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Faltbares Apple-Handy: Kommt der Formfaktor des iPhone mini als „Pass“ zurück?


Handys mit Foldable-Technik bieten im aufgeklappten Zustand zwar einen großen Bildschirm, doch entspricht dieser nicht dem, was man etwa von Tablets gewohnt ist, weshalb man etwa bei Filmen einen schwarzen Rand hat und Apps seitenverhältnismäßig nur unschön unterbekommt. Der Grund: Das Außendisplay soll, wenn das Gerät geschlossen ist, ungefähr so groß sein wie bei einem normalen Handy. Apple scheint sich bei seinem lange erwarteten iPhone Fold nun zu einem Kompromiss durchgerungen zu haben: Angeblich strebt das Unternehmen eine Display-Ratio von gut 4:3 an. Das lässt sich aus Informationen des IT-Newsdienstes The Information schließen.

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Dieser hatte berichtet, dass das Außendisplay des iPhone-Foldable 5,3 Zoll betragen soll. Das entspricht ziemlich genau dem, was man vom iPhone 12 mini und iPhone 13 mini (von 2021 und 2022) kennt – allerdings breiter und niedriger. Aufgeklappt soll der innere Screen dann 7,7 Zoll haben. Die Anordnung legt nahe, dass Apples Falt-Handy eher das Format eines Reisepasses hat (wenn auch größer) als die üblicher „book style“-Foldables. Wie das ungefähr aussieht demonstrieren Bastler: Ausgedruckt auf X sowie in Form eines auf MakerWorld publizierten 3D-Druck-Dummys.

Der 4:3-Formfaktor würde Apples Gerät von bisherigen Foldables absetzen. Die Mock-ups zeigen, dass es sich durchaus ordentlich greifen ließe. iPhone 12 mini und iPhone 13 mini passten zudem prima in eine Hosentasche und waren zumindest bei bestimmten Zielgruppen sehr beliebt. Eine Teilreaktivierung dieses Designs wäre also willkommen. Apple hatte die mini-Familie nach zwei Baureihen eingestellt, weil sie sich offenbar schlecht verkaufte – danach kam das Plus-Modell, das größer war als das Standard-iPhone. Dieses wurde beim diesjährigen iPhone-Jahrgang durch das dünne Air-Modell ersetzt.

Spannenderweise ist nicht nur Apple an neuen Formfaktoren für Foldables interessiert. Angeblich steht auch Samsung kurz davor, ein „Wide Foldable“ ins Programm zu nehmen, wie Medien aus Südkorea berichten.

Statt 6,5 Zoll außen wie beim Galaxy Z Fold7 soll die nächste Generation auf 5,4 Zoll heruntergehen. Auch hier wird das Bildschirmverhältnis 4:3 angestrebt. Das nächste Galaxy Fold wird schon im kommenden Jahr erwartet – genauso wie das iPhone-Foldable, das wohl im September erscheint.

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(bsc)



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Last Call: c’t-Webinar – Wärmepumpentechnik für Einsteiger erklärt


Wärmepumpen gelten als Alternative zu klassischen Heizsystemen, weil sie den CO₂-Ausstoß senken und vor steigenden Heizkosten schützen können. Trotzdem fällt die Entscheidung vielen schwer. Zweifel betreffen vorwiegend den Einsatz in Bestandsgebäuden, die Effizienz ohne Fußbodenheizung und die als hoch empfundenen Investitionskosten.

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Das Webinar bietet eine herstellerunabhängige Einführung in die Wärmepumpentechnik. Referent Georg Schnurer erläutert die Funktionsweise verschiedener Wärmepumpentypen und zeigt, welche Schritte nötig sind, um ihre Eignung für das eigene Haus oder die Wohnung realistisch einzuschätzen.

Die Veranstaltung richtet sich an Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Schnurer räumt mit gängigen Vorurteilen auf, beleuchtet technische Grenzen und erklärt, was hinter dem Schlagwort Effizienz im Zusammenhang mit Wärmepumpen steckt. Sie erfahren außerdem, wie Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen zusammenspielen und welche Investitionskosten Sie grob einkalkulieren sollten.

Das Webinar ersetzt zwar keine persönliche Energieberatung, da eine fundierte Entscheidung stets eine detaillierte Gebäudeanalyse erfordert. Dennoch vermittelt das rund zweistündige Webinar Ihnen das nötige Wissen, um Angebote von Heizungsbauern besser beurteilen zu können. Im Anschluss bleibt in einer 45-minütigen Fragerunde Raum für individuelle Fragen.

Der Crashkurs findet am 29. Januar 2026 von 17:00 bis 20:00 Uhr online statt und kostet 69,00 Euro. Ein aktueller Browser reicht für den Livestream aus. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der heise-academy-Seite zum Webinar.


(abr)



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Elon Musk fordert 109 Milliarden US-Dollar von OpenAI


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Der Multimilliardär und wohl reichste Mann der Welt Elon Musk legt im Rechtsstreit mit dem KI-Softwareunternehmen OpenAI nach, das unter anderem ChatGPT betreibt. Seine Anwälte hätten von einem Experten Ansprüche in Höhe von bis zu 109,4 Milliarden US-Dollar errechnet. Musk hatte OpenAI 2015 einst mitbegründet und 38 Millionen US-Dollar Risikokapital beigesteuert, stieg 2018 aufgrund von Interessenkonflikten jedoch aus und reichte 2024 Klage wegen Vertragsbruch ein.

