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Gerichtliche Anordnung bringt Tempo 30 auf Mittlerem Ring in München zurück
Bis der Streit über das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist, muss München auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings vorläufig wieder Tempo 30 verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren angeordnet, nachdem die Stadt an der Landshuter Allee erst im Januar zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Die Stadt hatte dort im Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen.
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Aufhebung nach Gutachten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war eingeführt worden, um die Werte gesundheitsschädlicher Stickoxide an der Straße zu senken. Nachdem vergangenes Jahr der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid mit 38 Mikrogramm pro Kubikmeter zwei Mikrogramm unter dem Grenzwert gelegen und ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für den Fall einer Rückkehr zu Tempo 50 „eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts“ prognostiziert hatte, ließ Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD die Beschränkung wieder aufheben.
Das Gericht hatte einem Eilantrag zweier Anwohner unter anderem wegen ihrer Gesundheit stattgegeben und befand, die Begründung der Stadt für die Aufhebung sei nicht hinreichend nachvollziehbar verlässlich. Nach den jahrelang dauernden Überschreitungen des Grenzwerts müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung sicher gewährleisten.
Über den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist laut Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden. Sie hatte Mitte Januar rechtliche Schritte angekündigt, weil die Aufhebung „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan darstelle, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach ihrer erfolgreichen Klage nachschärfen musste“.
(fpi)