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Künstliche Intelligenz

GitHub sicher nutzen: So reduzieren Sie Ihr Risiko bei Fremdcode-Installation


„GitHub? … das ist doch nur was für Entwickler!“ Bis vor wenigen Jahren konnte man so einem Satz weitgehend zustimmen. Doch inzwischen ist die Plattform auch bei unerfahrenen Nutzern beliebt: Dort erhalten sie Software direkt von der Quelle. Viele Hersteller spannender Tools machen ihre Software vor allem über GitHub und ähnliche Dienste der Öffentlichkeit zugänglich. Doch der offene Zugang hat seinen Preis.

Grundsätzlich gilt: Code von Fremden auszuführen, ist riskant. Und die wachsende Popularität von Plattformen wie Github zieht auch Angreifer an. Sie klonen etwa harmlose Projekte und verseuchen sie mit Malware. So lassen sich Hintertüren auf den Systemen ihrer Opfer einrichten, Ransomware oder Kryptominer installieren.

Dieser Artikel erläutert verschiedene Ansätze, die insbesondere Nicht-Softwareentwicklern und Nicht-Cybersecurity-Experten Anhaltspunkte geben, um offensichtlichere Kompromittierungen und Angriffe zu erkennen. Die Tipps beschreiben etwa, wie Einsteiger das Haupt-Repository eines gesuchten Projekts auf GitHub finden und von seinen Ablegern unterscheiden. Zudem behandelt er einige Suchansätze, um Kompromittierungen in Quellcode zu erkennen. Viele Gefahren lassen sich so reduzieren. Der Artikel konzentriert sich auf die Plattform GitHub, viele grundsätzliche Aussagen gelten implizit aber auch für andere Plattformen wie Gitlab, Gitea oder Codeberg.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „GitHub sicher nutzen: So reduzieren Sie Ihr Risiko bei Fremdcode-Installation“.
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Künstliche Intelligenz

GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden


Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.

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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.

Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.

Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.

Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.

Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.

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Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.

Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.

Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.

In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.

Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.

Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.


(mack)



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Datenschutz 2026: Vom lästigen Paragrafendschungel zum Standortvorteil


Datenschutz im Internet ist für die Menschen in Deutschland längst kein Mauerblümchen mehr, sondern ein fundamentales Bedürfnis. 90 Prozent der Bundesbürger geben an, dass ihnen der Schutz ihrer Grundrechte – von der Meinungsfreiheit bis zum Absichern persönlicher Informationen – im Netz wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dieses Votum spiegelt sich auch in der Führungsetage der Wirtschaft wider. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Stiftung Datenschutz verdeutlicht, dass das Thema den Sprung aus der reinen Compliance-Ecke in die strategische Planung geschafft hat. Für viele Unternehmen ist ein hohes Datenschutzniveau demnach kein Klotz am Bein, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und Marktpositionen stärkt.

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Die Sondierung, die auf einer Befragung durch das Marktforschungshaus Civey basiert, zeichnet ein differenziertes Bild der Lage. Die Experten nahmen zwei Zielgruppen unter die Lupe: Rund 2500 Privatleute sowie 500 Entscheider aus der Wirtschaft auf der höchsten Führungsebene. Die Ergebnisse sind laut dem Studiendesign durch Quotierung und Gewichtung repräsentativ für die jeweiligen Gruppen, wobei der statistische Fehler zwischen 2,5 und 9,3 Prozentpunkten liegt.

Unter den Resultaten sticht heraus, dass knapp die Hälfte der befragten Manager den hohen europäischen Datenschutzstandard explizit als wichtigen Standortfaktor für die EU begreift. Wer auf Anbieter mit Serverstandorten in Europa setzt, tut dies laut der Studie primär, um die eigene Unabhängigkeit von Dienstleistern in Drittstaaten wie den USA zu sichern.

