Künstliche Intelligenz
GEMA-ChatGPT-Urteil: Das kann kein Zufall sein!
Wer dem Laien erklärt, wie KI-Modelle funktionieren, erntet oft ungläubiges Staunen: Dass der Trick hinter der KI einfach nur Statistik sein soll, dass dem keine Seele, kein Sinn und Verstand innewohnt, ist vielen schier unbegreiflich. Wie kann dieses Ding denn dann in zusammenhängenden Sätzen zu einem sprechen? Oder sogar sinnvolle, gar inspirierende Dinge von sich geben?
Weiterlesen nach der Anzeige
Über allem thront gar eine Frage, die für den Menschen als Spezies ziemlich unangenehm klingt: Sind wir vielleicht in weiten Teilen so berechenbar, dass ein Computer unsere Sprache, unser Wissen und unsere Werke einfach mal eben so in Sekundenschnelle nachbilden kann?

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.
Kein Zufall
Das Landgericht München verneinte jetzt in einem Urteil den statistischen Zufall. Zumindest im Falle von neun bekannten Liedern kam es zu dem Ergebnis, dass die KI nicht rein zufällig genauso wie die Künstler auf die nahezu identischen Texte gekommen sein kann. So hatte es OpenAI als Herausgeber von ChatGPT und Beklagte behauptet. Die Texte müssten offenbar „memorisiert“ sein, sagt hingegen das Gericht und folgt damit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA als Klägerin.
Vor allzu dramatischen Folgenabschätzungen sollte man sich im Moment noch hüten: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und es ist eines von diversen Verfahren, die derzeit in verschiedenen Teilen der Welt gegen die KI-Anbieter angestrengt werden. Vermutlich werden wir in einigen Jahren Grundsatzurteile sehen, vielleicht auch neue Gesetzgebungen. Fest steht aber: Den von der KI-Branche erhofften Durchmarsch durch die Gerichte als Sieger wird es nicht geben.
Urteil rüttelt am Selbstverständnis der Branche
Weiterlesen nach der Anzeige
Und dieser Zwischenschritt ist für die KI-Branche sehr wohl einschneidend. Das Münchener Urteil rüttelt an deren Selbstverständnis, dass KI grundsätzlich etwas Gutes für die Menschheit ist. Etwas, gegen das die Allgemeinheit – hier vertreten durch die Gerichte – doch nichts haben kann, weil es die Gesellschaften weiterbringt. Gerade bei OpenAI liegt dieser Gedanke in der DNA: Als gemeinnützige Organisation geschaffen, nahm sich OpenAI vor, die künstliche Intelligenz zum Wohle der Menschheit zu entwickeln.
In diesem Bewusstsein wurde das Wissen der Menschheit bedenkenlos aufgesogen, um es allen zur Verfügung zu stellen. Dafür zu bezahlen, kam den Machern zunächst nicht in den Sinn. Zumal die KI bis heute mit Training und Rechenleistung immens viel mehr Geld kostet, als sie erwirtschaftet. Nur durch große Mengen Wagniskapital und Investitionen aus der IT-Branche ist sie lebensfähig und zu dem geworden, was sie heute ist.
Immer wieder die Urheberrechte
Aber wie in vorausgegangenen digitalen Räuschen, die durch neue Technologie ausgelöst wurden, sind es einmal mehr die Urheberrechte, die die digitalen Überflieger vom Himmel geholt haben. Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Fälle gegeben, dass Technik das, was andere Menschen schaffen, freier zugänglich macht. Diese digitale Entfesselung aus den vorher begrenzten analogen Möglichkeiten ist zweifellos ein Fortschritt. Doch am Ende wollen und müssen die Menschen, die etwas erschaffen, auch weiterhin von etwas leben. Die Freude über die neuen Möglichkeiten und über die größere Reichweite sind für sie nicht auskömmlich. Da nun die KI-Anbieter etwas mit ihren Werken erschaffen, erscheint es erstmal legitim, dass sie von ihnen einen Lohn wollen. Genauso legitim ist es allerdings, zu fragen, was Urteile wie das Münchener mit der KI machen.
