Datenschutz & Sicherheit
Für Netzsperren braucht es jetzt einen Gerichtsentscheid
Die 18-jährige Abiturientin Lina hat sich mit den ganz Großen angelegt. Mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema, der Deutschen Fußball Liga, den sechs größten deutschen Internetprovidern, dem Bundesverband Musikindustrie, dem Verband der deutschen Games-Branche, dem Fernsehsender Sky und weiteren Unternehmen und Verbänden. Und sie hat gesiegt.
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), in der sich die Genannten organisieren, lässt Websites wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen sperren. Künftig wird sie das nur noch tun, wenn es dazu einen Gerichtsentscheid gibt. Genau dafür hat Lina ein Jahr lang gekämpft. „Wenn eine private Organisation ohne Anhörung von Richter*innen entscheiden kann, welche Internetseiten sie sperrt, dann ist das ein Problem“, sagte sie zu Beginn ihres Kampfes zu netzpolitik.org.
Lina hat im August 2024 die eigentlich geheime Liste der Websites veröffentlicht, die in Deutschland wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt sind. Einer der Internetprovider hatte die Liste aus Versehen offen ins Netz gestellt, ein Freund von Lina ist durch Zufall darauf gestoßen. Lina hat sie daraufhin auf einer eigenen Website gespiegelt.
Netzsperren mit mangelnder Sorgfalt
Mithilfe dieser Liste wies Lina nach, dass die Netzsperren nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt wurden. So fand sie zum Beispiel heraus, dass viele Netzsperren länger wirkten als erlaubt. Daraufhin hoben die Internetprovider 39 unberechtigte Netzsperren wieder auf. Als nächstes fand Lina heraus, dass die Provider Seiten sperrten, die gar nicht mehr verfügbar waren.
Anfang 2025 begannen die Provider zu behaupten, dass die gesperrten Seiten nicht existieren würden. Auch das machte Lina öffentlich. Und nachdem der Provider 1&1 die versehentlich veröffentlichte Sperrliste gelöscht hatte, wies Lina auf dessen Fauxpas hin.
Lina hat dafür gesorgt, dass die CUII immer wieder im Fokus berechtigter Kritik stand. Der Bundesnetzagentur, die das Treiben der CUII beaufsichtigt, war das jetzt wohl zu viel.
Die Bundesnetzagentur will nicht mehr
„Die Bundesnetzagentur hat der CUII mitgeteilt, dass sie sich in Zukunft auf Ihre Pflichtaufgaben fokussieren möchte“, heißt es auf der kürzlich aktualisierten CUII-FAQ-Seite. Daher habe die Bundesnetzagentur die CUII gebeten, die Überprüfung mutmaßlich urheberrechtsverletzender Seiten künftig gerichtlich vornehmen zu lassen.
„Das große Problem der CUII war, dass es sich um eine private Organisation handelte, die den Rechtsweg umging und im Interesse von großen Firmen entschieden hat, wer was im Internet sehen darf. Dass diese Macht nun nicht mehr bei Konzernen liegt, sondern vor Gericht gehört, ist ein überfälliger Schritt“, sagt Lina dazu.
Jan Bernd Nordemann, Vorsitzender des Steuerungskreises der CUII, wird in einer CUII-Pressemitteilung so zitiert: „Für die CUII hat oberste Priorität, dass nur berechtigte Sperren umgesetzt werden. Das neue gerichtliche System gewährleistet das auch in der Zukunft.“
Die letzte Website, die die CUII den bei ihr versammelten Internetprovidern zur Sperrung empfohlen hatte, war nox.to. Die Empfehlung wurde am 28. Mai ausgesprochen. Es war schon keine Empfehlung mehr, wie man sie von der CUII bislang kannte – denn zur Sperrung von nox.to gab es tatsächlich eine Gerichtsentscheidung.
