Künstliche Intelligenz
Fraunhofer IOF bringt Europas Laserkommunikation im Weltraum voran
Forscher des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF haben gemeinsam mit den Unternehmen Tesat und Spaceoptic ein serienreifes Sende- und Empfangsteleskop für satellitengestützte Laserkommunikation entwickelt. Dieses Teleskop soll die technologische Grundlage für zukünftige europäische Satellitennetze bilden, Datenraten im Gigabit- bis Terabit-Bereich ermöglichen und damit herkömmliche Funkverbindungen übertreffen.
Das optische Kommunikationsterminal Scot135 von Tesat, für das das Teleskop konzipiert wurde, ist laut Fraunhofer IOF speziell für den Einsatz im mittleren und geostationären Erdorbit ausgelegt. Es erreicht Datenübertragungsraten von bis zu 100 Gbit/s und kann Entfernungen von bis zu 80.000 Kilometern überbrücken. Das Teleskop dient dabei als universelle Sende- und Empfangseinheit und soll robust genug sein, um den extremen Bedingungen im Weltraum sowie der thermischen Belastung durch Laserleistungen von bis zu 50 Watt standzuhalten.
„In Systemen zur Laserkommunikation werden verhältnismäßig hohe Laserleistungen erbracht. Hier wirken bis zu 50 Watt. Für ein Weltraumteleskop ist das relativ viel Leistung, die durch das System propagiert“, erklärt Henrik von Lukowicz, zuständiger Projektleiter am Fraunhofer IOF. „Das führt zu Wärmentwicklungen, die zu Veränderungen an den Optiken führen können. Doch natürlich darf das System in seiner Performance dadurch nicht beeinträchtigt werden. Thermalmanagement war daher ein besonders wichtiger Punkt für unser Design“, so Lukowicz. Ebenso müssen die Bauteile besonders leichtgewichtig sein.
3 Jahre Entwicklungszeit
Die Entwicklung des Teleskops am Fraunhofer IOF in Jena dauerte drei Jahre und fokussierte sich auf ein kostengünstiges Design. Die Fertigung erfolgt durch Spaceoptic, eine Fraunhofer-Ausgründung in Isseroda. Bereits fünf Systeme wurden produziert, mit einer jährlichen Kapazität von bis zu 50 weiteren Einheiten.
Die Europäische Weltraumbehörde ESA unterstützt das Projekt im Rahmen ihres ScyLight-Programms, das den Aufbau sicherer und laserbasierter Kommunikationssysteme in Europa fördert. Ziel ist es, technologische Souveränität zu erreichen und unabhängige Satellitenkommunikationsnetzwerke zu etablieren, insbesondere für kritische Infrastrukturen wie Sicherheit und Zivilschutz. Mit dieser Entwicklung will sich Europa am internationalen Fortschritt im Bereich der Laserkommunikationstechnologien beteiligen, die unter anderem bereits von Unternehmen wie SpaceX im Starlink-Netzwerk eingesetzt werden.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Android 16: Google erklärt, wie Live-Updates genutzt werden können
Die neue Live-Update-Funktion sollte mit Android 16 auf Smartphones einziehen, ist aber wie Material 3 Expressive noch immer nicht wirklich verfügbar. Es deutet sich an, dass sie erst mit dem nächsten größeren Update, das voraussichtlich im September erscheint, kommen wird. Damit Entwickler sie einfacher in ihre Apps integrieren können, hat der Konzern eine Dokumentation veröffentlicht, die ihnen bei der Implementierung helfen soll. Auch für Endanwender ist sie aufschlussreich.
Für „zeitkritische Aktivitäten“
Die Live-Updates von Android 16 werden von manchen als Googles Interpretation von Apples Live-Aktivitäten verstanden. Andere sehe in ihr eine Erweiterung einer Funktion von Android 12, mit der Telefon-Apps die Dauer eines laufenden Anrufs in der Statusleiste anzeigen konnten. Vielleicht ist auch beides irgendwie richtig, denn die Funktion soll es Apps ermöglichen, Echtzeit-Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Apps, auf dem Sperrbildschirm oder in den Benachrichtigungen anzuzeigen.
So kann Google Maps die Live-Update-Funktion von Android 16 verwenden.
(Bild: Google)
Nutzer können damit etwa schneller erfassen, wann ein Uber-Fahrer eintrifft oder die Essenslieferung ankommt, ohne das Smartphone zu entsperren oder die App öffnen zu müssen.
