Künstliche Intelligenz
Google wehrt sich gegen Monopol-Urteil
Google will die Daten und Ergebnisse seiner Suchmaschine nicht mit Wettbewerbern im Suchmaschinenmarkt teilen – unter anderem dazu hatte ein US-Bundesgericht das Unternehmen voriges Jahr in einem Kartellrechtsverfahren verurteilt. Jetzt legt der Suchmaschinen-Gigant gegen diese Entscheidung Berufung ein.
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Im September 2025 stellte US-Richter Amit P. Mehta fest, dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind. Google musste seine Zahlungen an Browser-Anbieter und Hardware-Hersteller einstellen. Zuvor zahlte der Internetgigant Milliardenbeträge an Browser-Anbieter und Hardware-hersteller, damit diese die Google Suche im Browser, beziehungsweise den Chrome Browser auf Endgeräten standardmäßig voreinstellen. Allein Apple erhielt jährlich rund 20 Milliarden US-Dollar. Zudem muss Google seitdem Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen.
Google plädiert auf Rechtsfehler
Google argumentiert jetzt in seinem Berufungsschriftsatz (Download unter diesem Absatz), dass der US-Richter Amit Mehta in seinem Urteil aus dem Jahr 2024 Rechtsfehler gemacht habe. Das Unternehmen argumentierte, dass seine Deals mit Geräteherstellern und Browserentwicklern diese nicht daran gehindert hätten, konkurrierende Suchdienste wie Microsofts Bing zu bewerben.
Zudem sei die Entscheidung, überhaupt eine exklusive, voreingestellte Suchmaschine anzubieten, von Apple und Mozilla selbst ausgegangen, nicht von Google. Mozilla ist mittlerweile stark abhängig von Googles jährlichen Zahlungen. Von rund 680 Millionen Dollar Jahresumsatz im Jahr 2024 kamen laut Geschäftsbericht 498 Millionen Dollar von Google – damit die Suchmaschine in Firefox voreingestellt ist. Mozillas Finanzchef warnte bereits: Ohne Googles Geld droht die Pleite.
Google plädiert zudem darauf, das Unternehmen habe sich mit seiner Suchmaschine auf dem Markt fair durchgesetzt, indem es „durch harte Arbeit, mutige Innovationen und kluge Geschäftsentscheidungen eine überlegene Suchmaschine entwickelt“ habe. Dass Suchmaschinendaten nun mit der Konkurrenz geteilt werden müssten, würde eine seltsame Form von Ersatzwettbewerb schaffen, der unter realen Bedingungen nie entstanden wäre. Hier nennt Google explizit KI-Hersteller OpenAI als Beispiel, der für sein LLM ChatGPT ebenfalls Zugriff auf die Daten hätte. ChatGPT habe jedoch während des relevanten Zeitraums noch gar nicht existiert – US-Justizministerium und Bundestaaten klagten bereits Ende 2020. Zudem sei der Erfolg von ChatGPT so bahnbrechend, dass es keinen Grund gebe, die Daten mit OpenAI zu teilen, argumentiert Google. Beobachter rechnen im Juli mit einer juristischen Reaktion des US-Justizministeriums auf Googles Berufung.
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(nen)