Künstliche Intelligenz
Finanzamt 2.0: Steuerbehörden sollen KI mit echten Bürgerdaten trainieren
Die Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung soll einen Zahn zulegen, was Datenschützer und IT-Experten hellhörig machen dürfte. Mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2026 bereitet die Regierung den flächendeckenden Einzug von Systemen mit Künstlicher Intelligenz in die Finanzämter vor. Der Gesetzgeber reagiert damit nach eigener Darstellung auf den fachlichen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, das komplexe deutsche Steuerrecht im digitalen Zeitalter noch effizient verwalten zu können.
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Die technologische Aufrüstung soll laut dem Entwurf vor allem dazu beitragen, den Erfüllungsaufwand in den Behörden zu senken und die Bearbeitung von Steuererklärungen im Massenverfahren zu beschleunigen. Für die Steuerzahler heißt das im Gegenzug, dass ihre sensiblen Finanzdaten künftig zur Optimierung staatlicher Algorithmen herangezogen werden sollen.
Der Kern der Neuregelung verbirgt sich hinter einer unscheinbaren Anpassung der Abgabenordnung. Konkret geht es um den Paragrafen 29c, der die Nutzung personenbezogener Daten für datentechnische Zwecke regelt. Bislang war es für die Finanzbehörden rechtlich aufgrund des Zweckbindungsgrundsatzes der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr schwierig, KI-Systeme mit realen Steuerdaten zu füttern.
Nun soll die gesetzliche Erlaubnis kommen, echte, unveränderte Steuerdaten für die Entwicklung, Überprüfung und Modifikation automatisierter Verfahren verwenden zu dürfen. Ein Training mit fiktiven Testdaten sei nicht zielführend, lautet die Begründung, da ein modernes KI-System ohne den Zugriff auf reale Datenstrukturen und Zusammenhänge seine Funktionsfähigkeit verliere oder ungenaue Ergebnisse liefere. Gerade wenn Informationen aus verschiedenen behördlichen Systemen eindeutig miteinander verknüpft werden müssten, stoße die Erstellung künstlicher Testfälle an wirtschaftliche und logische Grenzen.
Echte Steuerdaten für treffsichere Algorithmen
Um den Vorgaben des Datenschutzes dennoch gerecht zu werden, soll der Gesetzgeber das KI-Training mit einer Schutzmaßnahme verknüpfen: Die genutzten personenbezogenen Trainingsdaten müssen dem Plan nach spätestens ein Jahr nach Ende der jeweiligen Entwicklungs- oder Überprüfungsmaßnahme unwiderruflich gelöscht werden. Diese Frist soll verhindern, dass dauerhafte, gläserne Profile von Steuerzahlern zu Forschungszwecken in den Systemen verbleiben.
Zudem versichert das Finanzressort, dass KI im Steuerverfahren nur als Hilfsmittel fungieren werde. Die Entscheidungsbefugnis und die finale Prüfung verblieben beim menschlichen Sachbearbeiter im Finanzamt. Automatisierte, rein algorithmische Steuerbescheide, die zum Nachteil der Bürger ausfallen, soll es nicht geben. Die KI soll primär die Rolle eines Vorprüfers übernehmen, der Unregelmäßigkeiten aufdeckt.
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Um die Attraktivität für forschende Unternehmen zu steigern, sieht der Entwurf eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vor. Unternehmen sollen künftig bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen können. Bislang lag der Deckel bei 15 Millionen. So will das Ministerium einen starken steuerlichen Anreiz setzen, um private Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI, Halbleitertechnik und grüne Energien im Inland zu halten und auszuweiten.
(nie)