Künstliche Intelligenz
Geldschein-Verfolgung: Zunehmendes Bargeld-Tracking besorgt Datenschützer
Datenschützer warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und immensen Grundrechtseingriffen durch Bargeld-Tracking. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen betont: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden“, gehe die Anonymität des Bargelds verloren. Mit dem Einsatz von Geldscheinen seien Personenbezüge möglich und Standortdaten könnten abgeleitet werden. Auch ließe sich ablesen, wofür sich jemand interessiere und Geld ausgebe.
Das Portal Netzpolitik.org hat das vergleichsweise junge Phänomen der zunehmenden Verfolgung von Geldscheinen in einer Artikelserie beleuchtet. Das Team verfolgte dafür auch das Leben einer 20-Euro-Banknote „vom Druck bis zum Schredder“ und hielt fest, wo überall bereits Seriennummern automatisch erfasst werden.
Solch umfassendes Bargeld-Tracking, das Polizeibehörden etwa in Bayern oder Thüringen schon zum Aufspüren insbesondere von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nutzen, birgt laut Hansen nicht nur Risiken für Individuen. Auch für Geschäftsgeheimnisse und möglicherweise sogar für die innere Sicherheit sehe es laut der Kontrolleurin schlecht aus, da geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden könnten.
Tiefe Einblicke ins Privatleben
Hansen zieht den Vergleich zu Drucker-IDs: Auch bei solchen „Yellow Dots“ handle es sich um technische Daten, die etwa zur Identifizierung von Whistleblowern genutzt werden könnten. Sie hält es für entscheidend, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn Zahlungsspuren könnten persönliche oder intime Details wie Ernährung, Süchte oder Liebschaften preisgeben.
Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking ebenfalls eine Bedrohung der Privatsphäre. Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern könnte ihm zufolge tiefe Einblicke in das Privatleben ermöglichen, wenn etwa der Besuch einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche nachvollziehbar würde. Er rät davon ab, das Recht auf Privatsphäre unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter einzuschränken. Der Volksvertreter sieht etwa die Gefahr, dass bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD erfasste Vorgänge, die nach aktueller Rechtslage legal sind, zur Verfolgung Unschuldiger führen könnten.
Bundesbank sieht die Zeichen an der Wand
Die Bundesbank selbst verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds ist. Sie betont das Recht der Menschen in Deutschland auf informationelle Selbstbestimmung. Obwohl die Bundesbank zu bestimmten Gelegenheiten selbst den Weg bestimmter Banknoten verfolgt, entschied sie sich 2020 gegen eine umfassende Verarbeitung von Seriennummern. Um Ermittlern entgegenzukommen, testete sie diese Möglichkeit aber zuvor. In einem internen Dokument von 2021, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht die Bundesbank davon aus, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird.
Moderne Banknoten-Verarbeitungsmodule können Seriennummern von Geldscheinen verfolgen. Selbst wenn ein Mensch Banknoten einkassiert, sind sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt, da Geldtransportunternehmen Einnahmen in Cash-Centern durch Maschinen jagen, die Seriennummern auslesen können. Hinzu kommen Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen.
Datenbanken entstehen
Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Firma Elephant & Castle IP, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Sein Unternehmen erhält Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem Geldtransportunternehmen und bietet Sicherheitsbehörden Gutachten auf Basis dieser Datenbank an. Er behauptet, es handle sich um „Sachdaten“, die nicht dem Datenschutz unterlägen, da keine personenbezogenen Informationen erhoben würden.
Trotzdem zeigt Stehle Verständnis für die Sensibilität einschlägiger Daten: „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen.“ Er bietet seine Dienste daher ausschließlich staatlichen Stellen an. Stehles Ziel ist es, den Ermittlern direkten Zugang zu seinem System über entgeltpflichtige Softwarelizenzen zu ermöglichen, ohne den Umweg über Gutachten. Der Erfinder hat auch ein internationales Patent angemeldet, das einen Automaten beschreibt, der gestohlene oder als Lösegeld verwendete Banknoten erkennt und die Polizei benachrichtigen kann. Im Blick hat er auch Tankstellen-Einzahlungsautomaten, die bei der Entdeckung gesuchten Geldes die Speicherung passender Videobilder veranlassen.
