Künstliche Intelligenz
Geldschein-Verfolgung: Zunehmendes Bargeld-Tracking besorgt Datenschützer
Datenschützer warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und immensen Grundrechtseingriffen durch Bargeld-Tracking. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen betont: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden“, gehe die Anonymität des Bargelds verloren. Mit dem Einsatz von Geldscheinen seien Personenbezüge möglich und Standortdaten könnten abgeleitet werden. Auch ließe sich ablesen, wofür sich jemand interessiere und Geld ausgebe.
Das Portal Netzpolitik.org hat das vergleichsweise junge Phänomen der zunehmenden Verfolgung von Geldscheinen in einer Artikelserie beleuchtet. Das Team verfolgte dafür auch das Leben einer 20-Euro-Banknote „vom Druck bis zum Schredder“ und hielt fest, wo überall bereits Seriennummern automatisch erfasst werden.
Solch umfassendes Bargeld-Tracking, das Polizeibehörden etwa in Bayern oder Thüringen schon zum Aufspüren insbesondere von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nutzen, birgt laut Hansen nicht nur Risiken für Individuen. Auch für Geschäftsgeheimnisse und möglicherweise sogar für die innere Sicherheit sehe es laut der Kontrolleurin schlecht aus, da geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden könnten.
Tiefe Einblicke ins Privatleben
Hansen zieht den Vergleich zu Drucker-IDs: Auch bei solchen „Yellow Dots“ handle es sich um technische Daten, die etwa zur Identifizierung von Whistleblowern genutzt werden könnten. Sie hält es für entscheidend, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn Zahlungsspuren könnten persönliche oder intime Details wie Ernährung, Süchte oder Liebschaften preisgeben.
Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking ebenfalls eine Bedrohung der Privatsphäre. Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern könnte ihm zufolge tiefe Einblicke in das Privatleben ermöglichen, wenn etwa der Besuch einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche nachvollziehbar würde. Er rät davon ab, das Recht auf Privatsphäre unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter einzuschränken. Der Volksvertreter sieht etwa die Gefahr, dass bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD erfasste Vorgänge, die nach aktueller Rechtslage legal sind, zur Verfolgung Unschuldiger führen könnten.
Bundesbank sieht die Zeichen an der Wand
Die Bundesbank selbst verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds ist. Sie betont das Recht der Menschen in Deutschland auf informationelle Selbstbestimmung. Obwohl die Bundesbank zu bestimmten Gelegenheiten selbst den Weg bestimmter Banknoten verfolgt, entschied sie sich 2020 gegen eine umfassende Verarbeitung von Seriennummern. Um Ermittlern entgegenzukommen, testete sie diese Möglichkeit aber zuvor. In einem internen Dokument von 2021, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht die Bundesbank davon aus, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird.
Moderne Banknoten-Verarbeitungsmodule können Seriennummern von Geldscheinen verfolgen. Selbst wenn ein Mensch Banknoten einkassiert, sind sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt, da Geldtransportunternehmen Einnahmen in Cash-Centern durch Maschinen jagen, die Seriennummern auslesen können. Hinzu kommen Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen.
Datenbanken entstehen
Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Firma Elephant & Castle IP, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Sein Unternehmen erhält Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem Geldtransportunternehmen und bietet Sicherheitsbehörden Gutachten auf Basis dieser Datenbank an. Er behauptet, es handle sich um „Sachdaten“, die nicht dem Datenschutz unterlägen, da keine personenbezogenen Informationen erhoben würden.
Trotzdem zeigt Stehle Verständnis für die Sensibilität einschlägiger Daten: „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen.“ Er bietet seine Dienste daher ausschließlich staatlichen Stellen an. Stehles Ziel ist es, den Ermittlern direkten Zugang zu seinem System über entgeltpflichtige Softwarelizenzen zu ermöglichen, ohne den Umweg über Gutachten. Der Erfinder hat auch ein internationales Patent angemeldet, das einen Automaten beschreibt, der gestohlene oder als Lösegeld verwendete Banknoten erkennt und die Polizei benachrichtigen kann. Im Blick hat er auch Tankstellen-Einzahlungsautomaten, die bei der Entdeckung gesuchten Geldes die Speicherung passender Videobilder veranlassen.
