Künstliche Intelligenz

Freitag: Urheberschutz auch bei VPN-Einsatz, Recht auf Reparatur für Traktoren


Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass Sperren nach dem Stand der Technik greifen müssen, selbst wenn Geoblocking durch Einsatz eines VPN ausgehebelt werden könnte. Zu keinem Urteil ist es bei einer US-Klage wegen des Rechts auf Reparatur gekommen, denn die US-Handelskommission und John Deere haben sich geeinigt. Der Landmaschinenhersteller muss seine Software und Reparaturwerkzeuge allen zur Verfügung stellen, zumindest für die nächsten zehn Jahre. Derweil wurden in einer weltweiten Aktion gegen Social-Engineering-Betrug Tausende Verdächtige inhaftiert und Beträge in Millionenhöhe sichergestellt. Interpol hat weltweit mehr als 142.000 Betrugsopfer ermittelt, deren gestohlenes Geld von den kriminellen Netzwerken dann gewaschen wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, selbst wenn diese über ein Virtual Private Network (VPN) individuell umgangen werden kann. Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen, denn laut EuGH-Urteil schützt Geoblocking Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung.

Ohne Urteil wurde eine andere Klage beigelegt, denn der Landmaschinenhersteller John Deere und die US-Handelsaufsicht haben wegen des Rechts auf Reparatur eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten. Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat. Denn diese monopolistischen Praktiken würden das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergraben: Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre.

Um Strafrecht geht es bei einer breit angelegten, weltweiten Operation unter Beteiligung von 97 Ländern, bei der die Strafverfolgungsbehörden 5811 Verdächtige festgenommen und illegale Vermögenswerte im Wert von 293 Millionen US-Dollar sichergestellt haben. Die von Interpol koordinierte Operation „First Light 2026“ von Mitte Januar bis Ende April konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Social-Engineering-Betrug, darunter Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails, Sextortion, Romance Scams, Identitätsdiebstahl und Anlagebetrug, und damit verbundene Geldwäscheaktivitäten. Laut Interpol wurden weltweit mehr als 142.000 Opfer ermittelt, 31.014 Bankkonten gesperrt, und über die Festgenommenen hinaus 15.606 weitere Verdächtige identifiziert bei der Operation „First Light 2026“: 5.800 Verdächtige weltweit festgenommen.

Das im US-Bundesstaat Denver ansässige Rüstungsunternehmen Azak hat in einer Demonstration für die U.S. Army einen kleinen, etwa 226,8 Kilogramm schweren unbemannten Roboter einen militärischen Logistiktruck, ein Wechselladerfahrzeug, inklusive Zuladung mit einem Gesamtgewicht von 24,5 Tonnen ziehen lassen. Der Roboter konnte dabei das Fahrzeug mit mehr als dem Hundertfachen des Roboter-Eigengewichts auf unebenem Boden bewegen. Möglich macht das eine von Azak entwickelte Radtechnik. Die S26-Räder des Unternehmens integrieren jeweils Antrieb, Stromversorgung und Steuerungssystem und können je nach Anforderungen durch Anstecken in zwei oder mehrrädrige (Roboter-)Fahrzeuge eingebaut werden: Leichter Roboter mit spezieller Radtechnik zieht 100-mal schwereren Militärtruck.

Wer im Gesundheitswesen für Datenschutz zuständig ist, arbeitet dauerhaft mit den heikelsten Informationen überhaupt, den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast erklärt eine für Datenschutz verantwortliche Klinikmitarbeiterin, dass Datenschutz dort nur mit Augenmaß, Erfahrung und enger Zusammenarbeit zwischen Medizin, IT und Verwaltung funktioniert. Zudem besprechen wir die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sollen demnach deutlich weniger Datenschutzpflichten erfüllen müssen. Doch das eigentliche Problem kleiner Unternehmen liegt oft nicht im Datenschutz selbst, sondern in ihrer schwachen Position gegenüber großen IT-Anbietern, so die Datenschutzbeauftragte in der Auslegungssache 163: Datenschutz-Alltag im Krankenhaus.

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(fds)



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