Künstliche Intelligenz
Googles URL-Shortener goo.gl wird ab Ende August nur noch 404-Fehler zeigen
Schon 2024 hatte Google gewarnt, dass der eigene URL-Shortener abgeschaltet wird und zuvor angelegte Kurz-URLs mit goo.gl nicht mehr funktionieren werden. Der Datenkonzern hatte den Nutzern allerdings eine Frist von einem Jahr eingeräumt, die entsprechend abgekürzten Internetadressen zu ändern. Nun wird es in Kürze so weit sein. Ab 25. August 2025 werden alle Links im Format “ nicht mehr ausgehen und eine 404-Fehlermeldung produzieren.
Die Abschaltung von goo.gl begründete Google damit, dass es genug andere Anbieter für solche Dienste gebe – einige „neue beliebte URL Shortening-Services“. Außerdem habe sich die Art und Weise geändert, wie Menschen Inhalte im Internet finden. Wer nach Alternativen sucht, könnte fündig werden in unseren Tipps und Tricks: URL kürzen – so geht’s.
Erst Umstellung, jetzt Schlussstrich
Google hatte den eigenen URL-Shortener bereits 2009 eingeführt und 2018 durch den aktuellen Dienst ersetzt, wodurch der URL-Shortener goo.gl abgeschaltet wurde und keine neuen Kurz-URLs mehr erstellt werden konnten. Hintergrund war die Übernahme von Firebase und eine Migration des angebotenen Dienstes zu Firebase Dynamic Links. Damals hieß es noch, dass alle bestehenden Kurz-URLs auch weiterhin erreichbar bleiben werden. Das änderte sich 2024, als Google ankündigte, den URL-Shortener komplett einzustellen.
Bis zur endgültigen Abschaltung bekam goo.gl immerhin noch ein Jahr Gnadenfrist, sodass Anwender diese Kurz-URLs durch die Originaladressen oder alternative Kurz-URLs ersetzen konnten. Allerdings wurde bereits seit August 2024 ein Hinweis eingeblendet, dass der Link im kommenden Jahr nicht mehr funktionieren wird. Die „Zwischenseite“ wurde zunächst für einen bestimmten Prozentsatz der bestehenden Links angezeigt. Erst nach dieser Hinweisseite konnte man auf die eigentlich gewünschte Zieladresse navigieren.
Gnadenfrist mit Warnhinweis endet
Google warnte aber, dass die Interstitial-Seite, also die zwischengeschaltete Seite, den Fluss der eigentlichen Seite behindern kann – etwa bei Nutzung von 302-Weiterleitungen. Das sind in der Regel vorübergehende Weiterleitungen. Außerdem hieß es: „Wenn Sie soziale Metadaten in Ihre Zielseite eingebettet haben, wird die interstitielle Seite wahrscheinlich dazu führen, dass diese nicht mehr dort angezeigt werden, wo der ursprüngliche Link angezeigt wird.“ Deshalb wurde eine möglichst baldige Umstellung empfohlen.
Jetzt ist die Zeit fast um, denn nach dem 25. August 2025 werden Klicks auf noch bestehende Kurz-URLs mit goo.gl nur noch zu einer 404-Fehlermeldung führen. Damit trägt Google mit goo.gl einen weiteren Dienst endgültig zu Grabe – auf den Friedhof der Google-Produkte.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Dungeon Full Dive: Deutscher Pen-&-Paper-Baukasten wird bald kostenlos
Das Düsseldorfer Entwicklerstudio TxK Gaming muss schließen und stellt den unvollendeten TTRPG-Baukasten „Dungeon Full Dive“ deshalb kostenlos zur Verfügung. Das Studio nennt finanzielle Gründe für die Schließung. In der Ankündigung auf Steam heißt es, man habe verschiedene Optionen geprüft, darunter externe Investitionen, Partnerschaften, eine Verkleinerung des Teams sowie alternative Geschäftsmodelle. Keine dieser Maßnahmen habe jedoch eine nachhaltige Zukunft für das Studio sichern können.
