Künstliche Intelligenz
„Hey Mela“: Erster veganer Schwangerschaftstest auf dem Markt
Am 1. September 2025 kommt mit „Hey Mela“ der weltweit erste vegane Schwangerschaftstest auf den Markt. Entwickelt wurde dieser vom hannoveranischen Start-up Phaeosynt, eine Ausgründung der Leibniz Universität Hannover. Der Test nutzt Antikörper, die vollständig ohne tierische Bestandteile auskommen und in Kieselalgen produziert werden. Mit dem alternativen Schwangerschaftstest will Phaeosynt eine ethische und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Schwangerschaftstests anbieten, deren Antikörper bislang meist aus tierischen Quellen stammen.
„Hey Mela“ verspricht eine Zuverlässigkeit von über 99 Prozent und wäre damit medizinisch ebenso verlässlich wie konventionelle Produkte – ab dem Tag der fälligen Periode kann er angewendet werden. Das Unternehmen will zudem auch auf eine nachhaltige Verpackung setzen.
Veganer Schwangerschaftstest
Klassische Schwangerschaftstests benötigen Antikörper, die das Schwangerschaftshormon Humanes Choriongonadotropin (hCG) erkennen. Diese Antikörper werden meist durch die Immunisierung von Säugetieren wie Mäusen gewonnen, wofür jährlich allein in Europa Hunderttausende Tiere herhalten müssen. Eine weitere Möglichkeit, für die tierische Zellkulturen benötigt werden, ist ebenfalls mit Tierleid verbunden, da tragende Kühe geschlachtet werden müssen.
Für „Hey Mela“ wird die Kieselalge verwendet, die beim Wachsen laut dem Forscher Stas Hans unkompliziert sind. Sie benötigt Salzwasser, Licht und eine Temperatur zwischen 18 und 25 Grad. „Um die Antikörper in der Kieselalge zu produzieren, übertragen wir den Bauplan für den Antikörper in die Kieselalge, vermehren diese und anschließend extrahieren wir die Antikörper und setzen die in diesen Test ein“, so Hans von Phaeosynt, der das Produkt auch bei der „Höhle der Löwen“ vorgestellt hat.
Ebenfalls einen tierleidfreien Ansatz verfolgt das Start-up Abcalis, eine Ausgründung der TU Braunschweig, deren Produkt sich aber nicht an Endkunden richtet: Hier werden Antikörper vollständig im Reagenzglas mit der sogenannten Phagen-Display-Technologie hergestellt. Es basiert auf der Selektion und Optimierung von Antikörperfragmenten in bakterienähnlichen Systemen. Dafür wird genetisches Material menschlicher Immunzellen benötigt.
Der Schwangerschaftstest soll nach Angaben von Phaeosynt sowohl über den Online-Shop als auch deutschlandweit in verschiedenen Drogeriemärkten erhältlich sein.
(mack)
Künstliche Intelligenz
App-Entwickler: Warum Apple Liquid Glass auf dem iPhone braucht
Wieso hat Apple in diesem Jahr – gefühlt unmotiviert – eine neuerliche Umstellung seiner Bedienoberflächen gestartet? Sind Dinge wie eine vernünftige KI-Konkurrenz zu OpenAI, Anthropic, Google und Co. nicht wichtiger? Craig Hockenberry, langjähriger Entwickler von macOS- und iOS-Apps und Gründer der Iconfactory, hat sich dazu in seinem Blog einige Gedanken gemacht. Seiner Ansicht nach investiert Apple mit der großen Umstellung hin zu Liquid Glass in die eigene Zukunft, insbesondere die der Hardware.
Erinnerungen an iOS 6 nach iOS 7
Apples letzter großer Bruch bei User-Interface-Design fand beim Übergang von iOS 6 auf iOS 7 statt. Damals kümmerte sich noch Designlegende Jony Ive höchstpersönlich um das Redesign. Die Idee: Weg vom etwas betulichen Skeuomorphismus in Apps mit künstlichem Holz, virtuell grünem Filz oder pixeliger Lederapplikation, hin zu einem Look, der minimalistisch war und die Inhalte in den Vordergrund rückte. iOS 7 färbte (Jahre) später auch etwas auf macOS ab, doch den großen Umbau, wie ihn Apple nun in all seinen Systemen plant, gab es damals nicht.
Auf den ersten Blick wirkt der Umstieg von iOS 18 nach iOS 26 weniger harsch als von iOS 6 nach iOS 7. Grundelemente sind geblieben. Doch an vielen kleinen und großen Stellen sind die glasigen Veränderungen sichtbar. Es gibt zahlreiche neue Icons, Tab-Leisten sind verschoben, Suchleisten auch, und das erste Anschauen des Betriebssystems nach der Installation dürfte Menschen, die die Beta nicht mitgemacht haben, durchaus Umgewöhnung abverlangen. Doch warum ausgerechnet jetzt?
Keiner braucht Liquid Glass – außer Apple
„Ich kenne niemanden außerhalb von Apple, der denkt: Wir brauchen wirklich mehr flüssiges Glas in unseren Designs“, schreibt Hockenberry. Die Antwort sei aber einfach: Wir brauchen das nicht, aber Apple braucht es. Er glaube, dass Apple an Geräten arbeite, bei denen der Bildschirm nahtlos in die physischen Kanten übergehen werde. „Etwas, wo ein flexibles OLED-Display den Unterschied zwischen Bildpunkten und Kante verschwimmen lässt.“ Hockenberry kann sich etwa ein „Wraparound“-Display vorstellen.
