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Geldschein-Verfolgung: Zunehmendes Bargeld-Tracking besorgt Datenschützer


Datenschützer warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und immensen Grundrechtseingriffen durch Bargeld-Tracking. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen betont: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden“, gehe die Anonymität des Bargelds verloren. Mit dem Einsatz von Geldscheinen seien Personenbezüge möglich und Standortdaten könnten abgeleitet werden. Auch ließe sich ablesen, wofür sich jemand interessiere und Geld ausgebe.

Das Portal Netzpolitik.org hat das vergleichsweise junge Phänomen der zunehmenden Verfolgung von Geldscheinen in einer Artikelserie beleuchtet. Das Team verfolgte dafür auch das Leben einer 20-Euro-Banknote „vom Druck bis zum Schredder“ und hielt fest, wo überall bereits Seriennummern automatisch erfasst werden.

Solch umfassendes Bargeld-Tracking, das Polizeibehörden etwa in Bayern oder Thüringen schon zum Aufspüren insbesondere von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nutzen, birgt laut Hansen nicht nur Risiken für Individuen. Auch für Geschäftsgeheimnisse und möglicherweise sogar für die innere Sicherheit sehe es laut der Kontrolleurin schlecht aus, da geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden könnten.

Hansen zieht den Vergleich zu Drucker-IDs: Auch bei solchen „Yellow Dots“ handle es sich um technische Daten, die etwa zur Identifizierung von Whistleblowern genutzt werden könnten. Sie hält es für entscheidend, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn Zahlungsspuren könnten persönliche oder intime Details wie Ernährung, Süchte oder Liebschaften preisgeben.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking ebenfalls eine Bedrohung der Privatsphäre. Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern könnte ihm zufolge tiefe Einblicke in das Privatleben ermöglichen, wenn etwa der Besuch einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche nachvollziehbar würde. Er rät davon ab, das Recht auf Privatsphäre unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter einzuschränken. Der Volksvertreter sieht etwa die Gefahr, dass bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD erfasste Vorgänge, die nach aktueller Rechtslage legal sind, zur Verfolgung Unschuldiger führen könnten.

Die Bundesbank selbst verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds ist. Sie betont das Recht der Menschen in Deutschland auf informationelle Selbstbestimmung. Obwohl die Bundesbank zu bestimmten Gelegenheiten selbst den Weg bestimmter Banknoten verfolgt, entschied sie sich 2020 gegen eine umfassende Verarbeitung von Seriennummern. Um Ermittlern entgegenzukommen, testete sie diese Möglichkeit aber zuvor. In einem internen Dokument von 2021, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht die Bundesbank davon aus, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird.

Moderne Banknoten-Verarbeitungsmodule können Seriennummern von Geldscheinen verfolgen. Selbst wenn ein Mensch Banknoten einkassiert, sind sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt, da Geldtransportunternehmen Einnahmen in Cash-Centern durch Maschinen jagen, die Seriennummern auslesen können. Hinzu kommen Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen.

Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Firma Elephant & Castle IP, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Sein Unternehmen erhält Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem Geldtransportunternehmen und bietet Sicherheitsbehörden Gutachten auf Basis dieser Datenbank an. Er behauptet, es handle sich um „Sachdaten“, die nicht dem Datenschutz unterlägen, da keine personenbezogenen Informationen erhoben würden.

Trotzdem zeigt Stehle Verständnis für die Sensibilität einschlägiger Daten: „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen.“ Er bietet seine Dienste daher ausschließlich staatlichen Stellen an. Stehles Ziel ist es, den Ermittlern direkten Zugang zu seinem System über entgeltpflichtige Softwarelizenzen zu ermöglichen, ohne den Umweg über Gutachten. Der Erfinder hat auch ein internationales Patent angemeldet, das einen Automaten beschreibt, der gestohlene oder als Lösegeld verwendete Banknoten erkennt und die Polizei benachrichtigen kann. Im Blick hat er auch Tankstellen-Einzahlungsautomaten, die bei der Entdeckung gesuchten Geldes die Speicherung passender Videobilder veranlassen.

