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Fußballschauen in Mixed Reality: Spielerei oder echter Mehrwert?


Wie kann Mixed Reality das Fußballschauen bereichern? Dieser Frage gingen Meta und DAZN diesen Sommer nach, indem sie den FIFA Club World Cup 2025 auf die Meta Quest streamten und das Erlebnis um immersive Inhalte und Funktionen erweiterten.

Nutzer können die Matches auf einem großformatigen digitalen Bildschirm betrachten, Live-Statistiken für Teams und einzelne Spieler einblenden und eine interaktive 3D-Spielfeldprojektion aktivieren. Einige Finalspiele wurden zudem live in 180-Grad gestreamt für ein immersives Fußballerlebnis.

Auch wenn das Turnier mittlerweile vorbei ist, sind alle 63 Matches samt digitaler Funktionen weiterhin in der App mit dem sperrigen Namen „DAZN: FIFA Club World Cup XR Experience“ abrufbar.

Eine wesentliche Einschränkung bleibt bestehen: Die App ist derzeit ausschließlich für Quest-Nutzer in den USA verfügbar, wo auch das Turnier stattfand. Wir haben sie mithilfe eines VPNs ausprobiert, um herauszufinden, ob und was hiesige Fußballfans verpassen.

Die Fußball-App nutzt Passthrough, um die reale Umgebung einzublenden. Das Sporterlebnis findet also stets in den eigenen vier Wänden statt. Auf virtuelle Umgebungen oder Stadionkulissen wurde verzichtet.

Der digitale Bildschirm mit der klassischen Center-Pitch-Perspektive schwebt frei im Raum und lässt sich beliebig positionieren, jedoch weder vergrößern noch verkleinern. Die Bildqualität des Streams ist gut und entspricht schätzungsweise einem 1080p-Stream.

Auf Wunsch lässt sich ein zusätzlicher Bildschirm aktivieren, der wahlweise die Ansicht der Spotlight- oder Sky-Cam zeigt. Ebenfalls optional sind die seitlichen Informationsfenster, die Live-Statistiken für beide Teams und einzelne Spielern anzeigen. Links erscheinen Teamstatistiken wie Ballbesitz, Torschüsse, Abseits und Fouls. Rechts wird die Aufstellung angezeigt, mit abrufbaren Spielerwerten wie Toren, Assists, Pässen und Fouls.


Nutzer mit Meta Quest vor virtuellem DAZN-Fußball-Stream mit Live-Statistiken zu Ballbesitz, Schüssen und Edinson Cavani.

Nutzer mit Meta Quest vor virtuellem DAZN-Fußball-Stream mit Live-Statistiken zu Ballbesitz, Schüssen und Edinson Cavani.

So sieht das Mixed-Reality-Fußballerlebnis aus. Die Tabletop-Ansicht ist hier deaktiviert.

(Bild: DAZN / Meta)

Das eigentliche Highlight der Mixed-Reality-App ist die sogenannte Tabletop-Ansicht. Wer sie aktiviert, sieht eine miniaturhafte 3D-Repräsentation des Spielfelds samt Spielern direkt vor sich im Raum. Die digitalen Mini-Kicker spiegeln die Bewegungen ihrer echten Vorbilder erstaunlich genau und sind exakt mit dem Spielgeschehen auf dem Bildschirm synchronisiert. Die Simulation geht nicht so weit, dass man einzelne Spieler optisch unterscheiden könnte. Alle Figuren sehen gleich aus, der Name des ballführenden Spielers wird jedoch automatisch eingeblendet, ebenso wie mögliche Passoptionen zu nahe stehenden Mitspielern.

Die Tabletop-Ansicht steht erst nachträglich und nicht schon während des Live-Streams zur Verfügung. Sie richtet sich also an taktisch interessierte Fußball-Enthusiasten, die Partien im Nachhinein analysieren möchten.

In dieser Übersicht lassen sich das Positionsspiel einzelner Spieler nachvollziehen, Fehlerketten identifizieren und erkennen, wie hoch die Abwehrlinie steht. Abgesehen davon macht es einfach Spaß, sich über das virtuelle Spielfeld zu beugen und dem Geschehen auf dem Platz aus der Vogelperspektive zuzusehen. Bedeutende Spielereignisse wie Torschüsse, Fouls und Einwürfe sind mit Markern hervorgehoben, sodass man gezielt zu den entsprechenden Szenen springen kann.