Erste Experten argwöhnen schon, es könnte gar die Löschung ganzer Modelle im Raum stehen, wenn es den KI-Anbietern nicht gelingt, das beanstandete Wissen irgendwie herauszufiltern oder zu -schneiden. Zu diesem Schlimmstfall muss es aber gar nicht kommen. Es könnte schon genügen, dass sich die KI künftig viel wortkarger, viel restriktiver und ergebnisloser präsentiert, sodass Sinn und Zweck einer ganzen Branche infrage gestellt werden.
Dann lizenziert doch einfach die Inhalte, möchte man der Branche zurufen. Das findet teilweise heute auch schon statt. Aber in einer Branche, die massiv Geld verbrennt, in der vagen Hoffnung, irgendwann als erste die Allgemeine Künstliche Intelligenz, also die wirkliche KI, zu erfinden, ist das wohl eher ein Spiel auf Zeit als eine nachhaltige Lösung.
Zeit für grundlegende Zukunftsgedanken
Es könnte natürlich auch sein, dass Europa mal wieder einen Sonderweg beschreitet. Die Urteile könnten, wenn sie hier anders als im Rest der Welt gefällt werden, in die technische Isolation führen. Wenn aber US-amerikanische Gerichte und solche in Ländern außerhalb der EU nicht grundsätzlich anders urteilen, werden sich OpenAI und Co. einige grundlegende Zukunftsgedanken machen müssen.
Technische Lösungswege versprechen auf den ersten Blick nur halbwegs Abhilfe: Da gibt es zum Beispiel die „Differential Privacy“, eine Technik, die sicherstellt, dass einzelne Trainingsdaten nicht mehr aus dem Modell extrahiert werden können. Das funktioniert prinzipiell, führt aber häufig zu schlechteren Modellergebnissen. Bei der „Constitutional AI“ kann sich ein Modell selbst maßregeln. Auch hier sind Wenn und Aber buchstäblich vorprogrammiert. Und „Machine Unlearning“ wäre zwar ein Weg, urheberrechtlich Geschütztes zu löschen. Aber wenn es nicht bei neun Liedern von Herbert Grönemeyer und Helene Fischer bleibt, fragt sich früher oder später: zu welchem Preis?
Ausweg ungewiss
Die Urheber, vertreten durch die GEMA, gehen für den Moment erstmal mit dem guten Gefühl aus dem Gerichtssaal, dass ihre Belange überhaupt in der KI-Welt eine Rolle spielen. Und die KI-Anbieter wie OpenAI, Google, Anthropic, xAI und DeepSeek werden daran erinnert, dass wichtige Grundsatzfragen nicht einfach durch disruptives Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-gehen aus der Welt geschafft werden können.
Am Ende steht ein fundamentales Dilemma zwischen moralischem Rechthaben (Urheber) und drohender ökonomischer Überforderung (KI-Branche). Und bezeichnenderweise kann die von uns befragte KI auch keinen Ausweg aufzeigen, wie beides in Einklang gebracht werden soll. Das kann kein Zufall sein.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Dank Look von Luxusmarke: iPhone in Orange hilft Apple beim China-Comeback
Der einst schwierige chinesische Markt scheint für Apple keiner mehr zu sein – zumindest im Weihnachtsquartal 2025 konnte Apple dort dank iPhone 17 wieder ordentlich wachsen. Nur warum genau, wenn der Rest des Smartphone-Marktes schwächelt?
Weiterlesen nach der Anzeige
Kooperation mit Hermès: Aber nur bei der Apple Watch
Einem Bericht der Financial Times zufolge hat das erstaunlich viel mit einer Designentscheidung zu tun – der Tatsache, dass Apple erstmals ein Modell in einem knalligen Orangeton anbietet. Dieser wurde in chinesischen sozialen Netzwerken als „Hermès-Orange“ tituliert und ging dort viral – verwirrenderweise ohne jegliche Kooperation mit der Pariser Luxusmarke, die Apple bislang nur – wenn auch seit Jahren – bei der Apple Watch pflegt.
