Künstliche Intelligenz
heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen
Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.
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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.
Kompetent und unabhängig
Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.
Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.
Praktische Checkliste und Hilfe im PRO-Forum
Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.
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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:
(ju)
Künstliche Intelligenz
Software Testing: Software-Engineering von morgen
In dieser Episode sprechen Richard Seidl und Ina Schieferdecker über Next-Gen Software Engineering und Qualität im KI-Zeitalter. Schieferdecker plädiert für Shift-left und klare Testspezifikationen. Das Duo diskutiert, wie Low-Code und No-Code das modellbasierte Arbeiten stärken. Ina Schieferdecker warnt vor durchgewunkenem Code und stellt die Idee eines Model-Bus vor, der Anforderungen, Architektur, Tests und Ausführung über Werkzeuge synchron hält.
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Über Ina Schieferdecker
Prof. Dr.-Ing. Ina Schieferdecker ist unabhängige Forscherin und Honorarprofessorin für Softwarebasierte Innovationen an der Technischen Universität Berlin. Sie ist Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) und Ehrenmitglied des German Testing Board e. V. (GTB) sowie aktiv im International Software Testing Qualifications Board. Darüber hinaus ist sie Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Informatik sowie Vorstandsmitglied von Informatics Europe. Ihre Forschungsinteressen umfassen Software Quality Engineering, offene Datenplattformen und die Twin-Transformation von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Sie ist u.a. Preisträgerin des Deutschen Preises für Software-Qualität des ASQF, der GI-TAV und des GTB.
(Bild: TechSolution)

Der betterCode() GenAI Summit zeigt alle Aspekte der KI-gestützten Softwareentwicklung von geeigneten Tools über praktische Anwendungen bis zu den Auswirkungen auf Entwicklungsteams.
Das Programm des betterCode() GenAI Summit behandelt aktuelle Tools, Best Practices und Möglichkeiten, aber auch die Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen KI-gestützter Softwareentwicklung. Unter anderem gibt es Vorträge zu folgenden Themen:
- Coding Agents im Praxiseinsatz: Auswahl und Orchestrierung
- KI in der Praxis: Strategien zur Modernisierung komplexer Legacy-Systeme
- Spec-Driven Development: Das Ende des Vibe Coding
- Sicherheitsnetze für den sicheren Einsatz von Coding-Agenten
- KI-generierter Code zwischen Effizienzgewinn und Rechtsrisiko
- Design Patterns für das Zeitalter der Agenten
Bis zum 21. April sind die Tickets zum vergünstigten Frühbuchertarif von 999 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) verfügbar.
Bei diesem Podcast dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Software-Engineering von morgen – Ina Schieferdecker“ und steht auf YouTube bereit.
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(mdo)
Künstliche Intelligenz
Autark im Ernstfall: Fünf Notfallradios mit Kurbel- und Solarladung im Test
Angesichts steigender Blackout-Sorgen gewinnen Notfallradios erneut an Bedeutung. Über UKW oder DAB+ sollen sie auch dann wichtige Informationen bereitstellen, wenn die Stromversorgung und das Internet ausfallen. Neben großen, fest eingebauten Akkus und Batteriefächern verfügen sie auch über Solarzellen. Zur Not lässt sich zudem eine Kurbel ausklappen, um durch rhythmische Drehungen selbst mechanisch Strom zu erzeugen – Muskelkater inklusive. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, ein vom Stromnetz unabhängiges Radio für den Krisenfall bereitzuhalten.
In unserem Vergleichstest von fünf Notfallradios überprüfen wir, wie gut die Notladung in der Praxis funktioniert. Dabei zeigte sich, dass das Kurbeln nur bei manchen Exemplaren wirklich Sinn ergibt. Auch als Powerbank taugen nicht alle Geräte. Beim Empfang, der Klangqualität, den Anschlüssen und der Nutzung als Taschenlampe (meist mit kaltem Licht) zeigten sich im Test ebenfalls erstaunlich große Unterschiede. Im Ernstfall bringen zwar alle Exemplare Licht in die dunkle Wohnung, doch die Umsetzung reicht von einem schmalen Lichtstrahl bis hin zu bequem ausklappbaren Leselampen oder einer praktischen Elektrolaterne mit Tragegriff.