Polizeivertreter drängeln
Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, fordert ebenfalls eine umfassende Bargeldverfolgung und die Zusammenführung der Daten von Banken und Geldtransportdiensten für Polizei- und Zollbehörden. Er will damit Widersprüche in Aussagen aufdecken und etwa verfolgen, ob Bargeld aus Straftaten wie Bankautomatensprengungen stammt. Der Experte wünscht sich Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die verschiedene Behörden online zugreifen können.
Aktuell ist der Datenschutz bei über 80 Prozent der Deutschen ein wichtiges Argument für den Einsatz von Bargeld. Noch wird über die Hälfte aller Bezahlvorgänge in Deutschland mit Münzen und Scheinen abgewickelt, meist noch leichter nachvollziehbare Kartenzahlungen sind aber auf dem Vormarsch. Zivilgesellschaftliche Organisationen appellierten voriges Jahr an die Bundesbank, Bargeld dringend zu erhalten.
(mma)
Künstliche Intelligenz
KI-Verordnung: Code of Practice für generative KI-Modelle vorgelegt
Dass generative KI-Modelle Probleme mit sich bringen können, das hatte die EU allgemein schon im Rahmen ihrer KI-Verordnung – dem AI Act – festgestellt. Doch die Frage, wie mit den Problemen dann umgegangen werden soll, haben Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten weitgehend an die Entwickler und einsetzenden Organisationen ausgelagert: Training, Tests und Evaluation müssen dokumentiert und Risiken adäquat adressiert werden.
Welche genau das sind und wie diese dann mitigiert werden sollten – für all das wurde der Gesetzestext aufgrund der Vielfalt an Modellen und Problemen für ungeeignet befunden. Stattdessen sollen Verhaltenscodices oder eben die Erfüllung vergleichbarer Standards durch die Anbieter solcher Modelle die größten Probleme generativer KI-Modelle einhegen. Und der vorerst zentrale solche „Code of Practice“ ist jetzt nach gut einem halben Jahr intensiver Diskussionen mit wenigen Wochen Verspätung vorgelegt worden.
Dokumentation per Word-Dokument
Der Verhaltenskodex gliedert sich dabei in drei Bereiche auf: Transparenz, Urheberrecht und als dritten Teil Sicherheit und Schutzmaßnahmen. In einem Word-Dokument mit Multiple-Choice- und Freitextantwortfeldern sollen Anbieter unkompliziert darlegen, womit, wie, wann und mit welchen Methoden, Datensätzen und welchem Ressourcenverbrauch sie ihre Modelle erstellt haben. Solch eine Dokumentation ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb in der EU ab dem zweiten August 2025. Im Bereich Copyright etwa sind bestimmte Selbstverpflichtungen enthalten, denen sich GPAI-Betreiber mit ihrer Unterschrift unterwerfen würden, etwa für das Training keine Piraterieseiten zu crawlen oder Rechtebeschränkungen im Sinne der DSA-Richtlinie zu berücksichtigen und rechteverletzende Outputs möglichst zu verhindern.
Der in der Realität gleichwohl am schwersten umsetzbare Teil betrifft derweil das Mitigieren der jeweiligen systemischen Risiken, die vom Modell, Trainingsdaten und dessen Möglichkeiten und Restriktionen abhängen, wie es Artikel 55 der KI-Verordnung verlangt. Hier soll der Code of Practice nun relativ konkrete Handhabe zur Verfügung stellen, welche Arten von Risiken damit gemeint sein könnten und wie damit professionell umgegangen werden könne. Die Palette reicht dabei weit: von künstlich erzeugten Nacktbildern oder Pornografie auf Basis von Fotos echter Personen über Gefahren für die nationale Sicherheit bis hin zu diskriminierenden Inhalten über unzutreffende Gesundheitsratschläge bis zu Radikalisierungschatbots ist alles Mögliche vorstellbar. Auch die Nutzung von Modellen für die Entwicklung von ABC-Waffen oder für digitale Angriffswerkzeuge gehört zu den zu prüfenden Möglichkeiten. Der Code of Practice bietet dabei vor allem ein Referenzmodell für den Umgang damit.
Formell nicht bindend
Denn formell ist der Verhaltenskodex für keinen einzigen Anbieter bindend. Zugleich schützt er auch keinen Unterzeichner des Kodexes wirksam davor, nicht doch eines Tages belangt zu werden, wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen unzureichend waren. Über den Code of Practice, den unabhängige Wissenschaftler im Auftrag der EU-Kommission und in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren entwickelt haben, wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert.