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Elon Musk wirft OpenAI und dem derzeitigen CEO Sam Altman vor, das ursprünglich gemeinnützige Unternehmen mehr und mehr in eine profitorientierten Firma zu verwandeln. Damit sei die Gründungsvereinbarung von OpenAI verletzt. Zudem gäbe es eine Verletzung treuhänderischer Pflichten sowie unlauteren Wettbewerb. Inzwischen leitet Musk mit xAI ein eigenes KI-Unternehmen, dessen Chatbot Grok unter anderem Teil des sozialen Netzwerks X (früher Twitter) ist.

Im März 2025 wies ein Gericht den Eilantrag von Elon Musk ab, OpenAIs Umstrukturierung zu stoppen. Zugleich entschied es aber, das Hauptsacheverfahren aufzunehmen. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.

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(chh)



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Überwachung der Reisewege: EU plant Ausweitung der Passagierdatenspeicherung


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Die digitale Überwachung von Reisenden innerhalb der EU soll deutlich erweitert werden. Was bisher primär Fluggäste betraf, wollen viele Mitgliedstaaten auf nahezu alle grenzüberschreitenden Verkehrsmittel ausdehnen. Ein internes Dokument des EU-Rates, das die Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, offenbart die Pläne der früheren dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur Weiterentwicklung der Beschattung von Touristen und Geschäftsreisenden. Das zunächst als vertraulich eingestufte Papier verdeutlicht, dass Sicherheitsbehörden eine „verkehrsträgerneutrale“ Überwachung anstreben.

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Seit 2016 verpflichtet die Richtlinie über Passenger Name Records (PNR) Fluggesellschaften, umfangreiche Datensätze ihrer Passagiere an Polizeibehörden wie hierzulande das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Diese Daten umfassen etwa Namen, Adressen, Zahlungsinformationen und sogar die Menüwahl. Algorithmen filtern diese Informationen, um „Personen von Interesse“ zu identifizieren. Die neue Initiative zeigt, dass dieses Prinzip auf den maritimen Sektor sowie den Fernverkehr auf Schiene und Straße übertragen werden soll.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Seeverkehr. Der ehemalige Ratsvorsitz hat vorgeschlagen, den Zugriff auf maritime Reisedaten zu harmonisieren. Dies betrifft Informationen, die Reedereien bei Kreuzfahrten und Fähren bereits erheben. Eine spezielle Arbeitsgruppe aus Mitgliedstaaten und der EU-Kommission soll technische Hürden abbauen.

Parallel soll die Überwachung des Landwegs forciert werden: Das Dokument nennt explizit Langstreckenbusse und internationale Züge. Auch die Ausweitung der automatischen Autokennzeichen-Erfassung ist Teil der Strategie, um Fahrzeugbewegungen über Grenzen hinweg präziser nachverfolgbar zu machen. Damit würde das bisherige Überwachungsnetz engmaschig über den gesamten Kontinent gespannt.

Ein kritischer Punkt ist die geplante Zweckänderung der Daten. Ursprünglich wurde die PNR-Speicherung mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte 2022 enge Grenzen und untersagte die anlasslose Massenspeicherung bei Flügen innerhalb der EU. Die neue Strategie lässt erkennen, dass die Mitgliedstaaten nun eine Nutzung über die Strafverfolgung hinaus anstreben, etwa fürs Grenzmanagement und die Migrationskontrolle.

Statewatch warnt, dass damit höchstrichterliche Vorgaben gezielt umgangen würden. Wenn Daten zur Terrorbekämpfung plötzlich zur Kontrolle des Aufenthaltsstatus oder zur Aufdeckung von Sozialbetrug nutzbar wären, drohe die Erosion von Datenschutzrechten. Die EU-Kommission müsse prüfen, ob „transportneutrale“ Regeln anstelle spezifischer Vorschriften für einzelne Verkehrsgattungen tatsächlich sinnvoll sind.

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Die Wirksamkeit der PNR-Sammlung wird generell hinterfragt. In Deutschland führte die Auswertung von 548 Millionen Datensätzen 2024 zu nur 1525 Verhaftungen. Dennoch drängen viele Mitgliedstaaten auf ein schnelles Vorgehen. Einige Delegationen fordern zwar, dass neue Ansätze verhältnismäßig sein und auf soliden Folgenabschätzungen basieren müssten. 2019 stellte sich die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auch noch gegen erste EU-Überlegungen, Reiseinformationen von Bahn- und Schiffspassagieren auf Vorrat zu sammeln. Doch die Zeichen deuten auf eine Ausdehnung einschlägiger Programme hin.

Die kommenden Monate dürften entscheidend werden: Im Sommer steht die nächste Evaluation der PNR-Richtlinie an, die als Basis für weitere Gesetzesvorschläge dienen dürfte. Ziel scheint Beobachtern zufolge der Bau eines lückenlosen digitalen Schutzwalls zu sein, der schier jede Reisebewegung innerhalb der Gemeinschaft registriert und analysiert.

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(nie)



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