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FBI gelingt Schlag gegen Videospiel-Piraterie


Die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) hat mehrere Online-Marktplätze mit illegalen Kopien von Videospielen hat beschlagnahmt. Wie das FBI Ende vergangener Woche mitteilte, wurde das FBI-Büro in Atlanta bei den Emittlungen von der niederländischen Steuerfahndung Fiscale Inlichtingen- en Opsporingsdienst (FIDO) unterstützt.

Das FBI hat eigenen Angaben zufolge die Domains beschlagnahmt und die Infrastruktur der Webseiten abgeschaltet. Auf den betroffenen Seiten seien seit mehr als vier Jahren widerrechtliche Kopien von stark nachgefragten Spielen Tage oder gar Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin erhältlich gewesen. Zwischen dem 28. Februar und 28. Mai dieses Jahres seien 3,2 Millionen Downloads über diese Seiten erfolgt. Das FBI beziffert den Schaden auf rund 170 Millionen US-Dollar.

Das FBI hat die Domains mehrerer Webseiten beschlagnahmt, darunter „nsw2u.com“, „nswdl.com“, „game-2u.com“, „bigngame.com“, „ps4pkg.com“, „ps4pkg.net“ und „mgnetu.com“. Diese Domains haben demnach Zugriff auf die gehosteten Videospiele gewährt. Wer diese Webseiten jetzt ansurft, bekommt das FBI-Banner zur Beschlagnahmung der Domain zu Gesicht.

Zu den Drahtziehern und Betreibern hinter diesen Angeboten macht das FBI keine Angaben. Es ist nicht erkenntlich, ob den Strafverfolgern dazu keine Informationen vorliegen oder die Täter schlicht nicht greifbar sind.

Nicht nur US-amerikanische Strafverfolger können Erfolge gegen Kriminelle vorweisen. Ende Mai hat etwa Europol zusammen mit Microsoft die Lumma-Malware zerschlagen. Die hatte fast 400.000 PCs infiziert und dort Zugangsdaten, Kryptowährungen und Dokumente gestohlen.


(dmk)



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Faktencheck am Samsung-TV | heise online


Wenn Politiker in einer Talkshow etwas behaupten und man hat das Gefühl, dass die Aussage nicht stimmt, zückt man schnell das Handy. Mit Samsungs neuem „AI Companion“ kann man den Second Screen jetzt liegenlassen und stattdessen direkt am TV-Display nachfragen. Nützlich ist der Companion auch, wenn man bei einer Sportübertragung mehr zu den bisherigen Vereinen eines Sportlers oder zur Leistung des Gegners wissen möchte. Oder bei einem Film überlegt, welche Rollen die Hauptdarstellerin in anderen Filmen gespielt hat.



Hat man über Bixby die Perplexity-KI aufgerufen, bleibt der Stream in einem kleinen Fenster aktiv, darüber erscheint die Antwort und neben das aktive Fenster werden weitere Videovorschläge zum Thema angezeigt.

Samsung hat für die Antworten drei KI-Modelle vorgesehen: Perplexity, Google Gemini und Microsofts Copilot. Direkt mit Samsungs Sprachassistent Bixby verbunden ist Gemini: Drückt man die KI-Taste auf der Fernbedienung, öffnet sich ein Fenster mit Vorschlägen zum Einsatz des intelligenten Begleiters am großen Schirm. Das TV-Programm beziehungsweise der Stream läuft in einem kleineren Fenster weiter.



Wers noch genauer wissen will, klickt auf den Button „more“, dann gibts eine ausführliche Antwort, die den Stream aber verdeckt.

Anschließend kann man über Bixby die Google-KI Gemini befragen und erhält prompt eine ausführliche Antwort. Auch dabei bleibt der laufende Stream im kleinen Fenster aktiv. Wie üblich kann man von hier aus auch weiter befragen, die Funktionsweise ähnelt dann der am Smartphone oder PC.

Microsofts Copilot und die Perplexity-KI sind dagegen als App unter der Smart-TV-Oberfläche eingebunden. Ruft man sie auf, verlässt man den laufenden Stream und die KI füllt den kompletten Schirm. Für den schnellen Faktencheck wird man deshalb eher bei Gemini bleiben.

Wir konnten die Integration der neuen Funktion am IFA-Stand ausprobieren: Der Chatbot im TV hat unsere Fragen gut erkannt, antwortete wie am PC oder Smartphone recht umfangreich und schlug zudem weitere Fragen zum Thema vor. Auf der IFA war die Erkennung auf Englisch voreingestellt, die KIs in den Samsung-TVs werden aber auch Deutsch unterstützen.

