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Künstliche Intelligenz

Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI


Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.

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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.

Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.

Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.

Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.

Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.

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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.

Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.

Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Atommülltransport: Mögliche Castor-Route per Drohnenverbot verraten


Die Routen von Atommüll-Transporten in Castor-Behältern sind von Behörden eigentlich als „Verschlusssache“ eingestuft, also geheim. Die hoch umstrittenen Transporte per LKW oder Bahn gelten als Anschlagsziele oder als Anlass für Demonstrationen, welche die Aktionen in der Vergangenheit verzögerten und damit verteuerten.

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Wie zuerst der WDR berichtete, kam es dabei nun aber offenbar zu einer Panne. Auf der „Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt“ (dipul.de) des Bundesverkehrsministeriums war eine genau um Autobahnen in Nordrhein-Westfalen eingezeichnete Flugverbotszone für Drohnen zu sehen. Diese erstreckte sich von Jülich nach Ahaus, wo der nächste Castor-Transport nach jahrelangen Klagen stattfinden soll. Damit soll Brennelemente aus einem 1988 stillgelegten Versuchsreaktor zum Zwischenlager in Ahaus gebracht werden.

Eine aktualisierte Veröffentlichung ist bei Dipul.de noch immer zu sehen, wegen eines „polizeilichen Einsatzes bei Ahaus“ gilt sie vom 20. bis zum 27. März 2026. Die Grafiken und ein PDF zum Download zeigen zum Zeitpunkt dieser Meldung aber nur noch einen Kreis, nicht mehr die möglicherweise vorgesehenen Autobahnen, wie sie noch beim WDR zu sehen sind. Überraschend ist die rund 170 Kilometer lange Route indes nicht, wie auch der Sender schreibt: Es handelt sich um die kürzeste Verbindung über die Autobahnen von Süd nach Nord durch NRW.

Laut WDR waren die genauen Routen vom Abend des vergangenen Mittwochs bis zum Donnerstag noch öffentlich. Der Sender berichtet auch, dass eine Anfrage beim Verkehrsministerium nicht beantwortet, die erste Veröffentlichung aber gelöscht wurde. Damit bleibt unklar, wie es zu dem Fehler kommen konnte.

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(nie)



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Digitalminister Wildberger warnt vor dramatischen Jobverlusten durch KI


Deutschland muss sich nach Ansicht von Digitalminister Karsten Wildberger auf dramatische Jobverluste wegen des Vormarschs der Künstlichen Intelligenz einstellen. „Die Zeit, in der die Industrie eine Jobmaschine war, geht zu Ende“, sagte Wildberger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Mein Appell geht daher an alle Gruppierungen; an Arbeitgeber, Gewerkschaften und aus der Zivilgesellschaft: Wir müssen uns zusammenraufen und die Zukunft neu gestalten.“

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Durch KI entstünden aber auch neue Arbeitsplätze, dies gelte es zu nutzen, sagte der CDU-Politiker. „Die schlimmste aller Antworten wäre es, zu sagen: Wir lehnen KI ab. Aufhalten können wir das nämlich nicht. Wir können und müssen alles tun, um auch als Gesellschaft von der KI zu profitieren.“

„Wenn wir in Deutschland die KI-Technologie führend anwenden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu deutlich überproportionalem Wachstum führt, sehr hoch“, sagte Wildberger. „Das wäre eine Grundvoraussetzung, um diesen Wandel überhaupt gestalten zu können.“ Es brauche deutlich höhere Steuereinnahmen, um mit dem Geld den Jobmarkt umbauen zu können. „Wenn die KI den Informatikern, Mathematikern und vielen anderen ihre Jobs wegnimmt, dann brauchen diese Menschen eine andere sinnvolle Betätigung.“

Ein bedingungsloses Grundeinkommen könne Teil einer Lösung sein, um die Umwälzungen am Arbeitsmarkt aufzufangen, sagte der Minister. „Wir Menschen brauchen eine sinnstiftende Tätigkeit. Kaum jemand kann doch nur zu Hause sitzen und Videos schauen, ohne verrückt zu werden.“


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Amazon will sich offenbar wieder an einem Smartphone versuchen


Amazon will sich offenbar wieder im Smartphone-Markt versuchen. Eine besonders einfache Nutzung der Amazon-Dienste soll das Gerät in die Lage versetzen, mit Apple, Samsung und Co zu konkurrieren. Es wäre nicht Amazons erster Versuch dieser Art: 2014 ging das Unternehmen bereits mit dem Amazon Fire Phone an den Start – und floppte gewaltig.

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Über die neuen Pläne berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf vier mit der Angelegenheit vertraute Personen. Demnach soll das Projekt unter dem Namen Transformer laufen. Wie sich das Gerät von anderen Smartphones abheben soll, darüber ist bisher wenig bekannt. Es soll sich unterwegs mit Amazons Home Assistant Alexa synchronisieren lassen können. Zudem soll die Nutzung von Amazon-Diensten wie Prime Video, Prime Music oder Partnerdiensten wie Grubhub, einem US-Lieferdienst für Essen, besonders einfach sein – zudem soll der Fokus auf KI-Funktionen liegen. Details zum Verkaufspreis, Ausstattung, Erscheinungstermin oder Amazons angesetztes Entwicklungsbudget sind nicht bekannt. Noch befinde sich das Gerät in der Entwicklung.

Exklusive Cloud- und KI-Funktionalitäten wären durchaus ein Weg für Amazon, sich von der Smartphone-Konkurrenz abzusetzen. Den Reuters-Quellen zufolge wird Amazon Alexa nach seiner KI-freundlichen Überarbeitung intern als große Zukunftshoffnung gesehen. Das geplante Smartphone sei nun ein weiterer Versuch, Kunden zu mehr KI-Nutzung zu bewegen.

Amazons Debüt am Smartphone-Markt liegt schon über eine Dekade zurück und verlief alles andere als rosig: Im Juli 2014 startete der Verkauf des Fire Phones in den USA, im September auch in Deutschland. Zu seinen besonderen Funktonen gehörten unter anderem ein 3D-Display. Doch das Fire Phone hatte mit geringen Verkaufszahlen, unzufriedenen Kunden und schlechten Kritiken zu kämpfen. Schon ein Jahr später endete der Verkauf in den USA, in Deutschland sogar früher. Amazon gestand damals auch selbst ein, dass das Produkt ein Flop war.

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(nen)



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