Polizeivertreter drängeln
Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, fordert ebenfalls eine umfassende Bargeldverfolgung und die Zusammenführung der Daten von Banken und Geldtransportdiensten für Polizei- und Zollbehörden. Er will damit Widersprüche in Aussagen aufdecken und etwa verfolgen, ob Bargeld aus Straftaten wie Bankautomatensprengungen stammt. Der Experte wünscht sich Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die verschiedene Behörden online zugreifen können.
Aktuell ist der Datenschutz bei über 80 Prozent der Deutschen ein wichtiges Argument für den Einsatz von Bargeld. Noch wird über die Hälfte aller Bezahlvorgänge in Deutschland mit Münzen und Scheinen abgewickelt, meist noch leichter nachvollziehbare Kartenzahlungen sind aber auf dem Vormarsch. Zivilgesellschaftliche Organisationen appellierten voriges Jahr an die Bundesbank, Bargeld dringend zu erhalten.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Digitale Abhängigkeit: Plattner betont Umweg zu Souveränität
„Dass wir das kurzfristig alles selbst können“, ist für BSI-Chefin Claudia Plattner „unrealistisch“. Das sorgt für Diskussionen. Die Nachrichtenagentur dpa machte daraus die Überschrift: Digitale Souveränität für Deutschland vorerst unerreichbar.
Grund genug für eine Klarstellung der Präsidentin: „Es ist Aufgabe des Staates, eine sichere Verwendung all dieser Produkte zu ermöglichen, die derzeit zu einem großen Teil außerhalb Europas hergestellt werden.“ Das heiße aber nicht, „dass wir als BSI die digitale Souveränität Europas für unerreichbar halten. Entsprechende Berichte weise ich entschieden zurück, das habe ich nie gesagt“, betonte Plattner vergangenens Wochenende in einem weiteren dpa-Gespräch. Was aber meint die Chefin des BSI nun genau?
Ohne Amazons AWS, Microsofts Azure und Google Cloud droht in Deutschland der IT-Kollaps. Dass das ein Problem darstellen könnte, ist keine neue Erkenntnis. Schon mehrere Bundesregierungen haben versucht, etwas weniger abhängig zu werden – mit überschaubarem Erfolg. Die Analyse der BSI-Präsidentin ist in Expertenkreisen daher unstrittig.
BSI will heimische Anbieter hegen
Noch ist der Weg weit, doch erste Schritte sind sichtbar. „Wir sind nicht mehr wie vor zehn Jahren auf die Amerikaner angewiesen“, meint Achim Weiß, CEO von Ionos im Gespräch mit heise online. Seine Firma gehört zu jenen, die von stärkerer Unabhängigkeit von US-Anbietern absehbar profitieren würden. Sie ist Bestandteil des einen von zwei Strängen, den das BSI zur digitalen Souveränität verfolgt: der Zusammenarbeit mit europäischen Anbietern.
Ionos entwickelt für das IT-Dienstleistungszentrum des Bundes (ITZBund) derzeit eine abgetrennte Enterprise-Cloud-Umgebung – in Abstimmung mit dem BSI, das die für IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zuständige Behörde ist. Im ersten Quartal 2026 soll das Pilotprojekt fertig sein. So wie mit Ionos arbeitet das BSI auch an anderer Stelle eng mit deutschen Anbietern zusammen, etwa mit StackIT aus dem Hause Schwarz Digits, dem deutschen IT-Anbieter, der aus der Lidl-Kaufland-Gruppe stammt. Hier soll Anfang 2026 eine gemeinsame Entwicklung souveräner Cloudlösungen konkreter werden.
Politisch sind solche Projekte derzeit gewollt. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) etwa warnt regelmäßig davor, den Kopf in den Sand zu stecken und stattdessen mehr an Lösungen und Innovationen zu arbeiten. Gewollt ist auch die Arbeit des BSI im Bereich von Sicherheitsstandards für Open-Source-Software und der Mithilfe an Microsoft-Software-Alternativen wie der Office365-Alternative OpenDesk.
