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Google Street View: 12.500 Dollar Schadenersatz wegen Nacktaufnahme im Garten


Den eigenen Hintern entblößt auf Google Street View zu entdecken, dürfte für viele Nutzer keine schöne Vorstellung sein. Ein argentinischer Polizist, dem das widerfuhr, erstritt vor Gerichten seines Landes nun umgerechnet rund 12.500 US-Dollar Schadensersatz. Denn nicht nur sein nackter Po war auf dem Straßenansichtsdienst des Suchmaschinenriesen öffentlich zu bewundern gewesen, sondern auch andere Teile seines Körpers.

2017 hatte sich der Ordnungshüter dem US-Sender CBS zufolge nackt in seinem Garten in einer argentinischen Kleinstadt aufhalten. Just in diesem Moment fuhr ein Google Street View-Auto mit einer hoch montierten Kamera vorbei, die ihn von hinten aufnahm. Obwohl er sich hinter einer fast zwei Meter hohen Mauer befand, waren sein unverhüllter Körper, die Nummer seines Hauses und der Straßenname im Internet sichtbar. Für das argentinische Fernsehen und Kommentatoren in sozialen Netzwerken ein gefundenes Fressen.

Der Kläger argumentierte laut CBS, aufgrund der Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes an seinem Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft verspottet worden zu sein. Zunächst wies die erste Instanz seine Eingabe aber ab. Die Richter stellten darauf ab, der Polizist sei selbst schuld, wenn er „unter unangemessenen Bedingungen“ nackt im Garten herumlaufe. Google führte zudem zunächst erfolgreich ins Feld, die Mauer sei nicht hoch genug gewesen.

Die Berufungsrichter sahen die Sache anders. Sie entschieden, dass die Persönlichkeitswürde des Klägers klar verletzt worden sei und sprachen ihm die vergleichsweise hohe Entschädigung zu. Diese müsse Google zahlen. Die zweite Instanz begründete das damit, dass das Bild seiner Person nicht im öffentlichen Raum, sondern im privaten Zuhause hinter einem hohen Zaun aufgenommen worden sei. Die Richter erkannten darin einen „eklatanten Eingriff in die Privatsphäre“. Das Gericht betonte weiter, es gebe „keine Rechtfertigung“ dafür, dass Google die Verantwortung für diesen „schwerwiegenden Fehler“ ablehne.

Als Beleg dafür, dass Google sich seiner Verantwortung bewusst war, verwiesen die Richter auf Googles eigene Richtlinie, Gesichter und Nummernschilder auf Street View-Bildern zu verpixeln. Sie argumentierten, dass in diesem Fall der gesamte nackte Körper sichtbar war, was erst recht hätte verhindert werden müssen. Andere Beklagte wie ein Telekommunikationsunternehmen und den Betreiber einer Nachrichtenseite sprach das Gericht von der Haftung für die Verbreitung des Bildes frei: Deren Handlungen hätten mit dazu beigetragen, den Fehler von Google aufzudecken.

Google verweist auf Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die das Unternehmen ergreife. Außerdem gebe es einen Weg, über den Nutzer beantragen können, ihr gesamtes Haus, Auto oder ihren Körper unkenntlich zu machen.

In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Google für Street View-Aufnahmen Schadensersatz leistete: 2019 zahlte das Unternehmen 13 Millionen US-Dollar in einem Vergleich wegen der Sammlung privater Daten durch Street View. 2010 zahlte Google einem Paar einen symbolischen US-Dollar Schadensersatz wegen einer unerlaubten Aufnahme ihres Hauses für Street View. In Deutschland war Street View jahrelang heftig umstritten. Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel mahnte voriges Jahr zur Vorsicht angesichts der Aktualisierung und Erweiterung des Services. Es sei nötig, bereits erteilte Widersprüche gegen das Anzeigen unerwünschter Aufnahmen zu erneuern.


