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Garmin-Uhren unterstützen jetzt Navigation über Google-Maps


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Google Maps zieht in Garmin-Uhren ein. Die neue App steht auf ausgewählten Modellen der Venu-, Forerunner-, Vivoactive- und Fenix-Serien bereit. Mit ihr können ähnlich wie auf Smartwatches Abbiegehinweise direkt am Handgelenk angezeigt werden.

Laut Garmin müssen Nutzer das geplante Ziel zunächst auf ihrem Android-Smartphone eingeben. Anschließend werden die Navigationshinweise an die Uhr übertragen. Die Funktion informiert dann über jede Richtungsänderung, während man zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist.

Weiter erklärt Garmin, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mithilfe von Vibrationen auf bevorstehende Richtungsänderungen hingewiesen werden, um den Blick aufs Smartphone zu sparen. Überdies können Nutzer sich die nächsten drei Abbiegungen auf der Smartwatch anzeigen lassen.

Bei sportlichen Aktivitäten steht die neue Navigation nicht im Weg: Nutzer, die mit ihrer Garmin-Uhr eine Aktivität inklusive Entfernungsangaben, Herzfrequenz und weiteren Sensordaten aufzeichnen, können parallel die Google-Maps-App zur Navigation nutzen.

Nach Ende des Laufs oder einer anderen Aktivität können Nutzer ihre Aktivitätsdaten von Garmin-Connect über Health-Connect mit anderen Android-Gesundheits- und Fitness-Apps synchronisieren.

Dass Garmin Google Maps nicht für iPhone-Nutzer anbietet, dürfte an Apples eingeschränkten Schnittstellen liegen. Die Einschränkungen seitens Apple für Anbieter von Smartwatches machte erst vor wenigen Monaten der Pebble-Gründer Eric Migicovsky im Zuge der Ankündigung der neuen Pebble-Modelle deutlich. Apple mache es „systematisch fast unmöglich“ für Drittanbieter von Wearables, eine gute Erfahrung für iPhone-Nutzer zu schaffen. Apple verweise auf Sicherheit und Datenschutz, doch er selbst sehe das ganz anders, betonte Migicovsky. „Es ist klar, dass sie ihre Marktmacht nutzen, um Kunden in ihr Ökosystem einzuschließen.“


(afl)



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Robocop Light: Exoskelett Hypershell Pro X im Test


Das Hypershell Pro X ist ein elektrisch betriebenes Exoskelett, das Gehen erleichtern soll. Es hat dazu zwei Motoren an der Hüfte, die bei Beinbewegungen unterstützen. So soll man entweder 30 Kilogramm mehr tragen können oder bei gleicher Belastung bis zu 30 Prozent weniger Kraft aufwenden müssen, verspricht der Hersteller. Das Exoskelett hilft auch bei anderen alltäglichen Bewegungsabläufen. So ist es je nach Modell möglich, damit leichter Treppen zu steigen, Fahrrad zu fahren und zu joggen.

Das Exoskelett hat speziell dafür verschiedene, auf Wunsch automatisch umschaltende Bewegungsprofile, die zu unterschiedlichen Unterstützungsbewegungen führen. Beim günstigsten Modell, dem Hypershell Go X (999 Euro), sind es sechs Profile, die durch einen 400-Watt-Motor unterstützt werden. Die beiden Varianten mit doppelt so hoher Motorleistung – die Modelle Hypershell Pro X (1199 Euro) und Carbon X (1799 Euro) – helfen bei zehn Bewegungsarten. Besonders das Radfahren ist ein fühlbarer Mehrwert, aber auch Gehen auf Schotter sowie Bergsteigen erweitern den Nutzen.

  • Das Exoskelett Hypershell Pro X unterstützt Träger bei diversen Bewegungsabläufen.
  • Das Mehr an Ausdauer und Kraft ist deutlich spürbar.
  • Leider ist die Lebensdauer des Geräts nicht sehr lang.

Die Modelle unterscheiden sich auch in der Reichweite. Dem Go X liegt ein normaler Akku bei, den anderen Modellen zwei – angesichts doppelter Motorleistung angemessen – Thermoakkus, die bis zu minus 20 °C funktionieren sollen. Damit kommt man 2,5 Kilometer weiter als beim Einsteigermodell, das laut Datenblatt 15 Kilometer Reichweite erlaubt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Robocop Light: Exoskelett Hypershell Pro X im Test“.
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Künstliche Intelligenz

Gezielte Materialfehler können Effizienz von Chips erhöhen


Was, wenn die winzigen Mängel in einem Material, die Ingenieure seit jeher zu vermeiden suchen, in Wahrheit ein ungenutztes Potenzial darstellen? Genau dieser Frage sind Forscher des Ningbo Institute of Materials Technology and Engineering (NIMTE) im chinesischen Ningbo nachgegangen. Ihre Antwort, veröffentlicht im renommierten Fachmagazin Nature Materials, könnte die Art und Weise, wie wir über die Entwicklung von Elektronik denken, grundlegend verändern.

Die Wissenschaftler haben einen Weg gefunden, gezielt herbeigeführte „Unvollkommenheiten“ in einem Material zu nutzen, um die Energieeffizienz von spintronischen Bauteilen um das Dreifache zu steigern. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt auf einem Gebiet, das ohnehin als große Hoffnung für die Elektronik der Zukunft gilt.

