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Gefährlicher Elektroschrott: Umwelthilfe fordert Pfand auf Hochenergieakkus
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sorgt sich um die Sicherheit von gefährlichen Energiespeichern. Vor allem die von Hochenergieakkus ausgehenden Brandgefahren stellen Entsorger und Kommunen laut der zivilgesellschaftlichen Organisation vor gewaltige Herausforderungen. Zwar sehe die ab Juli 2026 geltende jüngste Reform des Elektrogerätegesetzes vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen nur noch unter Aufsicht von Fachpersonal nach dem sogenannten Thekenmodell angenommen werden dürften. Doch für den Handel fehle eine vergleichbare Sicherheitslösung bisher komplett.
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Um diese Lücke zu schließen und gleichzeitig die Rücklaufquoten zu steigern, fordert die DUH die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Hochenergieakkus. Nur ein finanzieller Anreiz könne sicherstellen, dass die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Energieträger kontrolliert zurückgegeben werden, heißt es. Sonst lagerten diese in Kellern oder verursachten potenziell gefährliche Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
Hochenergieakkus zeichnen sich durch eine maximale Energiedichte aus, um bei geringem Gewicht und Volumen eine möglichst lange Betriebsdauer für Anwendungen wie Elektroautos oder Smartphones zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Hochleistungsakkus liegt ihr Fokus weniger auf schnellen Entladeströmen, als vielmehr auf der effizienten Speicherung großer Energiemengen über lange Zeiträume. Zur Gruppe der Hochenergieakkus zählen etwa auch Feststoffbatterien und Lithium-Schwefel-Akkus.
Handelsbedarf auch bei E-Zigaretten
Im Bereich der Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer sieht die Organisation ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ohne einen klaren finanziellen Anreiz wie ein Pfand werde hier die geplante Rücknahmepflicht im Handel nach Einschätzung der Experten weitestgehend ins Leere laufen, da die Produkte weiterhin über den Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt würden. Die DUH begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung für ein generelles Verbot von Wegwerf-Vapes grundsätzlich. Zugleich mahnt sie aber eine sofortige Umsetzung dieses Vorhabens über die Tabakerzeugnisverordnung an, um der Ressourcenverschwendung und den Entsorgungsrisiken zeitnah ein Ende zu setzen.
Das Pochen auf schärfere Maßnahmen begründen die Umweltaktivisten mit einer ernüchternden Bilanz der bisherigen Sammelbemühungen in Deutschland. 2023 habe auf Basis der aktuellsten verfügbaren offiziellen Zahlen die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei nur 29 Prozent gelegen. Damit sei das gesetzliche Ziel von 65 Prozent schon zum sechsten Mal in Folge drastisch verfehlt worden.
Hersteller und Händler in die Pflicht nehmen
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DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht dafür vor allem die mangelnde Haftung von Herstellern und Händlern verantwortlich. Da das Verfehlen der Quoten bislang keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe, fehle der Industrie der Antrieb, die Rückgabe für Verbraucher wirklich kundenfreundlich und attraktiv zu gestalten. Die Umwelthilfe ruft daher dazu auf, Hersteller gesetzlich zum Einhalten der Vorgaben zu verpflichten. Nur dies baue den nötigen Druck für eine offensive Informationspolitik und bessere Rücknahmesysteme auf.
Die fürs kommende Jahr anstehenden gesetzlichen Anpassungen, zu denen ein einheitliches Sammelstellenlogo und Hinweispflichten zur Getrenntsammlung direkt am Produkt gehören, wertet die DUH als wichtige Schritte. Diese reichten aber bei weitem nicht aus. Ein großes Hindernis bleibe die Erreichbarkeit der Rückgabestellen. Aktuelle Ausnahmeregelungen, die sich an der Verkaufsfläche der Läden oder der Größe der Geräte orientieren, führten dazu, dass viele Händler gar keine Altgeräte annehmen müssten.
Die DUH plädiert deshalb für eine Rücknahmepflicht für alle Elektrohändler, unabhängig von der Ladengröße. Zudem sollte die Kantenlänge für Geräte, die ohne Neukauf zurückgegeben werden können, von derzeit 25 auf 50 Zentimeter angehoben werden. Allein bei einer solchen Kombination aus finanziellen Anreizen, strengen Quoten und einem barrierefreien Zugang zur Entsorgung könne die Kreislaufwirtschaft bei E-Schrott endlich funktionieren.
(jpw)
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Google gegen Epic: 800-Millionen-Deal ist Teil der außergerichtlichen Einigung
Im vergangenen November haben sich Google und Epic im Android-Streit überraschend außergerichtlich geeinigt. Ihren Streit über die Marktmacht des Android-Ökosystems wollen die beiden Firmen möglicherweise auch deswegen beilegen, weil sich beide Parteien auf einen 800 Millionen US-Dollar schweren Geschäftsdeal einigen konnten. Das ist die Erkenntnis aus einer Gerichtsanhörung, über die das US-Technikmagazin The Verge berichtet.