(nen)



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software-architektur.tv: Mit klugen Prompts LLMs zu besseren Partnern machen


„Implementiere Feature X“ – und schon spuckt das Large Language Model (LLM) komplexen Code aus, ohne dass die Entwicklerin oder der Entwickler nach der Architektur gefragt hat. Man erhält funktionsfähigen Code, kann aber nicht nachvollziehen, warum diese Entscheidungen getroffen wurden. Das Resultat: Developer verbringen mehr Zeit damit, generierten Code zu verstehen, als das eigentliche Problem zu lösen.

Im Gespräch mit Ralf D. Müller liefert Oliver Jägle, Senior Engineer bei DB Systel, eine überraschende Erklärung: Das LLM ist nicht schuld – wir kommunizieren schlecht, was wir brauchen. Mit „Responsible Vibe MCP“ demonstriert er, wie ein intelligenter „Conversation State Manager“ als digitaler Projektleiter fungiert und LLMs durch strukturierte Entwicklungsworkflows führt.

Statt sofortiger Code-Dumps führt das Tool systematisch durch Requirements-Klärung: Wer sind die Nutzer? Welche Constraints? Welche Features sind kritisch? Das Ergebnis: durchdachte, begründete Architektur-Entscheidungen statt zufälliger Tech-Stack-Kombinationen.


Chatbot steht auf Smartphone

Chatbot steht auf Smartphone

(Bild: Golden Sikorka/Shutterstock)

Die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen am 29. Oktober zeigt, wie man das passende Modell auswählt, die Infrastruktur aufbaut und die Sicherheit im Griff behält. Außerdem gibt der Thementag von iX und dpunkt.verlag einen Ausblick auf Liquid Foundation Models als nächste Generation von LLMs.

Ein praktisches Gespräch über die Transformation von Code-generierenden Maschinen zu durchdachten Entwicklungspartnern – durch bessere Kommunikation statt LLM-Zähmung.

Die Ausstrahlung findet am Freitag, 12. September 2025, live von 13 bis 14 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat, Bluesky, Mastodon, Slack-Workspace oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite einbringen.

software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, Blogger sowie Podcaster auf iX und bekannter Softwarearchitekt, der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren bindet iX (heise Developer) die über YouTube gestreamten Episoden im Online-Channel ein, sodass Zuschauer dem Videocast aus den Heise Medien heraus folgen können.

Weitere Informationen zur Folge finden sich auf der Videocast-Seite.


(mdo)



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iPhone Air bekommt externen Akku – speziell für dieses Modell


Über Jahre verkaufte Apple ein sogenanntes MagSafe-Battery-Pack. Dabei handelte es sich um einen vergleichsweise dicken Akku, den man über Apples Magnettechnik auf den iPhone-Rücken klemmen konnte, um das Handy induktiv aufzuladen. Mittlerweile vom Markt genommen, feiert das Strompaket nun eine Wiedergeburt. Die ist allerdings sehr speziell: Die neue MagSafe-Batterie gibt es nur für das dünnste iPhone aller Zeiten, das iPhone Air.

Obwohl Apple sich bei dem Modul an seinen eigenen MagSafe-Standard hält, will der Konzern offenbar nicht, dass man den 115 Euro teuren Zusatzakku mit anderen iPhones nutzt. Ob dieser „Kopierschutz“ auch Software-seitig umgesetzt wurde und was passiert, wenn man es trotzdem versucht, ist bislang noch unklar. Es gibt aktuell nur die offizielle Kompatibilitätsangabe – und dort steht Schwarz auf Weiß, dass die neue MagSafe-Batterie nur mit dem iPhone Air arbeitet.

Einer der Gründe dürfte die Form des Akkus sein: Er ist länglich und vergleichsweise schmal. Daher liefe er bei den anderen iPhone-17-Modellen – und möglicherweise auch diversen anderen iPhones – in den Kamerahügel hinein, eine MagSafe-Verbindung wäre also nicht möglich. Gehen könnte es, wenn man eine iPhone-Hülle verwendet, die den Kamerabereich „abflacht“. Allerdings würde dieser dann trotzdem verdeckt – unschön im täglichen Einsatz. Was jedoch vermutlich geht, ist eine Verwendung des Stromspeichers via USB-C. Der Stecker ist offenbar PowerDelivery-typisch bidirektional ausgelegt, spekuliert das Apple-Blog 9to5Mac.

