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heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen


Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.

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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.

Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.

Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.

Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.

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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:


(ju)



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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet


Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.

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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.

Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“


(hob)



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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur


Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.

Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.

Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“

(Bild: BMDS / Woithe)

Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.

Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.


(hob)



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