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Datenschutz & Sicherheit

Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken


Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützten. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Dass ein paar wenige US-amerikanische Tech-Unternehmen und ihre Gründer disproportional großen politischen und gesellschaftlichen Einfluss haben, ist inzwischen im Mainstream angekommen – willkommen in der Broligarchie. Die realen Konsequenzen der neuen Nähe zwischen dem Weißen Haus und der Tech-Industrie ließen sich zuletzt eindrucksvoll in einer Bekanntmachung von US-Außenminister Marco Rubio beobachten: In Zukunft werden neue Visa-Beschränkungen für ausländische Staatsangehörige gelten, die „für die Zensur der geschützten Meinungsäußerung in den Vereinigten Staaten verantwortlich“ sind.

Die Pressemitteilung des State Departments formuliert es nicht explizit aus, aber Rubios neue Visaregelungen nehmen offenkundig Personen ins Visier, die an der Durchsetzung von Gesetzen wie dem Digital Services Act (DSA) beteiligt sind. Der DSA steht bereits seit Monaten unter Beschuss. Spitzenpersonal der Trump-Administration diskreditiert ihn regelmäßig als Zensurwerkzeug.

Trotzdem stellt Rubios Ankündigung eine neue Eskalationsstufe dar: Bisher wurden vor allem die Intention und Funktionsweise des DSA bis zur Unkenntlichkeit verzerrt. Nun können auch Beamt*innen, die an der Durchsetzung des DSA arbeiten, unter Druck geraten. Das gilt auch für Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Forschung, die sie darin unterstützen. Damit forciert die Trump-Administration jene Abschreckungseffekte bezüglich der Meinungsfreiheit, die sie Europa vorwirft.

Inmitten dieser Gemengelage ist es nicht verwunderlich, dass die politische Situation in den USA und ihre möglichen Auswirkungen auf die Anwendung des DSA auf der Tagesordnung der vierten Sitzung des DSC-Beirats standen.

Was ist dran an extraterritorialen Auswirkungen des DSA?

Auf Bitte des DSC wird das Thema in einer Arbeitsgruppe des Beirats bearbeitet. Sie soll dem DSC eine Handreichung zur Verfügung stellen. Konkret steht dabei zum Beispiel die Frage im Vordergrund, was die tatsächlichen Auswirkungen des DSA auf Inhalte von Nutzer*innen außerhalb der EU sind.

Diese sogenannte extraterritoriale Wirkung des DSA werfen Trump und Co. Europa vor: Dass Inhalte von US-Bürger*innen, die in den USA von der Meinungsfreiheit geschützt sind, wegen des DSA (und abweichenden europäischen Definitionen davon, was als rechtswidrig gilt) entfernt werden. Tatsächlich handelt es sich um ein Strohmann-Argument: Viele der großen Online-Plattformen schränken Inhalte, die gegen nationales Recht verstoßen, durch sogenanntes Geoblocking lokal ein. Inhalte, die gegen ihre eigenen Hausregeln verstoßen, entfernen sie in der Regel global.

Das soll nicht heißen, dass der DSA nicht zu problematischen Auswirkungen in anderen Regionen der Welt führen kann. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde seinerseits als Beispiel angeführt, um restriktive Gesetzgebung in anderen Ländern zu rechtfertigen und zu legitimieren. Die Erzählung massenhafter Entfernungen von rechtmäßigen Aussagen von US-Bürger*innen scheint aber mehr als unwahrscheinlich und in erster Linie politisch motiviert.

Narrative und Gegennarrative

Ein anderes Thema im Fokus der Arbeitsgruppe „USA“ ist die Frage, wie sich der transatlantische Gegenwind auf die auswirken könnte, die für eine effektive Durchsetzung des DSA unerlässlich sind: Expert*innen aus Zivilgesellschaft und Forschung.

Die Demontage des Stanford Internet Observatory gibt einen Vorgeschmack darauf, was die gezielte Diskreditierung von Bemühungen, den Missbrauch von und auf Online-Plattformen aufzudecken, anrichten kann. Um ähnlichen Angriffe auf Forschung und Zivilgesellschaft in der EU zuvorzukommen, müssen dringend Kapazitäten aufgebaut werden: Wir müssen Zivilgesellschaft und Forschung stärken, vor Angriffen schützen und den Zensur-Erzählungen faktenbasierte Aufklärungskampagnen über die Funktions- und Wirkungsweise des DSA entgegensetzen.

Gegennarrative standen auch auf der diesjährigen re:publica-Konferenz hoch im Kurs. Dabei sollte klar sein, dass Diskursinterventionen nicht ansatzweise genügen werden, um der ökonomischen und politischen Machtkonzentration in den Händen von Google, Meta, Microsoft und Co. zu begegnen. Ähnlich wie es nicht ausreichen wird, rechtsextreme Parteien wie die AfD „inhaltlich zu stellen”, um demokratische Institutionen zu schützen, reicht es nicht, nur über die Probleme der Broligarchie zu reden.