Bislang ist unklar, wie viel mAh die MagSafe-Batterie liefert. Apple gibt nur an, dass ein iPhone Air so „bis zu 65 Prozent“ länger laufen soll – und damit auch ein iPhone 17 Pro Max schlägt. Das Aufladen via MagSafe ist nicht besonders flott: Laut Apple sind maximal 12 Watt drin, obwohl das Air bis zu 20 Watt Ladeleistung via MagSafe beherrscht. Aufgetankt wird der Stromspeicher via USB-C mit einem Netzteil, das mindestens 20 Watt haben soll. Angaben zu Ladezeiten machte Apple hier nicht.

Alles in allem ist die neue MagSafe-Batterie ein interessantes Produkt, zeigt aber auch, dass Apples ultraflaches iPhone Air eben kein Dauerläufer sein dürfte. Wer den Akku andockt, gibt das indirekt zu – und versaut sich die ganze Dünnheit. Apple betont, auch intern an Routinen geschraubt zu haben, um den integrierten Stromspeicher bestmöglich für „all day battery life“ auszunutzen. Wer das iPhone Air viel verwendet, dürfte hier aber schnell an praktische Grenzen stoßen. 3149 mAh hat die interne Batterie nur.


(bsc)



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Quick Charge 5+: Qualcomm verspricht kühleres, schnelles Laden


Qualcomm hat zum ersten Mal seit fünf Jahren seine Schnellladetechnologie Quick-Charge aktualisiert. Auf Quick-Charge 5 von 2020 folgt nun Quick-Charge 5+ – dieser verspricht keinen weiteren Leistungsschub beim Laden. Stattdessen will das US-Unternehmen damit kühleres, schnelles Laden realisieren.

Quick-Charge 5+ unterstützt wie die Vorgängergeneration abermals Ladegeschwindigkeiten von über 100 W, damit kann ein 4.500-mAh-Akku von null auf 50 Prozent in etwa fünf Minuten aufladen. Im Unterschied zur fünf Jahre alten Version soll die neue für eine kühlere und effizientere Stromversorgung sorgen. Laut Qualcomm können damit Smartphones mit 20 V/7 A bei einer Ladeleistung von bis zu 140 W aufgeladen werden, sofern sie es unterstützen.

Dieser für Qualcomm neue Ansatz zielt darauf ab, dass Quick-Charge 5+ „niedrigere Gerätetemperaturen, eine verbesserte Akkuleistung und eine stabile Leistung, sowie längere Akkugesundheit“ bieten soll. Qualcomm zufolge würden andere Schnellladelösungen aufgrund höherer Spannungen mehr Wärme erzeugen, was wiederum dazu führe, dass die Ladegeschwindigkeit früher verringert werde, um die Geräte kühler zu halten.

Wie Android Authority bemerkt, ist Qualcomm nicht das erste Unternehmen, das auf geringere Spannung setzt: Auch Oppos beziehungsweise Oneplus’ proprietäre Vooc-Ladetechnologie verfolgt diesen Ansatz: Damit sei es möglich, eine Ladeleistung von 120 W mit 11 V/11 A oder 80 W mit 11 V/7,3 A zu liefern. Dass Qualcomm diesen Ansatz jetzt verfolgt, ist angesichts der Präsenz des Unternehmens und der Kompatibilität von Quick-Charge mit USB-PPS (Programmable Power Supply) durchaus willkommen.


Grafik: Rückwartskompatibilität mit älteren Quick-Charge-Versionen

Grafik: Rückwartskompatibilität mit älteren Quick-Charge-Versionen

Kompatibilität von Quick-Charge 5+

(Bild: Qualcomm)

Laut Qualcomm ist Quick-Charge 5+ rückwärtskompatibel mit früheren QC-Standards bis hin zu Quick-Charge 2. Der Chip-Entwickler ergänzt, dass die Chips, die später in diesem Monat auf dem Snapdragon Summit vorgestellt werden, ebenfalls den neuen Ladestandard unterstützen werden. Erstes Zubehör mit Quick-Charge 5+ werde noch im Laufe dieses Jahres auf den Markt kommen.


(afl)



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