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Glasfaser: Von Laufzeitfallen und untergeschobenen Verträgen
Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschließen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen. Denn manche Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses.
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Das bedeutet im ungünstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verlängern, wenn sich der Ausbau verzögert oder womöglich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Diese gesetzlichen Regelungen gelten
In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzliche Regelungen:
- Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.
- Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.
- Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.
Laufzeit- und Kündigungs-Infos sind verpflichtend
Wer einen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten dort angegeben sind, rät Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung stehen, wann die Vertragslaufzeit begonnen hat, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.
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Unwissenheit ausgenutzt? – Anbieter zur Korrektur auffordern
„Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kundinnen und Kunden aus“, sagt Michael Gundall.
Sollte ein falsches Datum hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen Musterbrief zum kostenlosen Download bereitgestellt.
Sollte sich ein Anbieter trotz Aufforderung weigern, die Daten zu korrigieren, können sich Betroffene per E-Mail (glasfaser@vz-rlp.de) an die Verbraucherschützer in Mainz wenden.
Oberlandesgerichts-Urteil zum Laufzeitbeginn
„In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“, erklärt Verbraucherschützer Gundall. Dies sehe auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil so (Az.: 10 UKL 1/24).
In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen ein Glasfaserunternehmen geklagt, das den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben hatte. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Bei Problemen zweiwöchiges Widerrufsrecht nutzen
Wer erst kürzlich einen Vertrag mit nicht korrektem Beginn der Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hat, kann diesen auch binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen, wenn dieser am Telefon, übers Internet oder an der Haustür abgeschlossen worden ist.
Ein sofortiger Widerruf ist auch dann sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, im Vertrag falsche oder widersprüchlichen Informationen und Leistungen entdeckt werden oder der Vertrag schlichtweg untergeschoben worden ist.
Keine sogenannten Beratungsprotokolle unterzeichnen
In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch vor dem Unterschreiben sogenannter Beratungsprotokolle für Glasfaseranschlüsse, die Vertreter von Anbietern an der Haustür präsentieren. Um sich im Zweifel Aufwand und Ärger zu sparen, sollte man an der Haustür nichts ad hoc unterschreiben und Unterlagen erst einmal in Ruhe prüfen.
Den Verbraucherschützern ist ein Fall bekannt, in dem eine Frau ein solches Protokoll unterzeichnet hatte. In dem Schriftstück seien zwar nur angebotene Leistungen und Konditionen eines Glasfaservertrags aufgeführt gewesen – und sogar der ausdrückliche Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handele. Trotzdem habe die Frau kurz darauf eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss erhalten.
Protokoll ist kein Vertrag – und die Zusammenfassung fehlt
„Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen“, stellt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen klar. In dem Fall habe der Anbieter sogar zusätzlich seine Transparenzpflichten missachtet, die das Telekommunikationsgesetz zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen vorschreibt.
Demnach sind Anbieter verpflichtet, Verbrauchern „vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags“ auszuhändigen, so von Bibra. Geschehe das nicht unmittelbar im Gespräch, müssten Verbraucher die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Frau habe also definitiv keinen Vertrag geschlossen.
Auch gegen untergeschobenen Vertrag sofort vorgehen
Betroffene sollten in so einer Situation – also auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen – schnell und unverzüglich handeln, um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden. „Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt von Bibra. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag fristgerecht schriftlich widerrufen werden.
(afl)
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heise+ Update vom 30. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es wirkt auf den ersten Blick wie ein Relikt aus der Computer-Urzeit: Dennoch sind Magnetbänder nach wie vor die erste Wahl, wenn es um die günstige und langfristige Archivierung riesiger Datenmengen geht. Mit dem neuen LTO-10-Standard werden bald Kassetten verfügbar sein, die bis zu 40 Terabyte (!) an Daten fassen. Dieser beeindruckende Kapazitätssprung geht allerdings mit einem Technikwechsel einher, der die Kompatibilität zu älteren Bändern bricht. Wir erklären Ihnen, was hinter der Technik der neuen 40-Terabyte-Magnetbänder steckt.
Um sich von den US-Datenkraken zu emanzipieren, muss man nicht gleich das ganze Internet auf Magnetband speichern. Manchmal reichen schon kleinere, aber sehr effektive Maßnahmen. Die Dominanz der großen Tech-Konzerne bei der Websuche ist ungebrochen, und damit auch deren Datenhunger. Wenn Sie die Kontrolle über Ihre Suchanfragen zurückgewinnen möchten, haben wir einen spannenden Praxistipp für Sie. Mit einem kleinen Raspberry Pi und der Metasuchmaschine Searxng können Sie sich von Google & Co. lossagen. In unserer Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre eigene Websuche ohne die großen US-Datenkraken betreiben und so Ihren digitalen Fingerabdruck deutlich verkleinern.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 30. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Neue VR-Spiele im Februar 2026: Weltkriegsflugsimulator „Aces of Thunder“
VR-Fans dürfen sich im Februar auf die Flugsimulation „Aces of Thunder“ freuen, die historische Luftkämpfe aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg in die Virtual Reality bringen will. Gaijin Entertainment kündigte den Titel für den 3. Februar auf Playstation VR2 und PC-VR-Brillen via Steam an. Das restliche Februar-Line-up stellt sich vor allem aus kleinen Indie-Titeln zusammen. Zudem holen „Orcs Must Die VR“, „Raceclub“, „F/A-18 Pilot Simulator“, „Skyleap“, „Frenzy Blood“ und „Fixer Undercover“ ihre ursprünglich für Januar geplanten Releases nach.
