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Künstliche Intelligenz

Freitag: Palantir-Nutzung der Polizei, vorerst keine deutsche KI-Gigafabrik


Die Software Gotham der umstrittenen US-Firma Palantir soll die Polizei etwa bei Anschlägen unterstützen. Doch sie wird sogar bei Eigentumsdelikten eingesetzt, wie jetzt berichtet wird. Das betrifft Ermittler in Bayern und Hessen. Datenschützer und Oppositionspolitiker zeigen sich besorgt. Derweil wollten fünf deutsche Tech-Unternehmen gemeinsam eine „AI Gigafactory“ bauen, um Subventionen der EU zu bekommen. Denn die EU will KI in Europa mit Milliarden unterstützen. Doch die Firmen konnten sich offenbar nicht einigen. Streitpunkte waren Führungsrolle und Standort einer solchen KI-Gigafabrik. In Österreich ist das absichtliche Verschicken unerwünschter Bilder primärer Geschlechtsteile bislang nicht strafbar. Die Regierung will dies mit einer Strafrechtsnovelle ändern, doch das ist im Detail verzwickt. Denn es müssen Ausnahmen eingeräumt werden, etwa für einschlägige Portale oder für den Versand solcher Dickpics an Partner – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen unter verschiedenen Namen eine eingeschränkte Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Die zuständigen Politiker begründen dies damit, dass die Datenanalyse der Polizei helfe, schwere Gefahren wie Terroranschläge abzuwehren oder diese aufzuklären. In Bayern wurde die entsprechende „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) fast hundertmal zwischen September 2024 und Mitte Mai genutzt. Doch bei über zwanzig dieser Fälle ging es um andere als die genannten Zwecke – nämlich etwa um Straftaten im Bereich „Eigentums- und Vermögenswerte“. In Hessen dürfte es ähnlich laufen bei Big Data: Deutsche Polizisten nutzen Palantir auch bei Eigentumsdelikten.

Die EU winkt mit finanzieller Unterstützung für KI-Großprojekte in Europa und erwartet entsprechende Bewerbungen bis zum heutigen Freitag um 17 Uhr. Die Idee fünf deutscher Tech-Unternehmen war ein gemeinsames KI-Rechenzentrum in Deutschland, denn die EU plant, neue KI-Gigafactories in Europa mit 20 Milliarden Euro zu subventionieren, um gegenüber anderen KI-Standorten auf der Welt aufzuholen, etwa den USA oder China. Doch die Deutsche Telekom, Ionos, SAP, Siemens und die Schwarz-Gruppe haben sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, heißt es jetzt. Es gab Meinungsverschiedenheiten um die Führungsrolle und den Standort. Stattdessen werden einige der beteiligten Firmen eigene Initiativen einreichen: Milliardenprojekt einer KI-Gigafabrik deutscher Tech-Firmen vorerst gescheitert.

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Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden. Der vorgeschlagene Paragraphen im Strafgesetzbuch zur Strafbarkeit entsprechender Handlungen klingt einfach, aber ist im Detail erstaunlich komplex. Denn Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht. Auch sind entsprechende Abbildungen in manchen Fällen nicht strafbar, etwa im eigenen digitalen Profil sozialer Netze oder auf Erotikplattformen. Für Dating- oder Partnersuche-Apps ist das wiederum anders: Österreich verbietet Dickpics.

Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden. Es geht um Googles Anforderungen etwa an Gerätehersteller für Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU.

Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft. In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren. Das erfolgt automatisch. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast diskutieren wir die aktuelle Rechtslage und geben Tipps zum empfohlenen Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts: Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen.

Auch noch wichtig:


(fds)



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WLAN-Chip N1: Apple verspricht effizienteres iPhone-Standort-Tracking


Erstmals steckt in iPhones ein WLAN-Chip von Apple: Im iPhone 17, 17 Pro (Max) und iPhone Air stellt der Hersteller-eigene N1-Chip die Verbindungen zu WLAN-Routern her und unterstützt obendrein Bluetooth und Thread. Zu technischen Details hielt Apple sich bislang bedeckt, außer auf den Support für die Standards WLAN 7 und Bluetooth 6 zu verweisen. Der N1 solle Leistung und Zuverlässigkeit von Funktionen wie dem „Persönlichen Hotspot“, bei dem das iPhone einem anderen Gerät als Mobilfunkmodem dient, sowie AirDrop verbessern, hieß es lediglich.