Solche Geräte scheinen tatsächlich in Apples Pipeline zu sein. So ist für Herbst 2026 das erste Foldable des Konzerns geplant, im Jahr darauf dann möglicherweise besagtes „Wraparound“-iPhone, als Jubiläumsmodell zum 20. Geburtstag der Smartphone-Linie. Bei der Arbeit mit iOS 26 fiel Hockenberry auf, dass Apple nicht möchte, dass Controls oder Container die Bildschirmkante berühren. Das erinnert ihn an bestimmte Bereiche, die man mit iOS 11 nicht belegen durfte, weil dort dann Notch und Home-Indikator landeten. „Das hat dann alles verändert.“ Hockenberry glaubt, dass die Arbeit an der Benutzeroberfläche, die viele Entwickler viele Stunden der letzten Monate gekostet hat, „bald viel mehr Sinn machen wird“. Diejenigen Entwickler, die dann nicht aufgepasst haben, würden einen „Holy Shit“-Moment erleben.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.
- Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
- Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
- Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
- Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
- Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.
Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.
Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.
Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
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Künstliche Intelligenz
Verbände: 6-GHz-Band muss für WLAN frei sein, um digitale Zukunft zu sichern
Branchenverbände aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft appellieren an die EU-Kommission und ihr Frequenz-Beratungsgremium, die Radio Spectrum Policy Group (RSPG), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung insbesondere durch WLAN freizugeben. Sie betonen, dass dieser Schritt entscheidend sei, um die Vorteile von Glasfasernetzen in vollem Umfang nutzen zu können und die Ziele der EU-Digitalstrategie zu erreichen.
Nur die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bands ermögliche moderne Wi-Fi-Technologien wie Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7, schreiben Breko, BDEW und VKU in einem gemeinsamem Papier zum Entwurf der für eine langfristige Vision für das begehrte Spektrum. Für die volle Leistungsfähigkeit von Wi-Fi 7 seien mindestens ein, idealerweise aber mehrere zusammenhängende 320-MHz-Kanäle erforderlich. Das gesamte 1200-MHz-Spektrum des 6-GHz-Bands (5925 – 7125 MHz) biete die notwendige Bandbreite für diese leistungsstarken, nicht überlappenden Kanäle, geht aus der Position hervor. Eine Fragmentierung des Bands oder eine eingeschränkte Zuweisung würde die Leistung dieser Technologien erheblich beeinträchtigen und den Nutzen von Glasfasernetzen mindern.
Der Datenverbrauch in Deutschland steige jährlich um durchschnittlich 21 Prozent, heißt es weiter. Bereits 2023 seien 98 Prozent des Datenverkehrs über Festnetze übertragen worden. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung stabiler und leistungsfähiger WLAN-Verbindungen. Der Mobilfunk trage dagegen nur zwei Prozent des Datenverkehrs hierzulande, betonen die Verbände in einer Mitteilung. Trotzdem wollten sich große Mobilfunkanbieter sich das wertvolle obere 6-GHz-Band exklusiv für 5G & Co. sichern. Das wäre „unsinnig“: das von dem „handfesten Frequenzstreit“ betroffene Spektrum sei durch seine geringe Reichweite, hohe Übertragungsraten und geringe Gebäudedurchdringung für den Mobilfunk denkbar ungeeignet – für WLAN hingegen umso mehr.
USA, Japan & Co. sind vorgeprescht
Der uneingeschränkte Zugang zum oberen 6-GHz-Band würde laut der Eingabe den infrastrukturbasierten Wettbewerb mit der Deutschen Telekom stärken und Innovationen fördern, ohne zusätzliche regulatorische oder finanzielle Belastungen zu verursachen. Es gehe darum, einen vielfältigen Breitbandmarkt zu fördern. Führende Digitalnationen wie die USA, Japan, Südkorea und Kanada hätten bereits das gesamte 6-GHz-Band für die lizenzfreie Nutzung freigegeben. Die EU riskiere so, bei der digitalen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zurückzufallen, wenn sie diesem Beispiel nicht folge.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und technologischen Vorteilen betonen die Verbände, dass Wi-Fi im Vergleich zu Mobilfunknetzen erhebliche Vorteile für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit biete. Die Förderung von WLAN durch den Zugang zu lizenzfreiem Spektrum würde den Energieverbrauch digitaler Infrastrukturen senken und auch zum Erreichen der Klima- und Umweltziele der EU beitragen.
Schon 2023 ermahnte ein breites Bündnis aus Netzbetreibern, Hardwareherstellern und Verbänden die EU-Staaten im Vorfeld der damaligen Weltfunkkonferenz in Dubai, das gesamte 6-GHz-Band nicht für den Mobilfunk zu reservieren und stattdessen frei für WLAN verfügbar zu machen. Der Netzwerkausrüster Lancom untermauerte diesen Ruf wenig später. Um das volle Potenzial des drahtlosen Internets freizusetzen und global Schritt zu halten, müsse die EU handeln. 2021 ebnete die Kommission bereits den Weg für die lizenzfreie Nutzung des unteren 6-GHz-Bands durch schnelles drahtloses Internet. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen 5945 und 6425 MHz.
(mki)
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