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Gesetzentwurf: Bankkunden sollen mehr Rechte beim Dispo bekommen


Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.

Der Kreditgeber muss außerdem, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung einleitet, anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.

Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, „ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte“.

Davon ist in dem Referentenentwurf, Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis vom 20. November in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt behandeln.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte „Buy-now-pay-later“-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird.

Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches, knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist das ein guter Schritt. „Ein riesengroßes Problem ist die Überschuldung, gerade junger Menschen“, berichtet Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams beim VZBV.

Um Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten – etwa Gesundheitsdaten – in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der Entwurf vor.

„Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast“, sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen – „schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle“.

Dass für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Finanzierungshilfen zukünftig die Textform genügen soll, ist aus Sicht des Justizministeriums ein Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband sieht das anders. Die Schriftform, die eine Unterschrift des Verbrauchers verlangt, schütze vor übereilten Entscheidungen und sollte daher als Voraussetzung für eine Kreditvergabe beibehalten werden, sagte Mohn. Denn „schnelle Klicks und Einwilligungen“ könnten binnen kurzer Zeit zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenmenge führen.


(mack)



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Sechs Anbieter für Fotodruck auf Leinwand im Vergleich


Fotodrucke auf Leinwand bleiben ein Verkaufsschlager, denn sie sind das beliebteste und am häufigsten gekaufte Wandbild, oft kostengünstiger als ähnliche Produkte. Sie können mit und ohne Rahmen genutzt werden, eignen sich sowohl für unterschiedliche Anordnungen an der Wand als auch für verschiedene Hängesysteme vom einfachen Nagel bis hin zu Galerieschienen. Dazu lassen sie sich ins Regal stellen, ohne dass man die Angst haben muss, dass sie sich durchbiegen.

Unsere bestellte Leinwand ist im Format 30 × 45 cm. Sie ist nicht auf Ästhetik ausgelegt, sondern enthält vorrangig einige kniffelige Motive für den Druck. Neben Pflanzen wie einer Blüte, Palmen und Monstera-Blättern haben wir einen Elefanten in Schwarz-Weiß mit starken Kontrasten und sehr plastischer Hautstruktur gewählt.

Gemeinsam mit dem Porträt einer jungen Frau, die farbenfrohe Kleidung und facettenreichen Schmuck trägt, stehen die Motive auf einem KI-generierten, mehrfarbigen Hintergrund, der ein abstraktes Gemälde simuliert. An zwei Stellen haben wir dazu reines Schwarz und reines Weiß eingefügt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Sechs Anbieter für Fotodruck auf Leinwand im Vergleich“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Trump lässt Alterversorgung mit Digitalwährungen zu


US-Präsident Donald Trump hat den ersten Schritt gemacht, um das Billionen Dollar schwere System der privaten Altersvorsorge in den USA für riskantere Anlagen in Digitalwährungen und Immobilien zu öffnen. Bisher wird dies von der Aussicht auf Klagen der Anleger bei Verlusten verhindert. Trumps Vorstoß per Präsidentenerlass könnte die Altersvorsorge von mehr als 90 Millionen Amerikanern lukrativer machen – sie aber auch starken Schwankungen aussetzen.

In dem US-System, das unter der Bezeichnung 401(k) bekannt ist, können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Bruttoeinkommen meist über die Arbeitgeber als Vorsorge für den Lebensabend anlegen. Die Arbeitgeber oder andere Anlageverwalter tragen dabei die Verantwortung dafür, dass die Investitionen im besten Interesse der Sparer und mit Umsicht gemacht werden.

Bei hohen Verlusten müssen sie mit Klagen rechnen. Deshalb fließt das Geld bisher in als verlässlich geltende Staatsanleihen oder Börsenindex-Fonds. Sie werfen eine stabile Rendite ab – aber bieten nicht die Aussicht auf ganz große Wertsteigerungen.

Finanzinvestoren und Anbieter von Digitalwährungen wie Bitcoin hatten schon lange ein Auge auf die Altersvorsorge-Anlagen geworfen. In den 401(k)-Konten steckten rund 12,5 Billionen Dollar (etwa 10,7 Billionen Euro), berichtete der Finanzdienst Bloomberg.