Trotzdem ist der Weg zur Umsetzung der EU-Vorgaben in der Praxis oft noch steinig. Fast jeder zweite Befragte sieht in der eigenen Firma weiterhin konkreten Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effizient zu erfüllen. Die Liste der Hürden wird dabei von einem Faktor angeführt, der viel mit Unternehmenskultur zu tun hat: dem fehlenden Wissen der Mitarbeitenden. Mehr als ein Viertel der Unternehmen identifiziert Wissenslücken in der Belegschaft als größte Herausforderung.

Dazu kommen eine als unklar wahrgenommene Rechtslage und das Fehlen stringenter interner Konzepte. Fachkräfte, die direkt mit dem Datenschutz betraut sind, bewerten die Probleme anders als fachfremde Kollegen, die eher mit mangelnder technischer Ausstattung kämpfen.

Die Stiftung Datenschutz sieht in den Ergebnissen einen Auftrag für die Politik. In einem Weißbuch zum „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ unterstreicht die Organisation, dass wirksamer Schutz über bloße Risikominderung hinausgeht. Er sei Treiber für eine verbesserte Datenregulierung und so Basis für Innovationen. Um die Last für kleine und mittlere Unternehmen zu senken, plädiert die Stiftung für eine stärkere Verantwortung der Software-Hersteller. Wenn Datenschutz bereits durch die Technikgestaltung ab Werk berücksichtigt würde, könnten Anwender stärker entlastet werden. Auch eine Reform der Aufsichtsbehörden wäre hilfreich, um durch einheitliche Leitlinien für mehr Klarheit zu sorgen.

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(kbe)



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Tesla verkauft besser, verfehlt aber Analystenprognosen


Tesla verkauft nach einem Jahr mit deutlichen Rückgängen wieder mehr Autos. Im ersten Quartal stiegen die weltweiten Auslieferungen des Elektroauto-Vorreiters im Jahresvergleich um 6,3 Prozent auf 358.023 Fahrzeuge. Das lag unter den Erwartungen der Analysten, die im Schnitt von rund 370.000 Auslieferungen ausgegangen waren. Die Tesla-Aktie gab in einer ersten Reaktion im vorbörslichen Handel um rund vier Prozent nach.

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Im Vorjahresquartal waren die Auslieferungen um 13 Prozent gefallen. Auch trotz des Anstiegs im Vergleich dazu brachte Tesla jetzt rund 29.000 Fahrzeuge weniger zu den Kunden als Anfang 2024. Die Produktion stieg im Vergleich zum ersten Quartal 2025 um 12,6 Prozent auf 408.386 Fahrzeuge, wie Tesla mitteilte.

Zu den Rückgängen im vergangenen Jahr hatte unter anderem eine Umrüstung der Produktionslinien für ein Update des Bestsellers Model Y beigetragen. Ein weiterer Faktor waren die Kontroversen um die politischen Aktivitäten von Firmenchef Elon Musk, der eine Zeit lang ein enger Vertrauter von US-Präsident Donald Trump war und in dessen Auftrag die Regierungsausgaben stutzen sollte. Einige potenzielle Interessenten wurden von Musks rechten politischen Ansichten abgeschreckt.

Außerdem sorgte Trump dafür, dass in den USA Ende September 2025 die Steuervergünstigung von 7500 Dollar beim Kauf eines Elektroautos wegfiel. Tesla brachte das einen Rekordabsatz mit der Torschlusspanik im dritten Quartal – mit einem darauffolgenden weiteren Rückgang.

In Europa zeichnete sich zu Beginn dieses Jahres eine Erholung im Vergleich zum schwachen Start 2025 ab. So legten die Tesla-Neuzulassungen in der EU in den ersten zwei Monaten im Jahresvergleich nach Zahlen des Branchenverbandes Acea um 16,7 Prozent auf 20.941 Fahrzeuge zu. Tesla hat sein europäisches Werk, das das Model Y produziert, in Grünheide bei Berlin.

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Musk erklärte nach den Absatzrückgängen im vergangenen Jahr, die Zukunft von Tesla liege ohnehin in autonom fahrenden Robotaxis und humanoiden Robotern. Zugleich brachte Tesla etwas günstigere Versionen des Model 3 und des Model Y auf den Markt.

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(fpi)



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