Ganz gibt die CUII nicht auf
Das finale Einknicken der CUII konnte Lina live verfolgen. Sie hatte sich ein Skript geschrieben, das die CUII-Seite alle 30 Sekunden auf Änderungen überprüft. „Vor fünf Minuten wurde die Seite der CUII-Empfehlungen geupdatet“, schrieb sie netzpolitik.org am 16. Juli. Auf der Seite steht nun: „Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste erfasst die strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten, für die eine gerichtliche Sperranordnung erlassen wurde, mit dem Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung. Die Liste enthält zudem die Empfehlungen des Prüfauschusses der CUII nach dem alten CUII-Verhaltenskodex (bis 06/2025).“
Damit war klar, dass die CUII ihre alte Praxis aufgibt, Websites ohne Gerichtsbeschluss sperren zu lassen. Eigentlich könnte sie sich jetzt auch auflösen. Denn die Sperrempfehlungen zu beschließen, war ihr zentraler Zweck. Ganz so weit wollen die versammelten Konzerne aber wohl doch nicht gehen. Kurz nach der Seite mit den Sperrempfehlungen wurde auch die Hauptseite geupdatet. Als künftige Aufgabe der CUII wird dort genannt: „koordiniert die Durchführung gerichtlicher Sperrverfahren und die Umsetzung von gerichtlichen Sperranordnungen.“ Außerdem kümmere sich die CUII, so die neuen FAQ, um die Entsperrung von nicht mehr rechtsverletzenden Domains. Ob sie dabei gründlich vorgeht, will Lina weiterhin dokumentieren.
Die CUII-Sperren sind übrigens ziemlich leicht zu umgehen. Eine Anleitung, wie das funktioniert, gibt es ebenfalls auf Linas Website.
Datenschutz & Sicherheit
Deutschland zahlte über 21 Millionen Euro an Elon Musk
21.470.900 Millionen Euro zahlte die Bundesregierung von Anfang 2022 bis Ende 2024 an Firmen von Elon Musk. Dieses Jahr sollen mindestens weitere 155.200 Euro dazukommen. In der Summe sind das 21.626.100 Euro.
Aus welchen Ressorts stammt das Geld? Und was kaufen sie damit? Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke liefert Antworten.
Von Elon Musks Firmen erhält Starlink am meisten Geld von der Bundesrepublik. Den größten Teil davon, 19.610.000 Euro, gab das Auswärtige Amt im Rahmen der Ukraine-Hilfen aus. Es bezahlte einen Teil der Satelliteninternet-Rechnung des von Russland angegriffenen Landes. Die Ukraine steuert über Starlink beispielsweise ihre Kampfdrohnen.
Diese Ministerien haben Starlink-Internet gekauft
Auch Deutschland nutzt das Musksche Satelliteninternet. Das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit – abseits der Ukraine-Hilfen – 12.000 Euro für Starlink bezahlt, für das laufende Jahr sind weitere 4.000 Euro eingeplant. Das Innenministerium buchte für 10.000 Euro Starlink-Dienste, das BKA für 15.800 Euro, zum Teil zur Nutzung in Einsatzfahrzeugen, weitere 10.500 Euro sind für dieses Jahr vorgesehen. Das Verteidigungsministerium zahlte 700 Euro und hat für dieses Jahr weitere 500 Euro veranschlagt.
Und das ist vermutlich nicht alles. Denn wie viel Geld die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und die Bundespolizei für Starlink ausgegeben haben, erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Verschlusssache.
Das BKA erstand zwei Teslas „zur Testung“
Die Musk-Firma, die am zweitstärksten von der Bundesregierung profitiert, ist Tesla. 1.815.000 Euro hat sie seit 2022 kassiert. Das BKA hat beispielsweise 123.000 Euro für zwei Teslas ausgegeben, unter anderem „zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz förderte zwei Projekte mit 870.000 Euro, eines zum kabellosen Laden, eines zu autonomen Fahrzeugen. Laut Bundesrechnungshof „bestehen erhebliche Zweifel am politisch gewünschten Erfolg der Sonderprogramme.“
Tesla erhielt noch weitere Gelder vom Bundeswirtschaftsministerium: 9.000 Euro als Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sowie 813.000 Euro als Förderung für energieeffiziente Gebäude. Dieses Jahr kommen weitere 140.000 Euro zur Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz dazu.
Die dritte Musk-Firma, die in den vergangenen Jahren Geld von der Bundesrepublik erhielt, ist die Social-Media-Plattform X, wenn auch nur vergleichsweise magere 7.600 Euro. Das Statistische Bundesamt zahlte 200 Euro für einen Premium-Account, für dieses Jahr sind weitere 100 Euro verplant. Die Bundeszentrale für politische Bildung schaltete für 6.000 Euro Anzeigen auf der Plattform, das Bundesamt für Strahlenschutz für 1.000 Euro. Das Finanzministerium verbuchte 200 Euro für Accountverifizierung, dieses Jahr kommen 100 Euro für einen Premium-Account hinzu.
