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Glasfaser: Von Laufzeitfallen und untergeschobenen Verträgen


Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschließen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen. Denn manche Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses.

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Das bedeutet im ungünstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verlängern, wenn sich der Ausbau verzögert oder womöglich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzliche Regelungen:

  • Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.
  • Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.
  • Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.

Wer einen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten dort angegeben sind, rät Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung stehen, wann die Vertragslaufzeit begonnen hat, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.

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„Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kundinnen und Kunden aus“, sagt Michael Gundall.

Sollte ein falsches Datum hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen Musterbrief zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Sollte sich ein Anbieter trotz Aufforderung weigern, die Daten zu korrigieren, können sich Betroffene per E-Mail (glasfaser@vz-rlp.de) an die Verbraucherschützer in Mainz wenden.

„In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“, erklärt Verbraucherschützer Gundall. Dies sehe auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil so (Az.: 10 UKL 1/24).

In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen ein Glasfaserunternehmen geklagt, das den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben hatte. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wer erst kürzlich einen Vertrag mit nicht korrektem Beginn der Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hat, kann diesen auch binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen, wenn dieser am Telefon, übers Internet oder an der Haustür abgeschlossen worden ist.

Ein sofortiger Widerruf ist auch dann sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, im Vertrag falsche oder widersprüchlichen Informationen und Leistungen entdeckt werden oder der Vertrag schlichtweg untergeschoben worden ist.

In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch vor dem Unterschreiben sogenannter Beratungsprotokolle für Glasfaseranschlüsse, die Vertreter von Anbietern an der Haustür präsentieren. Um sich im Zweifel Aufwand und Ärger zu sparen, sollte man an der Haustür nichts ad hoc unterschreiben und Unterlagen erst einmal in Ruhe prüfen.

Den Verbraucherschützern ist ein Fall bekannt, in dem eine Frau ein solches Protokoll unterzeichnet hatte. In dem Schriftstück seien zwar nur angebotene Leistungen und Konditionen eines Glasfaservertrags aufgeführt gewesen – und sogar der ausdrückliche Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handele. Trotzdem habe die Frau kurz darauf eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss erhalten.

„Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen“, stellt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen klar. In dem Fall habe der Anbieter sogar zusätzlich seine Transparenzpflichten missachtet, die das Telekommunikationsgesetz zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen vorschreibt.

Demnach sind Anbieter verpflichtet, Verbrauchern „vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags“ auszuhändigen, so von Bibra. Geschehe das nicht unmittelbar im Gespräch, müssten Verbraucher die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Frau habe also definitiv keinen Vertrag geschlossen.

Betroffene sollten in so einer Situation – also auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen – schnell und unverzüglich handeln, um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden. „Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt von Bibra. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag fristgerecht schriftlich widerrufen werden.


(afl)



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heise+ Update vom 30. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es wirkt auf den ersten Blick wie ein Relikt aus der Computer-Urzeit: Dennoch sind Magnetbänder nach wie vor die erste Wahl, wenn es um die günstige und langfristige Archivierung riesiger Datenmengen geht. Mit dem neuen LTO-10-Standard werden bald Kassetten verfügbar sein, die bis zu 40 Terabyte (!) an Daten fassen. Dieser beeindruckende Kapazitätssprung geht allerdings mit einem Technikwechsel einher, der die Kompatibilität zu älteren Bändern bricht. Wir erklären Ihnen, was hinter der Technik der neuen 40-Terabyte-Magnetbänder steckt.

Um sich von den US-Datenkraken zu emanzipieren, muss man nicht gleich das ganze Internet auf Magnetband speichern. Manchmal reichen schon kleinere, aber sehr effektive Maßnahmen. Die Dominanz der großen Tech-Konzerne bei der Websuche ist ungebrochen, und damit auch deren Datenhunger. Wenn Sie die Kontrolle über Ihre Suchanfragen zurückgewinnen möchten, haben wir einen spannenden Praxistipp für Sie. Mit einem kleinen Raspberry Pi und der Metasuchmaschine Searxng können Sie sich von Google & Co. lossagen. In unserer Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre eigene Websuche ohne die großen US-Datenkraken betreiben und so Ihren digitalen Fingerabdruck deutlich verkleinern.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 30. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Neue VR-Spiele im Februar 2026: Weltkriegsflugsimulator „Aces of Thunder“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

VR-Fans dürfen sich im Februar auf die Flugsimulation „Aces of Thunder“ freuen, die historische Luftkämpfe aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg in die Virtual Reality bringen will. Gaijin Entertainment kündigte den Titel für den 3. Februar auf Playstation VR2 und PC-VR-Brillen via Steam an. Das restliche Februar-Line-up stellt sich vor allem aus kleinen Indie-Titeln zusammen. Zudem holen „Orcs Must Die VR“, „Raceclub“, „F/A-18 Pilot Simulator“, „Skyleap“, „Frenzy Blood“ und „Fixer Undercover“ ihre ursprünglich für Januar geplanten Releases nach.