Im neuen Entwickler-Beitrag wird Google etwas konkreter und erklärt, dass die Android-16-Funktion für „fortlaufende, vom Nutzer initiierte und zeitkritische Aktivitäten“ verwendet werden können. Der Konzern gibt zudem einige Beispiele, zu denen unter anderem eine aktive Navigation, Telefonanrufe, die Verfolgung von Fahrdienstbestellungen und Lebensmittellieferungen gehören.
Live-Updates: Keine Werbung, keine Chat-Nachrichten
Google weist überdies ausdrücklich darauf hin, dass Live-Updates nicht für „Werbung, Promotionen, Chat-Nachrichten, Benachrichtigungen, bevorstehende Kalenderereignisse und einen schnellen Zugriff auf App-Funktionen“ verwendet werden dürfen.
Screenshots zeigen, wie die Live-Update-Funktion für eine Essensbestellung aussehen könnte
(Bild: Google)
Ferner ergänzt das Unternehmen, dass die meisten Live-Updates Aktivitäten darstellen sollten, „die explizit vom Nutzer ausgelöst werden“. Als Beispiele nennt Google „das Einleiten einer Navigation oder das Bestellen einer Mitfahrgelegenheit“. Interessanterweise nennt Google auch das „Starten eines Trainings“, was darauf hindeutet, dass künftig Entwickler von Fitness- oder Trainings-Apps diese Funktion nutzen dürfen.
Google sagt überdies, dass „Umgebungsinformationen, wie beispielsweise Informationen über die Umgebung des Nutzers, seine Interessen oder bevorstehende Ereignisse“ nicht in Live-Updates angezeigt werden sollen. Entwickler dürfen zudem nicht zulassen, „dass Aktivitäten, die von anderen Parteien ausgelöst werden, Live-Updates erzeugen.
Google erklärt in seinem Artikel auch den „zeitkritischen Aspekt“ der Funktion: Es heißt, ein Live-Update sei „oft für Aktivitäten geeignet, die zwischen Live-Updates und normalen Benachrichtigungen übergehen“. Als Beispiel nennt der Hersteller die Anzeige einer Bordkarten-Benachrichtigung, die auch viele Stunden vor dem Flug eines Nutzers angemessen sei. Die Benachrichtigung sollte indes erst dann zu einem Live-Update werden, „wenn der Nutzer ein dringendes Bedürfnis hat, z. B. wenn er am Flughafen oder Veranstaltungsort angekommen ist oder wenn das Boarding begonnen hat“.
Für die Verfolgung von Paketlieferungen sieht Google die Funktion nicht geeignet. Denn der Nutzer müsse diese nicht ständig überwachen.
Zeitsensitive Live-Updates: Bordkarten ja, Paketlieferungen nein
Der Artikel erläutert außerdem, wie sogenannte „Status-Chips“ genutzt werden können. Die Hinweise in der Statusleiste können etwa nur ein Symbol, ein Symbol und bis zu sieben Zeichen Text oder eine bestimmte Uhrzeit enthalten.
Beispiele für Live-Update-„Chips“ in der Statusleiste
(Bild: Google)
Google spricht Entwicklern zudem die Empfehlung aus, die Live-Update-Funktion nicht zu missbrauchen. Außerdem sollte die App-Funktion so konzipiert sein, dass das Live-Update nicht wieder sofort angezeigt werden sollte, wenn ein Nutzer es wegwischt.
Die Live-Updates sind keine Funktion, die nur auf Pixel-Smartphones ein Zuhause finden. Im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O 2025 im Mai sagte Google, dass sie mit Android 16 auf Geräte vieler Hersteller wie Samsung, Xiaomi, Oppo und Oneplus landen wird.
(afl)
Künstliche Intelligenz
171-Zoll-Display für die Nase: Xreal One Pro ab sofort erhältlich
Mit der One Pro bringt Xreal ein technisches Upgrade seiner Display-Brille nach Europa. Die neue Version bietet erstmals natives 3DoF-Tracking ohne Zusatzgerät, ein größeres Sichtfeld und ein schlankeres, leichteres Design. Wer das optionale Kameramodul Xreal Eye kauft, kann die Brille auch für Raum-Tracking (6DoF) nutzen.
