Datenschutz & Sicherheit
EU will Alterskontroll-App an Google binden
Die EU-Kommission will das Alter von Internet-Nutzer:innen häufiger kontrollieren. Sie sollen etwa soziale Netzwerke oder Pornoseiten künftig nur dann nutzen dürfen, wenn sie zuvor das dafür festgelegte Mindestalter nachgewiesen haben.
Für den Nachweis entwickelt die EU-Kommission derzeit eine eigene App-Lösung. Ein erstes Konzept hatte sie im Frühjahr vorgelegt. Seit zwei Wochen gibt es einen Prototypen, dessen Quellcode öffentlich einsehbar ist.
In diesem Code haben interessierte Nutzer:innen nun Vorgaben gefunden, an denen sich Kritik entzündet. Erstens setze die Android-App demnach auf Google-Dienste und schließe damit alternative Android-Versionen aus. Zweitens verstoße die EU mit dem Prototypen ausgerechnet gegen Spezifikationen, die sie selbst vorgegeben hat.
Alternative Androids außen vor
Der Prototyp der Android-App verfügt derzeit über einen Verifizierungsmechanismus, den das Google-Ökosystem bereitstellt. Um sicherzustellen, dass die App authentisch ist, soll sie von Google geprüft werden. Dabei wird über Googles Dienst „Play Integrity“ unter anderem untersucht, ob die App aus dem Google Play Store bezogen wurde und ob sie auf einem von Google lizenzierten Betriebssystem läuft. Das schließt allerdings von Haus aus Google-freie Android-Versionen wie LineageOS, GrapheneOS, HarmonyOS oder e/OS aus, die viele aus Gründen des Datenschutzes bevorzugen.
Daniel Micay ist IT-Sicherheitsforscher und GrapheneOS-Entwickler. Er weist darauf hin, dass Android auch eine Hardware-basierte Verifizierung anbiete. Diese sie sicherer sei als die softwarebasierte Play-Integrity-Schnittstelle von Google.
Als Reaktion darauf schreibt einer der Entwickler:innen der EU-App via Github, bei der kritisierten Google-Bindung handele es sich lediglich um eine Empfehlung, keine Anforderung. „Dennoch erkennen wir an, dass dies ein sensibles Thema ist, und es ist möglich, dass wir es noch einmal überdenken müssen“. Er versichert, das Thema an die Verantwortlichen weiterzuleiten.
EU verstößt gegen selbst gesetzten Vorgaben
Andere Entwickler:innen kritisieren, dass die EU damit die Abhängigkeit von US-amerikanischen Techkonzernen erhöhe. Ihr Vorgehen widerspreche außerdem den von ihr selbst aufgestellten Vorgaben.
Der Kommission zufolge soll die Alterskontroll-App dem Prinzip der Interoperabilität folgen. Konkret heißt es in den Spezifikationen der Kommission, dass die App“eine nahtlose Integration über verschiedene Gerätebetriebssysteme, Brieftaschenanwendungen und Online-Dienste hinweg“ gewährleisten soll.
Die Entwicklerin Sylvia van Os weist darauf hin, dass diese Vorgaben durchaus erfüllt werden können. So komme beispielsweise die niederländische Identitäts-App Yivi ohne Google aus. Sie ist quelloffen und kann über alternative App Stores wie F-Droid bezogen werden. „Die Existenz von Yivi sollte ein ausreichender Beweis dafür sein, dass die Integration von Google Play Integrity unnötig ist“, schreibt van Os.
Vorläufer der EUDI-Wallet
Die Alterskontroll-App soll zunächst in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien getestet werden. Den Prototypen können diese Staaten in eigene nationale Apps integrieren oder als eigenständige App nutzen.
Die App soll eine Übergangslösung sein. Voraussichtlich Ende 2026 soll dann die geplante digitale Brieftasche der EU die Altersnachweise erbringen. Laut Kommission wird die aktuelle Anwendung mit der sogenannten EUDI-Wallet kompatibel sein.
Die europäische Brieftasche gilt auch als Prestige-Projekt von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). Im kommenden Jahr sind für das Vorhaben laut Haushaltsentwurf Finanzmittel in Höhe von 162 Millionen Euro eingeplant.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):
(des)
Datenschutz & Sicherheit
WordPress Theme Alone: Mehr als 120.000 Angriffsversuche dokumentiert
Eine Sicherheitslücke im WordPress-Theme Alone macht damit ausgestattete Websites verwundbar. Angreifer nutzen die „kritische“ Lücke bereits aus und führen Schadcode aus. Eine dagegen abgesicherte Version steht zum Download bereit.