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„Aces of Thunder“ baut auf Gaijins Militär-MMO „War Thunder“ von 2013 auf, konzentriert sich aber auf den Luftkampf mit historisch akkuraten Flugzeugen, einer physikalisch realistischen Flugsimulation und vollständig interaktiven Cockpits. Zum Start soll es über 20 Flugzeuge geben, darunter die amerikanische P-51 Mustang, die deutsche Bf 109, die sowjetische Yak-9T, die britische Spitfire und die japanische A6M3 Zero.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Aces of Thunder – Announcement Trailer | PS VR2 Games

Auch Maschinen aus dem Ersten Weltkrieg wie die Fokker Dr.I oder die Sopwith Camel finden sich im Hangar. Weitere Flugzeuge sollen per DLC folgen. Die Karten decken verschiedene Kriegsschauplätze ab – von der West- und Ostfront bis zum Pazifik. Ein spezieller Hangar-Modus soll zwischen den Einsätzen als visuelles Flugzeugarchiv dienen.

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Bei den Spielmodi haben VR-Piloten die Wahl zwischen Einzel- und Mehrspielerinhalten. Die Kampagne bietet historische Szenarien mit abgestuften Schwierigkeitsgraden. Im Multiplayer treten bis zu 16 Personen in Team-Kämpfen oder Duellen gegeneinander an.

Alle Cockpitfunktionen lassen sich direkt mit den VR-Controllern bedienen – vom Steuerknüppel über die Drosselklappe bis zum Einfahren des Fahrwerks. Wer es noch realistischer mag, greift zu HOTAS-Systemen. Normale Gamepads oder Maus-Tastatur-Kombinationen unterstützt das Spiel ebenfalls. Nach der VR-Veröffentlichung will Gaijin auch einen Flat-Screen-Modus für Nicht-VR-Spieler nachliefern.

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„Aces of Thunder“ startet am 3. Februar auf Playstation VR2 und SteamVR. (Bild:

Gaijin Entertainment

)

Titel Genre Plattform Datum
Aces of Thunder Flugsimulation PS VR2, PC-VR 03.02.2026
Rhythmic Tower Defenxe PC-VR 03.02.2026
Orcs Must Die: By The Blade Action Meta Quest 05.02.2026
Endless Wonder Plattformer Meta Quest 05.02.2026
The Amygdala Protocol Horror-Adventure Meta Quest 06.02.2026
Crossings Action-Adventure PC-VR 06.02.2026
You Are the Light VR-Erfahrung PC-VR 10.02.2026
Tinker Pilot Raumschiffsimulation PC-VR 10.02.2026
Augmental Puzzles Rätselspiel PC-VR 13.02.2026
Byteworld Sandbox PC-VR 22.02.2026
F/A-18 Pilot Simulator Flugsimulator Meta Quest 26.02.2026
RACECLUB Rennsimulation Meta Quest Feb 26
MissionRift Mixed-Reality-Shooter Meta Quest Feb 26
SkyLeap Jump’n’Run Meta Quest, PS VR2 Feb 26
Fixer Undercover Adventure Meta Quest Feb 26
Oldest Golden Treasure Detektiv-Adventure PC-VR Feb 26
Frenzy Blood Noir-Shooter PC-VR Feb 26
EXD – Extra Dimensional Action-Adventue PC-VR Feb 26
Deep Sleep Sci-Fi-Adventure PC-VR Feb 26
God of Bath Action PC-VR Feb 26
Dear Metaverse Kreativ-App Meta Quest Feb 26
Omega Pilot Evolution Arcade-Racer PS VR2 Feb 26
Rumble Action Meta Quest Feb 26

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Jeden zweiten Montag, liefern wir Ihnen die wichtigsten Entwicklungen der XR-Branche. Damit Sie alles im Blick behalten.

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Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


(joe)



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Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu


Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsschalter zu integrieren.

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Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt“. „Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein“, sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz. So sollen auch Rücksendungen einfacher werden, etwa wenn ein Produkt nicht den Erwartungen entspricht.

Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, Konsumenten zusätzliche Produkte schmackhaft zu machen oder ungewollt unterzujubeln.

Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei und unverzüglich möglich sein.


(afl)



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