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Gigabit-Förderung des Bundes: 1,8 Milliarden für 536 Projekte


Es ist vergleichsweise still geworden um die staatliche Förderung des Ausbaus besonders schneller Internetleitungen. Das liegt zum einen am Ausbaufortschritt, zum anderen aber auch daran, dass viele der Marktteilnehmer gar nicht mehr so sehr auf Fördermittel setzen. Zu kompliziert, zu langwierig, zu Staat, heißt es aus der Branche. 2024 standen noch 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Jetzt wurden die Förderbescheide der Förderrunde 2025 bewilligt – und dabei 1,8 Milliarden Euro zugesagt.

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„Schnelles Internet ist heute so wichtig wie Straßen und Schienen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zur Ankündigung der neuen Fördermittel. Es gehe darum, dass nicht nur große Städte Anschluss fänden, wofür Staat und Wirtschaft eng zusammenarbeiten würden. Bei einer feierlichen Veranstaltung in Berlin wurden stellvertretend für 536 erfolgreiche Antragsteller die Förderbescheide von Wildberger an die Antragsteller übergeben.

Zehn Jahre nach der Übergabe der ersten Förderbescheide für den Breitbandausbau durch den damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich die verfügbare Geschwindigkeit bei den meisten Kunden zwar vervielfacht – der Bandbreitenbedarf ist jedoch ebenfalls gewachsen. DSL-Anschlüsse werden bereits seit einer Weile nicht mehr gefördert. Unter Wildbergers Vorgänger Volker Wissing waren die Kriterien für die Förderung deutlich verändert worden. Wissing wollte die Förderung vor allem vom vorrangigen Bedarf der Kommunen abhängig machen, nachdem 2022 der Fördertopf nach dem Windhundprinzip vorzeitig ausgeschöpft war.

Tatsächlich ausgegeben werden die Mittel aus den Breitbandförderungen des Bundes frühestens Jahre später: Die Zusagen des Bundes für die Förderung stehen immer unter dem Vorbehalt der Umsetzung durch die Antragsteller. „Aktuell braucht ein Förderprojekt von Antrag bis Fertigstellung im Durchschnitt sieben Jahre”, berichtet Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation. Der Verband plädiert für eine noch genauere Förderung auf tatsächlich schwierige Ausbaugebiete und eine deutliche Vereinfachung der Prozesse.

Über die Jahre hatte sich so eine mehrere Milliarden Euro schwere Bugwelle aufgebaut: Zugesagte Mittel, die der Bund in seinem Haushalt berücksichtigen muss, die aber von den Zuwendungsempfängern nicht abgerechnet und abgerufen wurden. Teilweise wurden erst Jahre später die Förderbescheide zurückgegeben, etwa, weil die ursprünglich beantragte Förderung so keinen Sinn mehr ergab und gar nicht mehr hätte stattfinden können. Für Digitalminister Wildberger, der zugleich Staatsmodernisierungsminister ist, geht es darum, dass sich das nicht wiederholt: Entscheidend sei nun die „professionelle, zügige und qualitativ hochwertige Umsetzung“, sagt er. „Mit klaren Zuständigkeiten, realistischem Zeitmanagement und einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Telekommunikationswirtschaft.“

Inwiefern ein staatlich geförderter Ausbau überhaupt noch notwendig und zielführend ist, war in den vergangenen Jahren auch vor dem Hintergrund der langsamen Verfahren immer wieder Diskussionsgegenstand – in Zeiten knapper Kassen umso mehr. Doch bislang stammten die Mittel für die Förderung des Ausbaus nicht aus dem normalen Bundeshaushalt, sondern aus den Erlösen der Mobilfunkfrequenzversteigerungen. Wildbergers Ministerium berät mit der Branche seit einigen Monaten, wie ein schnellerer und verlässlicher Ausbau vor allem bei den Glasfasernetzen aussehen kann.

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(dahe)



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WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation


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Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.

Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.

Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.

Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.


(rbr)



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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality


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Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.

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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.

„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.

In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.

„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.

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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.

Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.


Update

12.02.2026,

23:19

Uhr

Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.


(tobe)



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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.


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In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).

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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.

Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.

Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.

Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.

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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.


(mma)



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