Künstliche Intelligenz
Herzstillstand vorhersagen: KI übertrifft Kardiologen bei Risikobewertung
Vom plötzlichen Herztod sind besonders Menschen mit hypertropher Kardiomyopathie (HCM) betroffen, einer erblichen Herzmuskelerkrankung. Bislang war es Ärzten kaum möglich, zuverlässig vorherzusagen, welche Patienten gefährdet sind – ein Problem, das nun ein neues KI-Modell lösen soll. Ein Forschungsteam der Johns Hopkins University hat das System MAARS (Multimodal Artificial intelligence for Arrhythmia Risk Stratification) entwickelt, um deutlich größere Genauigkeit als klassische klinische Risikorechner das individuelle Risiko für einen plötzlichen Herztod vorauszusagen. „Wir sind [mit MAARS] in der Lage, mit sehr hoher Genauigkeit vorherzusagen, ob ein Patient ein sehr hohes Risiko für einen plötzlichen Herztod hat oder nicht“, sagt Natalia Trayanova, Co-Autorin der Arbeit „Multimodal AI to forecast arrhythmic death in hypertrophic cardiomyopathy“ , die als Open Access im Magazin Nature Cardiovascular Research veröffentlicht wurde.
Im Kern analysiert MAARS multimodale Patientendaten: elektronische Gesundheitsakten, kardiologische Befunde und kontrastmittelverstärkte MRT-Bilder des Herzens. Gerade letztere zeigten bislang zwar Narbengewebe, das als Risikomarker für Rhythmusstörungen gilt, wurden jedoch klinisch kaum systematisch ausgewertet, so die Forscherinnen und Forscher. MAARS hingegen nutzt ein tiefes neuronales Netz mit Transformer-Architektur, um aus diesen dreidimensionalen Bilddaten bislang ungenutzte Informationen zu extrahieren.
Der Nutzen ist evident: Während etablierte Leitlinien der American Heart Association oder der europäischen Kardiologie-Gesellschaft in Studien nur eine Treffergenauigkeit von etwa 50 Prozent erreichen – kaum besser als Zufall –, erreiche MAARS eine Genauigkeit von bis zu 0,89 im internen und 0,81 im externen Testdatensatz. Laut dem Forschungsteam liegt die Genauigkeit für die Altersgruppe zwischen 40 und 60 Jahren – jene mit dem höchsten Risiko – sogar bei 93 Prozent.
MAARS kombiniert Herz-MRT-Bilder, klinische Daten und kardiologische Messwerte mit spezialisierten neuronalen Netzen, um das Risiko für plötzlichen Herztod präzise vorherzusagen. Die Daten fließen in einem multimodalen zusammen.
(Bild: Nature Cardiovascular Research)
Weniger Fehlalarme, gezieltere Therapie
Ein zentrales Versprechen der KI-Vorhersage ist, dass sie nicht nur Leben retten, sondern auch unnötige medizinische Eingriffe vermeiden soll. Aktuell werden vielen HCM-Patienten prophylaktisch Defibrillatoren implantiert – obwohl sie nie einen gefährlichen Herzstillstand erleben werden. Diese Geräte bergen eigene Risiken, etwa durch Infektionen oder falsche Schocks. MAARS könnte helfen, diese Eingriffe auf die wirklich gefährdeten Patienten zu konzentrieren.
Zudem liefert das System nachvollziehbare Erklärungen für seine Entscheidungen. Mithilfe sogenannter Shapley-Werte lassen sich die wichtigsten Risikofaktoren auf individueller Ebene identifizieren – etwa die Ausprägung der Narbenbildung, bestimmte Rhythmusstörungen oder funktionelle Parameter des Herzens. Auch visuelle Erklärungen sind möglich: Heatmaps auf den MRT-Bildern zeigen, auf welche Regionen der Herzstruktur die KI besonders achtet.
Die Forscher versprechen ein weiteres Qualitätsmerkmal: MAARS habe bei den Tests keine systematischen Verzerrungen gegenüber bestimmten Alters- oder Geschlechtsgruppen gezeigt – ein häufiges Problem in der KI-basierten Medizin. Dennoch bleiben Einschränkungen: Die Datenbasis ist mit insgesamt knapp 840 Patienten über zwei Zentren hinweg begrenzt, die Zahl tatsächlicher plötzlicher Herztode im Studienzeitraum gering. Das mache die Modellvalidierung statistisch anspruchsvoll, so die Forscher.
Der klinische Einsatz sei noch Zukunftsmusik. Zwar ist der Code öffentlich zugänglich, doch die Integration in bestehende Krankenhaussysteme sowie die regulatorische Zulassung stünden noch aus. MAARS benötige hochwertige Bilddaten und umfangreiche Patienteninformationen – beides sei nicht überall verfügbar.
(mack)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 4. Juli 2025: Lesetipps zum Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
das folgende Problem kennt jeder, der nicht privatversichert ist. Man muss zum Facharzt und bekommt keinen Termin, sondern nur einen Hals. Viele Arztpraxen sind kaum bis gar nicht erreichbar, und wenn man es doch mal schafft, dauert es entweder viele Monate oder man wird als Neupatient direkt abgewiesen.