Die Spintronik gilt als eine der vielversprechendsten Technologien für das Zeitalter nach dem Silizium. Anstatt wie bei herkömmlichen Chips nur die elektrische Ladung von Elektronen für die Datenverarbeitung zu nutzen, bezieht die Spintronik eine weitere Quanteneigenschaft ein: den Spin der Elektronen, eine Art inneren Eigendrehimpuls.

Doch die Forschung stieß bisher auf einen hinderlichen Kompromiss. Materialfehler konnten zwar das Schreiben von Daten erleichtern, erhöhten aber zugleich den elektrischen Widerstand und damit den Energieverbrauch. Das Team aus China konzentrierte sich nun auf einen verwandten Quanten-Effekt, den sogenannten Orbital-Hall-Effekt. Dieser beschreibt die Bewegung von Elektronen um den Atomkern.

Hier entdeckten die Forscher einen unkonventionellen Mechanismus in dem Material Strontiumruthenat. Vereinfacht ausgedrückt, führen bestimmte Streuprozesse an den Materialdefekten nicht zu einem Leistungsverlust, sondern verlängern die „Lebensdauer“ des orbitalen Impulses. Das Resultat ist ein stärkerer orbitaler Strom, der für das Schalten von magnetischen Zuständen genutzt werden kann.

„Diese Arbeit schreibt im Grunde das Regelwerk für das Design dieser Bauteile neu“, erklärt Prof. Zhiming Wang, einer der korrespondierenden Autoren der Studie, laut einer Mitteilung, die ScienceDaily veröffentlichte. „Anstatt Materialunreinheiten zu bekämpfen, können wir sie nun ausnutzen.“

Seine Kollegin Dr. Xuan Zheng, eine der Erstautorinnen, ergänzt, dass diese Streuprozesse, die „normalerweise die Leistung beeinträchtigen, tatsächlich die Lebensdauer des Bahndrehimpulses verlängern und dadurch den orbitalen Strom verstärken“. Diese Erkenntnis ist der Kern des Durchbruchs.

So vielversprechend diese Ergebnisse klingen, so klar ist auch der potenzielle Haken. Es handelt sich um Grundlagenforschung, die unter Laborbedingungen stattgefunden hat. Der Weg von einer dreifachen Effizienzsteigerung auf einem experimentellen Chip bis hin zu einer zuverlässigen Massenproduktion für den Markt ist erfahrungsgemäß lang, komplex und kostenintensiv.

Dennoch ist die Entdeckung mehr als nur ein weiterer akademischer Erfolg. Sie stellt ein etabliertes Paradigma in der Materialwissenschaft infrage – nämlich, dass Perfektion und Reinheit immer das oberste Ziel sein müssen. Sollte sich der Ansatz als skalierbar erweisen, könnte er die Entwicklung von extrem schnellen und energieeffizienten Speichern wie MRAMs beflügeln und damit künftigen KI-Anwendungen oder mobilen Geräten zugutekommen.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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Datenschutz: Uni Melbourne durfte Protestierende nicht über WLAN verfolgen


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Im vergangenen Jahr hat die Universität Melbourne über WLAN-Standortdaten Studenten nach Protesten identifiziert. Jetzt hat ein Datenschutzbeauftragter des australischen Bundesstaates Victoria festgestellt, dass die Nutzung dieser Daten eine Verletzung der Privatsphäre darstellte.

Die Universität nutzte Videoaufnahmen von Überwachungskameras (Closed-Circuit Television, CCTV) und WLAN-Standortdaten, um die Studierenden zu identifizieren. Nun wurde zum einen untersucht, ob die Universität Studierende und Mitarbeitende hinreichend informiert hatte, wie ihre persönlichen Daten – in Form von WLAN-Standortdaten und E-Mails – verwendet wurden. Zum anderen stellte sich die Frage, ob die Datennutzung zur Identifizierung einen „genehmigten sekundären Zweck“ darstellte.

Im Juli 2024 fanden Sitzblockaden in der Universität Melbourne statt. Die Universität wies die Studierenden darauf hin, das Gebäude zu verlassen. Ansonsten drohte die Universität mit Disziplinarmaßnahmen wie Suspendierung oder die Meldung an die Polizei. 22 Personen blieben sitzen.

Der Informationsbeauftragte stellte fest, dass die Nutzung von CCTV keine Verletzung der Privatsphäre darstellte, das Nutzen von WLAN-Standortdaten jedoch schon, da die Richtlinien der Universität nicht detailliert genug waren. Im Bericht steht: „Die Studenten wussten nicht, warum ihre WLAN-Standortdaten erfasst wurden, geschweige denn, wie diese verwendet werden könnten. Sie konnten keine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob sie das WLAN-Netzwerk während der Sitzblockade nutzen wollten, und waren sich der möglichen Konsequenzen einer solchen Nutzung nicht bewusst.“

Im Laufe der Ermittlungen änderte die Universität ihre Richtlinien bezüglich der Nutzung von Standortdaten, inklusive der sekundären Nutzung. Das Amt des Datenschutzbeauftragten beschloss daher, keine formelle Aufforderung zur Einhaltung der ursprünglichen Vorschriften zu erlassen. Es will lediglich weiter prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen nachkommt.


(mma)



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