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Laut The Verge bohrte der zuständige Richter James Donato bei Epic und Google über den Deal nach, der zuvor nicht öffentlich bekannt war. Demnach soll Epic Games über sechs Jahre insgesamt 800 Millionen US-Dollar an Google zahlen. Informationen über den Vertragsinhalt gibt es kaum – laut The Verge geht es um „gemeinsame Produktentwicklung, gemeinsames Marketing und Partnerschaften“. Auch Google profitiert von dem Deal und soll laut Gerichtsaussage von Epic-Chef Tim Sweeney in der Lage sein, die von Epic entwickelte Unreal Engine umfangreicher zu benutzen.
Außergerichtliche Einigung
Im vergangenen November haben sich Epic und Google nach jahrelangem Gerichtsstreit über die Marktmacht des Android-Ökosystems überraschend auf einen außergerichtlichen Kompromiss geeinigt. Weltweit sollen nach dem neuen Vorschlag unabhängige App-Stores einen besseren Stand genießen, solange sie unter anderem den Sicherheitsanforderungen von Google genügen. Solche App-Stores könnten als „Registered App Stores“ eingestuft werden, mehr Privilegien genießen und für mehr Wettbewerb im Android-Ökosystem sorgen.
Diese Übereinkunft haben Epic und Google dem zuständigen Richter James Donato vorgelegt, der sie noch absegnen muss. Laut The Verge sah Richter James Donato die Übereinkunft kritisch. Er befürchtet möglicherweise, dass Epic Games seine Ansprüche gegen Google zurückgeschraubt haben könnte, um den Vertrag zu vorteilhaften Bedingungen abschließen zu können.
Tatsächlich räumte Sweeney laut The Verge ein, dass der Geschäftsdeal im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Einigung zwischen Epic und Google stehe. Der Vertrag zwischen Epic und Google spiegele aber marktübliche Konditionen wider. Die Entscheidung über die außergerichtlich erreichte Übereinkunft zwischen Epic und Google steht noch aus.
(dahe)
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Missing Link: Vor 50 Jahren startete die Concorde in den Liniendienst
Bei Hummer und Champagner im Überschalltempo über den Atlantik: Das Überschallpassagierflugzeug Concorde bot einen schnellen und luxuriösen Transfer nach New York. Vor 50 Jahren flog der schlanke Jet erstmals mit Passagieren an Bord.
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Zwei Maschinen hoben gegen Mittag am 21. Januar 1976 zur gleichen Zeit (11.40 Uhr Londoner Zeit) ab, eine in Paris und eine London – die Concorde war eine britisch-französische Gemeinschaftsentwicklung. Die Concorde von Air France flog über die senegalesische Hauptstadt Dakar nach Rio de Janeiro. British Airways steuerte von London aus das Emirat Bahrain im Persischen Golf an. Die Plätze für die Erstflüge waren teilweise schon Jahre im Voraus reserviert. Die Flüge wurden sogar im Fernsehen übertragen.
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Concorde | Technik Museum Sinsheim
Die Concorde war ein Prestigeprojekt der britischen und französischen Luftfahrtindustrie. Sie flog mit rund 2.200 Kilometern pro Stunde und überquerte den Atlantik in weniger als dreieinhalb Stunden – das ist weniger als die Hälfte der Flugzeit mit einer regulären Verkehrsmaschine. Manchmal auch schneller: Am 7. Februar 1996 flog sie von New York nach London in 2 Stunden, 52 Minuten und 59 Sekunden. Drinnen genossen die 100 Passagiere derweil erlesene Speisen und Getränke: Kaviar, Hummer oder Gänseleber mit Trüffeln. Dazu wurde Champagner gereicht.
Frankreich und Großbritannien begannen Ende 1962 mit der Entwicklung des ersten Überschallpassagierflugzeugs und förderten diese massiv. Nach einer Entwicklungszeit von sechs Jahren waren die beiden ersten Prototypen fertig: Concorde 001 flog erstmals am 2. März 1969, Prototyp 002 am 9. April. Am 1. Oktober flog eine Concorde erstmals schneller als Mach 1. Gut ein Jahr später, am 4. November 1970, erreichte sie Mach 2. Das entspricht etwa 1200 km/h respektive 2500 km/h.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Die Concorde beim Thronjubiläum
Mit dem Flugzeug schmückten sich die beiden Länder: Die Air-France-Besatzung etwa wurde später von Präsident Valéry Giscard d’Estaing in den Élysée-Palast zum Frühstück eingeladen. Die Staatsoberhäupter beider Länder flogen gern damit. Ein Schauflug gehörte 2002 zum Festprogramm anlässlich des Goldenen Thronjubiläums von Königin Elisabeth II.