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Das VR-Highlight im Februar: Aces of Thunder
„Aces of Thunder“ baut auf Gaijins Militär-MMO „War Thunder“ von 2013 auf, konzentriert sich aber auf den Luftkampf mit historisch akkuraten Flugzeugen, einer physikalisch realistischen Flugsimulation und vollständig interaktiven Cockpits. Zum Start soll es über 20 Flugzeuge geben, darunter die amerikanische P-51 Mustang, die deutsche Bf 109, die sowjetische Yak-9T, die britische Spitfire und die japanische A6M3 Zero.
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Aces of Thunder – Announcement Trailer | PS VR2 Games
Auch Maschinen aus dem Ersten Weltkrieg wie die Fokker Dr.I oder die Sopwith Camel finden sich im Hangar. Weitere Flugzeuge sollen per DLC folgen. Die Karten decken verschiedene Kriegsschauplätze ab – von der West- und Ostfront bis zum Pazifik. Ein spezieller Hangar-Modus soll zwischen den Einsätzen als visuelles Flugzeugarchiv dienen.
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Bei den Spielmodi haben VR-Piloten die Wahl zwischen Einzel- und Mehrspielerinhalten. Die Kampagne bietet historische Szenarien mit abgestuften Schwierigkeitsgraden. Im Multiplayer treten bis zu 16 Personen in Team-Kämpfen oder Duellen gegeneinander an.
Alle Cockpitfunktionen lassen sich direkt mit den VR-Controllern bedienen – vom Steuerknüppel über die Drosselklappe bis zum Einfahren des Fahrwerks. Wer es noch realistischer mag, greift zu HOTAS-Systemen. Normale Gamepads oder Maus-Tastatur-Kombinationen unterstützt das Spiel ebenfalls. Nach der VR-Veröffentlichung will Gaijin auch einen Flat-Screen-Modus für Nicht-VR-Spieler nachliefern.
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Alle VR-Neuerscheinungen im Überblick

Gaijin Entertainment
)
| Titel | Genre | Plattform | Datum |
| Aces of Thunder | Flugsimulation | PS VR2, PC-VR | 03.02.2026 |
| Rhythmic | Tower Defenxe | PC-VR | 03.02.2026 |
| Orcs Must Die: By The Blade | Action | Meta Quest | 05.02.2026 |
| Endless Wonder | Plattformer | Meta Quest | 05.02.2026 |
| The Amygdala Protocol | Horror-Adventure | Meta Quest | 06.02.2026 |
| Crossings | Action-Adventure | PC-VR | 06.02.2026 |
| You Are the Light | VR-Erfahrung | PC-VR | 10.02.2026 |
| Tinker Pilot | Raumschiffsimulation | PC-VR | 10.02.2026 |
| Augmental Puzzles | Rätselspiel | PC-VR | 13.02.2026 |
| Byteworld | Sandbox | PC-VR | 22.02.2026 |
| F/A-18 Pilot Simulator | Flugsimulator | Meta Quest | 26.02.2026 |
| RACECLUB | Rennsimulation | Meta Quest | Feb 26 |
| MissionRift | Mixed-Reality-Shooter | Meta Quest | Feb 26 |
| SkyLeap | Jump’n’Run | Meta Quest, PS VR2 | Feb 26 |
| Fixer Undercover | Adventure | Meta Quest | Feb 26 |
| Oldest Golden Treasure | Detektiv-Adventure | PC-VR | Feb 26 |
| Frenzy Blood | Noir-Shooter | PC-VR | Feb 26 |
| EXD – Extra Dimensional | Action-Adventue | PC-VR | Feb 26 |
| Deep Sleep | Sci-Fi-Adventure | PC-VR | Feb 26 |
| God of Bath | Action | PC-VR | Feb 26 |
| Dear Metaverse | Kreativ-App | Meta Quest | Feb 26 |
| Omega Pilot Evolution | Arcade-Racer | PS VR2 | Feb 26 |
| Rumble | Action | Meta Quest | Feb 26 |
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(joe)
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Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu
Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsschalter zu integrieren.
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Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt“. „Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein“, sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz. So sollen auch Rücksendungen einfacher werden, etwa wenn ein Produkt nicht den Erwartungen entspricht.
Verbot für manipulierende „Dark Patterns“
Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, Konsumenten zusätzliche Produkte schmackhaft zu machen oder ungewollt unterzujubeln.
Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei und unverzüglich möglich sein.
(afl)
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