Enttäuschend fallen dagegen die immersiven Inhalte im 180- und 360-Grad-Format aus. Die 360-Grad-Mitschnitte zeigen unter anderem die Ankunft der Mannschaftsbusse, kurze Szenen vom Spielfeldrand, Einblicke in die Fantribünen sowie Ausschnitte aus der Schlusszeremonie. Immersion kommt dabei allerdings nicht auf, dafür ist das Bild zu niedrig aufgelöst. Ähnliches gilt für den 180-Grad-Videofeed der Finalspiele. Die wechselnden, nicht steuerbaren Perspektiven, etwa aus dem Torraum, sind an sich reizvoll, doch die schwache Bildqualität lädt nicht zum längeren Zuschauen ein. Beide Formate verzichten auf Stereoskopie und damit auf den für die Immersion entscheidenden 3D-Effekt.

Die App gibt einen Ausblick auf die Zukunft des immersiven Sportstreamings. Die zentrale Frage ist: Bietet Mixed Reality genug Mehrwert, um sich dafür eine VR-Brille aufzusetzen oder genügen ähnliche Funktionen auf Smartphone und Tablet? Nach unserem Test tendieren wir eher zu Letzterem. Für technikaffine Fußballfans kann die App aber dennoch lohnenswert sein.

Zum echten Game Changer dürften VR-Brillen erst werden, wenn sie Sportfans in überzeugender Qualität und Tiefe virtuell ins Stadion versetzen können. Und bequemer werden. Die Partnerschaft zwischen DAZN und Meta kommt wohl nicht von ungefähr: Laut Berichten arbeitet Meta an einer ultrakompakten MR-Brille, die speziell für Sportübertragungen und Medienkonsum ausgelegt ist und 2026 auf den Markt kommen könnte.

Wer die Mixed-Reality-App ausprobieren möchte, muss ein paar technische Hürden nehmen, die nachfolgend beschrieben sind.

Zunächst muss man per Sideloading einen VPN-Dienst auf der Meta Quest installieren. Ist dieser auf einen US-Standort eingestellt, lässt sich die App im Horizon Store herunterladen. Beim ersten Start wird man aufgefordert, ein DAZN-Konto anzulegen. Dabei ist es wichtig, die USA als Standort anzugeben. Zwar fordert die App anschließend zur Einrichtung eines kostenpflichtigen Abos auf, dieses Fenster kann man jedoch ignorieren. Nach der Bestätigung des Kontos per E-Mail sollte der Zugriff auf sämtliche Inhalte der App freigeschaltet sein. Wichtig: Der VPN-Dienst muss auch während der Nutzung der App aktiv bleiben.


(tobe)



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Illegales Streaming: Polizei geht gegen Anbieter aus Deutschland vor


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Deutsche Behörden gehen weiter gegen illegale Streaming-Angebote vor. Ein großer Fisch ging den Beamten der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anfang Juni ins Netz. Zusammen mit der Weidener Kriminalpolizei durchsuchten die Beamten neun Objekte in den bayerischen Landkreisen Tirschenreuth und Pfaffenhofen an der Ilm sowie in München und Hamburg. Hauptverdächtiger soll ein 25-jähriger Softwareentwickler sein, wie die Behörden am Freitag mitteilten.

In diesem Fall stießen die Polizisten den Angaben zufolge auf Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen und entsprechend hochwertigem Equipment. Deshalb stand insbesondere die Sicherung digitaler Spuren und die Aufklärung des komplizierten Servernetzes im Fokus der Ermittlungen. So wurde vor Ort das mobile Forensik-Labor „Paladin“ des Polizeipräsidiums Oberfranken eingesetzt. Damit gelang es, umfangreiche Hardware und Speichermedien zu sichern und verschlüsselte Datenträger noch vor Ort zu öffnen.

Sichergestellt wurde nach Angaben der ZCB eine komplette Serverlandschaft, eine Vielzahl an Mobiltelefonen, USB-Sticks und Spielekonsolen sowie „viele Terabyte auszuwertender Daten“ und Vermögenswerte, darunter Bargeld, Goldmünzen und Kryptowährungen, im Wert von rund 500.000 Euro. Außerdem wurden mehrere Server im In- und Ausland beschlagnahmt, auf denen die Täter ihre illegalen Streaming-Angebote betrieben haben sollen. Auch die Kunden der Dienste müssen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren rechnen.