In einem Interview versprachen Apple-Manager jetzt einen ebenso konkreten wie handfesten Effizienzvorteil: Durch die gemeinsame Entwicklung von N1 und A19 Pro könne der Hauptprozessor bei wichtigen drahtlosen Verbindungen weitestgehend „schlafen“, erläuterte der für Apples Chip-Plattform zuständige Tim Millet gegenüber CNBC. Das ermögliche zugleich aber Hintergrundaktivitäten mit „extrem geringem Energiebedarf“, darunter das „Tracken des Standorts mit hoher Genauigkeit“.

Das iPhone zieht zur Standortbestimmung neben GPS respektive GNSS und auch Informationen über Mobilfunkmasten sowie die WLAN-SSIDs in der Umgebung heran – gerade letzteres sorgt in Städten und Innenräumen für eine ziemlich genaue Ortung. Apple betreibt dafür eine riesige Datenbank, zu der jedes iPhone Daten über die WLANs in der eigenen Umgebung beisteuert. Dadurch sei es möglich, für das Standort-Tracking weniger auf das stromhungrige GPS zurückzugreifen und „den Hauptprozessor nicht so oft aufzuwecken“, erklärte ein weiterer Apple-Manager in dem Interview.

iOS protokolliert auf dem Gerät standardmäßig die häufigen Aufenthaltsorten des iPhones und damit des Besitzers. Die Daten werden auch per iCloud zwischen eigenen Geräten synchronisiert, geschützt durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie Apple verspricht.

Mit iOS 26 soll Apples Karten-App außerdem den Verlauf der besuchten Orte vermerken sowie die Routen erlernen, die Nutzer verwenden – um so etwa Vorschläge für einen anderen Pendelweg bei Stau zu unterbreiten. Diese Funktionen hat Apple in der EU bislang blockiert. Der Konzern fürchtet offenbar, dass er sie nach den Regeln des DMA sonst für andere App-Anbieter öffnen müsste.


(lbe)



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NIS2-Umsetzung: Rechnungshof geht mit Regierung beim Kritis-Schutz zu Gericht


Kaum ein gutes Haar am verspäteten Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der NIS2 getauften EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit lässt der Bundesrechnungshof. In einem jetzt publik gewordenen Bericht zu der Initiative an den Bundestag vom 15. September kritisieren die Kassenprüfer vor allem: Die Exekutive wolle die Pflicht zur Umsetzung des IT-Grundschutzes und Risikomanagements auf Bundesministerien und das Bundeskanzleramt beschränken. Dies könne zu Sicherheitsrisiken in der vernetzten Bundesverwaltung führen, die von nachgeordneten Behörden ausgelöst würden. Es sei daher dringend nötig, den IT-Grundschutz für die gesamte Bundesverwaltung gesetzlich verbindlich festzulegen.

Mit der NIS2 soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU in kritischen Sektoren (Kritis) wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Finanzwesen und Medien gewährleistet werden. Die Mitgliedsstaaten hätten die Richtlinie bis zum 17. Oktober umsetzen müssen, sodass Deutschland bereits deutlich in Verzug ist. Die EU-Kommission leitete daher im Mai die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik ein. Wie die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht gegossen werden sollen, ist hierzulande seit Langem heftig umkämpft.

Der Rechnungshof rügt nun etwa in seiner von Politico veröffentlichten Analyse: Der Gesetzentwurf sehe weitreichende Ausnahmen für das Auswärtige Amt vor, obwohl ein Großteil der Auslands-IT aus inländischen Rechenzentren betrieben werde. Es gelte, diese Sonderregeln zu begrenzen und Parallelstrukturen neben dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu vermeiden.

Tausende von Unternehmen müssten alle drei Jahre durch externe Prüfungen die Einhaltung der Anforderungen nachweisen, ist dem Report zu entnehmen. Einrichtungen der Bundesverwaltung sollten dies erst nach fünf Jahren und in Form einer standardisierten Erklärung tun, ohne externe Prüfer. Auch hier müssten gleiche Vorgaben greifen.