Meinem Kollegen Denny Gille war diese Situation ein Dorn im Auge – und er fand eine Lösung: Einen eigenen Doctolib-Terminscraper. Der findet kurzfristig frei werdende Termine und informiert direkt über die Buchungsmöglichkeit. Die Grundlage ist ein Python-Skript in Kombination mit einem Telegram-Chatbot – einfach und schnell einrichtbar unter Windows. Denken wir an dieser Stelle mal nicht darüber nach, dass wir alle hohe Krankenkassenbeiträge zahlen und trotzdem zu solchen Mitteln greifen müssen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 4. Juli 2025: Lesetipps zum Wochenende“.
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Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz rund um Zurück in die Zukunft
Vor 40 Jahren kam der erste Teil der Zurück-in-die-Zukunft-Filmreihe in die US-Kinos. Der Film um die irrwitzigen Zeitreiseabenteuer mit Doc Brown (Christopher Lloyd) und Marty McFly (Michael J. Fox) erschien am 3. Juli 1985 in den USA und begeisterte auf den Tag genau drei Monate später auch bundesdeutsche Zuschauer.
Der erste Teil, bei dem Robert Zemeckis Regie führte, Robert Gale für das Drehbuch verantwortlich war und ein gewisser Steven Spielberg auch seine Finger im Spiel hatte, spielte bei rund 19 Millionen US-Dollar Produktionskosten weltweit über 381 Millionen US-Dollar ein.
„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Es folgten zwei ebenfalls witzige und actionreiche Nachfolgefilme. Stets dabei: der DeLorean DMC 12 als coolste Zeitmaschine seit der Erfindung der Tardis. Ein großer Faktor für den Kult ist wohl auch die Entscheidung der Macher, dass die Geschichte nach dem dritten Teil auserzählt war und sie sich bis heute strickt weigern, weitere Filme zu drehen.
Doch wie sollte der Film denn ursprünglich heißen? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem 1.21-Gigawatt-Nerdquiz. Wie immer stellte zur dieswöchigen heiseshow die Moderatorin Anna Bicker drei Fragen des Quiz‘ vorab: Dabei hätte man die Stammbesatzung auch lassen können, welche Fragen überhaupt gestellt werden: Doc ‚Emmett‘ Volker Zota sowie Malte ‚Marty‘ Kirchner beantworteten die Fragen nicht nur souverän, sondern hatten sogar Nerdwissen parat.
Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 15 Fragen satte 300 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
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Tipp vom Chef: Nicht nur Dr. Volker Zota, sondern auch der Quizmaster empfiehlt zum Quiz den Song zu spielen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation
Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel an die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche vernetzten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht.
Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, theoretisch muss es auf Wunsch binnen vier Monaten eingebaut werden. In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit Installation, Einbindung ins Netzwerk und Anmeldung hinterherkommen. Die Installation klappt meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht am meisten schief, berichtet Mansmann.
Außerdem werden bei der Installation diejenigen Kunden bevorzugt behandelt, die einen vernetzten Stromzähler benötigen, also etwa Besitzer von Photovoltaikanlagen, die selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und in einen dynamischen Stromtarif wechseln wollen.
Kostenfragen
Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Hier sollte man darauf achten, dass der im Vertrag genannte Termin nicht an ein festes Ablaufdatum geknüpft ist, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Dauert der Wechsel länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach Paragraph 280 BGB einfordern. Da der Energieversorger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, muss er die Mehrkosten erstatten. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit und bietet Schlichtung über die Schlichtungsstelle Energie an.
Die Kosten für den Einbau des Smart Meter sind gesetzlich geregelt: Er darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten, sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.
Ein Smartmeter aus digitalem Zähler und Gateway: Die viertelstündlich erfasste elektrische Energie wird an den Energieversorger übermittelt, die turnusmäßige manuelle Zählerablesung entfällt.
(Bild: Bundesnetzagentur)
Sicherheitsbedenken
Viele Vermieter haben derzeit kein Interesse am Einbau eines Smart Meters. Als Grund nannte etwa ein Drittel in einer Umfrage des Energiedienstleisters Techem zu hohe Kosten und fehlende Informationen. Knapp die Hälfte der befragten privaten Vermieter plant bislang keinen Einbau der intelligenten Zähler. Dabei lässt sich der Stromverbrauch im Haus mit den digitalen Messeinrichtungen viel einfacher auswerten und zuordnen. Da Smart Meter ein zentraler Baustein der Energiewende sind und unsere Netze bedarfsgerecht reagieren sollen, müssen die Leute wirtschaftlichen Anreiz haben, netzdienlich zu handeln, fordert Urs im c’t-Podcast.
„Wenn jemand diese Steuer- und Regeleinheiten in großem Maße beeinflusst, beispielsweise alle gleichzeitig abschaltet, dann könnte das Stromnetz kollabieren.“ (Urs Mansmann)
Bedenken haben einige Anwender bezüglich der Datensicherheit. Denn schließlich lassen sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten. Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber prüft und zertifiziert. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz in Paragraph 49 (MsbG). Zudem gilt es, die Smart Meter gegen Angriffe von außen abzusichern, denn andernfalls könnte das Stromnetz sogar kollabieren, falls viele Steuer- und Regeleinheiten gleichzeitig abgeschaltet würden.
In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ klärt Moderatorin Ulrike Kuhlmann mit Urs und Niklas, welche gesetzliche Regelungen für Smart Meter gelten und wie das BSI die sichere Kommunikation der persönlichen Daten sicherstellen will.
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation
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