Xreal Eye erkennt räumliche Tiefe
Herzstück der One Pro ist der neue X1-Chip, der erstmals internes 3DoF-Tracking ohne das optionale Zubehör „Xreal Beam“ erlaubt. Mit dem optionalen Xreal Eye-Modul kann die Brille auf 6DoF erweitert werden, wodurch sich die virtuellen Inhalte im Raum verankern lassen. Vollwertige Augmented Reality, wie sie etwa Snaps Specs oder Metas Prototyp Orion bieten wollen, sollte man aber nicht erwarten.
Die optionale Kamera Xreal Eye wird einfach zwischen die Gläser gesteckt.
(Bild: Xreal)
Stattdessen ermöglicht Xreal Eye etwa das Vor- und Zurücklehnen, ohne dass das virtuelle Bild einem folgt. Bei bisherigen Modellen war es nicht möglich, sich näher an die Leinwand zu bewegen, da diese immer im gleichen Abstand im Blickfeld des Nutzers schwebte. Das rund 1,5 Gramm leichte Kameramodul wird zwischen den Linsen eingesetzt und kostet etwa 120 Euro. Fotos und Videos zeichnet es mit bis zu 12 Megapixeln auf.
Neues Display und größere Sichtfläche
Laut Hersteller entspricht das angezeigte Bild der One Pro etwa einem 171-Zoll-Display aus sechs Metern Entfernung. Inhalte und Strom kommen über USB-C vom Smartphone, PC, Handheld oder Konsole. Allerdings sind nicht alle Geräte automatisch kompatibel: Die Nintendo Switch 2 benötigt etwa eine Adapterlösung, da sie ein eigenes USB-C-Videosignal verwendet. Die originale Switch und das Steam Deck funktionieren in der Regel problemlos.
Für die Anzeige sorgen zwei Micro-OLED-Panels von Sony mit Full-HD-Auflösung, 120 Hz und bis zu 5.000 Nits Helligkeit. Das Sichtfeld wurde im Vergleich zum Vorgänger um 7 Grad auf 57 Grad erweitert. Möglich macht das die neue „Flat-Prism-Optik“, die weniger Reflexionen und Lichtverlust verspricht.
Durch eine kompaktere Bauweise benötigen die optischen Elemente auch weniger Platz in der Brille, was zu einem schmaleren Gehäuse führt. Die Gläser lassen sich in drei Stufen abdunkeln, um sich unterschiedlichen Lichtverhältnissen anzupassen, und der Augenabstand (IPD) ist in zwei Bereichen justierbar: 57–66 mm oder 66–75 mm.
Nach einer längeren Vorbestellungsphase ist die One Pro seit dem 1. Juli 2025 offiziell für 689 Euro erhältlich. Die günstigere Xreal One ohne erweitertes Sichtfeld gibt es bereits seit Ende 2024 für 549 Euro.
(joe)
Künstliche Intelligenz
Wie Robinhood mit unechten OpenAI- und SpaceX-Anteilen für Unruhe sorgt
Der in den USA beliebte Neobroker Robinhood spielt wieder einmal mit Finanzinnovation – dieses Mal in Europa. Seit Anfang Juli bietet die Trading-Plattform europäischen Kunden sogenannte „tokenisierte Aktien“ an: digitale Derivate auf Anteile an privat gehaltenen Tech-Giganten wie SpaceX und OpenAI.
Das neue Angebot, das CEO Vlad Tenev am Dienstag öffentlichkeitswirksam in Cannes präsentierte, richtet sich explizit an Kleinanleger. Und es klingt durchaus verlockend: Zugang zu den wohl begehrtesten, aber bislang unzugänglichen Firmen der Welt zu erlangen, die am Sekundärmarkt, aber eben noch nicht an der Börse gehandelt werden. In der vergangenen Dekade sind Anlegern oft große Wertzuwächse privat geführter Unternehmen entgangen, die die kommenden Börsenstars vor ihrem Listing am Aktienmarkt erzielt haben – etwa bei Facebook, Airbnb oder Uber. Teilweise kamen begehrte Tech- und Internet-Unternehmen sogar überteuert an die Börse. Frühe Investoren, die den Zugang vor dem Börsengang erhalten, haben entsprechend weitaus größere Renditechancen.
Was Robinhood wirklich verkauft
Für eine solche Chancengleichheit möchte der boomende US-Neobroker, der an der Wall Street bereits mit einer Marktkapitalisierung von über 80 Milliarden Dollar gehandelt wird, nun mit neuen Anlagevehikeln sorgen. Doch was genau steckt hinter den neuen Robinhood-„Tokens“?
