mit Disney an. Das Medienunternehmen hat sich zu der Forderung bislang nicht öffentlich geäußert.


(dahe)



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