Als Dank für die jahrelange Treue der Fans wird Dungeon Full Dive ab dem 1. August kostenlos erhältlich sein. Das Studio plant, die Server so lange wie möglich online zu halten. Updates, die sich noch in Entwicklung befanden, werden nicht mehr erscheinen. Der letzte Patch liegt über ein halbes Jahr zurück.
Digitale Tabletop-Spielabende
Mit Dungeon Full Dive lassen sich digitale Pen-&-Paper-Abenteuer erstellen, die gemeinsames Spielen über Distanz ermöglichen. Gespielt wird wahlweise am Monitor mit Maus und Tastatur oder in PC-VR, inklusive Crossplay-Unterstützung. Der Baukasten bietet optional eine Integration des D&D-5e-Regelwerks.
Dungeon Full Dive erschien 2023 im Early Access auf Steam. Anfang 2024 sah sich das Studio gezwungen, rund die Hälfte der Belegschaft zu entlassen, da die Verkaufszahlen hinter den Erwartungen zurückblieben. Wenige Monate später wurde Dungeon Full Dive in zwei Versionen aufgeteilt, um die Einstiegshürde für Spielgruppen zu senken: die kostenlose Player Edition und die kostenpflichtige Game Master Edition. Letztere ermöglicht das Hosting von Spielsitzungen, das Erstellen unbegrenzt vieler Charaktere und Karten sowie den Zugriff auf exklusive GM-Werkzeuge. Ab dem 1. August wird auch die Game Master Edition kostenlos verfügbar sein.
Für Fans von Tabletop-Spielen bietet Demeo eine gute Alternative mit vorgefertigten Charakteren und Kampagnen. Das Spiel ist für eine Vielzahl von Plattformen und VR-Brillen erhältlich und Ende des Jahres erscheint mit Battlemarked ein Ableger mit offizieller D&D-Lizenz.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Zu hohe App-Provisionen: Niederlande gibt Apple mehr Zeit für Änderungen
Niederländische Wettbewerbshüter haben Apple früh dazu gezwungen, umstrittene App-Store-Vorgaben zu ändern. Die für zu hoch erklärten Provisionen auf In-App-Käufe in Dating-Apps muss der iPhone-Konzern dort jetzt allerdings nicht unmittelbar senken – trotz einer bereits erfolgten gerichtlichen Anordnung.
Wegen der derzeit noch laufenden Gespräche zwischen Apple und der EU-Kommission, erhalte das Unternehmen mehr Zeit, um sein Gebührenmodell für Apps anzupassen, wie die Authority for Consumers and Markets (ACM) mitteilte. Die Regulierer wollen damit verhindern, dass es „mehrere parallele Konversationen über dasselbe Thema“ gibt.
Streit um Apples Provision auf In-App-Käufe
Mit einer hohen Strafe und unter Androhung weiterer empfindlicher Zwangsgelder hat die EU-Kommission Apple bereits dazu gezwungen, das Gebührenmodell für den App Store erneut zu überarbeiten. Bis zum Jahresende plant der Konzern, einheitliche Regeln für die Provisionen aufzustellen, die App-Entwickler beim Verkauf digitaler Inhalte zahlen müssen. Der jüngste Vorschlag ist deutlich komplexer als die vorausgehenden Modelle und umfasst – neben anderen Gebühren – eine „Core Technology Commission“, die die viel diskutierte „Core Technology Fee“ ablöst. Letztlich müssen Apps damit voraussichtlich bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes mit digitalen Inhalten an Apple abtreten – statt bisher bis zu 30 Prozent.
Die niederländische ACM hatte Apple schon weit vor dem Digital Markets Act dazu gezwungen, Dating-Apps die Integration externer Kaufmöglichkeiten zu erlauben – das war im App Store zuvor strikt untersagt. Apple veranschlagte allerdings auch für externe Käufe weiterhin eine hohe Provision und missbraucht damit ebenso seine Marktmacht, bestätigte das Bezirksgericht Rotterdam im Juni und ordnete eine unmittelbare Änderung des Gebührenmodells an.