Fünf Männer, drei 25-jährige Deutsche, ein 25-jähriger Österreicher und ein 27-jähriger Aserbaidschaner, werden verdächtigt, kostenpflichtige Streaming-Dienste illegal verbreitet zu haben. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeworfen. Betroffen sind laut ZCB erneut ein deutscher Anbieter sowie internationale Dienste wie Netflix.

Gegen drei der fünf Verdächtigen wurden Haftbefehle erlassen. Der Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen aus Hamburg wurde inzwischen erweitert, weil er mittlerweile in Verdacht steht, u. a. über einen Messenger-Dienst zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet sowie kinderpornographischer Inhalte hergestellt zu haben. Derzeit werden die sichergestellten Daten ausgewertet.

In einem anderen Fall hatte die die Polizei nach zweijähriger Ermittlungsarbeit im Februar Durchsuchungen bei 18 Beschuldigten an 17 Objekten in mehreren Bundesländern durchgeführt. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs wird seitdem gegen einen 36-jährigen Mann aus dem bayerischen Landkreis Wunsiedel ermittelt. Er soll gemeinsam mit den beiden anderen Tatverdächtigen, einem 59-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg), Programme eines großen deutschen Pay-TV-Anbieters illegal an über 30.000 Kunden weltweit zur Verfügung gestellt zu haben.

Bei den Durchsuchungen sicherten 150 Einsatzkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland Bargeld in Höhe von etwa 16.000 Euro sowie rund 35.000 Euro in Kryptowährung. Die ZCB pfändete zudem mehrere Konten. Außerdem stellten die Beamten mehr als 200 digitale Endgeräte sicher.

Außerdem schalteten sie mehrere Server ab, die mutmaßlich für das illegale Streaming genutzt wurden. Den Verdächtigten drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. „Dem Pay-TV-Anbieter entstand dadurch ein Schaden im Millionenbereich“, teilt die ZCB mit, ohne weitere Details bekanntzugeben. Die Inhalteanbieter sprechen von hohen Einnahmeverlusten durch Piraterie im „industriellen Maßstab“.

Im März hat die Polizei in Köln eine illegale Streaming-Operation mit rund 4000 Kunden auffliegen lassen und die Wohnung einen 57-jährigen Tatverdächtigen durchsucht. Ende vergangenen Jahres waren die Verantwortlichen eines illegalen Streaming-Angebots teils zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

In jüngster Vergangenheit machte darüber hinaus die Zerschlagung großer illegaler Streaming-Angebote im Ausland Schlagzeilen, wie etwa die Abschaltung von BestBuyIPTV, das auf Live-Fußball spezialisierte LiveHD7 oder Fmovies, dem angeblich weltweit größtem Anbieter illegaler Streams mit über 6 Milliarden Zugriffen in einem Jahr.


(vbr)



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Netflix & Co.: Kulturstaatsminister beklagt „Unwucht“ bei Streaming-Plattformen


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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drastische, mit der Digitalisierung verknüpfte Verschiebungen in der Medien- und Filmwirtschaft ausgemacht und will gegensteuern. „Wir haben im ganzen Mediensystem strukturelle Verwerfungen durch die Digital-Plattformen und durch die Streaming-Anbieter“, erklärte der Publizist im Gespräch mit der Rheinischen Post. „Wir erleben einen revolutionären Vorgang, weil fast das gesamte Mediengeschäft von Entwicklung über Produktion bis hin zur Auswertung vor massiven Veränderungen steht.“

Diese Transformation „verändert und verzerrt den Markt“, meint Weimer. Sie bringe zugleich viele Akteure unter Druck und in existenziellen Sorgen, verweist der 60-Jährige etwa auf Verleger, Filmschaffende und TV-Konzerne. Damit entstünden hier „faktisch Medienmonopole“ US-amerikanischer Herkunft: „Die Meinungsvielfalt in Deutschland ist bedroht, deshalb müssen wir das ansprechen.“

Weimer will sich daher schon kommende Woche mit Streaming-Anbietern bei einem Gipfeltreffen im Kanzleramt zusammensetzen und Lösungsansätze erörtern. Ihm ist aufgefallen: „Amazon, Disney und Netflix machen hier hohe Umsätze.“ Sie müssten daher auch etwas zum Produktionsstandort Deutschland beitragen. Denn: „Da ist eine Unwucht entstanden“, moniert der Minister. „Das können wir nicht laufen lassen.“