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Die Geschwindigkeit der Concorde ermöglichte Air-France Angebote wie einen doppelten Jahreswechsel: Fluggäste feierten ihn zunächst in Paris, stiegen dann in die Concorde und begingen ihn dann noch einmal in New York. Am 13. Juli 1985 beim Live-Aid-Konzert trat der britische Musiker Phil Collins erst in London auf, flog dann mit der Concorde in die USA und spielte noch einmal in Philadelphia. 1999 folgten zwei Maschinen der totalen Sonnenfinsternis über dem Nordatlantik und verlängerten den Insassen so das Naturschauspiel.
Sogar in der DDR zeigte sie Präsenz: Im März 1986 landeten zwei Concordes, eine französische und eine britische, in Leipzig anlässlich der dortigen Technikmesse. Eine durfte sogar einen Teil der Strecke mit Überschallgeschwindigkeit fliegen. Überschallflüge über dem europäischen Festland waren der Concorde sonst nicht gestattet.
Dabei gab es jenseits des Eisernen Vorhangs Konkurrenz – und die stahl der Concorde die Show: Drei Wochen vor der Concorde, am 29. Dezember 1975, startete die Tupolew TU-144 zu ihrem ersten kommerziellen Flug. Später wurde allerdings bekannt, dass sie nur Fracht und keine Passagiere an Bord hatte.
Die Sowjets waren schneller
1963 begann das Konstruktionsbüro Tupolew mit den Arbeiten, am 31. Dezember 1968 hob die TU-144 zum ersten Mal ab, drei Monate vor der Concorde, am 25. Mai 1970 erreichte sie auch als erstes ziviles Flugzeug doppelte Schallgeschwindigkeit.
Vom Design her sah der sowjetische Überschalljet dem westlichen Pendant verblüffend ähnlich, weshalb die Sowjets der Spionage verdächtigt wurden. Die TU-144 bekam den Spitznamen „Konkordski“.
Technisch war die TU-144 jedoch weniger ausgereift als die Concorde. Beiden hatte sie Deltaflügel. Die der Concorde jedoch aerodynamisch günstiger geformt, was Vorteile beim Langsamflug bot. Die der TU-144 waren einfacher geformt. Für den Langsamflug klappten hinter dem Cockpit zwei Canardflügel aus. Die erledigten zwar effizient ihre Aufgabe, machten die Maschine aber schwerer. Zudem hatte die Concorde modernere, Computer-gesteuerte Triebwerke als die TU-144 und erzielte damit eine größere Reichweite. Leiser als die der TU-144 waren sie auch noch.
Eine echte Konkurrenz war die TU-144 am Ende nicht: 1973 stürzte das erste Serienmodell, die TU-144S, bei einem Demonstrationsflug während der Pariser Luftfahrtmesse ab. Es unterschied sich von dem Prototyp, der den Erstflug absolvierte, in einigen Designmerkmalen. Die nächste Iterationsstufe, die TU-144D, geriet auf einem Testflug am 23. Mai 1978 in Brand und musste notlanden. Daraufhin beendete die Regierung das Projekt TU-144 nach nur 102 Flügen, davon gerade einmal 55 mit Passagieren.
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Solaranlagen im Winter: Warum Kälte gut und Schnee oft kein Problem ist
Tiefe Sonne, kurze Tage und obendrauf auch noch Schnee: Da geht die Stromernte von der PV-Anlage in den Keller. Oft reicht es nur gerade so für den Grundverbrauch des Hauses. Der Winter scheint für Besitzer von PV-Anlagen eine verlorene Zeit zu sein. Ein Grund zur Resignation? Keineswegs!
Die kalte Jahreszeit und insbesondere die Übergangszeiten haben ihre eigenen Regeln und bieten sogar versteckte Potenziale. Der Artikel beleuchtet die drei entscheidenden Winterfaktoren, die jetzt ins Spiel kommen: die leistungssteigernde Kälte, die optimale Neigung der Module und der Schnee, der Fluch und Segen zugleich sein kann.
- Aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung erwirtschaften PV-Anlagen im Winter nur etwa 10 Prozent ihres gesamten Jahresertrags.
- PV-Module arbeiten bei Kälte effizienter, weshalb sie an sonnigen Wintertagen eine überraschend hohe Leistung erbringen können.
- Durch eine steilere Aufstellung der Module lässt sich der Winterertrag gezielt steigern, auch wenn der Jahresgesamtertrag dadurch leicht sinkt.
- Das aktive Schneeräumen der Module ist in Deutschland meist nicht lohnenswert, da der geringe Ertragsgewinn das Risiko und den Aufwand nicht rechtfertigt.
Der Artikel zeigt dabei auf, welcher Ertrag im Winter tatsächlich drin ist und ob sich eine gezielte Optimierung auf diese Jahreszeit rechnen kann. Dazu gibt er eine klare Antwort auf die Frage, die sich gerade viele stellen: Sollte man den Schnee von seinen Modulen entfernen oder ist es das Risiko nicht wert?
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Solaranlagen im Winter: Warum Kälte gut und Schnee oft kein Problem ist“.
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