Apple dürfe von Dating-Apps nicht länger eine hohe Provision verlangen, während die meisten anderen Apps gar keine Provision zahlen müssen, erläutert die ACM. Nur auf digitale Inhalte fällt bei Apple Provision an. Physische Waren und Dienstleistungen dürfen im Unterschied dazu direkt in Apps verkauft werden, ohne dass Apple daran eine Beteiligung einfordert.
Apple erhält etwas mehr Zeit
Die ACM entschied nun jedoch, die Umsetzung der Anordnung nicht direkt einzufordern und deshalb vorerst auch kein Zwangsgeld zu verhängen. Apple bleibt damit Zeit, um sein Gebührenmodell im Austausch mit der EU-Kommission anzupassen. Das gebe auch der ACM Zeit, um zu prüfen, ob Apples kommendes Gebührenmodell keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position mehr darstellt.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
EU-Satelliteninternet: UK, Norwegen und Ukraine können sich IRIS2 anschließen
Die EU arbeitet an einem eigenen sicheren Satelliten-Kommunikationsnetzwerk namens IRIS2, das eine Alternative zu Elon Musks Starlink darstellen soll. Die geplante „Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ soll vor allem den staatlichen Bedarf der Mitgliedsstaaten für Breitbandinternet aus dem All im Sinne der angestrebten digitalen Souveränität gewährleisten. Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt, überraschte nun mit der Ansage, dass auch europäische Drittstaaten wie Norwegen, die Ukraine und Großbritannien dem Netzwerk beitreten könnten.
Er habe keine Einwände gegen einen solchen Zuwachs bei den IRIS2-Partnern, erklärte Kubilius gegenüber Euractiv. Der Litauer hob hervor, dass Großbritannien eine starke Raumfahrtgeschichte habe und die Ukraine als wichtiger Raumfahrtstandort während der Sowjetzeit großes Potenzial besitze. Das Land in Osteuropa ist derzeit stark auf Starlink angewiesen, um seine militärischen Operationen gegen die russischen Invasionstruppen durchzuführen. IRIS2 stecke allerdings noch in den Kinderschuhen und dürfte nicht vor 2030 im größeren Stil einsatzbereit sein. Im März bot sich daher der französisch-britische Betreiber Eutelsat als Ersatz für Starlink in der Ukraine an. Er würde dafür aber finanzielle und logistische Unterstützung benötigen.
Norwegen führt dem Bericht zufolge bereits Gespräche mit der EU über einen Beitritt zu IRIS2. Island, das wie das skandinavische Land Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, soll seine Sondierungen über eine Teilnahme an IRIS2 kürzlich sogar schon abgeschlossen haben. Die Ukraine und das Vereinigte Königreich haben bisher keine offiziellen Verhandlungen über einen Einstieg mit der Kommission aufgenommen.
Neue EU-Regeln für Satellitendienste in der Mache
Es gibt wachsende Bedenken, dass Starlink den Markt für Satellitenkommunikation beherrschen könnte. Hier sehen Beobachter eine Chance für IRIS2: Das Netzwerk soll voraussichtlich 10,6 Milliarden Euro kosten und aus rund 290 Satelliten bestehen. Aus der deutschen Industrie werden aber immer wieder Bedenken laut, dass Frankreich angesichts der Betreiberkonstellation bei IRIS2 zu dominant werden könnte. Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll daher schon frühzeitig einen Neustart der Initiative gefordert haben.
Die EU-Kommission legte jüngst einen Entwurf für ein Weltraumgesetz vor. Diese Initiative dürfte dazu führen, dass Unternehmen wie der Starlink-Betreiber SpaceX ihre Satellitendienste nicht mehr so einfach EU-Verbrauchern anbieten können. Sie müssten etwa einen rechtlichen Repräsentanten in einem Mitgliedsstaat benennen. Kubilius hat nach eigenen Angaben aber bisher keine negativen Reaktionen zu diesem Vorhaben zu Ohren bekommen, auch nicht von US-amerikanischer Seite.
(mack)
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