Künstliche Intelligenz
Gesetzentwurf: Bankkunden sollen mehr Rechte beim Dispo bekommen
Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.
Der Kreditgeber muss außerdem, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung einleitet, anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.
Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen
Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, „ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte“.
Davon ist in dem Referentenentwurf, Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis vom 20. November in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt behandeln.
Übersichtliche Informationen für Verbraucher
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte „Buy-now-pay-later“-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird.
Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches, knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist das ein guter Schritt. „Ein riesengroßes Problem ist die Überschuldung, gerade junger Menschen“, berichtet Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams beim VZBV.
Keine Gesundheitsdaten für Kreditprüfung
Um Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten – etwa Gesundheitsdaten – in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der Entwurf vor.
„Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast“, sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen – „schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle“.
Verbraucherzentrale: Kein Kredit ohne Unterschrift
Dass für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Finanzierungshilfen zukünftig die Textform genügen soll, ist aus Sicht des Justizministeriums ein Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband sieht das anders. Die Schriftform, die eine Unterschrift des Verbrauchers verlangt, schütze vor übereilten Entscheidungen und sollte daher als Voraussetzung für eine Kreditvergabe beibehalten werden, sagte Mohn. Denn „schnelle Klicks und Einwilligungen“ könnten binnen kurzer Zeit zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenmenge führen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Japanischer Supercomputer: FugakuNEXT mit neuen Fujitsu-Monaka-X-Prozessoren
Der japanische Supercomputer Fugaku ist auch fünf Jahre nach seiner Indienststellung noch in den Top Ten der 500 schnellsten Supercomputer weltweit vertreten und belegt in der HPCG-Rangliste Platz 2. Doch das genügt den Verantwortlichen in Japan nicht mehr.
Das Komitee der High Performance Computing Infrastructure (HPCI) hat nun Fujitsu beauftragt, die Technik für die nächste Generation nationaler Supercomputer in Form des FugakuNEXT zu entwerfen. Die primäre Entwicklungsphase soll bis zum 27. Februar 2026 dauern.
Fujitsu baut bereits die 48-kernigen A64FX-Prozessoren, die im aktuellen Top7-Supercomputer Fugaku zum Einsatz kommen.
Grundlage für FugakuNEXT soll der Monaka-X sein, eine Weiterentwicklung von Fujitsus Monaka-CPU, die auch mit KI-Beschleunigern wie GPUs eng verzahnt arbeiten wird. Konkret weist Fujitsu auf Nvidias derzeit dominante KI-Beschleuniger und deren kürzlich für andere Hersteller geöffnete Schnittstelle NVLink hin.
Erfüllt Fujitsu die Versprechen der Monaka-Architektur, könnte FugakuNEXT wieder ein heißer Kandidat für eine Top-Platzierung in der Supercomputer-Liste werden. Bei seinem Erscheinen 2020 war schon sein Vorgänger sehr effizient. Er zeigte seine Leistung nicht nur auf dem Papier und beim Lösen gigantischer linearer Gleichungssysteme im HP-Linkpack, sondern auch bei Anwendungen wie dem HPCG-Benchmark (High Performance Conjugate Gradient, derzeit knapp hinter El Capitan auf Platz 2) oder bei Berechnungen mit gemischter Präzision (HPL-MxP, derzeit Platz 6).
Fujitsu Monaka im Überblick.
(Bild: Fujitsu)
Monaka Multikerner in 2-nm-Technik
Die Monaka-CPU hat wie schon die A64FX-Prozessoren die verbreitete ARM-Archiktektur zur Basis und soll 2027 auf den Markt kommen – sie wird also nicht nur für Supercomputer entwickelt. Konkret kommt ARMv9-A zum Einsatz im Verbund mit 256-bittigen SVE2-Vektoreinheiten, deren SIMD-Rechenwerke sich für KI- und HPC-Anwendungen gleichermaßen eignen sollen.
