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Kläger verlangen 2,36 Milliarden US-Dollar von Google nach Datenschutzurteil
Google ist nach einer mehrjährigen Sammelklage in den USA kürzlich bereits zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht hatte den Konzern für schuldig befunden, Daten über Nutzer gesammelt zu haben, obwohl die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Die Kläger hatten ursprünglich mehr als 30 Milliarden Dollar gefordert und haben jetzt eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe von 2,36 Milliarden Dollar beantragt. Google bezeichnet das Urteil als Missverständnis und hat Berufung angekündigt.
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Anfang September hatte ein kalifornisches Gericht geurteilt, dass Google wegen Irreführung beim Datenschutz 425 Millionen Dollar zahlen soll. Die Entscheidung beruht darauf, dass der Datenkonzern Aktivitäten im Internet und in Apps mitgeschnitten hat, auch wenn Anwender das explizit abgeschaltet haben. Die Geschworenen haben den Klagenden Schadenersatz zugesprochen, weil die gesammelten Daten einen Wert hätten und bei denen, die das Tracking deaktiviert haben, wohl auch noch mehr als im Durchschnitt. Weil sie aber keine Schäden erlitten hätten, sei die Summe nicht höher ausgefallen.
Kläger verlangen Datenlöschung und mehr Schadenersatz
Diese Woche haben die Kläger nachgelegt und beim Gericht einen Antrag auf dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe eingereicht. Laut Gerichtsdokument wird Google aufgefordert, das Sammeln und Speichern der Daten trotz Tracking-Abschaltung einzustellen, die bisher auf diese Weise gesammelten Nutzerdaten zu löschen, die entsprechenden Algorithmen, Modelle und Dienste zu löschen sowie einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, die Einhaltung der einstweiligen Verfügung durch Google zu überwachen und sicherzustellen.
Zudem soll Google zusätzliche 2,36 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen, praktisch als Beteiligung an den mit diesen Daten erzielten Gewinnen. Diese Summe sei eine „konservative Schätzung“ der Profite, die Google mit den illegitim von rund 98 Millionen Nutzern und 174 Millionen Geräten gesammelten Daten verdient habe.
Die Sammelklage wurde im Juli 2020 eingereicht und warf Google Irreführung bei Datenschutzeinstellungen vor. Damals hieß es, dass Google Usern zwar Kontrolle über ihre Daten verspreche und ihnen konkret anbiete, die Aufzeichnung der Web- und App-Aktivitäten zu unterbinden. Wenn man das aber nutze, würden trotzdem Daten gesammelt. Das erfolgt über das Software Development Kit (SDK) Firebase. Darauf basierende Apps registrieren jeden Aufruf einer App-Seite und melden zumindest die URL der Seite, die verweisende Seite (Referrer) und die Bezeichnung der Seite (Title) an Google-Server. Google erzwinge den Einsatz von Firebase regelrecht, so der Vorwurf. Denn ohne gäbe es weder Zugriff auf Google Analytics noch Googles Werbevermittlung. Auch für die Vermarktung der App in Googles Play Store herrsche Firebase-Zwang.
Google: alles nur ein Missverständnis
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Google sieht sich von den Klagenden, den Geschworenen und dem Gericht missverstanden. Schon nach dem ersten Urteil sagte Unternehmenssprecher Jose Castaneda: „Diese Entscheidung missversteht die Funktionsweise unserer Produkte. Unsere Datenschutz-Tools geben den Menschen die Kontrolle über ihre Daten, und wenn sie die Personalisierung deaktivieren, respektieren wir diese Entscheidung.“
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Laut Reuters bezeichnet Google die gesammelten Daten als pseudonym, nicht personenbezogen und sie würden sicher in verschlüsselten Systemen gespeichert. Zudem seien die Informationen nicht mit Nutzeridentitäten oder Google-Konten verknüpft. Deshalb hat der Datenkonzern diese Woche beim Richter die Ablehnung der Sammelklage beantragt. Google begründet dies auch damit, dass die Ansprüche von der App-Nutzung, den Erwartungen der Nutzer und anderen individuellen Faktoren abhängen.
Das Verfahren heißt Anibal Rodriguez, Julian Santiago, Susan Lynn Harvey et al v. Google und wird am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter Az. 3:20-cv-04688-RS geführt.
