Datenschutz & Sicherheit
Für Grok & Co.: Pentagon verspricht KI-Firmen hunderte Millionen US-Dollar
Das US-Verteidigungsministerium hat mit Anthropic, Google, OpenAI und xAI Verträge über die Entwicklung agentischer KI-Arbeitsabläufe abgeschlossen, für die jeweils bis zu 200 Millionen US-Dollar fließen können. Parallel dazu hat xAI ein speziell für staatliche Stellen entwickeltes KI-Programm vorgestellt, das dafür sorgen soll, dass Staatsbedienstete die „besten Werkzeuge und Technologien“ erhalten. Beide Ereignisse folgen nur eine Woche, nachdem das neue KI-Modell des Unternehmens von Elon Musk mit antisemitischen Ausfällen für Aufsehen gesorgt und sich selbst mehrfach als „MechaHitler“ bezeichnet hat. In der Folge wurde der Chatbot auf dem Kurznachrichtendienst X für mehrere Tage abgeschaltet.
KI für die Militärführung
Die Verträge mit den vier KI-Unternehmen begründet der KI-Chef im Pentagon jetzt mit dem Ziel, einen strategischen Vorteil gegenüber Gegnern behalten zu wollen. Die Übernahme von KI-Technik verändere grundlegend die Fähigkeit des Pentagon, die Kämpfenden zu unterstützen. Ziel der Verträge sei es, die beste KI-Technik in die verschiedenen Führungsebenen zu bringen. Außerdem sei Forschung zu den Einsatzmöglichkeiten und den Risiken der modernsten KI-Modelle vorgesehen. Den KI-Firmen selbst wiederum soll damit ermöglicht werden, Anforderungen unter Aspekten der nationalen Sicherheit zu verstehen und anzugehen.
Elon Musks KI-Firma xAI nennt das neue Angebot für US-Regierungsstellen jetzt „Grok for Government“. In dessen Rahmen sollen lokale, bundesstaatliche und staatliche Stellen die Möglichkeit erhalten, an die neueste KI-Technik zu kommen. Dabei bezieht sich xAI auf Grok 4, dessen Einführung vorige Woche von massiven Problemen begleitet wurde. Die Technik sollen die Behörden direkt über eine staatliche Stelle erwerben können, hinzu kommen spezielle Werkzeuge etwa für die Recherche. Damit und mit den Verträgen des Pentagon werden die Verbindungen zwischen US-Behörden und den größten KI-Firmen nun noch enger.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
„Bits & Böses“: Dem Hass nicht das Internet überlassen
„Hass im Netz, digitale Gewalt, Hasskommentare, das macht etwas mit allen, die davon betroffen sind“, sagt Josephine Ballon, Geschäftsführerin der Organisation HateAid. Die Zahlen des Bundeskriminalamts bestätigen das Problem: Die bei der Polizei gemeldeten strafbaren Hassbeiträge haben sich zwischen 2021 und 2024 vervierfacht. Doch was ist rechtlich überhaupt strafbar und wie können sich Betroffene wehren? Im heise-Podcast „Bits & Böses“ erklären Expertinnen und Experten, welche Werkzeuge es gegen digitale Gewalt gibt.
Die rechtliche Einordnung ist oft schwierig, erklärt Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar für heise medien. Es kollidieren zwei Grundrechte: die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht. Die Grenze sei dort überschritten, „wo es nicht mehr darum geht, sich mit einer Meinung, mit einer Tatsache auseinanderzusetzen, sondern wo es offensichtlich nur um die Schmähung von einer Person geht.“ Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Bedrohung seien klar, doch gerade bei politischen Auseinandersetzungen sei der Grat schmal. Bei vielen Äußerungen, von denen „in der Bevölkerung angenommen wird, das sei schon strafbar, ist meistens noch ordentlich Luft nach oben“, so Heidrich.