Anders als zur Vorstellung von Monaka sind nun Rack-Einschübe geplant, die auf 2U-Bauhöhe dank direkter Flüssigkühlung acht CPUs mit insgesamt 1152 Kernen vereinen. Luftgekühlte Versionen kommen mit höchstens 288 Kernen verteilt auf zwei Fassungen.
Fujitsu ändert einiges im Vergleich zu den A64FX-CPUs. So wird Monaka herkömmliche DDR5-RDIMM-Speicherriegel anbinden und keine teuren und nicht allzu großen HBM2-Stapelspeicher. Mit 12 Speicherkanälen und 24 RDIMMs sind bis zu 21 GByte pro Prozessorkern möglich bei insgesamt 6 TByte Speicherausbau, den auch aktuelle Epyc- und Xeon-Prozessoren von AMD und Intel bieten.
3D-Stacking verbindet vier Compute-Dies mit je 36 Kernen, Cache-Dies und ein I/O-Die miteinander. Die Chiplet-Technik ermöglicht angepasste, kostengünstige Fertigungsprozesse im I/O-Die mit 2-Nanometer-Technik mit Gate-All-Around-Transistoren zu vereinen.
Mit speziellen Ultra-Low-Voltage-Optimierungen soll Monaka besonders energieeffizient sein.
(Bild: Fujitsu)
Fujitsu will darüber hinaus mit speziellen Optimierungen für den Betrieb bei besonders geringen Spannungen für den Monaka bis zu 2x so energieeffizient sein wie die (CPU-)Konkurrenz 2027. Den Nutzen der Technik beziffert man mit dem Äquivalent einer neuen Stufe in der Prozesstechnik. Damit sollen die 2-nm-Prozessoren mit Sub-2-nm-Designs auf einer Stufe stehen. Offenbar strebt man aber keine geringere Leistungsaufnahme per se an, sondern will diesen Vorsprung in eine höhere Anwendungsleistung umsetzen.
Vergleich der Monaka-Architektur mit dem Vorgänger A64FX.
(Bild: Fujitsu)
Außerdem ist der in die A64FX-Packages integrierte TofuD-Netzwerkanschluss Geschichte, die ihn besonders bei HPC-Anwendungen abseits des HP-Linkpack nutzte. Monaka nutzt wie die meisten anderen Prozessoren hingegen Infiniband und Ethernet zur Verbindung der einzelnen Knoten untereinander.
Zu Monaka-X ist dagegen kaum etwas bekannt, außer, dass er auf Monaka-Technik aufsetzen soll und wie beschrieben KI- und andere Beschleunigertechnik effizient einbinden soll.
(csp)
Künstliche Intelligenz
Kein WhatsApp mehr: US-Kongressmitarbeiter müssen den Messenger wechseln
US-Kongressmitarbeiter dürfen ab sofort kein WhatsApp mehr auf ihren Dienstgeräten nutzen. Die Cybersecurity-Abteilung des US-Repräsentantenhauses soll den Messenger von Meta als „hohes Risiko“ für Nutzer eingestuft haben, wie aus einer internen E-Mail hervorgeht, die dem Nachrichtenportal Axios vorliegt. Das Verbot erstreckt sich auf alle mobilen Geräte, Desktop-Computer und auf den Gebrauch im Brwoser.
In der Begründung führt das Office of Cybersecurity drei zentrale Kritikpunkte an: die fehlende Transparenz beim Schutz von Nutzerdaten, das Fehlen einer Verschlüsselung gespeicherter Daten sowie potenzielle Sicherheitsrisiken bei der Verwendung der Anwendung.
Sorge, dass sensible Daten abfließen
„Mitarbeiter des Repräsentantenhauses dürfen die WhatsApp-Anwendung nicht auf Dienstgeräte herunterladen oder darauf belassen“, heißt es in einer E-Mail des Chief Administrative Officer (CAO) vom Montag. Betroffene Mitarbeiter mit bereits installierter Software werden aufgefordert, die App zu löschen.
