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Flugreisen: Powerbanks und E-Zigaretten gehören ins Handgepäck


Wer eine Flugreise vor sich hat, sollte bereits beim Packen darauf achten, Akkupacks und E-Zigaretten beziehungsweise Vapes auf keinen Fall im Aufgabegepäck zu verstauen. Denn immer mehr Fluggesellschaften transportieren diese Produkte nicht mehr im aufgegebenen Gepäck. Seit Anfang 2026 haben etwa die Gesellschaften der Lufthansa Group, darunter Eurowings, Swiss und Austrian, nicht nur den Transport im Bauch des Flugzeugs, sondern auch die Nutzung in der Kabine untersagt. Auch andere Geräte mit integriertem Li-Ion-Akku sind betroffen, etwa Akku-Luftpumpen, Spiele-Handhelds oder Instrumente mit eingebautem Li-Ion-Speicher.

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Sie orientieren sich an den Empfehlungen internationaler Luftfahrtorganisationen wie der European Union Aviation Safety Agency (EASA) und der International Air Transport Association (IATA). Die britische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) weist auf die von Lithium-Batterien ausgehende Brandgefahr hin. Akkus stellen laut der Luftfahrtbehörde mittlerweile das größte Sicherheitsrisiko für Flugzeuge dar, da sich die Zahl der in aufgegebenem Gepäck gefundenen Geräte innerhalb eines Jahres fast verdoppelt habe – von 316 Fällen im Jahr 2024 auf 643 im Jahr 2025, zitiert unter anderem die britische BBC.

Überdies verschärfte die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im März 2026 ihre Vorschriften für den Transport von Powerbanks an Bord von Passagierflugzeugen deutlich. Künftig dürfen Reisende weltweit nur noch maximal zwei tragbare Akkus mit in die Kabine nehmen. Die Regelung wurde zum 27. März 2026 wirksam; einzelne Staaten und Airlines dürfen jedoch abweichende oder strengere Vorgaben umsetzen.

Damit reagiert die Organisation auf wachsende Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien, die bei Beschädigung oder Überhitzung ein erhebliches Brandrisiko darstellen können. In der Regel gelten solche Akkus als sicher, jedoch können sie im harten Alltagseinsatz beschädigt oder einmal zu oft fallengelassen werden. Außerdem stammen zahlreiche aus der Billigproduktion, deren Sicherheit nicht vollkommen gewährleistet ist.

Die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) gibt an, dass ein Passagier im Durchschnitt mittlerweile vier verschiedene lithiumbetriebene Geräte mit an Bord nimmt. Bei einem gut besetzten Airbus A380 entspreche dies mehr als 2000 einzelnen Batterien an Bord.

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Nach Angaben der CAA ist die mit Lithiumbatterien verbundene Brandgefahr mittlerweile zum größten Sicherheitsrisiko im Flugbetrieb geworden. Dazu sagte Giancarlo Buono, Leiter der Abteilung für Flugsicherheit bei der britischen Zivilluftfahrtbehörde: „Fliegen ist schon eine der sichersten Arten zu reisen und wir wollen, dass das auch für jeden Passagier so bleibt.“

Damit es so bleibt, rät er: „Packen Sie für einen sicheren Flug richtig – das bedeutet: Verstauen Sie Ihre Akkus nicht im aufgegebenen Gepäck. Nehmen Sie sie mit in die Kabine.“

Die ausdrückliche Warnung der britischen Behörde ist von Daten begleitet, die das Ausmaß des Risikos verdeutlichen sollen: Derzeit ereignen sich der CAA zufolge in ihrem Zuständigkeitsbereich etwa zwei Zwischenfälle mit Lithium-Batterien pro Woche. Das ist angesichts der Vielzahl an Flügen immer noch selten, doch haben sich die Meldungen über überhitzte oder fehlerhafte Geräte von Passagieren zwischen 2024 und 2025 beinahe verdoppelt. Überdies stieg die Anzahl der Fälle, in denen mit Lithium-Batterien betriebene Geräte falsch im aufgegebenen Gepäck verpackt waren, im Jahr 2025 um 91 Prozent, heißt es.

Neben dem Transport und der Nutzung im Flugzeug gibt es weitere Dinge zu beachten: So liege die maximale Kapazität von Powerbanks, die im Flugzeug mitgenommen werden dürfen, bei 160 Wattstunden (Wh), wobei Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden bei der Fluggesellschaft vorab angemeldet werden müssen. Bis zu einer Kapazität von 100 Wattstunden können diese einfach so mitgenommen werden. Ein Rechenbeispiel: Eine Powerbank mit 10.000 mAh und einer Akku-Spannung von 4,2 Volt bei vollgeladenen Standard-Li-Ion-Zellen kommt dabei auf 42 Wh.

Die Anzahl der im Handgepäck transportierten elektronischen Geräte sollte für Ottonormalnutzer kein Problem darstellen, da sie bis zu 15 Gadgets umfassen kann – wobei Fluggesellschaften auf Anfrage auch mehr erlauben können. Dazu gehören etwa Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, Spielkonsolen, Kopfhörer und eben auch Powerbanks. Bei einigen Airlines dürfen Akkupacks ferner nicht im Gepäckfach über den Sitzen, sondern unter dem Sitz verstaut werden.


(afl)



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