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, fordert ebenfalls eine umfassende Bargeldverfolgung und die Zusammenführung der Daten von Banken und Geldtransportdiensten für Polizei- und Zollbehörden. Er will damit Widersprüche in Aussagen aufdecken und etwa verfolgen, ob Bargeld aus Straftaten wie Bankautomatensprengungen stammt. Der Experte wünscht sich Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die verschiedene Behörden online zugreifen können.

Aktuell ist der Datenschutz bei über 80 Prozent der Deutschen ein wichtiges Argument für den Einsatz von Bargeld. Noch wird über die Hälfte aller Bezahlvorgänge in Deutschland mit Münzen und Scheinen abgewickelt, meist noch leichter nachvollziehbare Kartenzahlungen sind aber auf dem Vormarsch. Zivilgesellschaftliche Organisationen appellierten voriges Jahr an die Bundesbank, Bargeld dringend zu erhalten.


(mma)



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Nach Einmalzahlung: Hunderttausende inaktive BundID-Konten sind gelöscht


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Rückschlag für das Bemühen der Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government mithilfe der BundID voranzutreiben: Die Zahl der Nutzer der staatlichen Zugangskennung und dem damit verknüpften Online-Konto für Bürger hat sich seit Ende 2024 um mehrere hunderttausend verringert. Dies teilte das Bundesdigitalministerium der Nachrichtenagentur AFP mit. Als Grund nannte es demnach die routinemäßige Deaktivierung von Accounts, die über längere Zeit nicht in Gebrauch waren.

Laut Angaben des Ministeriums gab es am 11. August 2025 noch etwa 4,86 Millionen aktive BundID-Konten. Ende 2024 lag diese Zahl noch bei knapp 5,3 Millionen, im März 2025 sogar bei knapp 6 Millionen. Der größte Rutsch nach unten bei den Registrierungen ereignete sich laut dem Dashboard Digitale Verwaltung im April 2025.

„Der Rückgang der Anzahl der Nutzerkonten erklärt sich durch die automatische Löschung von inaktiven Konten im ersten Quartal 2025“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der AFP: Weiter führte er aus, dass „aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen Nutzerkonten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht werden müssen“.

Ein wesentlicher Grund für das Minus dürften Accounts sein, die Schüler und Studierende 2023 erstellten. Die BundID war damals erforderlich, um die 200 Euro Einmalzahlung als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise zu erhalten. Nach Erhalt der Pauschale war das E-Government-Konto für viele der Antragsteller offenbar nicht mehr attraktiv.

Die Zahl der BundID-Konten steige seit Mai 2025 aber wieder leicht an, hieß es weiter. Der monatliche Zuwachs liege derzeit bei durchschnittlich 154.000 Accounts. Zudem hätten sich die monatlichen BundID-Logins seit 2024 verdoppelt und seien im Mittel von einer auf zwei Millionen gestiegen. Eine genaue Aussage darüber, welche Online-Verwaltungsdienstleistungen die Bürger am meisten nutzen, konnte das Ressort derzeit nicht treffen. Die aktuellen Erhebungen gäben dies nicht her.

Bürger, die ein Nutzerkonto bei der BundID angelegt haben, können sich bei Onlinediensten zu angeschlossenen Verwaltungsleistungen digital gegenüber Behörden identifizieren. Erstmals stellte das Bundesinnenministerium die BundID 2019 bereit. Seit dem Regierungswechsel ist das Digitalministerium federführend dafür zuständig. Momentan sollen knapp 1800 Onlinedienste, Plattformen und Portale an die Lösung angebunden sein. Das Bundeskonto und die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) führten jahrelang ein Nischendasein. Praktische Anwendungen gab es anfangs nur wenige. Voriges Jahr hatten 22 Prozent der Bevölkerung die Funktion schon einmal genutzt.

