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Fliegen am Limit: Metas neuer 3D-360-Grad-Film lässt Extrem-Flugsport erleben


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Der etwa einstündige Film begleitet die Wingsuit-Athleten Fred Fugen und Vincent Cotte in die italienischen Dolomiten und dokumentiert zwei waghalsige Stürze in die Tiefe. Besonders spektakulär ist der zweite Sprung, der haarscharf an Felsen vorbei durch einen engen Canyon führt.

Die Flüge wurden aus der Nähe mit einer Drohne gefilmt, die eine schwere 360-Grad-Kamera mit sich trug. Gesteuert wurde das System von einem Drohnenpiloten aus einem Helikopter, der Sichtkontakt zur Drohne halten musste. Bei einem späteren Dreh an einem anderen Ort klappte das nicht und das Fluggerät stürzte mitsamt Kamera in die Tiefe. Die Aufnahme wurde nicht wiederholt.

Der zweite Teil des Films dokumentiert eine Expedition der Paragliding-Athleten Aaron Durogati und Matthias Weger nach Pakistan. Mithilfe thermischer Aufwinde steigen sie auf mehrere tausend Meter Höhe und gleiten entlang der imposanten Bergketten des westlichen Himalajas.


Zwei Paraglider im Tandemflug mit herabhängender Kamera.

Zwei Paraglider im Tandemflug mit herabhängender Kamera.

Trotz einiger Pannen verliefen die Dreharbeiten für alle Beteiligten glimpflich.

(Bild: Jonathan Griffith Productions / Red Bull)

Auch dieser Abschnitt der Dreharbeiten erwies sich als technisch aufwendig und riskant: Der fliegerisch unerfahrene VR-Dokumentarfilmer Jonathan Griffith bediente die Kamera im Tandemflug mit einem Paragliding-Profi. Das 15 Kilogramm schwere 360-Grad-Kamerarig baumelte dabei unterhalb der Fliegenden. Sobald das Team einmal in der Luft war, gab es kein Zurück und keine Möglichkeit, die Aufnahme zu pausieren, erklärt Griffith.

In puncto Bildqualität gehört der 3D-360-Grad-Film nicht zum Besten, was man in diesem Bereich bislang gesehen hat. Was auch an den Motiven liegt: Bei weiten Landschaftspanoramen geraten Auflösung und Tiefenwirkung aktueller VR-Kameras an ihre Grenzen. Für filmbegeisterte Besitzer einer Meta Quest ist Touching the Sky VR dennoch Pflichtprogramm, nicht zuletzt, weil die Aufnahmen in ihrer Art nahezu einzigartig sind.

Dasselbe gilt für die früheren Kollaborationen zwischen Meta und Jonathan Griffith „Everest VR: Journey to the Top of the World“ und „Alex Honnold: The Soloist VR„. Alle drei Filme sind über die VR-App Meta Quest TV verfügbar. Wir empfehlen die Zwischenspeicherung der 360-Grad-Filme für eine etwas bessere Bildqualität.

Ein 30-minütiges 2D-Making-of zeigt die Herausforderungen und Gefahren, mit denen das Filmteam während der Dreharbeiten konfrontiert war.


(tobe)



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Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung


Seit 2023 gilt die „Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren“ europaweit als Rechtsgrundlage für Strafverfolgungsbehörden aller Mitgliedsländer. Sie berechtigt Behörden, sich aus jedem anderen Unionsstaat ermittlungsrelevante Daten zu beschaffen, sofern die höchste Haftstrafe für einen Tatbestand mindestens drei Jahre beträgt. Noch gelten Übergangsfristen, aber spätestens in einem Jahr muss der gesamte Prozess einer automatisierten Bearbeitung und Übermittlung funktionieren: Die Anordnungen zur Herausgabe (European Production Order Certificate, EPOC) oder vorsorglichen Speicherung (European Preservation Order Certificate, EPOC-PR) digitaler Beweismittel müssen den Auskunftsverpflichteten elektronisch zustellbar sein und ihre Beantwortung muss mittels technisch standardisierter Verfahren erfolgen – je nach Schwere des Verdachtsfalls binnen acht Stunden bis maximal zehn Tagen.

Zwischen den Behörden der EU-Mitglieder gibt es solche Abkommen schon lange, auch die technischen Rahmenbedingungen sind dort weitgehend etabliert. Neu ist, dass die Adressaten der E-Evidence-Verordnung nicht Amtskollegen, sondern Provider im weitesten Sinne sind – ein Ermittlungshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Barcelona an einen E-Mail-Dienst in München ist ein realistisches Szenario. Denn die berechtigten Stellen, die eine solche grenzüberschreitende Datenübermittlung anfordern können, sind genauso weit zu fassen wie ihr Gegenüber, die Betreiber der Kommunikationsdienste. Auskunftspflichtig sind nicht nur Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider, sondern prinzipiell alle Organisationen, die kontenbasiert die Verarbeitung und Speicherung von Daten und Kommunikation ihrer Nutzer ermöglichen.

  • Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet europaweit Provider und Plattformbetreiber zur Herausgabe elektronischer Beweismittel bei Ermittlungsverfahren – mit Fristen von acht Stunden bis zehn Tagen.
  • In Deutschland sind rund 300.000 Stellen auskunftspflichtig, von TK- und Cloud-Providern über Marktplätze und Spieleplattformen bis zu Foren und Smarthome‑Diensten. International tätige Plattformen kommen hinzu.
  • Betroffene Unternehmen stecken in der Zwickmühle zwischen schneller Lieferung und DSGVO‑Risiken. Unterschiedliche nationale Rechtslagen, privilegierte Kommunikation und überlastete Staatsanwaltschaften erschweren rechtssichere Entscheidungen.
  • Die zu erwartende Anfrageflut wird enorm und reicht durch die Budapester Konvention über Europa hinaus. Betroffene Organisationen müssen jetzt Zuständigkeiten klären und Prozesse etablieren, statt auf Ausnahmen zu hoffen.

Die Anzahl der Betroffenen, die nach der E-Evidence-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren verpflichtet wären, beläuft sich allein in Deutschland auf rund 300.000, darunter Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und sogar Einzelpersonen. Primär sind zwar „interpersonelle Kommunikationsdienste“ wie Voice over IP, SMS und andere Messenger sowie E-Mail-Dienste benannt, darüber hinaus sind für die E-Evidence-Abfragen aber auch „beispielsweise Online-Marktplätze, die es Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren, und andere Hosting-Dienste, einschließlich Cloud-Computing-Diensten, sowie Plattformen für Online-Spiele und Online-Glücksspiele“ relevant. Zu den 300.000 deutschen Adressaten der Verordnung käme dann eine kaum zu beziffernde Zahl international tätiger Plattformen hinzu, sofern die ihre Dienste auch deutschen Nutzern anbieten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Europarecht: Diese Pflichten bringt die E-Evidence-Verordnung“.
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Vodafone erweitert Sortiment an Refurbished-Smartphones


Das Tochterunternehmen des britischen Telekommunikationsunternehmens Vodafone baut sein Sortiment an Refurbished-Smartphones mit dem Partner Recommerce aus. Eigenen Angaben zufolge biete man nun rund 500 Modelle in „allen gängigen Farben und verschiedenen Zustandskategorien“ an. Das Angebot sei sowohl für Kunden als auch Nicht-Kunden zugänglich – und sei nicht mit einem Vertragsabschluss verbunden.

Smartphones ein zweites Leben zu schenken, liegt laut den Marktforschern von Nielsen IQ (Niq, ehemals GfK) im Trend. Im Vergleich zum Vorjahr sei der Markt für Refurbished-Smartphones gewachsen: Im zweiten Quartal 2025 wurden im Vergleich zum ersten Quartal 33 Prozent mehr Refurbished-Geräte verkauft. In diesem Bereich will nun auch Vodafone stärker mitmischen, der besonders in Deutschland noch viel Potenzial hat, wie aus einer Umfrage hervorgeht. Die von Vodafone in Auftrag gegebene und vom Wuppertal-Institut durchgeführte Umfrage zeigte auf, dass hierzulande nur 25 Prozent der Befragten schon einmal ein Refurbished-Smartphone gekauft hätten.

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Laut Vodafone sollen die generalüberholten Telefone bis zu 40 Prozent günstiger als neue Geräte sein und über eine 24-monatige Garantie verfügen. Als Beispiel führt der Hersteller ein aufbereitetes iPhone 16 an: Dieses gebe es in Vodafones Refurbished-Shop ab etwa 626 Euro. Für ein Neugerät müsse man direkt bei Apple 849 Euro zahlen. Der Straßenpreis für ein neues iPhone 16 liegt indes etwa niedriger, wenn man sich in den einschlägigen Preisvergleichen umsieht; Amazon verlangt noch um die 760 Euro.

In Vodafones Refurbished-Shop sollte man ähnlich wie in jenen anderer Anbieter nicht nach einem x-beliebigen günstigen Smartphone schauen, sondern darauf achten, dass es sich noch um ein relativ aktuelles Gerät handelt. Denn der Netzbetreiber bietet im Recommerce-Laden auch bisweilen uralte Modelle an, die seit Jahren keine Softwareupdates mehr bekommen und potenziell unsicher sind. Eine Stichprobe zeigte, dass im Vodafone-Shop Uralt-Geräte wie Huaweis sechs Jahre altes Mate 20 Pro, Apples iPhone 8 Plus von 2017 oder Samsungs Galaxy S20 FE aus dem Jahr 2020 angeboten werden – diese sollte man links liegen lassen.