US-Anbieter sollen an Bord gehalten werden
Doch sind das ernsthafte Unabhängigkeitsbestrebungen? Oder Feigenblätter, während die Abhängigkeit vor allem von US-Anbietern faktisch zementiert wird? EU-Kunden befürchten, dass der US-Präsident Zugriff auf Kundendaten der US-Firmen anordnen könnte, ein Spionageszenario. Oder per Sanktionsbefugnissen US-Unternehmen auch kurzfristig verbieten könnte, ihre Dienstleistungen für widerspenstige Staaten zu erbringen. Zumindest gegen das Spionageszenario würde der zweite Strang der BSI-Strategie helfen: die Nutzung ermöglichen und Zugriff effektiv verhindern.
Mit Google prüft das BSI im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, ob und, wenn ja, wie, mit Verschlüsselungsverfahren Clouddienste der Firma auch für staatliche Stellen nutzbar sein könnten. Bis 2026 soll das herausgefunden sein. Mit dem Cloud-Platzhirschen Amazon versucht das BSI unter anderem herauszufinden, wie Standards und Validierungsverfahren für lokale Rechenzentren auch auf Cloudumgebungen übertragen werden können. Auch dazu sollen 2026 erste Ergebnisse öffentlich vorgestellt werden. Ein besonderes unter den Kooperationsprojekten ist dabei die MSSC: Die Microsoft Sovereign Cloud, bei der eine Azure-Cloud jenseits von Microsoft, vorerst zu Testzwecken, auf Infrastruktur von Delos betrieben werden soll. Das Projekt soll bis Ende 2026 Ergebnisse bringen. Was aber sollen diese ganzen Kooperationsvereinbarungen, wenn es doch um Unabhängigkeit von diesen geht? Beantworten kann das nur die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik selbst.
BSI untersucht Technik von Hyperscalern
Ist das nicht doch der Weg, den Vendor-Lock-In bei den großen Anbietern zu verstetigen? „Im Gegenteil“, sagt Claudia Plattner auf Anfrage heise onlines. In den Kooperationen würde ihr BSI vor allem „tiefgründiges technisches Verständnis bezüglich der Funktionsweise der Hyperscaler-Angebote“ gewinnen. „Wir versetzen uns auf diesem Wege in die Lage, fundierte Migrationsszenarien vorzubereiten und bei Bedarf umzusetzen“, sieht die BSI-Präsidentin auch die Souveränitätsbestrebungen durch die Kooperationen als gedeckt an. Claudia Plattner meint: „In Kombination mit einheitlichen Sicherheitsvorgaben und hohen Anforderungen an die Interoperabilität werden Anbieterwechsel effizient und schnell möglich.“
Ob es für bessere Ausstiegsoptionen tatsächlich die Kooperationen der IT-Sicherheitsbehörde mit den US-Cloudanbietern braucht, darüber kann weiter diskutiert werden. Dass Angebote der europäischen Konkurrenz bislang noch längst nicht so weit sind, dass sie alles ersetzen könnten, bestreitet auch Ionos-Geschäftsführer Achim Weiß nicht. Er sieht es differenziert: „Der deutsche Mittelstand braucht keine Satelliten-Downlinkstation, für die normalen Workloads gibt es genügend Lösungen.“ Bei der Feature-Vielfalt seien derzeit alle, nicht nur die Europäer, sondern auch Microsoft und Google, nur zweite Liga: Amazon spiele hier in einer eigenen. Weiß fordert Standards für Interoperabilität, um Lock-In-Effekte bei einzelnen Anbietern zu verhindern. Die sollten die willigen Anbieter gemeinsam definieren — und die öffentliche Hand, also Bund, Länder und Kommunen, bei Ausschreibungen für Leistungen abfordern.
Das BSI wird dafür seinen Beitrag beisteuern müssen: Welche Anforderungen an die IT-Sicherheit für Cloudleistungen gelten müssen und wer diese überhaupt erfüllen kann, entscheidet nicht zuletzt die Bonner IT-Sicherheitsbehörde. Allerdings: Sollte das BSI am Ende die Lösungen mit US-Anbietern absegnen, dürften auch chinesische Anbieter um eine Neubetrachtung bitten.
(nie)
Künstliche Intelligenz
„Metroid Prime 4: Beyond“: Die Switch 2 wird zum Shooter-PC
Nintendos aktuelle Konsole „Switch 2“ ist ihrem Vorgänger-System in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich. Eine der wichtigsten technischen Neuerungen ist allerdings, dass die Joycon-Controller jetzt nicht mehr nur wie klassisches Gamepads benutzt werden können, sondern auch wie eine typische Computermaus.