Vor allem die an die BundID und die eID gebundene Einmalzahlung sowie der Kulturpass haben den Online-Ausweis und das Nutzerkonto bekannter gemacht. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) soll ein einheitliches digitales Bürgerkonto auf Basis der BundID geschaffen und diese in DeutschlandID umbenannt werden. Eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Webseite öffnete jüngst aber auch ein Datenleck bei der BundID. Mit der Kennung lassen sich etwa Anträge auf Elterngeld oder BAföG stellen, der Wohnsitz an- und ummelden oder die Autozulassung bewerkstelligen. Seit einem guten Jahr können Bürger die BundID auch für die E-Services der Bundesagentur für Arbeit verwenden.


(mma)



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Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört


Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).

Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.

Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.

Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.


(nie)



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KI-Wettbewerb und App-Store-Rankings: X und xAI verklagen Apple und OpenAI


Das KI-Startup xAI und die Online-Plattform X haben am Montag vor einem US-Bundesgericht in Texas Klage gegen die US-Konzerne Apple und OpenAI eingereicht. Die von dem Milliardär Elon Musk gegründeten Unternehmen werfen den beiden Konkurrenten monopolistische Praktiken vor. Sie hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei künstlicher Intelligenz (KI) zu behindern. Apple und OpenAI haben „Märkte abgeschottet, um ihre Monopole aufrechtzuerhalten und Innovatoren wie X und xAI am Wettbewerb zu hindern“, heißt es in der Klageschrift.

In der Klage vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas in Fort Worth (AZ. 4:25-CV-00914-P) beschuldigen X und xAI Apples App Store, konkurrierende Chatbots und „Super“-Apps, darunter Grok und X, zu benachteiligen. Apple hat eine Partnerschaft mit OpenAI geschlossen, um eine Schnittstelle zu ChatGPT in seine Betriebssysteme für iPhones, iPads und Macs zu integrieren. „Ohne den Exklusivvertrag mit OpenAI hätte Apple keinen Grund, die X-App und die Grok-App nicht in seinem App Store zu präsentieren“, heißt es in der Klageschrift. Musks Unternehmen behaupten, dass iPhone-Nutzer keinen Grund hätten, KI-Apps von Drittanbietern herunterzuladen, weil das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer zwingt, ChatGPT als Standard-Chatbot-App zu verwenden. Auch verschaffe die ChatGPT-Integration des iPhones OpenAI Zugang zu „potenziell Milliarden von Benutzeranfragen, die von Hunderten von Millionen von iPhones stammen“, was einen unfairen Vorteil darstelle. X und xAI fordern Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar.

„Diese jüngste Klage steht im Einklang mit Herrn Musks andauernden Belästigungen“, erklärte ein OpenAI-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Anfang dieses Monats hatte Musk bereits mit „unmittelbaren rechtlichen Schritten“ durch seine KI-Firma xAI gedroht. Bereits damals behauptete er in einem Post auf seiner Plattform X, Apple mache es unmöglich, dass andere KI-Firmen außer OpenAI bzw. ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts erreichen könnten. Das sei ein „eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht“.

Die von X und xAI angestrengte Klage könnte den Gerichten in den Vereinigten Staaten nach Einschätzung von Reuters zum ersten Mal die Gelegenheit geben, zu beurteilen, ob es einen definierten Markt für KI gibt und was dieser umfasst. Bei kartellrechtlichen Streitigkeiten sei dies eine Schwellenfrage.

Darüber hinaus verklagt Musk OpenAI und dessen CEO Sam Altman separat vor einem Bundesgericht in Kalifornien, um die Umwandlung des Unternehmens von einem gemeinnützigen in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu verhindern. Im März wies das zuständige Gericht den dazugehörigen Eilantrag jedoch ab. Es seien keine ausreichenden Gründe vorgelegt worden, um sofort zu entscheiden, so das Gericht. Musk hat OpenAI zusammen mit Altman im Jahr 2015 als gemeinnütziges Unternehmen gegründet, zog sich nach Streitigkeiten um die Ausrichtung und vor allem um die Führungsstrukturen 2018 aber aus dem Unternehmen zurück. Eine Klage gegen Apple dagegen hatte Musk bislang nicht angestrengt. Beim letzten öffentlichen Streit glättete ein persönliches Gespräch mit Apple-Chef Tim Cook die Wogen.


(akn)



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