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Gemeinsame Erklärung: G7-Datenschutzbehörden fordern „Kinderschutz by Design“


Der Runde Tisch der G7-Datenschutzbehörden verlangt den Einbau von Kinderschutz direkt in die Informations- und Kommunikationstechnik. Er ruft in diesem Sinne nach Maßnahmen, die für „eine altersgerechte Kindersicherheit by Design“ sorgen. Das geht aus einer Erklärung für mehr Innovation und Jugendschutz durch das Absichern der Privatsphäre hervor, die die Aufsichtsinstanzen der sieben großen Industriestaaten einschließlich Deutschlands bei ihrer Sitzung vorige Woche im kanadischen Ottawa angenommen haben.

Im Bereich Datenschutz kann der propagierte Ansatz laut dem Beschluss etwa bedeuten, das Tracking von Nutzern, bei denen es sich nachweislich um Kinder und Jugendliche handelt, für zielgerichtete Werbung „zu deaktivieren oder einzuschränken“. In der EU ist das mit dem Digital Services Act (DSA) vorgeschrieben. Ferner sei es unerlässlich, Kindern und ihren Eltern Datenschutzpraktiken klar und verständlich sowie altersgerecht mitzuteilen, heißt es. Hersteller und Betreiber müssten sicherstellen, dass Produkte und Dienste keine irreführenden oder manipulativen Designmuster („Dark Patterns“) enthalten, die den Nachwuchs „zu falschen Entscheidungen in Bezug auf den Datenschutz oder zu schädlichem Verhalten verleiten“.

Dazu kommt der Appell, Datenschutz-Folgenabschätzungen anzupassen, „um die spezifischen Perspektiven und Erfahrungen von Kindern zu berücksichtigen“. Für bestimmte Verarbeitungen persönlicher Informationen sei es ratsam, die Zustimmung der Eltern einzuholen. Die Kontrolleure nehmen zudem zur Kenntnis, dass viele Länder derzeit planten, Systeme zur Altersverifikation (AVS) einzuführen. Sie verweisen dabei auf Leitlinien etwa vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), wonach Verfahren für die Alterskontrolle im Netz besondere Risiken bergen. Der Runde Tisch hebt hervor, dass Implementierungen „im Einklang mit den Grundsätzen des Datenschutzes“ stehen müssten.

Die G7-Datenschutzbehörden wollen mit ihrem Statement zugleich Entwicklern mit Praxistipps dabei helfen, Kinder- und Jugendschutz angemessen zu verwenden. Wirksamkeit und Risikominderung müssten regelmäßig neu bewertet werden. Der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Andreas Hartl betont: „Datenschutz und Kinderschutz müssen von Anfang an zusammen gedacht werden.“ Dies gelte „von der Entwicklung bis zum Einsatz neuer Technologien“.


(mki)



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Final Cut Pro: Apple aktualisiert Videoschnittsoftware mit neuen Pro-Features


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Apple hat seine Videoschnittsoftware Final Cut Pro sowohl für Mac als auch iPad aktualisiert und dabei die Unterstützung für ProRes RAW-Videos der iPhone-17-Pro-Modelle hinzugefügt. Parallel dazu veröffentlichte das Unternehmen Final Cut Camera 2.0 für das iPhone.

Final Cut Pro 11.2 für Mac und Version 2.3 für iPad bringen neue Bearbeitungsmöglichkeiten für ProRes RAW-Material mit sich. Nutzer können nun unter anderem Belichtung und Farbtemperatur direkt in der Software anpassen. Zusätzlich unterstützen beide Versionen das neue Apple Log 2-Format mit entsprechendem LUT für naturgetreuere Farbwiedergabe.

Die iPad-Version erhält eine neue Menüleiste, die durch Wischgesten vom oberen Bildschirmrand oder Mauszeiger-Navigation zugänglich ist. Diese Funktion setzt iPadOS 26 voraus.

Mit Final Cut Camera 2.0 führt Apple ProRes RAW-Aufnahmen im Open Gate-Format für das iPhone 17 Pro und Pro Max ein. Die App bietet nun Timecode-Optionen inklusive Time of Day und Record Run sowie Genlock-Funktionalität für die präzise Synchronisation mehrerer Videoquellen über kompatible Sync-Generatoren. Weitere Neuerungen umfassen den schnellen Wechsel zur 200mm-Telelinse (8-fach Zoom) und dynamische Ausrichtungsanpassungen bei der Frontkamera, unabhängig von der iPhone-Haltung.

Die Updates stehen ab sofort kostenlos für Bestandskunden im App Store zur Verfügung. Final Cut Pro für Mac kostet für Neukunden weiterhin 349,99 Euro, während die iPad-Version 4,99 Euro monatlich oder 49 Euro jährlich kostet. Auch die Begleit-Apps Compressor und Motion für Mac erhielten Updates.


(mki)



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Tiktok USA soll separaten Algorithmus und andere Eigentümer bekommen


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Oracle und der Finanzinvestor Silver Lake sollen in Zukunft eine wesentliche Rolle bei Tiktok in den Vereinigten Staaten von Amerika spielen. Der Kurzvideodienst soll in dem Land bald anders laufen, als im Rest der Welt. Zwar wird Tiktok den für die Auswahl der vorgesetzten Videos genutzten Algorithmus an Tiktok USA lizenzieren, doch soll er dann neu trainiert werden, unter Verwendung von Nutzerdaten in den USA.