Der AI Companion soll in den 2025er-TV-Modellen ab der Neo QLED-Reihe Q7, den Micro-LED-TVs, den OLEDs und The Frame laufen. Zudem soll die KI in die Smart-Monitore M7, M8 und M9 integriert werden. Ob auch ältere Modelle später ein Update bekommen, ist noch offen.



Um Streams bei Abfragen im kleinen Fenster weiterlaufen zu lassen, benötigt Samsung die Metadaten der TV-Sender; das können auch Metadaten aus online-Senders wie Samsungs TV Plus sein.

Samsung benötigt für die KI-Abfragen im laufenden Bild die zugehörigen Metadaten des Anbieters. Aktuell kann Samsung deshalb das Bild von Live-TV-Sendern wie ARD und ZDF, Samsungs eigenem Online-TV-Angebot „TV Plus“ und die Sender von per HDMI angeschlossenen Set-Top-Boxen neben die KI-Antworten platzieren. Die Einblendung neben dem Stream soll künftig aber auch bei Netflix & Co. möglich sein. Daran arbeite man derzeit, erklärte ein Samsung-Sprecher gegenüber c’t.


(uk)



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Nach Google-Milliardenstrafe: Neue US-Zölle angedroht


Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Die Strafe löste eine harsche Reaktion von US-Präsident Donald Trump aus, der mit neuen Zöllen gegen die EU drohte.

Der Vorwurf der Kommission gegen Google: Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt. Google bezeichnete die Entscheidung als falsch und will in Berufung gehen.

Laut EU entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen schaltet auf den eigenen Webseiten und Anwendungen einerseits selbst Werbung, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen.

Konkreter lautet der Vorwurf aus Brüssel: Google habe den Werbetreibenden und den Anbietern von Werbeplätzen den eigenen Marktplatz AdX bevorzugt vorgeschlagen. Dies habe zu höheren Kosten geführt, die am Ende auch an Verbraucher weitergereicht worden seien. Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen – und geht noch weiter: Aktuell sehe es danach aus, dass die Trennung von einem Teil des Werbegeschäfts der einzige Weg sei, den Interessenkonflikt auszuräumen.

Google konterte, die Geldstrafe sei ungerechtfertigt und die verlangten Änderungen würden „Tausenden von europäischen Unternehmen schaden“, da sie deren Geschäft erschweren. „Die Bereitstellung von Diensten für Werbekunden und -verkäufer ist keineswegs wettbewerbswidrig, und es gibt mehr Alternativen zu unseren Diensten als je zuvor“, hieß es.

Die Strafe könnte nun auch politische Folgen nach sich ziehen. US-Präsident Donald Trump kritisierte sie als nächsten Schlag gegen „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump auf seiner eigenen Online-Plattform „Truth Social“.

Konkret drohte der Präsident eine Untersuchung auf Basis von Artikel 301 des US-Handelsrechts an, der Zölle als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken vorsieht. Die EU und die US-Regierung hatten sich erst im Juli auf eine umfassende Handelsvereinbarung geeinigt, deren Details gerade noch geklärt werden. Die Europäer akzeptierten dabei unter anderem einen generellen US-Zoll von 15 Prozent auf ihre Waren.

Trump hatte kürzlich bereits mit zusätzlichen Zöllen für Länder gedroht, die amerikanische Technologieunternehmen aus seiner Sicht angreifen. Dabei ging es ihm um digitale Regulierungen, die er kritisch sieht. Die US-Regierung fordert schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.

Auch die US-Regierung sieht bei Google eine Monopolstellung und hat bereits versucht, dagegen vorzugehen. Zunächst stand bei dem Kartellverfahren eine Aufspaltung des Konzerns im Raum, jetzt endete es aber in Auflagen für den Suchmaschinen-Riesen. Google darf Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, entschied das Gericht. Das Urteil wird nun vielfach als zu mild kritisiert, unter anderem von Google-Wettbewerbern und Verlegern.


(nen)



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Smart Glasses in Berlin – mal wasserdicht, mal sylisch, mal mit farbigem Display


Bereits auf der diesjährigen CES zeichnete sich ab, dass sich smarte Brillen mit integriertem KI-Assistent nach dem Erfolg der Ray-Ban Meta zum Trendthema entwickeln könnten. So verwundert es nicht, dass auf der diesjährigen IFA neben der bereits von c‘t vorab getesteten Rokid Glasses weitere Prototypen kommender Modelle zu sehen sind. Und dabei gibt es in Berlin durchaus schon einige Überraschungen.



Bei der TCL X3 Pro stecken Kamera und LED nicht in den Ecken des Bügeln, sondern im Nasensteg. Das trägt ziemlich stark auf.

