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FLUX.2: Bild-KI-Modell mit besserer Textdarstellung und Weltwissen


Mit FLUX.2 hat das weltweit beliebte Bild-KI-Modell von Black Forest Labs mit Sitz in Freiburg jetzt einen Nachfolger erhalten. Wie sein Vorgänger folgt auch FLUX.2 dem „Open Core“-Ansatz. Das Modell kann also lokal betrieben werden und Nutzer können es für ihre Bedürfnisse anpassen. FLUX.1 gilt als eines der populärsten offenen Bildmodelle. Das KI-Start-up wurde erst vor einem Jahr gegründet.

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Die neue Version rüstet Fähigkeiten nach, die FLUX.1 noch vermissen ließ. Dazu zählt zum Beispiel eine bessere Textdarstellung. Das Modell soll Typografie, Infografiken, Memes und Entwürfe für Benutzeroberflächen mit gut lesbarem Text ausgeben. Wer aufbauend auf früheren Bildern etwas generieren möchte, kann jetzt bis zu zehn Referenzbilder gleichzeitig einbinden. Vorher war nur ein einzelnes möglich. Damit sollen Charaktere, Produkte und Stile bei Folge-Bilderzeugnissen gleichbleibend aussehen.

Die Entwickler versprechen außerdem schärfere Texturen, präzisere Details und stabiles Licht. Damit soll FLUX.2 besser für Produktbilder geeignet sein. In diesem Zusammenhang dürfte auch die bessere Befolgung von Prompts hilfreich sein. Komplexe, mehrteilige Anweisungen sollen zuverlässiger umgesetzt werden.

Das neue Modell verfügt außerdem über erweitertes Weltwissen. Ein besseres Verständnis von Physik, Beleuchtung und räumlichen Zusammenhängen soll die Erzeugnisse realistischer aussehen lassen. Zudem ist Bildbearbeitung bis zu einer Auflösung von 4 Megapixel möglich, die Seitenverhältnisse sind flexibler einstellbar.

FLUX.2 gibt es in verschiedenen Modellvarianten. FLUX.2 pro mit höchster Qualität steht über API und Partner zur Verfügung. FLUX.2 flex erlaubt Entwicklern volle Kontrolle über Parameter, ist aber auch nur per API und Partner nutzbar. FLUX.2 dev mit 32 Milliarden Parametern kann unter anderem bei Hugging Face als Open-Weight-Modell heruntergeladen werden. Black Forest Labs hat außerdem noch FLUX.2 klein angekündigt, ein Open-Source-Modell, das aktuell in einer geschlossenen Beta zur Verfügung steht. Und es gibt noch FLUX.2 VAE als Komponente, einen neuen Autoencoder als Basis aller FLUX.2-Modelle.

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(mki)



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Biwin Mini SSD im Test: Schneller Flash-Speicher im Kleinstformat


Klein ist sie, die Mini SSD: Sie misst gerade einmal 17 × 15 mm, etwa anderthalb mal so viel wie eine MicroSD-Karte. Bei der Geschwindigkeit orientiert sie sich jedoch an den ersten M.2-SSDs mit PCIe 3.0: Rund 3,5 GByte/s soll die SSD in der Spitze beim Lesen schaffen, beim Schreiben etwas weniger.

Noch gibt es kein Gerät mit einem passenden Steckplatz im Handel. Biwin zeigte die SSD auf der Elektronikmesse CES im Januar mit einem Vorserienmodell des Gaming-Tablets OneXPlayer und gab der SSD dort auch einen Namen: CL100. Es sollen Versionen mit 512 GByte sowie 1 und 2 TByte erscheinen. Für den Test lieferte Biwin einen USB4-Reader mit.