Datenschutz & Sicherheit
Es geht nicht um Messer
Waffen- und Messerverbotszonen, die Idee klingt erst einmal vernünftig. Wir alle haben keinen Bock auf Messer in der Hand von Leuten, die sie gegen Menschen einsetzen wollen. Kein Bock auf Stresser mit Springmessern oder auch Deppen mit Schreckschusspistolen. Die Argumentation der Verbotszonenbefürworter ist: Angriffe solcher Menschen werden wir damit verhindern. Das macht uns sicher. Doch der Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Grundrechtseinschränkung minimal.
Seit heute sind alle öffentlichen Nahverkehrsmittel samt Bahnhöfen in Berlin Waffen- und Messerverbotszonen. Die Ampel-Regierung hatte im Fahrwasser von Messer-Angriffen den Bundesländern eine weitreichende Einführung solcher Zonen erlaubt. Das Bundesland Berlin macht von diesem Recht nun Gebrauch. Das bedeutet: Die Polizei kann ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen.
Auf der Informationsseite der Polizei Berlin heißt es:
Die Polizei ist gemäß § 42c Waffengesetz befugt, zur Kontrolle der Waffen- und Messerverbotszone Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und Personen zu durchsuchen. Die Kontrolle setzt keinen konkreten Verdacht oder Anlass voraus. Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig.
Es ist ein wichtiges demokratisches Recht und ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft, dass der Staat uns unbescholtene Menschen nicht einfach so ohne Verdacht durchsuchen kann. Bislang ist eine solche Schleierfahndung nur in der Nähe von Außengrenzen und an bestimmten gefährlichen Orten möglich.
Dadurch, dass alle Nutzer:innen des öffentliche Nahverkehrs einer großen Stadt nun unter Generalverdacht stehen, wird es sehr schwer, sich in der Stadt zu bewegen ohne sich den anlasslosen Kontrollbefugnissen auszusetzen. Ab jetzt müssen wir immer davon ausgehen, jederzeit und überall im Nahverkehr anlasslos angehalten, befragt und durchsucht zu werden.
Peinliche Situationen und Beifang
Klar ist auch, dass eine solche Kontrollbefugnis nicht nur „Waffen“ zu Tage fördern wird. Unbescholtene Bürger werden ihre Taschen und Rucksäcke öffnen müssen. Es geht gar nicht darum, dass dort vielleicht illegale Dinge sind. Es ist unangenehm genug, irgendwelchen dahergelaufenen Polizist:innen Einkäufe, Tampons, Sextoys, Unterwäsche oder sonst irgendwelche privaten Inhalte zeigen zu müssen, die dann womöglich noch von Beamt:innen doof kommentiert werden.
Jeder junge Mensch mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum möglichen Sprayer und muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Dazu kommen Bagatelldelikte: Der harmlose Ecstasy-Tourist auf dem Weg nach Hause aus dem Techno-Club muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Waffen-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Und wer auf dem Weg zu einer Demonstration ist, kann in Zukunft davon ausgehen, dass die Taschen auf dem Weg dorthin durchsucht werden.
Kontrollen fördern rassistische Praxis
Dazu kommt die diskriminierende Dimension von anlasslosen Kontrollen, auch wenn die Berliner Verordnung dies verhindern will. Wer kontrolliert wird, das entscheidet einzig und allein die Polizei. Diese Institution hat erwiesenermaßen rassistische Muster bei solchen Kontrollen (Racial Profiling) oder meint auf Basis äußerlicher Vorurteile „ihre Pappenheimer“ zu kennen.
Das heißt: Bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft werden jetzt noch häufiger als andere in Kontrollen geraten. Während Otto Normalbürger und Oma Elfriede vom vermeintlichen Sicherheitsgewinn schwärmen, wird der Weg durch die Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene sowie vor allem für ausländisch oder abweichend gelesene Personen jetzt noch mehr zum Spießrutenlauf.
Der Sicherheitsgewinn durch diese Ausweitung von Kontrollen steht nicht im Verhältnis zur Tiefe des Grundrechtseingriff und dem Verlust der Freiheit.
Datenschutz & Sicherheit
Kommentar: 77 Verantwortliche – aber kein Sprit für den Notstromdiesel
Die Worte, die der Bundesrechnungshof kürzlich in einem internen, geleakten Bericht für die Cybersicherheit des Bundes fand, sind hart, aber notwendig: „Die IT des Bundes ist nicht bedarfsgerecht geschützt. Haushaltsmittel alleine schaffen keine Cybersicherheit.“
Kornelius Kindermann ist Volontär bei iX und interessiert sich für Netzwerke, Systemmanagement und den Rückschlag der Technik auf die Gesellschaft.