Die Regierung sehe vor, einen Koordinator für Informationssicherheit (CISO Bund) einzuführen, was dem Rechnungshof nicht entgangen ist. Es fehlten dabei aber Aufgaben, Pflichten und Befugnisse, „die ressortübergreifend eine einheitliche und koordinierte Steuerung der Cybersicherheit ermöglichen“. Die Exekutive beziffere die zusätzlichen Haushaltsausgaben für 2026 bis 2029 auf über 900 Millionen Euro, hauptsächlich für 1276 zusätzliche Stellen. Diese Zahlen scheinen den Prüfern unplausibel aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Angaben der Ressorts. Sie raten, die gemeldeten Aufwände kritisch zu beäugen und übergreifend abzugleichen.

Das neue Gesetz sollte nach drei Jahren umfassend auf die Probe gestellt werden, fordert der Rechnungshof. Bisherige Evaluationen in diesem Bereich seien unzureichend gewesen. So habe die Regierung etwa 2007 auf Empfehlung des BSI ein Regelwerk für die Bundesverwaltung beschlossen, um ein hinreichendes IT-Sicherheitsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Diese Norm sei bis heute nicht flächendeckend umgesetzt worden, monieren die Haushaltsexperten. Daraus sollten Konsequenzen gezogen werden.

Die Prüfer gaben dem federführenden Bundesinnenministerium zunächst Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dieses machte davon an vielen Punkten keinen Gebrauch oder erklärte etwa zu einer gesetzlichen Evaluierungspflicht, dass es eine solche nicht für sachgerecht halte. Der Rechnungshof sieht in seinem finalen Bericht so wenig manifesten Widerspruch aus der Exekutive. Er verweist auch darauf, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben verursachen würden.


(mki)



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Apple scheitert mit DMA-Notbremse: iPhone muss kompatibler werden


Apple ist damit gescheitert, die weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission durch Ausnahmeregelungen loszuwerden. Entsprechend muss der Konzern seine Betriebssysteme iOS 26 und iOS 27 den Vorgaben nach an vielen Stellen weiter öffnen. Das soll dafür sorgen, dass Geräte anderer Hersteller künftig ebenso gut mit iPhones zusammenspielen können, wie es bislang Apple Watches, AirPods und anderen Accessoires des Herstellers vorbehalten bleibt.

Apple wehrt sich seit Monaten nachdrücklich gegen die im Detail von der EU-Kommission diktierten Öffnungsschritte: Der Konzern hat im Juni Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingelegt und zugleich versucht, Ausnahmeregelungen („Waiver clauses“) für fünf der insgesamt neun konkreten Vorgaben zu erzielen. Das hat die Kommission nun komplett zurückgewiesen, wie aus der frisch veröffentlichten, bereits im August gefällten Entscheidung hervorgeht.

Der iPhone-Konzern wollte demnach verhindern, dass andere Smartwatches die iPhone-Mitteilungen genau so darstellen können, wie es bisher nur den hauseigenen Watches möglich ist. Auch das bequeme AirPods-Pairing durch Annäherung wollte Apple lieber für sich behalten – ebenso wie den bequemen Wechsel der Audioverbindung zwischen Geräten des Nutzers. Auch für die Vorgabe zum direkten Datenaustausch sowie automatische WLAN-Verbindungen forderte Apple eine Ausnahmeregelung und verwies unter anderem auf Datenschutz- und Sicherheitsbedenken sowie Verletzung des geistigen Eigentums.

Die Regulierer wiesen die Einwände des Konzerns zurück, ein „Waiver clause“ sei nur für außerordentliche und unvorhersehbare Fälle bei der Umsetzung von Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) gedacht. Apples Argumente seien „generisch und hypothetisch“, schreibt die Kommission.

In Reaktion auf die DMA-Vorgaben blockiert Apple immer mehr Funktionen für seine EU-Kunden, solange diese sich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten aufhalten: Dazu gehören neben der Live-Übersetzungfunktion von AirPods auch die iPhone-Spiegelung („iPhone-Synchronisierung“) auf dem Mac sowie neue Standortfunktionen von iOS 26.

„Sie wollen uns die Magie nehmen – die nahtlose Integration, die wir anbieten – und uns so machen wie die Anderen“, klagte der Apple-Spitzenmanager Greg Joswiak in Bezug auf die EU-Kommission auf einer Presseveranstaltung, wie die BBC berichtet. Die Regulierer würden für „ein schlechteres Nutzererlebnis sorgen“, Innovation untergraben, „Apples geistiges Eigentum verletzen“ und „Datenschutz und Sicherheit beschädigen“, so Joswiak.


(lbe)



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