Hilfe für Betroffene
Organisationen wie HateAid unterstützen Menschen, die von digitaler Gewalt betroffen sind. „Wir unterstützen Menschen dabei, dass sie trotz digitaler Gewalt, trotz Hass und Anfeindungen, denen sie tagtäglich im Netz ausgesetzt sind, sich nicht zurückziehen müssen“, erklärt Geschäftsführerin Josephine Ballon. HateAid bietet psychosoziale Beratung, hilft bei der Sicherung persönlicher Daten und finanziert über ein Solidaritätsprinzip Prozesskosten. Oft geht es den Betroffenen nicht um eine Geldentschädigung, sondern darum, sich überhaupt wehren zu können. Ballon betont die kleinen Erfolge: „Das sind dann Erfolge, wo Menschen zunächst gar nicht daran geglaubt haben, dass überhaupt irgendwas passiert und dann vor Freude schon fast platzen, weil sie das erste Mal das Gefühl haben, dass sie tatsächlich sich wehren konnten.“
Die Gesetzeslücke bei Deepfakes
Ein besonders gravierendes Problem stellen Deepfakes dar, vor allem KI-generierte Bilder oder Videos, die Menschen in herabwürdigender oder sexualisierter Weise zeigen. Hier sieht Jurist Joerg Heidrich eine gefährliche Gesetzeslücke. Der aktuelle Straftatbestand fordere das „Herstellen einer Bildaufnahme“, ein KI-generiertes Bild falle aber nicht unter diese Definition. „Das heißt, wir brauchen hier vermutlich ein neues Gesetz.“ Ein erster Gesetzesentwurf aus Bayern sei jedoch untauglich gewesen, da er auch harmlose KI-Bilder wie den Papst auf einem Drachen unter Strafe gestellt hätte. Nötig sei eine Regelung, die gezielt die Erstellung von Inhalten verbietet, „um jemanden zu verletzen in sexualisierter Absicht“.
Was jede und jeder von uns tun kann
Um sich selbst zu schützen, rät Josephine Ballon, persönliche Informationen wie die Privatadresse im Netz abzuschirmen und sich vorab einen Plan zu machen, an wen man sich im Ernstfall wenden kann. Jutta Brennauer von den Neuen Deutschen Medienmacher*innen empfiehlt, die Strategien von Hassrednern zu kennen, etwa Täter-Opfer-Umkehr oder Whataboutism. „Wenn ich die kenne, dann kann ich sie erkennen, benennen und damit auch für alle anderen, die mitlesen, kenntlich machen.“ Doch auch wer nicht direkt betroffen ist, kann helfen. Solidarität sei entscheidend, sagt Ballon. Das könne eine Privatnachricht sein oder ein einfaches Like für einen positiven Kommentar. „Wir sehen häufig bei Betroffenen, dass solche Solidarität auch von völlig Fremden als wahnsinnig hilfreich und unterstützend und aufbauend wahrgenommen wird.“
Dies ist die finale Folge der zweiten Staffel von „Bits & Böses“. Alle Folgen des Podcasts können Sie hier anhören.
Opfer von digitaler Gewalt finden hier unter anderem hier weitere Informationen und Hilfe:
HateAid – Beratung und rechtliche Unterstützung
hatefree – juristische Unterstützung
Cybermobbing Hilfe – Beratung für Kinder und Jugendliche
klicksafe – Medienkompetenzangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte
Bündnis gegen Cybermobbing e.V.
Nummer gegen Kummer – anonyme Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen
(igr)
Datenschutz & Sicherheit
Noch 90 Tage: Microsoft-365-Apps unter Windows 10 nach Support-Ende
Microsoft erinnert an das dräuende Support-Ende von Windows 10 22H2 in 90 Tagen. Zudem konkretisiert der Hersteller den Zeitplan für die Unterstützung von Microsoft-365-Apps unter dem alten Betriebssystem.
Im Message-Center der Windows-Release-Health-Seiten hat Microsoft an das Ende von Windows 10 erinnert. Am 14. Oktober, also in 90 Tagen, ist das Service-Ende von Windows 10 22H2 in den Editionen Home, Pro, Enterprise, Education und IoT Enterprise, bekräftigen die Redmonder. Zugleich bedeutet das auch das Support-Ende von Windows 10 2015 LTSB und Windows 10 IoT Enterprise LTSB 2015. Im Oktober erhalten diese Versionen ihr letztes Sicherheitsupdate, danach gibt es keine Aktualisierungen mehr dafür, um sie vor den jüngsten Sicherheitsbedrohungen zu schützen.
Es gebe aber die Option, auch privat genutzte Windows-10-PCs im erweiterten Support-Programm (Extended Security Updates, ESU) teilnehmen zu lassen. Details dazu hat Microsoft Ende Juni erörtert. Privatkunden können sogar „kostenlos“ ein Jahr länger Sicherheitsupdates erlangen, müssen dafür jedoch Online-Dienste von Microsoft nutzen und dort Daten hinterlassen.