Stattdessen sollten wir unsere Ressourcen dafür einsetzen, die existierenden gesetzlichen Mittel konsequent zu nutzen und uns für ihre Weiterentwicklung einzusetzen. Denn bei aller Begeisterung für den DSA und die Möglichkeiten, die er bietet: Die Geschäftsmodelle großer Online-Plattformen werden vom DSA kaum tangiert. Inwieweit der DSA also in der Lage ist, systemische Veränderungen zu erreichen, darf angezweifelt werden. Aber zurück zum Beirat.

Jugendschutz: Zwischen Teilhabe und Zugriffsschranken

Ein weiteres, auch auf der re:publica diskutiertes Thema hat den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt der vierten DSC-Beiratssitzung gebildet: der Kinder- und Jugendmedienschutz. Was sich für manche trocken anhören mag, hat das Zeug, zu einer fundamentalen Weichenstellung für das Netz zu werden.

Konkret geht es um Artikel 28 des DSA. Der trägt Anbietern von Online-Plattformen unter anderem auf, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um für ein „hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen“ zu sorgen. Was das genau heißen soll, ist alles andere als eindeutig und Gegenstand von Leitlinien, die die Europäische Kommission aktuell erarbeitet. Dabei nimmt die Frage, ob Anbieter unter dem DSA das Alter ihrer Nutzer*innen bestimmen müssen, eine zentrale Stellung ein.

Solche Altersbestimmungen oder Altersschranken können massive Auswirkungen auf die Grundrechte aller Nutzer*innen haben und werden vehement von Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Dänemark und Griechenland gefordert. Um dem Druck der Mitgliedstaaten zu begegnen, hat die Europäische Kommission selbst die Entwicklung einer auf digitalen Identitäten beruhenden Altersverifikations-App in Auftrag gegeben.


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Eine aktuelle Ermittlung gegen Anbieter von pornografischen Plattformern lässt durchblicken, dass Altersschranken in Zukunft sehr viel weiter verbreitet sein werden. Damit könnten die Zeiten, in denen Nutzer*innen sich durchs Internet bewegen konnten, ohne ihr Alter anzugeben, vorbei sein.

Wie guter Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz aussehen kann und warum Altersschranken kein Allheilmittel sind, hat der Beirat in einer Handreichung an den DSC erarbeitet. Diese Handreichung ist der Versuch, ein differenziertes Licht auf den Schutz von Minderjährigen zu werfen, ohne dabei dem Trugschluss aufzusitzen, dass es einfache technische Lösungen für komplexe gesellschaftliche Herausforderungen gibt. Stattdessen müssen die Eignung und Verhältnismäßigkeit von Interventionen beachtet werden, genau wie die Auswirkungen auf die Rechte aller betroffenen Nutzer*innen, insbesondere die von Kindern und Jugendlichen.

Jenseits von Altersbeschränkungen oder Altersverifikationssystemen können Designmaßnahmen und Default-Einstellungen helfen, um die auf die Bedürfnisse minderjähriger Nutzer*innen einzugehen und gleichzeitig Online-Plattformen besser für alle Nutzer*innen zu machen.

Die Leitlinien könnten also zu einem sinnvollen Umgang mit Online-Risiken beitragen – oder aber zu einer Version des Internets, in dem der freie Zugang zu Wissen und Informationen von Altersschranken begrenzt wird. Zur Entwurfsfassung der Leitlinien der Europäischen Kommission kann noch bis zum 10. Juni Feedback eingereicht werden.

Trend geht zur Deregulierung

Trotz aller Aktivitäten im Bereich der DSA-Durchsetzung dürfen wir aber nicht übersehen, dass aus Brüssel auch gegenteilige Signale gesendet werden: Die „Simplifizierungs“-Agenda der Europäischen Kommission könnte eine nie dagewesene Ära der Deregulierung einläuten.

Nachdem die Kommission im Februar angekündigt hat, die lange geplante KI-Haftungsrichtlinie zurückzuziehen, könnten auch Kernpfeiler des Rechtsrahmens für Online-Dienste wie die Datenschutzgrundverordnung, der DSA, der Digital Markets Act und die KI-Verordnung von sogenannten Omnibus-Paketen aufgeweicht werden. Von der hiesigen Netz-Community werden diese Entwicklungen bis jetzt kaum thematisiert, sollten uns aber alle aufhorchen lassen.