Mit dem Ergebnis zeigt sich Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des deutschen IT-Verbands Bitkom nur teilweise zufrieden. Kritisch sieht sie vor allem, dass Anbieter immer auch nach neuen Risiken Ausschau halten müssten, so Dehmel: „Zusammen mit uneindeutig definierten Grundrechtsrisiken und gesellschaftlichen Risiken, bei denen häufig kaum etablierten Methoden zur Identifikation und Bewertung existieren, entsteht neue Rechtsunsicherheit für europäische KI-Anbieter.“
Angesichts der beiden Optionen, sich entweder dem Verhaltenskodex zu unterwerfen und damit zumindest guten Willen zu demonstrieren, oder alternativ alles von Grund auf selbst entwickeln und als rechtskonform darlegen zu müssen, steht gleichwohl zu erwarten, dass sich einige Betreiber von KI-Modellen auf die nun vorgestellte Variante einlassen werden. EU-
Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sieht den Verhaltenskodex als „wichtigen Schritt dazu, die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa verfügbar und dabei nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu gestalten“. Sie forderte die Unternehmen entsprechend auf, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen. Allerdings fehlt derzeit dafür noch ein wichtiges Werk der EU-Kommission: die sogenannten Leitlinien, mit denen festgelegt werden soll, was als KI mit allgemeinem oder nicht spezifiziertem Verwendungszweck, also als GPAI im Sinne der KI-Verordnung gelten wird. Doch auch diese sollen nun zeitnah veröffentlicht werden.
Deutsches Begleitgesetz wird noch auf sich warten lassen
Zu befürchten haben Unternehmen gleichwohl vorerst nichts, wenn sie sich noch nicht an die Regeln halten. Egal, ob mit oder ohne Kodex: Sanktionen für diese Pflichten aus dem AI Act sind frühestens im August 2026 vorgesehen. Und in vielen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist die notwendige Begleitgesetzgebung für die nationalen Aufsichtsstrukturen weiterhin nicht verabschiedet. Dass das deutsche Begleitgesetz nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der nächsten AI Act-Regelungen im August 2025 kommen wird, ist ausgemacht. Das nun zuständige Digitalministerium will daran zwar weiterarbeiten, nach dem Regierungswechsel werde dies jedoch nicht mehr rechtzeitig möglich sein, teilte das Haus zuletzt mit.
Europa habe seinen Teil fristgerecht geliefert, nun brauche es auch seitens der Bundesregierung mehr Tempo, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Rebecca Lehnhardt: „Verzögerungen oder gar eine Aufweichung der Pflichten würden nur Rechtsunsicherheit und Misstrauen schüren.“ Zuletzt war immer wieder über eine Teilverschiebung spekuliert wurde, die einige Mitgliedstaaten und Unternehmen auch gerne gesehen hätten. Eine allgemeine Verschiebung ist mit der heutigen Verhaltenskodex-Veröffentlichung allerdings noch einmal unwahrscheinlicher geworden, allenfalls einzelne, später relevante Spezialregelungen könnten nun noch einmal diskutiert werden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Intel-Chef: Nvidia ist beim KI-Training nicht mehr einholbar
In einer Videobotschaft an alle Mitarbeiter zeigte sich Intel-Chef Lip-Bu Tan offenbar demütig. Darin soll er gesagt haben: „Vor 20, 30 Jahren waren wir wirklich führend. Jetzt hat sich die Welt meiner Meinung nach verändert. Wir gehören nicht mehr zu den zehn führenden Halbleiterunternehmen.“
Über das rund 20-minütige Video berichtet The Oregonian mit guten Kontakten zu Intels lokalem Entwicklungs-Halbleiterwerk in Oregon. Ein Firmensprecher bestätigte den Inhalt und sagte, dass sich Lip-Bu Tans Aussage auf Intels Börsenwert beziehe. Laut The Oregonian soll der finanzielle Hintergrund allerdings keine Rolle in der Ansprache gespielt haben. Die Aussage kam nach einer Frage zur Firmenkultur.
Der Bezug würde sowohl zur aktuellen Durststrecke und schwächelnden Performance als auch zum Börsenwert passen. Intel ist aktuell rund 104 Milliarden US-Dollar wert. Darüber befinden sich zahlreiche Chipdesigner und Chipauftragsfertiger. Nvidia etwa ist das weltweit wertvollste Unternehmen mit rund vier Billionen Dollar. AMD kommt auf rund 233 Milliarden Dollar.