Um 38 Prozent ging der Umsatz im Jahresvergleich von Oktober bis Dezember für Apple hoch, China machte dabei „nahezu ein Fünftel“ aus, so Apple-Chef Tim Cook. Das iPhone 17 Pro und 17 Pro Max soll Apples „Position als Statussymbol“ erneut angekurbelt haben, wie dies früher schon der Fall war. Apple selbst nennt den Orangeton „Cosmic Orange“, auch in westlichen Ländern soll er sich besser verkaufen als die anderen Varianten.
Orange steht für Erfolg – wortwörtlich
„Es klingt einfach, aber es sind die äußerlich offensichtlichen Änderungen am Design, darunter die Einführung einer auffälligen orangefarbenen Farbe, die frühe Upgrader angezogen haben“, so eine Senior-Research-Direktorin des Marktforschers IDC gegenüber der Financial Times. Chinesische Influencer zeigten die neue Farbe sofort in ihren Videos. Ein weiterer Vorteil für Apple: Spricht man „Orange“ mit chinesischem Akzent aus, klingt das (fast) wie das Mandarin-Wort für „Erfolg“. Jeder der die Farbe wähle, zeige wie er oder sie cool sei, so ein weiterer Influencer, der vor allem mit Luxus-Content punktet.
iPhone 17 Pro und 17 Pro Max bringen ansonsten auch Hardware-Verbesserungen mit, die die Geräte attraktiver machten. Dazu gehören schnellere Chips, verbesserte Kameras sowie ein neuer Selfie-Modus, der es ermöglicht, auch breite Selfies im Hochformat aufzunehmen, da Apple die Sensor-Ausrichtung verändert hat. Probleme mit dem Abrieb und der Haltbarkeit der knallorangen Farbe gab es in China bislang offenbar nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Wissensgrundlagen zur Softwareentwicklung für Windows auf Arm64
Energieeffiziente Arm-Prozessoren gewinnen auch in Windows-Umgebungen an Bedeutung. Moderne Arm-Chips integrieren neben CPU und GPU auch neuronale Prozessoren (NPUs) für KI-Aufgaben, was auf Windows-Geräten neue Anwendungsszenarien ermöglicht. Für Entwickler ist dieser Trend mehr als eine reine Plattformfrage. Mit dem Wechsel der Prozessorarchitektur verändern sich grundlegende technische Annahmen – etwa zu Performance, Energieverbrauch und Kompatibilität bestehender Anwendungen. Um diese Auswirkungen einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die architektonischen Unterschiede zwischen x64- und Arm64-Systemen.
Arm-CPUs folgen dem RISC-Prinzip (Reduced Instruction Set Computer) und sind auf Energieeffizienz ausgelegt. In der Praxis bedeutet das längere Akkulaufzeiten von 15 bis 20 Stunden Dauerbetrieb, während klassische x64-Laptops nach weniger Stunden erneut zu laden sind. Arm-Prozessoren erzeugen zudem weniger Abwärme und erlauben schlanke Lüfterdesigns.
- Mit Windows 11 on Arm, nativer x64-Emulation und Toolsupport durch Visual Studio gewinnt Arm64-Targeting an Relevanz.
- Frameworks wie Flutter, .NET MAUI, React Native und Unity, die auf plattformübergreifende Konsistenz angewiesen sind, profitieren von der einheitlichen CPU-Basis von Android, iOS und Windows.
- Entwicklerinnen und Entwickler müssen ihre Entwicklungsstrategien, Build-Prozesse und Testumgebungen anpassen, wenn sie ihre Windows-Anwendungen Arm-tauglich machen oder neue Applikationen nativ schreiben möchten.