Trump wies das Arbeitsministerium und andere Behörden an, die Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit den Anlagen auf den Prüfstand zu stellen und für die Aufnahme alternativer Investment-Optionen zu überarbeiten. Digitalwährungen sind oft starken Schwankungen ausgesetzt. Trump, dessen Familie selbst im Geschäft mit Digital-Token ist, schrieb sich jedoch schon im Wahlkampf auf die Fahnen, sie stärker in den Finanzalltag zu bringen.


(olb)



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Disney+ folgt Netflix und nennt künftig auch keine regelmäßigen Abozahlen mehr


Disney wird zukünftig in ihren vierteljährlichen Geschäftsberichten keine Abozahlen der eigenen Streaming-Dienste mehr nennen. Bislang meldet der Unterhaltungskonzern die Zahl der Mitglieder mindestens einmal pro Quartal. Doch mittlerweile werden Abozahlen und der erzielte Umsatz pro Nutzer zumindest für das finanzielle Ergebnis weniger relevant, erklärt Disney jetzt. Damit folgt das Unternehmen dem Beispiel von Netflix.

Denn bereits im April 2024 hatte Netflix angekündigt, keine Abozahlen mehr zu nennen. Seit Anfang dieses Jahres berichtet der Streaming-Dienst die Zahl der eigenen Abonnenten nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch bei Erreichung besonderer Meilensteine. Begründet wurde dies durch neue Einnahmequellen wie Werbung in bestimmten Abo-Tarifen. Durch die unterschiedlichen Tarife und verschiedene, auch regional unterschiedliche Preise seien Abozahlen nicht mehr so aussagekräftig wie zuvor.

Das sieht Streaming-Konkurrent Disney nun offenbar ähnlich. Bei der Vorstellung der Ergebnisse des letzten Quartals, als Disney von Streaming und Freizeitparks profitierte, bezeichneten Disney-Chef Bob Iger und Finanzvorstand Hugh Johnston die Abozahlen der Streaming-Dienste und den durchschnittlichen Erlös pro Kunde (ARPU, Average Revenue per User) als weniger wichtig und relevant für das finanzielle Ergebnis. Deshalb werden diese Zahlen ab dem ersten Geschäftsquartal 2026, das im Oktober beginnt, in den vierteljährlichen Berichten nicht mehr auftauchen.

„Seit wir die Anzahl der zahlenden Abonnenten und den ARPU melden, haben sich unsere DTC-Strategie und das Geschäftsumfeld weiterentwickelt“, heißt es am Ende einer gemeinsamen Erklärung zu den Geschäftszahlen [Anm.: DTC = Direct to Customer]. „Angesichts dieser Entwicklung planen wir, Änderungen an unseren Finanzinformationen für die Bereiche Unterhaltung und Sport vorzunehmen. Zu den geplanten Änderungen gehört, dass vierteljährliche Aktualisierungen der Anzahl der zahlenden Abonnenten und des ARPU für die Bewertung der Geschäftsentwicklung weniger aussagekräftig geworden sind.“

„Daher werden wir diese Kennzahlen ab dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2026 für Disney+ und Hulu und ab dem vierten Quartal des Geschäftsjahres 2025 für ESPN+ nicht mehr veröffentlichen“, heißt es weiter. „Wir werden zwar keine Abonnenten und keinen ARPU mehr veröffentlichen, aber Informationen zur Profitabilität im Direct-to-Consumer-Unterhaltungsbereich bereitstellen.“

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Der letzte Geschäftsbericht ist also die vorletzte Version mit den Abozahlen von Disneys Streaming-Diensten, und diese sind zuletzt weiter gestiegen. Ende Juni zählte Disney+ 128 Millionen Abonnenten, das sind 1,8 Millionen mehr als im Quartal zuvor. Zusammen mit Hulu verzeichnet Disney 183 Millionen Abos. Das entspricht einem Anstieg von 2,6 Millionen im gleichen Zeitraum, denn auch Hulu konnte seine Kundenzahl im Frühjahr etwas erhöhen.


(fds)



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