(fds)
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Nexperia-Ausfall: Die Autoindustrie versucht, einem Halbleitermangel zu begegnen
Ein Lieferverbot für den Chip-Zulieferer Nexperia könnte schon bald die ersten Autowerke stilllegen. Die Regierung in Den Haag hatte dem chinesischen Eigentümer von Nexperia Ende September die Kontrolle entziehen lassen – Gerichtsakten zufolge auf Druck der USA. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten für die Autoindustrie. Grund für den Konflikt ist nach Aussagen des niederländischen Ministerpräsidenten Dick Schoof Missmanagement der chinesischen Unternehmensführung. Der Eingriff des niederländischen Wirtschaftsministers Vincent Karremans bei Nexperia sei „keine Maßnahme gegen China“, versicherte der geschäftsführende Regierungschef der niederländischen Nachrichtenagentur ANP zufolge beim EU-Gipfel in Brüssel.
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China kritisiert Eingreifen der Niederländischen Regierung
Chinas Handelsminister Wang Wentao hatte das Eingreifen der niederländischen Regierung laut Angaben aus Peking im Telefonat mit Karremans kritisiert. Dies habe die Stabilität der globalen Lieferketten ernsthaft beeinträchtigt, sagte er. China fordere von den Niederlanden, das Land müsse die Angelegenheit schnellstmöglich lösen, hieß es. Nexperia mit Sitz im niederländischen Nijmegen ist ein wichtiger Anbieter sogenannter diskreter Halbleiter. Das sind eher einfache Bauteile, die aber für die Wirtschaft unverzichtbar sind. Internen Angaben von Volkswagen zufolge entfallen rund 40 Prozent des weltweiten Angebots an Standardchips für die Automobilindustrie auf Nexperia.
Die Halbleiter von Nexperia kommen häufig in elektronischen Steuergeräten von Fahrzeugelektroniksystemen zum Einsatz. Diese Einzelbauteile übernehmen unter anderem die Signalverarbeitung, sie regeln und stabilisieren die Spannung und binden Sensoren an.
Kunden sind die großen Autozulieferer
Bei einzelnen Bauteilen ist Nexperia nach eigenen Angaben Weltmarktführer. Zu den Kunden zählten – Stand August – Automobilhersteller wie Tesla und Zulieferer wie Bosch. Die meisten Autokonzerne werden nicht direkt beliefert. Nexperia-Chips befinden sich aber in Bauteilen, die von Zulieferern wie Bosch oder ZF kommen. Die Halbleiter sind zwar Massenware, jedoch bereits in der Produktion für einen genauen Einsatzzweck hin konfiguriert und damit weder schnell noch einfach ersetzbar. Die Autoindustrie rechnet für die Suche nach Ersatzlieferanten mit Monaten oder Quartalen.
Noch laufe die Produktion in den Autowerken aber noch normal, hieß es bei den deutschen Herstellern. VW zeigte sich zuversichtlich, Produktionsstopps noch abwenden zu können. Derzeit werde mit einem alternativen Lieferanten verhandelt, der den Lieferausfall der Nexperia-Halbleiter ausgleichen könnte, sagte Markenproduktionsvorstand Christian Vollmer. Noch am Mittwoch hatte VW vor möglichen Produktionsausfällen gewarnt, die auch kurzfristig möglich seien. Mercedes-Benz teilte mit, man sei „im Kurzfristzeitraum abgesichert“. Der Konzern arbeite „intensiv mit unseren Partnern daran, eventuell auftretende Lücken zu schließen“. Ähnlich hatte sich zuvor BMW geäußert.
Lieferketten stabil halten
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Zulieferer wie ZF richteten bereits Taskforces ein, um die Lage zu bewältigen. Gemeinsam mit Kunden und Lieferanten arbeite man daran, die von Nexperia-Produkten abhängigen Lieferketten weiterhin stabil zu halten und Alternativen zu prüfen. Bosch teilte auf Anfrage mit: „Wie andere Kunden von Nexperia stellt auch uns die aktuelle Situation vor große Herausforderungen.“ Expertenteams stünden im engen Austausch mit dem Hersteller sowie anderen Lieferanten und Kunden, um mögliche Einschränkungen bei der Produktion zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Wolfgang Weber, Vorsitzender Geschäftsführer des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, meint, die Krise müsse schnell politisch gelöst werden. Die Bundesregierung sucht bereits nach Lösungen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte am Mittwoch, man sei besorgt und mit den verschiedenen Beteiligten in engem Austausch – auch mit der chinesischen Regierung. Am Mittwochabend gab es dazu eine Schalte des Bundeswirtschaftsministeriums mit Verbänden und Unternehmen aus der Automobil- und Elektronik-Industrie. In der Folge warnte das Ministerium.
