Künstliche Intelligenz
Gesetzentwurf: Bankkunden sollen mehr Rechte beim Dispo bekommen
Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.
Der Kreditgeber muss außerdem, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung einleitet, anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.
Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen
Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, „ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte“.
Davon ist in dem Referentenentwurf, Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis vom 20. November in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt behandeln.
Übersichtliche Informationen für Verbraucher
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte „Buy-now-pay-later“-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird.
Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches, knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist das ein guter Schritt. „Ein riesengroßes Problem ist die Überschuldung, gerade junger Menschen“, berichtet Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teams beim VZBV.
Keine Gesundheitsdaten für Kreditprüfung
Um Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten – etwa Gesundheitsdaten – in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der Entwurf vor.
„Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast“, sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen – „schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle“.
Verbraucherzentrale: Kein Kredit ohne Unterschrift
Dass für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Finanzierungshilfen zukünftig die Textform genügen soll, ist aus Sicht des Justizministeriums ein Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband sieht das anders. Die Schriftform, die eine Unterschrift des Verbrauchers verlangt, schütze vor übereilten Entscheidungen und sollte daher als Voraussetzung für eine Kreditvergabe beibehalten werden, sagte Mohn. Denn „schnelle Klicks und Einwilligungen“ könnten binnen kurzer Zeit zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenmenge führen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Final Cut Pro: Apple aktualisiert Videoschnittsoftware mit neuen Pro-Features
Apple hat seine Videoschnittsoftware Final Cut Pro sowohl für Mac als auch iPad aktualisiert und dabei die Unterstützung für ProRes RAW-Videos der iPhone-17-Pro-Modelle hinzugefügt. Parallel dazu veröffentlichte das Unternehmen Final Cut Camera 2.0 für das iPhone.
Final Cut Pro 11.2 für Mac und Version 2.3 für iPad bringen neue Bearbeitungsmöglichkeiten für ProRes RAW-Material mit sich. Nutzer können nun unter anderem Belichtung und Farbtemperatur direkt in der Software anpassen. Zusätzlich unterstützen beide Versionen das neue Apple Log 2-Format mit entsprechendem LUT für naturgetreuere Farbwiedergabe.
Die iPad-Version erhält eine neue Menüleiste, die durch Wischgesten vom oberen Bildschirmrand oder Mauszeiger-Navigation zugänglich ist. Diese Funktion setzt iPadOS 26 voraus.
Final Cut Camera 2.0 mit Pro-Features
Mit Final Cut Camera 2.0 führt Apple ProRes RAW-Aufnahmen im Open Gate-Format für das iPhone 17 Pro und Pro Max ein. Die App bietet nun Timecode-Optionen inklusive Time of Day und Record Run sowie Genlock-Funktionalität für die präzise Synchronisation mehrerer Videoquellen über kompatible Sync-Generatoren. Weitere Neuerungen umfassen den schnellen Wechsel zur 200mm-Telelinse (8-fach Zoom) und dynamische Ausrichtungsanpassungen bei der Frontkamera, unabhängig von der iPhone-Haltung.
Verfügbarkeit und Preise
Die Updates stehen ab sofort kostenlos für Bestandskunden im App Store zur Verfügung. Final Cut Pro für Mac kostet für Neukunden weiterhin 349,99 Euro, während die iPad-Version 4,99 Euro monatlich oder 49 Euro jährlich kostet. Auch die Begleit-Apps Compressor und Motion für Mac erhielten Updates.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Tiktok USA soll separaten Algorithmus und andere Eigentümer bekommen
Oracle und der Finanzinvestor Silver Lake sollen in Zukunft eine wesentliche Rolle bei Tiktok in den Vereinigten Staaten von Amerika spielen. Der Kurzvideodienst soll in dem Land bald anders laufen, als im Rest der Welt. Zwar wird Tiktok den für die Auswahl der vorgesetzten Videos genutzten Algorithmus an Tiktok USA lizenzieren, doch soll er dann neu trainiert werden, unter Verwendung von Nutzerdaten in den USA.
Das hat ein hochrangiger Funktionär des Weißen Hauses der New York Times verraten. Demnach werden US-Investoren, darunter Oracle und Silver Lake, rund 80 Prozent Tiktok USAs übernehmen. Die genaue Zusammensetzung der Käufergruppe ist noch nicht festgezurrt. Tiktoks chinesischer Mutterkonzern Bytedance und andere chinesische Unternehmen sollen jedenfalls weniger als 20 Prozent an Tiktok USA halten. Bytedance soll einen von sieben Sitzen im Verwaltungsrat der bisherigen US-Tochter bekommen. Dieser soll ausschließlich mit Personen besetzt werden, die von der US-Regierung eine Genehmigung erhalten haben (national security clearance).
