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Google plant EU-Integration von Konkurrenzsuchergebnissen
In der EU möchte Google Ergebnisse von Konkurrenzunternehmen prominent in der Suche platzieren, um einer Strafe zu entgehen. Grundlage ist ein Verstoß gegen den Digital Markets Act.
Die Suche in Europa könnte sich demnächst deutlich verändern. Zumindest die Suchergebnisse bei Search-Primus Google. Denn das Unternehmen erwägt neuerliche Änderungen für Ergebnisse zu Reisen und Restaurants, die Konkurrenzunternehmen in den Vordergrund rücken und Google vor einer weiteren EU-Strafe bewahren sollen. Mit der EU hat das Unternehmen so seine Probleme; vor allem der Digital Markets Act macht der Alphabet-Tochter zu schaffen. Einen Verstoß hat die EU Google schon attestiert, eine weitere Untersuchung wurde eingeleitet.
Der Digital Markets Act sorgt in diversen Bereichen für Anpassungen, auch von Google.
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Strafen und Drohungen: Google plant veränderte Suchergebnisse, um EU-Vorgaben gerecht zu werden
Im März 2025 gab die EU-Kommission bekannt, dass Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet gegen den Digital Markets Act verstößt. Dabei ging es in den vorläufigen Beschlüssen um zu hohe Gebühren und zu wenig Kontrolle für Developer im Google Play Store, aber auch um die unlautere Bevorzugung eigener Dienste in der Suche. Die Kommission erklärte:
Alphabet treats its own services, such as shopping, hotel booking, transport, or financial and sports results, more favourably in Google Search results than similar services offered by third parties. More specifically, Alphabet gives its own services more prominent treatment compared to others by displaying them at the top of Google Search results or on dedicated spaces, with enhanced visual formats and filtering mechanisms.
Der Vorwurf, dass Google eigene Dienste im eigenen Suchbereich bevorzuge, ist nicht neu. Schon im Jahr 2017 kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass Google 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen muss, da das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht hatte, indem Suchergebnisse zugunsten des eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping manipuliert wurden. Es folgten weitere Untersuchungen und weitere Strafen. 2025 beispielsweise verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 2,95 Milliarden Euro, da Google „seine eigenen Technologiedienste für Online-Werbeanzeigen zum Nachteil konkurrierender Anbieter von Werbetechnologie, Werbetreibenden und Online‑Publishern zu bevorzugen.“
Erstmal Unterkünfte im Fokus
Nun möchte sich Google zumindest schrittweise den von der EU geforderten Anpassungen annehmen, um mit dem Digital Markets Act in Einklang zu stehen. Reuters berichtet unter Berufung auf unternehmensnahe und mit Googles Plänen vertraute Quellen von einer Anpassung der Sucherfahrung. Demnach sollen Suchdienste Dritter in den Bereichen für Buchungen von Hotels, Flügen, Restaurants und Unterkünften – sogenannte Vertical Search Services (VSS) wie Kayak, Yelp und Co. – künftig parallel in der Suche anzeigen. So möchte Google den Vorwurf entkräften, eigene Dienste wie die Google Flights zu bevorzugen. Dabei sollen dann Ergebnisse dieser Suchdienste unter oder über den per Default top gerankten Suchseiten mit Echtzeit-Daten aus den eigenen Feeds eingeblendet werden.
Wie das Ganze genau aussieht, ist noch unklar. Auch hat Google die Änderung noch nicht offiziell bestätigt. Reuters geht aber von einem zeitnahen Roll-out in der EU aus, zunächst für den Bereich Unterkünfte. Es wäre eine weitere Änderung in diesem Kontext, nachdem Google bereits 2024 angekündigt hatte, Karten mit Hoteleinbettungen zurückzubauen, um dem Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken und Anforderungen des DMA gerecht zu werden.
Google kann sich die Strafen erlauben und sucht die Balance
Ob Google mit den geplanten Anpassungen in der Suche tatsächlich einer Strafe entgehen kann, muss die EU-Kommission entscheiden. Seit Jahren kommen immer wieder Verfahren und Untersuchungen auf Google zu, die nicht selten in Strafandrohungen und der Verhängung von Strafzahlungen enden. Die Bußgelder in der EU belaufen sich bereits auf mehrere Milliarden Euro.
Neben dem betreffenden DMA-Verstoß muss sich das Unternehmen derzeit mit einer EU-Untersuchung auseinandersetzen, bei der ermittelt werden soll, ob die Suchmaschine des Unternehmens einen fairen Zugang zu Publisher-Seiten gewährleistet ist; oder ob es zu einer „Herabstufung von Publisher-Seiten und Content“ in der Suche kommt. Damit könnte auf KI-Zusammenfassungen und die verkürzte Darstellung von Inhalten im AI Mode Bezug genommen werden. Zudem prüft die EU-Kommission, ob Google die Inhalte von Dritten in unlauterer Weise für eigene KI-Dienste genutzt hat.
In beiden Fällen drohen Milliardenstrafen, sollte die Kommission Googles Vorgehen als wettbewerbswidrig einstufen. Bei Nichteinhaltung des DMA beispielsweise drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, die sich bei wiederholter Zuwiderhandlung auf bis zu 20 Prozent erhöhen können. Das möchte Google unbedingt vermeiden. Deshalb werden Vorwürfe dieser Art in der Regel zunächst dementiert, ehe schrittweise Anpassungen im EU-Raum folgen. Dabei kann sich das Unternehmen selbst Milliardenstrafen leisten, zumal die Kosten in diesem Kontext oft geringer sind als das Umsatzvolumen, das womöglich durch die Missachtung einzelner Regeln gefördert werden kann. Allein im Jahr 2025 generierte Alphabet knapp 403 Milliarden US-Dollar Umsatz. Der Gewinn lag bei rund 132 Milliarden US-Dollar. Diese Marktmacht fußt nicht zuletzt auf Entscheidungen Alphabets, die aus heutiger Sicht kartellrechtlich und digitalrechtlich mindestens diskutabel sind.