(fpi)
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„Staatliche russische Unterstützung“: EU sanktioniert die Kryptowährung A7A5
Der Europäische Rat hat am Donnerstag ein umfassendes, 19. Sanktionspaket verabschiedet. Es führt zahlreiche weitere restriktive Wirtschaftsmaßnahmen gegen Schlüsselsektoren ein, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine finanzieren. Die Sanktionen zielen auf die Bereiche Energie, Finanzen und den militärisch-industriellen Komplex ab. Erstmals geht es dabei auch um Blockchain-basierte digitale Zahlungsmittel.
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Die jüngsten Entwicklungen haben laut den europäischen Staats- und Regierungschefs gezeigt, dass Russland verstärkt Kryptowährungen nutzt, um bestehende Sanktionen zu umgehen. In diesem Kontext habe sich der Stablecoin A7A5, der „mit staatlicher russischer Unterstützung“ geschaffen worden sei, als wichtiges Instrument zur Finanzierung von Aktivitäten entwickelt, die den Krieg unterstützen.
Im Fokus: A7A5 und die Umgehung von Sanktionen
Um diese Umgehungsstrategie zu unterbinden, hat der Rat im Rahmen des neuen Pakets mehrere auf A7A5 bezogene Restriktionen eingeführt: Die Sanktionen treffen etwa den Entwickler von A7A5, den kirgisischen Emittenten des Coins und den Betreiber einer Handelsplattform, über die erhebliche Mengen von A7A5 gehandelt werden. Transaktionen mit diesem Stablecoin sind nun in der gesamten EU verboten. Erstmals verbieten die neuen Maßnahmen explizit die Nutzung dieser spezifischen Kryptowährung in der EU.
A7A5 ist an den russischen Rubel gekoppelt. Der Stablecoin wird in erheblichem Umfang für Transaktionen genutzt. Berichten zufolge wurden bereits über eine Milliarde US-Dollar pro Tag transferiert. Dies erleichtert grenzüberschreitende Zahlungen, was als Alternative zu gängigen Währungen die russische Kriegswirtschaft indirekt unterstützt.
Die Kryptowährung entwickelte ein Unternehmen namens A7, das mit dem sanktionierten russischen Staatsunternehmen Promsvyazbank (PSB) und dem moldauischen Bankier Ilan Shor in Verbindung gebracht wird, der ebenfalls auf Sanktionslisten steht.
Schlüsselmaßnahmen nicht nur im Finanzsektor
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Das Sanktionspaket markiert eine deutliche Weiterentwicklung des EU-Sanktionsregimes. Durch die Adressierung von Stablecoins und Offshore-Börsen soll die Integrität des finanziellen Sanktionsrahmens gestärkt werden. EU-Betreibern ist es jetzt untersagt, Krypto-Dienstleistungen und bestimmte andere FinTech-Services anzubieten, die es Russland ermöglichen, eine eigene Finanzinfrastruktur zu entwickeln und Sanktionen zu umschiffen. Die EU verbietet ihren Betreibern die Zusammenarbeit mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem Mir und dem Fast Payments System SBP.
Ferner werden die Sanktionen direkt auf eine Kryptowährungsbörse in Paraguay ausgeweitet, die eine Schlüsselrolle bei der Umgehung bestehender Beschränkungen gespielt hat. Durch diese Maßnahmen zielt die EU darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, die sich bislang insbesondere durch digitale Vermögenswerte geöffnet haben. Die EU-Kommission hatte zunächst noch weitergehende Sanktionen im Kryptosektor ins Spiel gebracht. Dezentrale Plattformen und private Krypto-Wallets lassen sich aber schwer kontrollieren.
Das Paket macht für alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden, eine vorherige Genehmigungspflicht erforderlich. Ferner beschränkt es die Bereitstellung von Diensten rund um KI, Hochleistungsrechner und die kommerzielle Raumfahrt auf russische Firmen und die Regierung. Dazu kommt ein Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten für kurzfristige. Enthalten ist zudem ein vollständiger Transaktionsbann für Rosneft und Gazprom Neft. Die USA haben gerade erst Sanktionen gegen die russischen Ölkonzerne Rosneft und Lukoil sowie diverse Tochterunternehmen verhängt.
(mho)
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