Oracle übernimmt die lukrative Aufgabe, die Daten der US-Nutzer Tiktoks in einer speziell dafür geschaffenen Cloud zu hosten. Außerdem soll Oracle Veränderungen am Algorithmus und Updates der Tiktok-App „überwachen“. Der Zugriff auf amerikanische Nutzerdaten von China aus wird vertraglich untersagt. Da Retraining des Auswahlalgorithmus wird beeinflussen, welche Videos Amerikaner zu sehen bekommen.
Die Übereinkunft ist der Versuch eines Spagats zwischen dem US-Verbot Tiktoks und chinesischem Recht, das auf chinesische Kontrolle des Algorithmus abstellt. Bytedance steht mehrheitlich im Eigentum westlicher Investoren, was die Bereitschaft zu so einem Kompromiss fördert. Bis zur Ausarbeitung aller Details und der Verträge könnten noch Monate verstreichen. Bis dahin wird Tiktok in den USA trotz geltenden Verbots weiterlaufen. US-Präsident Donald Trump hat eine Ausnahmegenehmigung um weitere 120 Tage verlängert. Sie sind im Gesetz nur für den Fall vorgesehen, dass Bytedance echte Schritte auf dem Weg hin zu einem Verkauf Tiktoks vorweisen kann. Da ein kompletter Verkauf nicht beabsichtigt ist, dürfte diese Voraussetzung nicht gegeben sein. Offiziell heißt das Gesetz Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act.
(ds)
Künstliche Intelligenz
WLAN-Chip N1: Apple verspricht effizienteres iPhone-Standort-Tracking
Erstmals steckt in iPhones ein WLAN-Chip von Apple: Im iPhone 17, 17 Pro (Max) und iPhone Air stellt der Hersteller-eigene N1-Chip die Verbindungen zu WLAN-Routern her und unterstützt obendrein Bluetooth und Thread. Zu technischen Details hielt Apple sich bislang bedeckt, außer auf den Support für die Standards WLAN 7 und Bluetooth 6 zu verweisen. Der N1 solle Leistung und Zuverlässigkeit von Funktionen wie dem „Persönlichen Hotspot“, bei dem das iPhone einem anderen Gerät als Mobilfunkmodem dient, sowie AirDrop verbessern, hieß es lediglich.
Hintergrund-Tracking sparsam per WLAN statt GPS
In einem Interview versprachen Apple-Manager jetzt einen ebenso konkreten wie handfesten Effizienzvorteil: Durch die gemeinsame Entwicklung von N1 und A19 Pro könne der Hauptprozessor bei wichtigen drahtlosen Verbindungen weitestgehend „schlafen“, erläuterte der für Apples Chip-Plattform zuständige Tim Millet gegenüber CNBC. Das ermögliche zugleich aber Hintergrundaktivitäten mit „extrem geringem Energiebedarf“, darunter das „Tracken des Standorts mit hoher Genauigkeit“.
Das iPhone zieht zur Standortbestimmung neben GPS respektive GNSS und auch Informationen über Mobilfunkmasten sowie die WLAN-SSIDs in der Umgebung heran – gerade letzteres sorgt in Städten und Innenräumen für eine ziemlich genaue Ortung. Apple betreibt dafür eine riesige Datenbank, zu der jedes iPhone Daten über die WLANs in der eigenen Umgebung beisteuert. Dadurch sei es möglich, für das Standort-Tracking weniger auf das stromhungrige GPS zurückzugreifen und „den Hauptprozessor nicht so oft aufzuwecken“, erklärte ein weiterer Apple-Manager in dem Interview.
Neue Standortfunktionen für Apple Karten
iOS protokolliert auf dem Gerät standardmäßig die häufigen Aufenthaltsorten des iPhones und damit des Besitzers. Die Daten werden auch per iCloud zwischen eigenen Geräten synchronisiert, geschützt durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie Apple verspricht.
Mit iOS 26 soll Apples Karten-App außerdem den Verlauf der besuchten Orte vermerken sowie die Routen erlernen, die Nutzer verwenden – um so etwa Vorschläge für einen anderen Pendelweg bei Stau zu unterbreiten. Diese Funktionen hat Apple in der EU bislang blockiert. Der Konzern fürchtet offenbar, dass er sie nach den Regeln des DMA sonst für andere App-Anbieter öffnen müsste.
(lbe)
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