Danach folgt Backpfeife um Backpfeife in einem Bericht, der nicht nur ITlern die Haare zu Berge stehen lässt. Nicht einmal zehn Prozent der über einhundert deutschlandweit verteilten Rechenzentren, auf denen die IT des Bundes aufbaut, erfüllen die Mindeststandards für den Krisenfall.
Soweit man weiß jedenfalls, denn bereits die Informationslage ist mangelhaft: Dem BSI, das die Sicherheit der staatlichen Rechenzentren überprüft, fehlt es an Kontrolleuren. Erst 20 von 112 Prüfer-Stellen sind besetzt, nur drei kümmern sich um das gesamte Bundesgebiet. Dass manche Rechenzentren noch nicht einmal genug Treibstoff für die vorgeschriebene Notstromversorgung besitzen, ist daher nur die Spitze des Eisbergs. Wie viele der tragenden IT-Säulen marode sind, ist also nicht einmal völlig klar.
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Das ist aber nicht die wichtigste Erkenntnis aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs, es wäre zu kurz gegriffen, hier nur den Kopf über fehlende Redundanzen, Treibstoffkanister und Prüfer zu schütteln. Der Kern des Berichts besagt: Ihr zäumt den Gaul von der falschen Seite auf.
Denn der nunmehr dritten Cybersicherheitsstrategie des Bundes lag keine Analyse der Defizite zugrunde. Statt Probleme zu ermitteln, die zu beheben wären, rief der Bund zahlreiche Einrichtungen ins Leben, die alle irgendwie auch für Cybersicherheit mitverantwortlich sind. Nun zeichne sich die Cybersicherheitsarchitektur „durch einen Dschungel von Institutionen und Zuständigkeiten aus“.
Auch dieses vernichtende Verdikt: notwendige Härte. Denn ganze 77 Einrichtungen zählt der Bundesrechnungshof mittlerweile auf Bundesebene, die bei der IT-Sicherheit mitreden. Die verfügen aber weder über eine gemeinsame Datenbasis, noch kommunizieren sie überhaupt groß miteinander. Das Überborden der Zuständigkeiten lässt die Grafik erahnen, die Dr. Sven Herpig und Frederic Dutke unter cybersicherheitsarchitektur.de zusammengestellt haben.
77 EInrichtungen bundesweit, 230 zusammen mit den EU-Einrichtungen – die interaktive Grafik gibt’s auch wahlweise als Taschen- oder Sockenaufdruck, oder gleich als Strampler, um die Zuständigkeiten bis zur Volljährigkeit zu verinnerlichen.
(Bild: Sven Herpig, Frederic Dutke über Stiftung Neue Verantwortung e. V.)
Und während Innen- und Digitalministerium dem Fazit, dass hier eindeutig zu viele Akteure im Spiel sind, „im Wesentlichen zustimmen“, geben sie den Schwarzen Peter noch einmal nach oben weiter. Viele ins Leben gerufene Institutionen wären durch EU-Vorgaben bedingt. Das klingt zwar durchaus nachvollziehbar (die EU-Institutionen bilden den großen Block im oberen Drittel der Grafik), wirkt aber auch wie das Eingeständnis, eine effektive Umsetzung verbaselt zu haben – siehe aktuell NIS2.
Der Fisch hat in dem Fall also nicht einen, sondern viele Köpfe, die aber alle nicht mehr so gut riechen. Wenn es mehr Sicherheits-Behörden als Sicherheits-Kontrolleure gibt, dann läuft da etwas falsch. Wer möchte, kann auch einmal in seinem Erfahrungsschatz kramen, wie bereit man wäre, ein Projekt mit 77 beteiligten Parteien und ohne einheitliche Datenbasis voranzutreiben. Digitalminister Wildberger drückte es kürzlich im Interview mit den Tagesthemen ganz treffend aus: „Alles wieder etwas zurückbauen, damit einfach wieder Sauerstoff reinkommt“. Das wäre sinnvoll. Und etwas mehr Sprit für das Notstromaggregat bitte auch.
Bei diesem Kommentar handelt es sich um das Editorial der neuen iX 8/2025, die am 25. Juli erscheint.
(kki)
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