Das hat ein hochrangiger Funktionär des Weißen Hauses der New York Times verraten. Demnach werden US-Investoren, darunter Oracle und Silver Lake, rund 80 Prozent Tiktok USAs übernehmen. Die genaue Zusammensetzung der Käufergruppe ist noch nicht festgezurrt. Tiktoks chinesischer Mutterkonzern Bytedance und andere chinesische Unternehmen sollen jedenfalls weniger als 20 Prozent an Tiktok USA halten. Bytedance soll einen von sieben Sitzen im Verwaltungsrat der bisherigen US-Tochter bekommen. Dieser soll ausschließlich mit Personen besetzt werden, die von der US-Regierung eine Genehmigung erhalten haben (national security clearance).

Oracle übernimmt die lukrative Aufgabe, die Daten der US-Nutzer Tiktoks in einer speziell dafür geschaffenen Cloud zu hosten. Außerdem soll Oracle Veränderungen am Algorithmus und Updates der Tiktok-App „überwachen“. Der Zugriff auf amerikanische Nutzerdaten von China aus wird vertraglich untersagt. Da Retraining des Auswahlalgorithmus wird beeinflussen, welche Videos Amerikaner zu sehen bekommen.

Die Übereinkunft ist der Versuch eines Spagats zwischen dem US-Verbot Tiktoks und chinesischem Recht, das auf chinesische Kontrolle des Algorithmus abstellt. Bytedance steht mehrheitlich im Eigentum westlicher Investoren, was die Bereitschaft zu so einem Kompromiss fördert. Bis zur Ausarbeitung aller Details und der Verträge könnten noch Monate verstreichen. Bis dahin wird Tiktok in den USA trotz geltenden Verbots weiterlaufen. US-Präsident Donald Trump hat eine Ausnahmegenehmigung um weitere 120 Tage verlängert. Sie sind im Gesetz nur für den Fall vorgesehen, dass Bytedance echte Schritte auf dem Weg hin zu einem Verkauf Tiktoks vorweisen kann. Da ein kompletter Verkauf nicht beabsichtigt ist, dürfte diese Voraussetzung nicht gegeben sein. Offiziell heißt das Gesetz Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act.


(ds)



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WLAN-Chip N1: Apple verspricht effizienteres iPhone-Standort-Tracking


Erstmals steckt in iPhones ein WLAN-Chip von Apple: Im iPhone 17, 17 Pro (Max) und iPhone Air stellt der Hersteller-eigene N1-Chip die Verbindungen zu WLAN-Routern her und unterstützt obendrein Bluetooth und Thread. Zu technischen Details hielt Apple sich bislang bedeckt, außer auf den Support für die Standards WLAN 7 und Bluetooth 6 zu verweisen. Der N1 solle Leistung und Zuverlässigkeit von Funktionen wie dem „Persönlichen Hotspot“, bei dem das iPhone einem anderen Gerät als Mobilfunkmodem dient, sowie AirDrop verbessern, hieß es lediglich.

In einem Interview versprachen Apple-Manager jetzt einen ebenso konkreten wie handfesten Effizienzvorteil: Durch die gemeinsame Entwicklung von N1 und A19 Pro könne der Hauptprozessor bei wichtigen drahtlosen Verbindungen weitestgehend „schlafen“, erläuterte der für Apples Chip-Plattform zuständige Tim Millet gegenüber CNBC. Das ermögliche zugleich aber Hintergrundaktivitäten mit „extrem geringem Energiebedarf“, darunter das „Tracken des Standorts mit hoher Genauigkeit“.

Das iPhone zieht zur Standortbestimmung neben GPS respektive GNSS und auch Informationen über Mobilfunkmasten sowie die WLAN-SSIDs in der Umgebung heran – gerade letzteres sorgt in Städten und Innenräumen für eine ziemlich genaue Ortung. Apple betreibt dafür eine riesige Datenbank, zu der jedes iPhone Daten über die WLANs in der eigenen Umgebung beisteuert. Dadurch sei es möglich, für das Standort-Tracking weniger auf das stromhungrige GPS zurückzugreifen und „den Hauptprozessor nicht so oft aufzuwecken“, erklärte ein weiterer Apple-Manager in dem Interview.

iOS protokolliert auf dem Gerät standardmäßig die häufigen Aufenthaltsorten des iPhones und damit des Besitzers. Die Daten werden auch per iCloud zwischen eigenen Geräten synchronisiert, geschützt durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie Apple verspricht.

Mit iOS 26 soll Apples Karten-App außerdem den Verlauf der besuchten Orte vermerken sowie die Routen erlernen, die Nutzer verwenden – um so etwa Vorschläge für einen anderen Pendelweg bei Stau zu unterbreiten. Diese Funktionen hat Apple in der EU bislang blockiert. Der Konzern fürchtet offenbar, dass er sie nach den Regeln des DMA sonst für andere App-Anbieter öffnen müsste.


(lbe)



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