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GINT XT: Bahn und Mobilfunker wollen Highspeed-Internet in den Zug bringen


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Das im vorigen Jahr gestartete Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Gigabit Innovation Track“ (GINT), mit dem die Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege in Deutschland deutlich verbessert werden soll, geht mit mehr Teilnehmern in die nächste Runde. Erstmals wollen im Rahmen von GINT XT alle vier deutschen Mobilfunkanbieter kooperieren, um gemeinsam mit der Deutschen Bahn (DB) und weiteren Partnern Highspeed-Internet im Zug Realität werden zu lassen. Kompakte Mobilfunkmasten direkt am Gleis sollen dabei dafür sorgen, dass nervige Funklöcher entlang der Strecke und in den Waggons endlich der Vergangenheit angehören.

Aktuell besteht auf Basis der Vorläuferinitiative nur eine einzige, rund zwölf Kilometer lange Gigabit-Teststrecke in Mecklenburg-Vorpommern. Die bisherigen GINT-Mitstreiter DB, Ericsson, O2 Telefónica und Vantage Towers führten dort 2024 Tests zu schnellen Internetverbindungen durch.

Nur wenige Meter neben den Gleisen sind dort im Abstand von jeweils etwa einem Kilometer Funkmasten aufgebaut. Das ist die Voraussetzung für den Aufbau der Infrastruktur für das 5G-basierte Future Rail Mobile Communication System (FRMCS), das bis 2035 europaweit den heutigen Bahnfunk GSM-R ersetzen soll. Diese Sendeanlagen können auch für Mobilfunk- und Datenverbindungen der Fahrgäste genutzt werden.

Bei GINT XT sind nun auch 1&1, die Deutsche Telekom und Vodafone sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an Bord. Das Projekt wird weiterhin staatlich gefördert, und zwar vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die Beteiligten wollen auf den Erkenntnissen aus Tests und Hochrechnungen aufbauen, dass Gigabit-Datenraten zwischen Zug und Land möglich sein dürften, wenn dafür die 5G-Frequenzen aller Mobilfunkanbieter bei 3,6 GHz genutzt werden.

Die Netzbetreiber und ihre Partner werden dem Plan nach erproben, wie sich Basisstationen, Software und Antennen – also das Radio Access Network (RAN) – gemeinsam nutzen lassen. Jenseits des angepeilten 5G-Bereichs wollen sie dabei sowohl niedrigere Frequenzen mit größerer Reichweite als auch noch höheres Spektrum testen. Auch die Verträglichkeit des öffentlichen Mobilfunks mit FRMCS soll untersucht werden.

Im Fokus stehen dieses Mal technische Lösungen zur Flächendeckung auf der Bahnstrecke Hamburg – Berlin. Sie soll den Beteiligten zufolge „Deutschlands Innovationsstrecke für Mobilfunk mit Gigabit-Datenraten im Zug werden“. Eine Absichtserklärung zur technologieoffenen Erprobung, Entwicklung und Anwendung eines Versorgungskonzepts für 5G am Gleis unterzeichneten die DB und die vier hiesigen Mobilfunkbetreiber bereits während des Digitalgipfels im Oktober. Die Bahn will dabei die anstehende Generalsanierung der Strecke nutzen, um entlang der Gleise etwa alle zwei Kilometer kleine Masten und weitere Infrastruktur für FRMCS wie Versorgungscontainer sowie Strom- und Datenleitungen aufzubauen.

„Für einen modernen Staat muss es selbstverständlich sein, dass die Menschen auch im Zug ohne Einschränkungen das Internet zum Arbeiten, Streamen und Telefonieren nutzen können“, sagte Bundesdigitalminister Kasten Wildberger (CDU) zum Start von GINT XT. Auch Daniela Gerd tom Markotten, Vorständin für Digitalisierung und Technik der DB, weiß: Reisende wollten „im Zug arbeiten, an Videokonferenzen teilnehmen oder telefonieren“. Sie verspricht: „Gemeinsam werden wir diesem Anspruch gerecht.“

Vodafone-Chef Marcel de Groot sprach von einem „Leuchtturmprojekt“, Abdu Mudesir, Geschäftsführer Technologie der Telekom, von einer „zentralen Zukunftsaufgabe“. Gigabit am Gleis sei machbar, „wenn alle mit anpacken“, zeigte sich O2-CEO Markus Haas optimistisch. Die Nutzung des gesamten 5G-Spektrums solle nun mehr Klarheit über zukünftige Erfolgshebel bringen. 1&1 kündigte an, die Erfahrungen aus seinem Open-RAN-Ansatz


(wpl)



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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online


Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.

SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.

„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



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EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein


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Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.

Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.

Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.

Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.

Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.

Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.


(ds)



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