Alle Kontakte der SSD liegen auf der Unterseite, damit erinnert sie an eine übliche SIM-Karte. Der Reader führt das Design fort: Die SSD passt in eine kleine Schublade, die man mit dem bekannten SIM-Karten-Werkzeug oder einer aufgebogenen Büroklammer aus dem Reader herausschiebt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Biwin Mini SSD im Test: Schneller Flash-Speicher im Kleinstformat“.
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Nicht erlaubt: Microsoft könnte Schulkinder für Werbezwecke verfolgen


Eine minderjährige Schülerin kann einen juristischen Erfolg gegen die Microsoft Corporation verbuchen: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde des Kindes aus dem Jahr 2024 stattgegeben. Anlass ist, dass Microsoft in der von der Schule für die Kinder gemieteten Software Microsoft 365 Education personenbezogene Cookies platziert. Diese Cookies könnten dazu genutzt werden, das Online-Verhalten der Kinder für Werbezwecke zu verfolgen. Die Speicherung erfolgt ohne Zustimmung, was laut Datenschutzbehörde rechtswidrig ist. Das österreichische Bildungsministerium und die Schule wollen von der Datenernte nichts gewusst haben.

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„Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren (die Cookies) das Nutzungsverhalten, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet”, schildert die Datenschutzorganisation Noyb, welche die Schülerin im Verfahren vertreten hat. Microsoft hingegen hat im Verfahren argumentiert, die Cookies bloß pseudonymisiert für statistische Zwecke auszuwerten. Und dafür seien die Cookies technisch notwendig.

Tatsächlich erfolgt die Pseudonymisierung erst, nachdem die personenbezogenen Daten zu Microsoft gelangt sind. Und diese Datenübertragung fällt laut Bescheid unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unabhängig von etwaiger nachfolgender Pseudonymisierung. Und dass die Cookies für Reichweitenmessungen erforderlich seien, spiele keine Rolle, weil Reichweitenmessungen selbst nicht notwendig sind.

Somit stellt die Behörde fest, dass die Microsoft Corporation „gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben verstoßen hat, indem sie ohne erforderlichen Erlaubnistatbestand des Art 6 Abs 1 DSGVO personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies beim Produkt ‚Microsoft 365 Education‛ verarbeitet hat.” Das bedeutet, dass Microsoft keine Zustimmung eingeholt hat und sich auch auf keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützen kann.

Daher trägt die Datenschutzbehörde Microsoft auf, ihr rechtswidriges Verhalten einzustellen. Konkret soll sie „den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies unterlassen, sofern hierfür kein geeigneter Erlaubnistatbestand (Einwilligung) vorliegt und dadurch personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin verarbeitet werden. Als technisch nicht erforderlich gelten jedenfalls die Cookies MC1, FPC, MSFPC, MicrosoftApplicationsTelemetryDeviceId und ai-session.”

Microsoft akzeptiert das nicht. Es meint nach wie vor, alle notwendigen Datenschutzvorgaben einzuhalten. „Microsoft 365 for Education erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzstandards, Bildungseinrichtungen können es weiter unter Einhaltung der DSGVO einsetzen“, sagte eine Sprecherin zu heise online. Ob Microsoft die Cookies umprogrammieren oder Rechtsmittel ergreifen wird, ist demnach noch nicht entschieden. Für beides hat Microsoft vier Wochen Zeit, gerechnet ab Zustellung des am 21. Jänner erlassenen Bescheides (GZ 2025-0.768.263, D135.026).

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Vergebens hat Microsoft versucht, sich dem österreichischen Verfahren zu entziehen. Einerseits brachte der Konzern vor, für die Datenverarbeitung gar nicht verantwortlich zu sein. Er sei lediglich (Unter-)Auftragnehmer österreichischer Bildungseinrichtungen. Doch geriet Microsofts Eigenmarketing zum Bumerang: Demnach dienen die mit Microsoft 365 Education geernteten Daten allen möglichen Zwecken, von „interner Berichterstattung und Geschäftsmodellierung” bis „Energieeffizienz”.

Diese Zwecke verfolge Microsoft nicht im Auftrag der Schule sondern im eigenen Interesse, hält die Datenschutzbehörde fest, weshalb sie Microsoft für diese Datenverarbeitung verantwortlich macht. Die Ausrede, das „kundenorientierte Marketing-FAQ-Papier“ sei für Feststellungen nicht geeignet, lässt die Behörde nicht gelten.

Andererseits hat die belangte Microsoft Corporation die Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde bestritten. Das Unternehmen habe eine Tochterfirma in Irland, weshalb die dortige Behörde zuständig sei. Dieser wird nachgesagt, besonders datenkonzernfreundlich zu sein.

