Künstliche Intelligenz
Geheimdienstliche Überwachung: Geplante Superbehörde schürt Spionageängste
Geheimdienste arbeiten am liebsten im Verborgenen. Über praktische Grenzen ihrer Befugnisse entscheidet hierzulande ein Gremium, das selbst ebenfalls kaum im Licht der Öffentlichkeit steht: In einem abhörsicheren Raum im Bundestag kommt einmal im Monat die G10-Kommission zusammen. Ihre fünf Mitglieder entscheiden über sensibelste Eingriffe in die Privatsphäre – sie genehmigen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) Telefone abhören, E-Mails mitlesen oder Briefe öffnen dürfen. Damit setzen sie das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft.
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Grundlegende Änderung der Geheimdienstkontrolle
Dieses angestammte Kontrollmodell befindet sich Recherchen von WDR und NDR zufolge vor dem Aus. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer umfassenden Neuordnung der Kompetenzen der Agenten demnach, auch das bisherige Gefüge der Geheimdienstüberwachung grundlegend zu überarbeiten.
Im Zentrum des Reformvorhabens steht laut dem Bericht die Übertragung der Aufgaben an den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Diese Bundesbehörde nahm erst Anfang 2022 ihre Arbeit auf und besteht aus früheren Richtern, die sich bisher vor allem der „strategischen“ Auslandsaufklärung widmen. Streng gehen sie dabei offenbar bislang nicht vor.
Das Kanzleramt forciert nun eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. Ab 2027 soll der Rat nach seinem Willen auch für die Einzelüberwachung von Zielpersonen im In- und Ausland zuständig sein. Damit reagiert die Politik auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2024 eine Professionalisierung der Vorabkontrolle angemahnt, um den immer komplexer werdenden technischen Überwachungsmöglichkeiten gerecht zu werden.
Professionalisierung vs. politische Besetzung
Befürworter versprechen sich von der Konzentration beim UKRat einen besseren Überblick über die Aktivitäten der Dienste. Die G10-Kommission ist derzeit ehrenamtlich besetzt. Der Kontrollrat agiert dagegen als hauptamtliche Behörde. Eine stärkere Rolle für ihn soll auch die internationale Kooperationsfähigkeit der deutschen Dienste verbessern.
Bisher wurde der G10-Kommission, die oft mit ehemaligen Politikern besetzt ist, vielfach mangelnde Distanz zur Exekutive vorgeworfen. Beobachter sprachen von einem Gremium, das Anträge einfach durchwinke. Auch die Besetzungspraxis, die Juristen aus dem Umfeld der Parteien bevorzugte, stand wiederholt in der Kritik.
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Gegner formieren sich
Doch die geplante Reform ruft auch Skeptiker auf den Plan, die vor einer Zentralisierung warnen. Wenn künftig nicht nur technische Überwachung, sondern auch der Einsatz von V-Leuten durch eine einzige Behörde vorab kontrolliert werde, entstünden neue Risiken. In Sicherheitskreisen wächst die Sorge, dass beim UKRat ein Wissenspool über die sensibelsten Operationen der Republik entsteht, der ein attraktives Ziel für gegnerische Geheimdienste darstellen könnte.
Auch innerhalb der Politik herrscht Uneinigkeit. Eine engere Anbindung an die fachliche Expertise des Rates gilt grundsätzlich als konsensfähig. Doch Stimmen aus der Opposition wie der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnen, dass die Rückbindung an die Abgeordneten nicht verloren gehen dürfe. Die Kontrolle müsse zwar fachlich breiter aufgestellt werden, dürfe aber den direkten Austausch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nicht vernachlässigen.
(vbr)