Künstliche Intelligenz

Firma hafter für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb


Für Risiken und Nebenwirkungen haftet der Arzt, wenn sein Chatbot Falschangaben macht. Das hat der vierte Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Fall eines KI-Chatbots, der den beiden promovierten Medizinern „Dr. Rick & Dr. Nick“ frei erfundene Facharzttitel wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ und „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ andichtete.

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Das Verhalten des Chatbots sei unzulässig. Und auch, wenn er keinerlei fehlerhafte Datengrundlage an den Bot gegeben habe, sei der Betreiber für die Falschangaben seines eigenen Bots verantwortlich. Somit liege ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb vor.

Die ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren (AZ 4 UKl 3/25) am OLG Hamm liegt derzeit noch nicht vor. Die beklagten Mediziner verdanken ihre Bekanntheit unter anderem einem Fernsehformat und intensiver Präsenz in Sozialen Netzen. Einem weniger dem medialen Schönheitsideal orientierten Publikum wurden sie auch durch kritische Beiträge über das Gebaren der beiden unter anderem im WDR bekannt.

Da es sich bei der Frage der KI-Halluzinationsverantwortung um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, haben die Richter im westfälischen Hamm in dem Verfahren die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Die beklagte Firma unterlag vor dem obersten ordentlichen deutschen Gericht bereits einmal aufgrund unzulässiger Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe.


(mack)



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