Unter dem Vorwand, europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, droht ein massiver Rückbau europäischer Regulierung. Dabei soll sie Grundrechte schützen, Nachhaltigkeit fördern und Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten zwingen. Um die wertebasierte Regulierung von Tech-Unternehmen zu untergraben, braucht es also nicht unbedingt US-amerikanische Tech-Bros – Europa kann das ganz alleine.



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PowerShell 2.0 ab August 2025 aus Windows 11 und Windows Server entfernt


PowerShell 2.0 ist endgültig Geschichte: Die mit Windows 7 eingeführte Version des Shell-Programms wird ab August 2025 aus Windows 11 Version 24H2 und ab September 2025 aus Windows Server 2025 entfernt. Die Entscheidung kommt nach einer langen Phase der Abkündigung, die bereits 2017 begann, als Microsoft PowerShell 2.0 offiziell als veraltet erklärte. Dass sie aus Windows entfernt würde, gab Microsoft bereits bekannt – aber ohne konkreten Zeitplan.

PowerShell 2.0 war für Microsoft einst ein Meilenstein mit über 240 Cmdlets und wichtigen Funktionen wie Remoting, Hintergrund-Jobs und einer integrierten Scripting-Umgebung (ISE) – und wurde lange Zeit aus Kompatibilitätsgründen weiter mitgeführt. Dabei setzten insbesondere ältere Versionen von wichtigen Microsoft-Produkten wie Exchange Server, SQL Server oder SharePoint noch auf diese Version. Die Entfernung ist Teil einer umfassenderen Strategie von Microsoft, veralteten Legacy-Code zu entfernen, die Komplexität von PowerShell zu verringern und die allgemeine Sicherheit von Windows zu verbessern.




Grundlegende und fortgeschrittene Aufgaben in der Windows-Administration automatisieren: In diesem dreitägigen Praxis-Workshop lernen Systemadministratoren PowerShell-Skripte zu schreiben, um wiederkehrende Aufgaben zu optimieren, Daten zu verwalten, Berichte zu erstellen und Systeme effizient zu konfigurieren. Der Fokus liegt dabei auf praxisnahen Aufgaben, die unter Anleitung in einem speziell eingerichteten Labor bearbeitet werden.

Anmeldung und Termine unter heise.de/s/Z7ZEW

Für Nutzer und vor allem IT-Administratoren bedeutet der Schritt, dass alle Skripte, die explizit die Version 2.0 ansteuern, künftig automatisch auf PowerShell 5.1 umgeleitet werden. Diese Version ist größtenteils rückwärtskompatibel, sodass die meisten Skripte weiterhin funktionieren sollten. Dennoch empfiehlt Microsoft dringend, vorhandene Skripte zu aktualisieren, um etwaige Besonderheiten oder Abhängigkeiten, die nur in Version 2.0 existierten, zu entfernen.

Insgesamt ist die Entfernung von PowerShell 2.0 ein konsequenter Schritt in Richtung Modernisierung und Sicherheit. Microsoft fordert Nutzer dazu auf, auf aktuelle PowerShell-Versionen wie 5.1 oder die plattformübergreifende PowerShell 7 zu migrieren – sie bieten neue Features, erhöhte Performance und vor allem aktuelle Updates und Support. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Ankündigung.

Trotzdem endet damit ein 17 Jahre währendes Kapitel der Windows-Administration. Es wurde durch PowerShell 2.0 maßgeblich geprägt und machte den Weg frei für Microsofts modernisierte Shell.


(fo)



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Ex-Admin des Darknet-Marktplatzes warnt: BreachForums ist eine Polizei-Falle


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Ende April 2025 verschafften sich Strafverfolger Zugriff auf den Darknet-Marktplatz „BreachForums“, die Administratoren schlossen die Sicherheitslücke und stellen das Forum unter anderer Adresse erneut ins Netz. Nun scheint gewiss: In Wirklichkeit hatten Kriminalisten, nicht Kriminelle die Kontrolle über den Tummelplatz für Datenhehler. Das bestätigte ein Mitglied der Gruppe, die das Forum administrierte.

Das Forum „BreachForums“ diente zu seinen Hochzeiten Datendieben und -Hehlern als Anlaufstelle für ihre Geschäfte. Hier verkaufte „IntelBroker“, ein mittlerweile inhaftierter Brite, Daten aus Angriffen auf HPE und Cisco, auch Gratistickets für Konzerte der Sängerin Taylor Swift waren im Angebot. Das Forum stand ständig im Fadenkreuz internationaler Ermittler. Als es von eben jenen Ende April übernommen und vom Netz gefegt wurde – angeblich mittels eines Exploits für eine Sicherheitslücke der Forumssoftware –, sorgte das für Misstrauen. Nicht unbegründet: Darknet-Foren werden immer wieder von Strafverfolgern als „Honigtopf“ weiterbetrieben, um Beweise gegen Cyberkriminelle zu sammeln.