(Bild: Heise Medien / Nico Jurran)

Die größte gelang dabei sicherlich TCL: So können Messebesucher auf dem Stand des chinesischen Unternehmens (Halle 21, Stand 101) bereits Prototypen des für Oktober/November vorgesehenen Modells RayNeo X3 Pro aufsetzen. Das verwendet die von der Rokid bekannte „Waveguide“-Displaytechnik mit Projektion auf matte Flächen in beiden Brillengläsern. Die „Firefly“ genannte optsche Engine zeigt Text und Grafiken bei diesem Modell aber nicht nur in grün, sondern laut Hersteller in 16,7 Millionen Farben an – und mit einer Spitzenhelligkeit von 6000 statt 1500 Nits. Die Kamera samt LED (blinkt bei laufender Aufnahme) ist dafür in den Nasensteg in der Mitte gewandert, was diesen allerdings im Vergleich zu anderen Smart Glasses etwas wuchtiger wirken lässt.

Einen offiziellen Preis nennt TCL noch nicht, dieser soll sich aber in der Region um 1500 Euro bewegen. Damit wäre die smarte Brille rund dreimal so teuer wie das Rokid-Modell. Wie dieses bietet es ein integriertes Audiosystem, über das sich etwa Musikhören und Telefonieren lässt. Ein KI-Assistent (Alibabas Qwen) sowie Teleprompter- und Übersetzungsfunktionen sind ebenfalls integriert.

Ein Startup aus Berlin greift wiederum das Grundkonzept der Ray-Ban Meta – als Brille mit integrierter Kamera und Audiosystem, aber ohne Display – auf und entwickelt es weiter. Und L’Atitude 52°N präsentiert auf der IFA (Salle 25, Stand 344) dabei gleich drei besonders stylische Modelle. Die sind im Unterschied zur Ray-Ban Meta zudem nicht nur gemäß IPX4 gegen Spritzwasser geschützt, sondern nach IP65 auch gegen Strahlwasser. Auch das Ladeetui mit 200-mAh-Akku ist entsprechend wasserresistent.



L’Atitude 52°N will zum Marktstart gleich drei stylische Smart Glasses veröffentlichen.

Eine weitere Besonderheit ist ein spezielles Brillenband, das die Brillen um eine Walkie-Talkie-Funktion über Bluetooth Mesh für bis zu acht Personen erweitert. Gruppen sollen so auch in abgelegenen Gegenden ohne Mobilfunkempfang und Internet miteinander verbunden bleiben. Zur Finanzierung seiner smarten Brillen hat L’Atitude 52°N parallel zum IFA-Start eine Kickstarter-Kampagne gestartet, bei der die Brillen zu Preisen von 220 Euro (mit Ladeetui) angeboten werden. Als Auslieferungstermin peilt das Startup Dezember an.

Rokid selbst zeigt in Berlin neben seiner smarten Brille, die vor Ort (Halle 6.2, Stand 169) ausprobiert werden kann, das angekündigte Etui mit integriertem Akku und die Brillenglas-Clips. Menschen mit Sehschwäche können damit später zusätzliche Korrekturgläser (von den Augen aus betrachtet) vor die eigentlichen Waveguide-Gläser anbringen.



Die Rokid-Brille wird mit standardmäßig mit einem gewöhnlichen Etui ausgeliefert. Man kann sie gegen Aufpreis aber auch mit einem Ladeetui mit integriertem Akku enthalten.

(Bild: Heise Medien / Nico Jurran)

Mittlerweile hat der chinesische Hersteller auch das im c’t-Artikel angesprochene Problem behoben, das nach dem Transfer von mit der Brille aufgenommenen Videos auftrat. Auslöser war laut Hersteller, dass die Brille mit 60 Hertz aufzeichnete, die Begleit-App das Video aber mit 50 Hertz ausspielen wollte. Weiterhin ist in der App nun angegeben, dass der später kostenpflichtige Übersetzungsdienst von Microsoft stammt.

Sharp zeigt an seinem nur Businesspartnern zugänglichen Stand (Halle 22, Stand 101) drei Modelle: das Seriengerät Dynabook dynaEdge XR1, welches das Unternehmen auf seinem japanischen Heimatmarkt bereits anbietet, sowei zwei Prototypen mit unterschiedlicher Ausstattung. Spannend ist hier vor allem der „Full Colour“-Prototyp, der wiederum die Waveguide-Technik nutzt, allerdings in 1080p-Auflösung und in Farbe statt nur in grün. Auf Nachfrage erklärte das Unternehmen, dass man aktuell den Markt beobachte und noch keine Entscheidung hinsichtlich eines Starts außerhalb Japans getroffen habe.


(nij)



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