Konkret will Weimer „die Streamer“ zur Kasse bitten: „Wer in Deutschland künftig Geschäfte macht, vom deutschen Markt und steuerfinanzierter Förderung profitiert, soll verpflichtet sein, auch wieder in deutsche Filmproduktionen zu investieren.“ Mit dem EU-Recht sei das vereinbar. Eine genaue Quote nannte der Politiker zunächst nicht. In Frankreich müssen Streaming-Anbieter seit 2021 mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes, den sie dort erzielen, in die Finanzierung europäischer Produktionen mit französischer Originalsprache investieren. Auch in der Schweiz gibt es schon eine ähnliche „Lex Netflix“. Die alte Bundesregierung machte im vorigen Jahr einen vergleichbaren Vorstoß, gegen den sich insbesondere die Digitalbranche aber wehrte.

Die 2018 reformierte Richtlinie für audiovisuelle Medien sieht vor, dass 30 Prozent der Inhalte in Programmen von Fernsehsendern und Streaming-Plattformen wie Prime Video, iTunes, Netflix, Joyn oder RTL+ europäisch sein müssen. Das soll die kulturelle Vielfalt erhöhen und Video-on-Demand-Plattformen zu Investitionen in Eigenproduktionen made in Europe veranlassen.

Auch an seinem umstrittenen Vorschlag für eine Digitalabgabe will Weimer festhalten: „Da sind wir in intensiven Gesprächen.“ Seine Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hält von so einem „Plattform-Soli“ aber wenig. Der neue mehrjährige Haushaltsrahmenplan der EU-Kommission sieht zudem keine Digitalsteuer für Tech-Riesen vor.


(vbr)



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TI-Störungen: Ärzte fordern hochverfügbare digitale Infrastruktur


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Nachdem die Apotheken sich über die mangelnde Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur (TI) beschwert haben, folgen nun die Ärzte. In einem Brief an die Gematik und dem Bundesgesundheitsministerium, der dem Ärztenachrichtendienst vorliegt, beschwert sich Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner über die jüngsten TI-Ausfälle: „Welche gravierenden Auswirkungen dies auf die Praxen und damit auf die Patientenversorgung hat, hat die siebenstündige Störung bei Arvato Anfang Juli zuletzt für ca. 45.000 betroffene Einrichtungen gezeigt“, heißt es in dem Schreiben. Arvato Systems befindet sich weiterhin in der Ursachenanalyse und hat auf eine erneute Anfrage von heise online bislang nicht reagiert. Unzulänglichkeiten bei anderen Dienstleistern sorgen ebenfalls für Störungen, oft wird die Öffentlichkeit nicht über alle Gründe informiert.

Für die Praxen ist Steiner zufolge egal, ob ein einzelner Dienst der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar ist oder ob die komplette Verbindung gekappt sei, berichtet der Ärztenachrichtendienst. Beeinträchtigt sind meist das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die elektronische Patientenakte. Die mangelnde Verfügbarkeit der Dienste wird bereits seit Jahren kritisiert.

In einer Auswertung, die den Zeitraum zwischen dem 29. April 2025 und dem 9. Juli 2025 berücksichtigt, habe es ständig Probleme gegeben. „In diesen 1704 Stunden kam es zu 21 ePA-relevanten Störungen, die im Median jeweils 3,22 Stunden dauerten. Die ePA war in dieser Zeit für einige Nutzer somit insgesamt 67,62 Stunden nicht verfügbar, was für diese Praxen einer Verfügbarkeit von rund 96,0 Prozent entspricht. Es entspräche auf ein Jahr gerechnet einer Nichtverfügbarkeit von 348 Stunden – also 14,5 Tagen“, zitiert der Ärztenachrichtendienst aus dem Brief. Beim E-Rezept liegt die Verfügbarkeit laut Steiner bei 96,3 Prozent und bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei 97,6 Prozent.

Da Ärzte ab Oktober verpflichtet sind, die ePA zu befüllen, zeigt sich Steiner besorgt. Sie fordert daher, dass sich die Beteiligten an einer sehr hohen Verfügbarkeit (ab 99,9 Prozent) orientieren sollen, die in anderen kritischen Infrastrukturen bereits Standard ist. Bisher geht die Verfügbarkeit nach den Verfügbarkeitsklassen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik eher in Richtung „keine gesicherte Verfügbarkeit“, die etwa bei 95 Prozent und darunter liegt. Daher fordert Steiner mehr Redundanz. Andernfalls würde nicht nur die Akzeptanz für die TI und ihre Dienste leiden, sondern auch die Versorgung gefährdet.


(mack)



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