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Datenschutz & Sicherheit

FAQ zum c’t-Sicherheitstool Desinfec’t 2025


Ich habe Desinfec’t wie im Heft beschrieben unter Windows mit dem offiziellen Installationstool Desinfect2USB installiert. Dann habe ich den Stick, wie im Artikel erwähnt, beim ersten Start in einen nativen Stick konvertiert. Das hat aber glaube ich nicht richtig geklappt, denn wenn ich den PC jetzt vom Stick starte, taucht der Punkt zum Umwandeln wieder im Desinfec’t-Bootmenü auf. Was mache ich falsch?

Sie haben gar nichts falsch gemacht, und der Stick ist vollständig konvertiert. Dabei handelt es sich um einen Bug im Grand Unified Bootloader (GRUB) zum Starten von Linux-Systemen, der in Verbindung mit Desinfec’t auf manchen Computern auftaucht. Leider sind wir diesem Fehler bislang nicht auf die Spur gekommen und konnten ihn deshalb bisher nicht bereinigen. Wählen Sie einfach den Punkt „Desinfec’t starten“ aus. Im Anschluss sollte der Eintrag nicht mehr auftauchen.

Ich habe einen brandneuen Laptop mit einem Wi-Fi-7-Modul. Leider findet Desinfec’t mein WLAN nicht und ich kann keine Internetverbindung herstellen. Haben Sie einen Tipp für mich?

Das klingt so, als würde der Treiber für das WLAN-Modul fehlen. Desinfec’t hat für solche Fälle den alternativen Kernel 6.14 implementiert, der Treiber für sehr neue Hardware mitbringt. Um das System damit zu starten, wählen Sie einfach den entsprechenden Eintrag im Desinfec’t-Bootmenü aus. Bei einem Testsystem mit Wi-Fi 7 hat das bei uns geklappt.



Um Desinfec’t 2025 über die c’t-App herunterzuladen, müssen Sie lediglich auf „inkl. DVD als Download“ tippen und im Anschluss für die Versendung des Downloadlinks Ihre Mailadresse ein.

Ich möchte gerne meinen alten Desinfec’t-Stick löschen und wieder als normalen USB-Stick nutzen. Leider steht nach der Formatierung nur ein Bruchteil des eigentlichen Speicherplatzes zur Verfügung. Ist der Stick jetzt kaputt?

Nein, der Stick ist nicht kaputt. Das Problem ist, dass Desinfec’t auf mehreren Linux-Partitionen liegt, die Windows nicht alle sieht. Deshalb können Sie diese Partitionen mit den herkömmlichen Festplatten-Werkzeugen in Windows nicht ändern oder löschen. Dafür gibt es aber eine Lösung: Geben Sie unter Windows 10/11 im Suchfeld cmd ein und öffnen so die Eingabeaufforderung. Starten Sie dann das Windows-Dienstprogramm zum Verwalten von Laufwerken, indem Sie diskpart eintippen und die Eingabetaste drücken. Geben Sie list disk ein, um die am Computer angeschlossenen Laufwerke anzuzeigen. Mit dem Befehl select disk ? wählen Sie den Stick mit Desinfec’t aus. Das Fragezeichen steht für die Nummer des Datenträgers. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie den korrekten Stick ausgewählt haben: Der nächste Schritt löscht alle Daten unwiderruflich. Nun tippen Sie den Befehl clean ein. Mit create partition primary erzeugen Sie eine Partition auf dem Speicherstick. Anschließend formatieren Sie den Datenträger wie gewohnt über den Windows-Explorer und einem Rechtsklick auf „Formatieren“. Dann steht er wieder mit seiner vollen Kapazität zur Verfügung.

Ich habe noch den Stick mit Desinfec’t 2024 in der Schublade liegen. Kann ich den irgendwie auf die aktuelle Version upgraden?

Nein, das ist nicht möglich. Bitte installieren Sie neue Desinfec’t-Versionen nicht auf Sticks mit älteren Ausgaben, da es sonst zu massiven Fehlern im Betrieb kommt. Sie können den alten Stick aber wie unter „Desinfec’t-Stick löschen“ beschrieben formatieren und dann das neue Desinfec’t 2025 darauf installieren.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


2025-07-14
1074.12
88


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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