Das klingt erstmal wie ein nettes Gimmick, etwas, das sich vor allem in Fact Sheets und in dedizierten Technikdemos wie der „Nintendo Switch 2 Welcome Tour“ gut macht, aber keinen echten Praxisnutzen hat. Nach dem Spielen von „Metroid Prime 4: Beyond“ können wir jedoch bestätigen: doch, den hat es. Zum Teil zumindest.
Die Maus an der Konsole
Bevor jetzt direkt der große Aufschrei erklingt: Natürlich wird sich der neueste Teil der legendären „Metroid Prime“-Serie (die 2002 ihren Einstand auf dem Gamecube gab) auch ganz normal über den Switch-2-Controller spielen lassen. Gleichzeitig soll dieses Spiel aber auch der große Testballon für die Praxistauglichkeit der Mausfunktion sein. Deswegen ließ uns Nintendo das Spiel auch in dieser Variante ausprobieren.
Die Steuerung wird dabei zur Mischung aus Konsolen- und PC-Kontrolle: In der einen Hand ruht der entsprechende Joycon, wir steuern Weltraumheldin Samus Aran mit dem Stick und lassen sie mit einem Druck auf die Schultertasten springen oder Gegner im Visier behalten. Der Joycon in der anderen Hand dagegen liegt wie eine Maus auf dem Tisch (oder einer sonstigen Oberfläche) und kontrolliert das Fadenkreuz so, wie man es von PC-Shootern kennt.
„Metroid Prime 4: Beyond“ lässt sich entweder im Maus- oder im normalen Controller-Modus spielen.
(Bild: Nintendo)
Das fühlt sich auf der Konsole erst einmal merkwürdig an – aber es funktioniert. Schon nach sehr kurzer Zeit flutscht die Kontrolle ohne Probleme, die garstigen Raumpiraten fallen wie die Fliegen. Wie aus der Serie gewohnt, kann sich Samus in den kompakten „Morph Ball“ verwandeln, um enge Passagen durchzurollen. Und natürlich wird, auch das typisch für die Reihe, sehr viel gescannt, um Informationen über Gegner oder die Umgebung zu sammeln. Nur fühlt es sich irgendwie so an, als würde jetzt man die PC-Fassung von „Metroid Prime“ spielen. Ohne WASD halt.
Schmerzhafte Gefechte
Ganz grundsätzlich funktioniert die ungewohnte Kontrolle also wirklich gut. Die Frage ist aber trotzdem, ob man „Metroid Prime 4: Beyond“ auf Dauer so spielen möchte. Denn zwar funktionieren die Joycons der Switch 2 wie eine Maus – aber leider nicht wie eine ergonomische Maus. Der Zeigefinger muss stark gebogen werden, um den Schulterknopf zu erreichen (mit dem gefeuert wird), was auf Dauer ziemlich anstrengend ist.
Ganz besonders bei den ausführlicheren Gefechten gegen riesige Bossgegner oder größere Gegneransammlungen führt das Dauergeklicke auf der ergonomisch fragwürdigen Joycon-Oberfläche schnell zu Schmerzen. Auch muss man, um sich in den Morph Ball zu verwandeln, auf einen der regulären Controller-Knöpfe drücken, was ein Umgreifen erfordert. Das ist auf Dauer schlicht nicht komfortabel.
Raumjägerin Samus Aran darf sich natürlich auch wieder in den Morph Ball verwandeln, um durch enge Passagen zu kommen.
(Bild: Nintendo)
Anders gesagt: Das Spiel ist ein gelungener Machbarkeitsnachweis, dass die Mausfunktion der Controller mehr ist als nur eine technische Spielerei. Aber gleichzeitig auch eine deutliche Demonstration, dass diese Funktion designtechnisch bedingt ihre Grenzen hat.