Generell ist der Ansatz von Refurbished-Geräten sinnvoll, vor allem seit der Einführung der verpflichtenden Updates gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung. Diese schreibt für Neugeräte ab dem 20. Juni 5 Jahre Updates vor, sodass Geräte länger genutzt werden können.

Neben Vodafone bieten die Mitbewerber wie die Deutsche Telekom und O2 auch eine Auswahl an Refurbished-Geräten an. Das Angebot ist bei beiden jedoch recht übersichtlich: Die Telekom bietet nur ältere iPhones an, während O2 ein kleines Sortiment an iPhones und Samsung-Geräten hat.

Vodafone hat durch die Partnerschaft mit der Recommerce-Group, derzeit wohl das größte Angebot unter den Netzbetreibern. Jedoch sollte man wissen, was man sucht, und gegebenenfalls Preise mit dem Angebot der Refurbished-Konkurrenz wie Refurbed, Swappie und Co. vergleichen – und sich bei Vorjahresmodellen auch auf dem Neugerätemarkt umschauen. Denn bisweilen sind die Straßenpreise für diese Modelle auch recht niedrig.


(afl)



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Supermassereiches Schwarzes Loch M87*: Magnetfelder sind überraschend turbulent


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Die Polarisation des Lichts vom supermassereichen Schwarzen Loch im Zentrum der Galaxie Messier 87 (M87) hat sich zwischen 2017 und 2021 unerwartet umgekehrt, die jetzt entdeckte Dynamik „bringt unsere theoretischen Modelle an ihre Grenzen“. Das sagt der Astronom Paul Tiede vom Center for Astrophysics, Harvard & Smithsonian zur Einordnung von jetzt vorgestellten neuen Aufnahmen des Objekts. Diese zeigen jeweils für Mitte April 2017, 2018 und 2021 das supermassereiche Schwarze Loch M87* inklusive der Polarisation des zugrundeliegenden Lichts. Die machen einerseits die von Albert Einstein vorhergesagte Stabilität des Schattens des Objekts deutlich, zeigen aber gleichzeitig überraschende Turbulenzen der Magnetfelder, erklärt das Max-Planck-Institut für Radioastronomie.



Animation der Aufnahmen

(Bild: EHT-Kollaboration)

Aufgenommen wurden die neuen Aufnahmen vom Event Horizon Telescope, einem weltumspannenden Netzwerk von Teleskopen, die zusammengeschaltet und gleichzeitig auf das Schwarze Loch gerichtet werden können. Damit war 2017 die historische allererste direkte Aufnahme eines Schwarzen Lochs gelungen. Das ikonische Bild zeigt die direkte Umgebung des Schwarzen Lochs im 55 Millionen Lichtjahre entfernten Zentrum von M87. Später kamen die Messdaten zur Polarisation des Lichts hinzu und nun gibt es schon drei Aufnahmen, die diese Daten zusammenführen. Direkt deutlich werden die großen Unterschiede zwischen den komplizierten Polarisationsmustern. Die deuten auf eine enorme Dynamik der dortigen Magnetfelder hin.

Während die Schwingungsrichtung einzelner Lichtwellen normalerweise zufällig ist, schwingen polarisierte Lichtwellen in einer Ebene. Solch eine Polarisation kann durch Filter (etwa in Sonnenbrillen) erreicht werden oder aber durch starke Magnetfelder an der Lichtquelle. Die vermessene Polarisation ermöglicht deshalb einen klareren Blick auf das Schwarze Loch von M87 und vor allem auf die dortigen Magnetfelder. Die drei Aufnahmen deuten „auf eine sich entwickelnde, turbulente Umgebung hin, in der Magnetfelder eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie Materie in das schwarze Loch fällt und wie Energie in den nach außen gerichteten Jet geleitet wird“, erklärt das Max-Planck-Institut. Die überraschenden Änderungen stellten bestehende Modelle infrage.

Bemerkenswert sei aber auch, dass die Größe des Rings über die Jahre hinweg konstant geblieben ist, genau wie von Albert Einsteins Theorien vorhergesagt, ergänzt Tiede. Die mehrjährigen Bilder würden deshalb das Wissen von einem der extremsten Orte im Universum vertiefen und eine unerwartete Komplexität aufzeigen. Als Nächstes soll nun an häufigeren Aufnahmen – idealerweise ausreichend für einen Film – gearbeitet werden. Vorgestellt wird der Fund im Wissenschaftsmagazin Astronomy & Astrophysics. Die Verantwortlichen weisen noch darauf hin, dass das Event Horizon Telescope „entscheidend“ vom Anschluss zweier Teleskope profitiert habe, eines in den USA und eines in den französischen Alpen.


(mho)



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