- Wenn Stromnetz und Mobilfunk ausfallen, bleibt Radio oft die letzte Informationsquelle – idealerweise autark mit Kurbel- oder Solarladung.
- Wir haben fünf Notfallradios getestet, die auch als Taschenlampe, Powerbank und bei manchen Modellen auch als Bluetooth-Lautsprecher dienen.
- Der ausführliche Test zeigt, welche Konzepte im Ernstfall überzeugen und wo die Grenzen dieser Multifunktionsgeräte liegen.
In diesem Artikel überprüfen wir, ob sich ein teures Premiumgerät wie das Sangean MMR-99 lohnt oder ob ein kleines Schnäppchen von Bewinner sogar länger durchhält. Darüber hinaus testen wir einige Geräte aus dem mittleren Preissegment: das Libovgogo DF-585, das Mesqool 1030DAB und das Fospower D8.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Autark im Ernstfall: Fünf Notfallradios mit Kurbel- und Solarladung im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Uber übernimmt Lieferdienst Getir in der Türkei
Die Marktkonsolidierung bei Lieferdiensten schreitet auch in der Türkei voran. Uber, Mehrheitseigentümer des türkischen Anbieters Trendyol Go, übernimmt dessen Mitbewerber Getir, sofern die Wettbewerbsbehörde des Landes das genehmigt. Das haben Uber und der bisherige Getir-Mehrheitseigentümer Mubdala Investment am Montag mitgeteilt. Getir liefert in der Türkei in Windeseile Speisen, Lebensmittel, Einzelhandelswaren sowie Wasser.
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Mubdala ist ein riesiger Staatsfonds des Emirates Abu Dhabi, der ab 2021 in Getir und diverse Tochterunternehmen investiert hat. Der Lieferdienst musste wiederholt durch Finanzspritzen gerettet werden und sich aus allen ausländischen Märkten, darunter Deutschland und die USA, zurückziehen, um nicht unterzugehen. Im September 2024 übernahm Mubdala schließlich die Kontrolle Getirs, sehr zum Unbill dessen Gründers, der vergeblich vor Gericht zog.
Beförderungsvermittler Uber möchte laut Mitteilung beide türkische Marken, Getir und Trendyol Go, weiterführen. Trendyol-Nutzer sollen über diese App mehr Lebensmittel bestellen können. Die über Trendyol verfügbaren Restaurants werden auch in der Getir-App angeboten werden. Das Wort getir ist eine Variante des türkischen Äquivalents von „bringen”.
Fürwahr verlustreich
Finanzielle Details verraten Uber und Mubdala nicht. Dass sich die Sache für die Araber am Ende ausgezahlt hat, ist unwahrscheinlich. 2022 wurde Getir noch mit zwölf Milliarden US-Dollar bewertet; davon kann heute keine Rede mehr sein. Die gesamte Branche ist ihrem Hype, der maßgeblich von den COVID19-bedingten Einschränkungen beeinflusst war, nicht gerecht geworden. Der Betrieb eines Sofortlieferdienstes ist sehr aufwändig, die Kunden wollen aber nicht viel bezahlen. Zahlreiche Anbieter rund um die Welt sind übernommen worden oder mussten zusperren.
Die Getir-Tochterfirmen Bitaksi (eine Taxi-App) und Getir Finans (Finanzgeschäfte) sind von der Übernahme nicht erfasst. Für diese sucht Mubdala noch Käufer. Die Mietwagenfirma Getir Acar konnte der arabische Fonds im Vorjahr an den türkischen Konkurrenten Tiktak veräußern.
(ds)
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