Fünf der Administratoren, darunter Mitglieder der Gruppe „ShinyHunters“, sitzen seit Juni in Haft, doch das Forum tauchte bald unter neuer Adresse wieder auf. Nun wird scheinbar zur Gewissheit, was viele Forumsmitglieder vermuteten: BreachForums ist selber „breached“, Behörden betrieben das Forum weiter und sammelten so wichtige Informationen im Kampf gegen Cyberkriminalität.

Das behauptet einer, der es wissen muss: Eines der Mitglieder der Gruppe ShinyHunters. In mehreren Nachrichten – eine davon veröffentlicht auf dem bei Kriminellen beliebten Messenger Telegram – warnt er seine Mitnutzer: Jedwede Nutzeraktivität auf BreachForums werde von Behörden zur Beweissicherung mitgeschnitten und der Code des Forums sei manipuliert. Man solle das Forum nicht mehr nutzen.


Posting in BreachForums

Posting in BreachForums

Ungewöhnliches Darknet-Angebot: In den BreachForums gab es auch mal gefälschte Digitaltickets für Konzerte der Sängerin Taylor Swift. Diese Zeiten sind womöglich vorbei.

Für seine persönliche Sicherheit gibt der Unbekannte Entwarnung: Weder er, noch die kriminelle Infrastruktur der Gruppierung „ShinyHunters“ sei kompromittiert. Frühere Medienberichte sprachen von der Inhaftierung mindestens eines Mitglieds der Gruppierung. An der Authentizität der Nachrichten besteht zunächst wenig Zweifel: Sie sind beide mit dem PGP-Schlüssel signiert, den „ShinyHunters“ seit Jahren nutzt. Zudem scheint es wenig wahrscheinlich, dass dieser Schlüssel unter der Kontrolle der Behörden steht: Diese werden Gauner wohl kaum vor ihren eigenen Ermittlungen warnen wollen.

Unmittelbar nach ShinyHunters‘ zweiter Nachricht ging BreachForums erneut offline und ist es noch. Ob neben dem zeitlichen auch ein ursächlicher Zusammenhang besteht, kann nur gemutmaßt werden. Sicher ist jedoch: Viele Nutzer haben das Vertrauen in ihre einstige Darknet-Heimat wohl endgültig verloren und sind in andere Untergrundforen abgewandert. Denen droht jedoch ein ähnliches Schicksal: Auch das eher auf Malware-Entwicklung spezialisierte Forum XSS steht im Verdacht, durch Strafverfolger infiltriert zu sein.


(cku)



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Microsoft: Windows-11-Updates für August über WSUS schlagen fehl


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In Organisationen, die Windows Updates mittels Windows Server Update Services (WSUS) verteilen, kann die Installation der Sicherheitsaktualisierungen im August unter Windows 11 24H2 mit einer Fehlermeldung fehlschlagen. Anstatt erfolgreichem Vollzug meldet Windows dann den Fehlercode 0x80240069. An einer Lösung arbeitet Microsoft derzeit noch.

Das schreibt Microsoft in den Windows Release Health Notizen. Der Fehler kann bei Installation des Sicherheitsupdates KB5063878 über WSUS-Server auftreten. Es handelt sich um das Update zum August-Patchday von Microsoft für Windows 11 24H2.

Microsoft nutzt den „Known Issue Rollback“-Mechanismus (KIR) zur temporären Lösung des Problems. Das Unternehmen setzt es dazu auf verwalteten Geräten in Unternehmensumgebungen ein. Für IT-Verantwortliche stellt Microsoft zudem Gruppenrichtlinien bereit, mit denen sie das ebenfalls in ihrer Organisation erreichen können. Sie steht als .msi-Datei zum Herunterladen für Windows 11 24H2 bereit. Sie bringt eine Gruppenrichtlinie mit dem Namen „Windows 11 24H2 and Windows Server 2025 KB5063878 250814_00551 Known Issue Rollback“ mit.

Admins finden sie in den Gruppenrichtlinien unter „Computer Configuration“ – „Administrative Templates“. Zudem stellt Microsoft eine Anleitung bereit, wie Admins Gruppenrichtlinien zur Verteilung eines Known Issue Rollbacks nutzen können.

Als weitere Möglichkeit nennt Microsoft zudem, die Sicherheitsupdates aus dem August manuell über Windows Update oder aus dem Windows Update Katalog zu installieren. Die Entwickler aus Redmond arbeiten an einer Lösung des Problems, die mit einem künftigen Windows-Update verteilt werden soll. Sofern dieses Update bereitsteht, ist es nicht mehr nötig, die obige Gruppenrichtlinie zu installieren und konfigurieren, ergänzen sie.


(dmk)



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