Die österreichische Datenschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht in Irland sondern in der amerikanischen Konzernzentrale getroffen werden. Laut EuGH (Az. CǦ604/22 Rz 62 ff) reicht für die Verantwortung aus, „dass eine Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung Richtlinien, Anweisungen, technische Spezifikationen, Protokolle und vertragliche Verpflichtungen vorgibt”, was zweifelsohne in den USA erfolge. Weil die darauf beruhenden Cookies in Österreich gesetzt werden, könnten österreichische Behörden einschreiten.

Allenfalls könne es gemeinsame Verantwortung der Microsoft Corporation und ihrer irischen Tochterfirma geben. Noyb hat sich aber nur über den Mutterkonzern beschwert, nicht über die irische Tochter, womit diese nicht Verfahrenspartei wurde. Damit sieht die österreichische Behörde keinen Anlass zur Verlagerung des Verfahrens nach Irland.

Für Microsoft ist dies bereits die zweite Niederlage gegen eine von Noyb vertretene Schülerin. Im Oktober hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Microsoft geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, indem es der Schülerin die erbetene Datenschutzauskunft nicht hinreichend erteilt hat. (GZ 2025-0.477.534, D135.027). Zusätzlich kamen das Gymnasium der Schülerin und das Bildungsministerium zum Handkuss, weil sie die Schülerin nicht vorab über Erhebung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hatten.


(ds)



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Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister


Simone Baumeister fotografiert bereits seit vielen Jahren. Doch der Weg von ihren ersten Bildern, die sie noch mit einer einfachen Kompaktkamera gemacht hat, bis hin zur mehrfach ausgezeichneten Naturfotografin, war ein Prozess – einer, der eng mit persönlichen Erfahrungen und ihrer Liebe zur Natur verknüpft ist. Zunächst hielt sie mit kleinen Schnappschüssen ihre Katze fest, wie sie selbst erzählt. „Das hatte keinen Anspruch, ich wollte einfach Erinnerungen behalten.“ Erst später, in einer schwierigen Lebensphase, fand sie in der Naturfotografie einen persönlichen Anker und ihre fotografische Bestimmung.




Simone Baumeisters Bilder sind keine lauten Statements, sondern stille Begegnungen mit der Natur. Sie zeigen Nähe, ohne naiv zu wirken, sie sind technisch perfekt, ohne kühl zu sein, und sie besitzen Empathie, ohne sentimental zu wirken. Ihre Fotografie ist weniger eine Suche nach dem außergewöhnlichen Motiv als nach dem Moment, in dem Licht und Natur im Gleichgewicht sind. Während viele Fotografen die ganze Welt bereisen, um das Besondere zu finden, fotografiert Simone Baumeister im Münsterland und beweist mit ihren Aufnahmen, dass sich das Erstaunliche oft direkt vor der eigenen Haustür verbirgt.

Diese Zeit bedeutete für sie eine Wende. Allein und in abgelegenen Gegenden suchte sie Ruhe – und fand sie schließlich in der Natur und in Tieren. Aus den Spaziergängen wurden Beobachtungen und aus diesen wiederum eine Leidenschaft. „Es hat mich komplett in den Bann gezogen, mich fokussiert, beruhigt und abgelenkt – und ich konnte einfach nicht mehr aufhören.“ Heute ist die Fotografie für Baumeister mehr als nur ein Hobby, sie ist für sie Ausdruck von Achtsamkeit und eine Form des Loslassens. Ihre Aufnahmen zeigen auch, dass eine tiefe Verbundenheit zu Motiven nicht aus Anspruch, sondern aus Nähe entsteht.

Wenn Baumeister über ihre westfälische Heimat spricht, schwingt sowohl Bewunderung als auch Herausforderung mit. Die Fotografin beschreibt das Münsterland als schwieriges Terrain für Naturmotive: Es gibt viele Felder, jedoch nur wenige Wälder und kaum unberührte Orte. „Unsere Waldstücke sind so klein, dass man fast überall nach zwanzig Metern wieder auf einem Spazierweg steht“, sagt sie. Selbst größere Seen sind meist touristisch genutzt oder aufgrund des Naturschutzes nicht zugänglich. Hinzu kommt ein hoher Jagddruck, der die Wildtiere scheu macht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister“.
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