Office-Nutzung nach Windows-10-Support-Ende
Bislang fand ein weiteres Support-Dokument von Ende Juni wenig Beachtung, das die Situation mit den Microsoft-365-Apps, also Microsofts Office, ausführlicher erklärt. Bislang war lediglich klar, dass Microsoft die Drei-Jahres-ESU-Version für den Business-Bereich mit Support für MS365-Apps unter Windows 10 mit weiterem Support unterstützt, bis Oktober 2028.
Jetzt erörtert Microsoft jedoch präziser, welcher Versionszweig wie lange Unterstützung erhält. Demnach erhalten Geräte mit Microsoft-365-Apps unter Windows 10 künftig Aktualisierungen, bis Version 2608 erscheint. Der „Current Channel“, einschließlich der Versionen für Individuen und Familien, bekommt bis August 2026 Updates. Der monatliche Enterprise-Kanal erhält noch bis Oktober 2026 Softwareflicken, und der halbjährliche (semi-annual) Enterprise-Kanal sogar bis Januar 2027. Die Updates umfassen dann jedoch nur noch Sicherheitsprobleme. Wenn der Support Fehler auf die Nutzung unter Windows 10 zurückzuführen kann, lautet die Lösung, auf Windows 11 zu migrieren.
Auch das BSI hat drei Monate vor dem Support-Ende eine Warnung ausgesprochen. Ohne weitere Sicherheitsupdates wird Windows 10 ab Oktober unsicher, Nutzerinnen und Nutzer sollten sich nach Aktualisierung oder alternativem Betriebssystem umsehen – eine Datensicherung davor sei jedoch ratsam.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
EU-App zur Alterskontrolle: Fünf Staaten beginnen mit den Tests
Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien testen als erste EU-Staaten eine im Auftrag der EU-Kommission entwickelte Technik zur Altersverifizierung im Internet. Das hat die Brüsseler Behörde mitgeteilt und erklärt, dass es sich um den „Goldstandard“ für die Alterssicherung im Internet handelt. Damit sollen Nutzer und Nutzerinnen online einfach nachweisen können, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind, ohne dass die Stelle, gegenüber der sie das tun, mehr über sie erfährt. Gedacht ist das etwa für Pornografie-Portale. Weder die noch irgendjemand sonst soll darüber aber nachverfolgen, sehen oder rekonstruieren können, welche Inhalte die User einsehen.
Kritik aus allen Richtungen
Die jetzt vorgestellte Anwendung ist laut der EU-Kommission vollständig Open Source, „robust, benutzungsfreundlich, den Datenschutz sichernd und voll kompatibel“ zur geplanten europäischen digitalen Brieftasche (EUid). Der Prototyp könne in andere Anwendungen integriert oder alleinstehend genutzt werden. Die fünf Vorreiter würden sich jetzt mit Brüssel austauschen, wie sie bei der Einführung vorgehen wollen, um jeweils nationale Anwendungen zur Überprüfung des Alters von Nutzern und Nutzerinnen veröffentlichen zu können. Gründliche Tests sind demnach etwa mit Pornografie-Plattformen vorgesehen.
Wenn die Technik ausgereift ist, könne sie auch für andere Dienste eingesetzt werden, erklärt Brüssel noch. Vorstellbar sei etwa, dass man damit nachweisen können werde, dass man Alkohol kaufen darf. Wann genau Altersüberprüfungen nötig sind, steht in Leitlinien, die auf Basis des Digital Services Act (DSA) erstellt und die jetzt ebenfalls verfügbar gemacht wurden. Betroffen sind demnach etwa Plattformen, die nicht jugendfreie Inhalte vorhalten und solche, „die ein hohes Risiko für die Sicherheit von Minderjährigen darstellen“. Die Methoden der Altersverifizierung sollen demnach „genau, zuverlässig, robust, nicht aufdringlich und nicht diskriminierend sein“.
Die vorgesehenen Pflichten treffen bei den Betroffenen nicht auf Gegenliebe, vor allem, weil weder die Plattformen noch die Betreiber von App-Stores dafür zuständig sein wollen. Bedenken wurden beispielsweise bereits von Meta, Google und Apple angemeldet. Aber auch die Anbieter von Pornografie-Portalen haben bereits protestiert. Kritik an den Plänen der Kommission kommt außerdem von zivilgesellschaftlichen und Bürgerrechtsorganisationen. Sie meinen, dass aktuelle Systeme oft nicht effektiv schützen, aber die Privatsphäre untergraben und ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln würden.
(mho)
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