Dr. Veikko Krypczyk ist als Softwareentwickler und Trainer auf Blazor, WinUI 3 und .NET MAUI spezialisiert. Sein Wissen gibt er über Workshops und Seminare weiter.
Arm64 verwendet einen reduzierten, konsistenten Befehlssatz mit vielen Registern, während x64-CPUs komplexe CISC-Befehle (Complex Instruction Set Computer) und eine begrenzte Registeranzahl nutzen (weitere Unterschiede siehe Red-Hat-Seite). Für Entwickler ändert sich dadurch etwa der Umgang mit Inline-Assembler und bestimmten Compileroptimierungen: Sie müssen Portierungen speziell für Arm-Registernamen, Aufrufs- und Speicherkonventionen kompilieren. Gut geschriebener C- und C++-Code lässt sich jedoch mit einem anderen Compiler-Backend neu übersetzen, ohne die Logik anpassen zu müssen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wissensgrundlagen zur Softwareentwicklung für Windows auf Arm64“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Fritzbox 7632: Fritz‘ günstigster Router für G.fast-Anschlüsse
Weiterlesen nach der Anzeige
Fritz (früher AVM) bringt die Fritzbox 7632 in den Handel. Sie ist der günstigste WLAN-Router des Herstellers, der die Übertragungstechnik G.fast unterstützt. Sie ist für kurze Kupferkabel innerhalb eines Hauses gedacht, wenn eine Glasfaserleitung nur bis zum Gebäude läuft (Fiber to the Building, FTTB), nicht aber bis in die eigenen vier Wände (Fiber to the Home, FTTH).
Manche Provider bauen Glasfaser bei Mehrfamilienhäusern etwa nur bis zum Keller aus. In den Wohnungen gibt es dann Internet über die Telefonleitung, im Bestfall mit G.fast-Unterstützung. Mit einem erweiterten Frequenzbereich von 212 MHz ermöglicht die Fritzbox 7632 ein Gigabit pro Sekunde im Down- und Upload. Der Router funktioniert alternativ auch an VDSL-Anschlüssen mit Supervectoring bis 300 Mbit/s.
Basis-Wi-Fi 7
Die restliche Ausstattung der Fritzbox 7632 entspricht einem Einsteiger-Router mit Wi-Fi 7. Sie funkt parallel in den 2,4- und 5-GHz-Bändern mit je zwei MIMO-Streams. Bei 5 GHz sind bis zu 2880 Mbit/s brutto möglich (bei 160 Megahertz Signalbreite); im 2,4-GHz-Band kommt der Router auf 690 Mbit/s. Auf das 6-GHz-Band verzichtet Fritz bei dem Modell.
Die Fritzbox 7632 hat vier Ethernet-Anschlüsse, einen mit 2,5 Gbit/s und drei mit je 1 Gbit/s. Der 2,5-Gbit/s-Anschluss fungiert auch als WAN-Port für ein externes Modem.
An einem USB-A-Port (bis 5 Gbit/s, USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt) lassen sich ein Drucker, ein Datenträger für einen eigenen Medienserver oder ein Mobilfunkstick für eine Internetabsicherung anschließen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der restliche Funktionsumfang entspricht dem Fritzbox-Standard: eine DECT-Basis (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) für Telefone, DECT Ultra Low Energy (ULE) für Smart-Home-Geräte und alle Annehmlichkeiten von FritzOS.
269 Euro UVP
Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 269 Euro. Erste Händler wollen die Fritzbox 7632 ab Mitte Februar ausliefern. Die teurere Fritzbox 7682 (ab 310,98 €) hat doppelt so schnelles WLAN und mehr 2,5-Gbit/s-Ethernet, allerdings nur USB 2.0. Wer kein G.fast benötigt und mit USB 2.0 auskommt, kann zur günstigeren DSL-Fritzbox 7690 (ab 218,25 €) greifen.
(mma)
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 1 MonatSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Social Mediavor 2 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenWeiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