„Wir müssen demütig sein“, soll Lip-Bu Tan gesagt und Mitarbeiter ermahnt haben, Kunden zuzuhören und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Die Firmenwende stelle einen Marathon dar.
Rückstand bei KI
Nvidia hält der Intel-Chef bei Beschleunigern zum Training von KI-Algorithmen für „zu stark“. „Was das Training angeht, denke ich, dass es für uns zu spät ist“, sagte er demnach. Bis heute macht Intel kaum Umsatz mit KI-Chips. Der eigene GPU-Beschleuniger Ponte Vecchio floppte und die Chips der übernommen Firma Habana Labs (Gaudi-Baureihe) fristen ein Nischendasein.
Intel will sich jetzt offenbar auf KI-Nutzung in Desktop-PCs, Notebooks und Edge-Servern fokussieren. Dazu sind die integrierten KI-Einheiten (Neural Processing Units, NPUs) in Prozessoren wichtig.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Europas erster HPC-ARM-Prozessor landet bei TSMC
Lange hat’s gedauert, jetzt scheint es in großen Schritten bei SiPearls erstem Prozessor Rhea1 voranzugehen: Die Firma berichtet, dass sie vor Wochen ihr CPU-Design an den Chipauftragsfertiger TSMC nach Taiwan geschickt hat – der sogenannte Tape-out-Prozess. TSMC erstellt jetzt Belichtungsmasken und produziert daraufhin die ersten Prozessoren zum Testen. SiPearl ist die wichtigste Firma aus der European Processor Initiative (EPI) zur Entwicklung von CPUs für europäische Firmen und Forschungseinrichtungen.
Anfang 2026 will SiPearl Muster an Partner verschicken. Der größte Abnehmer ist das deutsche Jülich Supercomputing Centre (JSC), das mehr als 2600 Rhea1-Prozessoren in gut 1300 Server-Nodes einbauen will. Sie kommen in ein zusätzliches CPU-Modul des Supercomputers Jupiter. Das komplette fertige System schafft mehr als eine Trillion FP64-Rechenoperationen pro Sekunde (ein Exaflops), allerdings machen die Rhea1-CPUs nur einen winzigen Anteil davon aus: mit gut 5 Petaflops rechnet das JSC, also fünf Billionen Rechenoperationen pro Sekunde beziehungsweise 0,005 Exaflops.
Jahrelang verspätet
Mit der Bemusterung Anfang 2026 ist SiPearl reichlich spät dran: Ursprünglich sollte Rhea1 schon 2021 verfügbar sein und Europas Abhängigkeit von US-amerikanischer Hardware senken. Zwischenzeitlich gab es offenbar mehrere Anpassungen am Design mit Abwägungen zwischen 64 und 80 CPU-Kernen.
Final sind es jetzt 80 ARM-Standardkerne vom Typ Neoverse V1, gepaart mit 64 GByte HBM2e-Stapelspeicher plus bis zu 512 GByte DDR5-RAM pro Prozessor. SiPearl soll den Fertigungsprozess N6 aus TSMCs 7-Nanometer-Klasse verwenden – eine leicht verbesserte 7-nm-Version.
Damit gilt Rhea1 schon zum Start als veraltet, weshalb das Interesse derzeit gering ist. Sowohl die Fertigungstechnik als auch der Neoverse V1 stammen noch aus dem Jahr 2020. AMD und Intel verkaufen bereits Prozessoren mit mehr CPU-Kernen, die jeweils schneller sind. SiPearls Fokus dürfte auf Rhea-2 mit Chiplet-Aufbau liegen.
130 Millionen Euro neues Kapital, auch aus Taiwan
Für die weitere Entwicklung hat die Firma jüngst ihre sogenannte Serie-A-Finanzierung abgeschlossen. Insgesamt 130 Millionen Euro bekommt SiPearl von Investoren zugesichert. Dazu zählen ARM, Atos, Cathay Venture, die Europäische Investitionsbank, der Europäische Innovations-Rat, der französische Staat (French Tech Souveraineté) und ein Bankenkonsortium unter Führung der Caisse d’Epargne Rhône-Alpes.
Cathay Venture stammt aus Taiwan und ist damit SiPearls erster nicht europäischer Investor. SiPearl will laut eigenen Aussagen die Beziehungen nach Taiwan verbessern, um die Prozessorentwicklung voranzutreiben.
SiPearl beschäftigt derzeit 200 Mitarbeiter in Frankreich, Spanien und Italien.
(mma)
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