Backoor-Attacken
Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Sie geben an, in der Spitze mehr als 120.000 Angriffsversuche beobachtet zu haben. Setzen Angreifer erfolgreich an der Sicherheitslücke (CVE-2025-5394) an, können sie ohne Authentifizierung aufgrund von mangelnden Überprüfungen Zip-Dateien mit Schadcode hochladen und ausführen.
Die Forscher erläutern, dass Angreifer versuchen, mit Schadcode verseuchte Plug-ins auf erfolgreich attackierten Websites zu installieren, um Hintertüren einzurichten. Admins sollten also nach ihnen unbekannten Plug-ins Ausschau halten.
Die Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in Alone – Charity Multipurpose Non-profit WordPress Theme 7.8.5 gelöst zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Wir veröffentlichen das neue Bundespolizei-Gesetz
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz für die Bundespolizei. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und an Verbände geschickt. Wir veröffentlichen das 170-seitige Dokument als PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Bundespolizeigesetz vollständig ersetzen. Das ist aus dem Jahr 1994 und damit laut Bundesregierung veraltet. Das neue Bundespolizeigesetz gibt der größten deutschen Polizei „zeitgemäße und moderne“ sowie „zusätzliche und neue Befugnisse“.
Staatstrojaner und Quellen-TKÜ plus
Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Die Befugnis ermöglicht nicht nur klassische Telefon-Überwachung, sondern auch den Einsatz von Staatstrojanern. Die Polizei soll Smartphones und Computer hacken und infizieren, um verschlüsselte Kommunikation „wie beispielsweise Skype oder Whatsapp“ auszuleiten.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundespolizei dabei auch auf gespeicherte Daten zugreifen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den „Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“ nicht zu erlauben. Gegen diese „Quellen-TKÜ plus“ laufen mehrere Verfassungsbeschwerden.
Fluggastdaten ohne Anordnung
Seit 2017 müssen Fluglinien sämtliche Passagierdaten von Flügen aus oder nach Deutschland an das Bundeskriminalamt übermitteln, das sie in einer Datenbank speichert und rastert. Die Bundespolizei kann Fluglinien anordnen, ihr Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen zu übermitteln.
Das neue Gesetz verpflichtet Fluglinien, sämtliche Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei zu schicken. Eine Anordnung ist nicht mehr nötig. Laut Innenministerium entfallen damit „aufwendige Verwaltungs-(streit-)verfahren und der Aufwand für die Identifizierung von Risikoflugstrecken“.
Wegfall der Errichtungsordnung
Wenn die Bundespolizei eine „automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten“ anlegt, muss sie bisher eine Errichtungsanordnung erstellen. Das Bundesinnenministerium muss zustimmen, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird angehört.
Das neue Gesetz streicht die Errichtungsordnung. Laut Innenministerium führt das „zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert das als „Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments“.
Zusätzliche, neue Befugnisse
Der Gesetzentwurf umfasst eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Zudem weitet das Gesetz existierende Befugnisse weiter aus. Das betrifft beispielsweise das Filmen mit Bodycams, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie eine DNA-Datenbank.
Keine Kennzeichnung, keine Quittung
Schon die Ampel-Regierung wollte das Bundespolizeigesetz reformieren. Ende 2023 hatte sie einen eigenen Entwurf beschlossen. Im Bundestag haben Abgeordnete und Sachverständige diesen Entwurf kritisiert.
Die Ampel wollte eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizisten einführen, um „polizeiliches Handeln für alle Bürger:innen transparenter zu machen“. Zudem sollten sich kontrollierte Personen „Kontrollquittungen ausstellen lassen“, um „das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken“. Beide Ideen hat die aktuelle Regierung wieder gestrichen.
In Richtung autoritärer Kontrolle
Das Gesetz ist aktuell ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium hat den Entwurf Ende letzter Woche an Länder und Verbände geschickt. Die dürfen jetzt Stellungnahmen abgeben – bis Ende nächster Woche. Zwei Wochen für 170 Seiten – in Ferien und Sommerpause.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger kritisiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sind ein klarer Schritt in Richtung autoritärer Kontrolle. Statt mehr Überwachung und weniger Transparenz brauchen wir eine stärkere demokratische und justizielle Kontrolle der Polizei.“
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