Laut Robinhood handelt es sich nicht um echte Unternehmensanteile, sondern um blockchainbasierte Instrumente, die über ein Vehikel – ein sogenanntes SPV (Special Purpose Vehicle) – den Wert bestimmter nicht börsennotierter Aktien abbilden sollen. Der Clou: Robinhood hält über das SPV Anteile an SpaceX oder OpenAI und „verbrieft“ Bruchteile dieser Beteiligung als digitale Tokens, die an Nutzer weitergegeben werden.
Das erinnert an synthetische Wertpapiere oder Optionsscheine – mit einem zentralen Unterschied: Die zugrunde liegenden Aktien sind nicht öffentlich, ihre Bewertung intransparent, und sie entziehen sich vollständig der klassischen Offenlegungspflichten. Was Robinhood hier also bietet, ist kein direkter Anteil, sondern eine Wette – ein Derivat auf eine illiquide Beteiligung, deren rechtlicher Rahmen höchst diffus ist.
OpenAI und SpaceX distanzieren sich – aus gutem Grund
Ein zentrales Problem liegt in der fehlenden Zustimmung der betroffenen Unternehmen. Entsprechend distanzierte sich OpenAI gestern umgehend. „Diese Tokens stellen keine OpenAI-Aktien dar. Wir haben keine Partnerschaft mit Robinhood. Wir sind nicht involviert – und wir unterstützen das nicht“, erklärte das Unternehmen in einem Statement auf X. Der Appell: Nutzer sollen vorsichtig sein.
Der eigentliche Grund, warum OpenAI und SpaceX – wie viele andere private Tech-Firmen – keine liquiden Sekundärmärkte für ihre Anteile schaffen wollen, ist offenkundig. In der Regel unterliegen Mitarbeiteraktien strengen Einschränkungen, inklusive Rückkaufrechten durch das Unternehmen selbst. Ziel ist es, Kultur und Kontrolle zu wahren und keine Dynamik zu erzeugen, in der Beschäftigte kurzfristige Kursgewinne über langfristige Produktentwicklung stellen. Sam Altman, CEO von OpenAI, formulierte das einmal drastisch: Zu viel Liquidität in Mitarbeiterhänden führe zu einem „Söldner-Mindset“ – eine Kultur, in der Loyalität durch Dollarzeichen ersetzt werde.
Regulatorisches Vakuum oder Innovationschance?
In den USA ist das neue Angebot Robinhoods wegen regulatorischer Beschränkungen nicht erlaubt – daher der Umweg über Europa, wo der regulatorische Rahmen weicher und die Aufsicht in Fragen tokenisierter Finanzprodukte noch nicht einheitlich greift. US-Behörden wie die SEC beobachten das Vorgehen zwar mit wachsender Skepsis, bleiben bislang aber vage. Paul Atkins, Vorsitzender der SEC, äußerte sich zurückhaltend. Sein Ziel sei es eher, die Attraktivität des öffentlichen Kapitalmarktes zu erhöhen, als neue Graumarktprodukte direkt zu verbieten.
Für Kritiker ist das zu wenig. Die fehlende Transparenz, die irreführende Vermarktung („Kauf dir OpenAI-Anteile!“) und die strukturelle Ähnlichkeit zu spekulativen Wetten werfen fundamentale Fragen auf: Wo endet Demokratisierung und wo beginnt finanzielle Täuschung?
Finanzielle Inklusion oder Hightech-Kasino?
Robinhood verteidigt das Projekt als „Zugangsoffensive“ für Kleinanleger. Man ermögliche Retail-Investoren erstmals, indirekt an Wachstumswerten wie SpaceX oder OpenAI zu partizipieren, die bislang ein Privileg institutioneller Investoren wie Andreessen Horowitz oder Peter Thiel waren. Die Argumentation: Warum sollte Kleinanlegern verwehrt bleiben, was der Silicon-Valley-Elite längst offensteht?
Doch genau hier liegt das ethische Dilemma. Denn tokenisierte Pseudo-Aktien schaffen keinen fairen Zugang, sondern bergen neue Risiken – ohne die nötige Aufklärung. Wer solche Produkte kauft, besitzt keinen Stimmrechtsanteil, kein verbrieftes Eigentum und keine garantierte Werthaltigkeit, sondern bestenfalls einen Tracker mit Derivatcharakter.
(mki)
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