Damit gesellt sich WhatsApp zu weiteren Verboten, die bereits für Kongressmitarbeiter gelten. Hiervon sind die chinesische KI DeepSeek die Apps des TikTok-Mutterkonzerns ByteDance aus China und der Microsoft Copilot betroffen. Auch zu ChatGPT gibt es strikte Vorgaben, allerdings darf die Bezahlversion ChatGPT Plus verwendet werden. Die Verwaltung sorgt sich, dass über diese Dienste sensible Regierungsdaten nach außen dringen können.
Diese Alternativen werden empfohlen
Anstelle von WhatsApp sollen die Kongressmitarbeiter besser Microsoft Teams, Wickr, Signal, iMessage und FaceTime benutzen, heißt es laut Axios in der Mitteilung an die Kongressmitarbeiter weiter. Meta hat sich gegenüber Axios bislang nicht zu dem Thema geäußert.
Neben dem Verbot von WhatsApp gab es auch den Warnhinweis, auf Phishing-Versuche und verdächtige Nachrichten von unbekannten Nummern zu achten. Offenbar hat es hier wohl eine Zunahme gegeben. Branchenexperten erwarten, dass die Vorgaben an die Kongressmitarbeiter rasch auch bei anderen Regierungsbehörden Anwendung finden könnten.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Kündigungen bei Intel: Marketing soll per KI erfolgen
In einem internen Memo hat Intel einem US-Bericht zufolge die Belegschaft über eine neue Entlassungswelle informiert. Nach Kündigungen bei den Mitarbeitern der eigenen Chipfabriken betrifft es diesmal das Marketing. Große Teile dieser Aktivitäten will Intel offenbar an die Beratungsfirma Accenture auslagern, welche das Marketing dann vorwiegend über KI-Tools erledigen soll. Intel bestätigte heise online die erweiterte Zusammenarbeit mit Accenture, wollte sich aber zu Details nicht äußern.
Zuvor hatte die rund um Intel gut informierte US-Tageszeitung „The Oregonian“ von den Plänen berichtet. Demnach hat das Unternehmen in der vergangenen Woche die Belegschaft über die Auslagerung des Marketings informiert. Wer seinen Job behalten soll und wer gehen muss, sagte Intel in der Ankündigung noch nicht. Dies soll jedoch bis zum 11. Juli erfolgen. Von der Marketingabteilung sollen nur noch „schlanke Teams“ übrig bleiben. Durch die KIs von Accenture will man „den Kunden besser dienen und die Marke stärken“, schrieb Intel laut Oregonian in dem Memo.
Intel, die Marketing-Legende
Wie das Marketing in Zukunft konkret funktionieren soll, geht aus dem Bericht nicht hervor. Gerade diese Abteilung galt lange als führend in der Branche. Mit immer neuen Marken, angefangen bei „Pentium“ und später „Core“, hatte Intel immer wieder vermittelt, dass vor allem der Prozessor eines PCs zählen würde. Große Werbekampagnen wie „Intel inside“ gewannen Auszeichnungen, und jährlich trafen sich alle Marketeers bei einem zentralen Event. Was von diesen Strukturen übrig bleibt, ist noch nicht abzusehen.
In den letzten Jahren, rund um den Abgang von CEO Pat Gelsinger und dem neuen Chef Lip-Bu, wurde das Marketing bei Intel mehrfach umstrukturiert. Unter anderem gehört die Öffentlichkeitsarbeit nun nicht mehr zur selben Firmensparte. Wie von Intel zu hören ist, wurden dabei – wie Lip-Bu Tan mehrfach angekündigt hatte – tatsächlich die Hierarchien flacher gestaltet. Dieses Ziel formulierte der neue CEO auch in dem vom Oregonian zitierten Memo. Tan hatte bereits bei Bekanntgabe der letzten Quartalszahlen bekannt gegeben, dass nach den Kündigungen in den Fabs auch weitere Kürzungen beim Personal anstehen.
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