Glänzende Raumheldin
Inhaltlich folgt „Metroid Prime 4: Beyond“ den bewährten Spuren der Serie: Auf dem Planeten Viewros bekommt es Samus Aran nicht nur mit Raumpiraten und der gefürchteten Seuche der Metroid zu tun, sondern auch mit dem mysteriösen Kopfgeldjäger Sylux zu tun. Der Planet ist groß und verzweigt, es warten viele Gefechte (die in ihrer Größe schon etwas an die „Halo“-Serie erinnern) und direkt in die 3D-Grafik eingebundene Rätsel. Und dem mittlerweile etablierten Metroidvania-Spielprinzip folgend, das ja unter anderem der „Metroid“-Serie seinen Namen verdankt, schaltet sich die riesige Welt erst nach und nach frei, wenn Samus die entsprechenden Fähigkeiten erlangt hat, um in vorher unerreichbare Regionen zu gelangen.
Das Spiel nutzt die Power der Switch 2 sehr gut aus. Die Grafik ist echt gut.
(Bild: Nintendo)
Technisch setzt das Spiel voll auf die im Vergleich zur Vorgängerkonsole deutlich erhöhte Grafikpower der Switch 2: 4K-Auflösung wird genauso unterstützt wie HDR und eine Darstellung mit 120 Bildern pro Sekunde bei reduzierter Auflösung. Das Spiel, das noch im Jahr 2025 erscheinen wird, sieht jetzt schon sehr gut aus und soll, genauso wie „Mario Kart World“ oder „Donkey Kong Bananza“ als technischer Vorzeigetitel für die Switch 2 dienen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Grokl ohne iPhone-Integration: Musks xAI verklagt Apple und OpenAI
Elon Musk macht seine Drohung wahr: Die Firmen X und xAI haben am Montag in den USA eine Klage gegen Apple und OpenAI eingereicht. Der iPhone-Hersteller und der ChatGPT-Macher hätten sich zusammengetan, um ihre jeweilige Monopolstellung zu sichern und Konkurrenz zu verhindern, so der Vorwurf.
xAI habe Apple darum gebeten, Grok in iOS zu integrieren, „aber das wurde Grok nicht erlaubt“, heißt es in der Klage (X et xAI v Apple und OpenAI, US District Court For The Northern District Of Texas, Az. 4:25-cv-00914). Deshalb erhalte Grok keinen Zugriff auf Milliarden von Anfragen von iPhone-Nutzern und könne sich deshalb nicht so schnell weiterentwickeln wie ChatGPT.
Vorwurf der App-Store-Manipulation
Die Partnerschaft Apples mit OpenAI sei „illegal“, argumentieren die Kläger; keine andere KI-App sei in der Lage, sich derart tief in iOS zu integrieren. Nutzer hätten damit bereits einen Chatbot, den sie über Siri ansprechen können, und seien deshalb weniger interessiert, andere KI-Apps herunterzuladen. Obendrein manipuliere Apple den App Store, um Konkurrenten dadurch weniger sichtbar zu machen, heißt es in der Klage. Dem nicht genug, Apple verzögere auch noch die Zulassung von Updates der Grok-App.
Diesen Vorwurf hat Elon Musk bereits öffentlich erhoben und von „politische Spielchen“ gesprochen, weil Grok nicht Apples Liste mit „Must have“-Apps auftaucht. Apple pochte im Gegenzug darauf, dass der App Store „fair und unparteiisch gestaltet“ sei. Die Musk-Firmen fordern Schadenersatz und wollen eine Verfügung erzielen, die Apple und OpenAI solches Vorgehen untersagt.
Nur ChatGPT bislang mit iPhone-Integration
ChatGPT ist bislang der einzige Chatbot, den Apple prominent in iOS, Siri und Apple Intelligence integriert hat. Apple hat vor Monaten zwar angedeutet, dass eine ähnlich gestaltete Integration von Google Gemini geplant seim, doch ist das bislang nicht passiert.
ChatGPT dient als Erweiterung Siris und bestimmter Apple-Intelligence-Funktionen. OpenAIs KI-Modelle laufen nicht lokal auf dem iPhone, sondern werden über eine Schnittstelle in der Cloud angesprochen, wenn Nutzer dem zustimmen. Apple und OpenAI geloben, Nutzerfragen nicht zum KI-Training zu verwenden. Ein ChatGPT-Konto ist nicht erforderlich, auch die IP-Adresse bleibe verschleiert.
(lbe)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 Monaten
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
UX/UI & Webdesignvor 7 Tagen
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Digital Business & Startupsvor 2 Monaten
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
Entwicklung & Codevor 6 Tagen
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Philip Bürli › PAGE online
-
Social Mediavor 2 Monaten
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken