Künstliche Intelligenz
Honor 400 Pro im Test: Hervorragendes Smartphone mit Top-Kamera
Das Honor 400 Pro mit starker Kamera, Snapdragon 8 Gen 3 und KI-Features ist beinahe ein Flaggschiff. Wie gut das Smartphone für knapp 800 Euro ist, zeigt der Test.
Die Number-Reihe steht bei Honor traditionell für gut ausgestattete Smartphones der Mittel- und Oberklasse. Das Pro-Modell legt dabei einmal mehr den Schwerpunkt auf die Kamera. Mit dem Honor 400 Pro bringt der Hersteller ein nahezu vollwertiges Flaggschiff auf den Markt, das nur knapp hinter den aktuellen Geräten der Magic-Serie zurückbleibt. Allerdings kratzt die UVP auch an der Premiumklasse.
Als Prozessor kommt der flotte Snapdragon 8 Gen 3 aus dem Vorjahr zum Einsatz. Die Triple-Kamera mit Teleobjektiv liefert solide Ergebnisse, ergänzt um einige spannende KI-Funktionen. Wie gut das abgespeckte Flaggschiff im Alltag wirklich abschneidet, klärt unser Test.
Design
Das Honor 400 Pro bietet ein sehr elegantes Design. Die Verarbeitung ist erstklassig: Die Tasten sitzen fest und bieten einen klar definierten Druckpunkt. Die Linienführung des Gehäuses ist sauber, ohne scharfe Kanten, und die leicht abgerundeten Ränder sowie das 2,5D-Display sorgen für eine angenehme Haptik. Es liegt gut in der Hand, verrutscht nicht so leicht und ist relativ unempfindlich gegenüber Fingerabdrücken.
Die Rückseite besteht aus Glas, der Rahmen aus Metall – beides verleiht dem Gerät eine edle Anmutung. Trotz seiner wuchtigen Abmessungen von 160,8 × 76,1 × 8,1 mm liegt das Smartphone mit 205 g noch vergleichsweise leicht in der Hand. Auffällig ist das markante Kameraelement auf der Rückseite: In einem umgedrehten Trapez mit abgerundeten Kanten sind die drei Objektive samt LED-Blitz untergebracht – sehr präsent, aber stilvoll integriert.
Hervorzuheben ist die IP69-Zertifizierung. Diese Schutzklasse ist bei Smartphones noch selten und bedeutet, dass das Gerät nicht nur gegen Staub, sondern auch gegen starkes Strahlwasser und sogar Hochdruckreinigung geschützt ist – ideal für besonders anspruchsvolle Einsatzbedingungen.
Display
Das Honor 400 Pro verfügt über ein 6,7 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2800 × 1280 Pixeln. Mit einer Pixeldichte von 460 PPI bietet es eine messerscharfe Darstellung. Die adaptive Bildwiederholrate liegt zwischen 60 und 120 Hz und passt sich automatisch an die jeweilige Nutzungssituation an.
Laut Hersteller erreicht das Display eine maximale Helligkeit von bis zu 5000 Nits, was auch bei direkter Sonneneinstrahlung eine einwandfreie Ablesbarkeit gewährleistet. Hohe Kontraste, satte Schwarzwerte und eine ausgewogene Farbdarstellung runden den positiven Gesamteindruck ab.
Die Frontkamera sitzt in einer etwas breiteren, ovalen Punch-Hole-Notch, da sie neben der Selfie-Kamera eine zweite Linse für eine verbesserte 3D-Gesichtserkennung integriert. Das Design erinnert in Ansätzen an Apples Dynamic Island, fällt jedoch kompakter aus. Im Android-Umfeld stellt diese Lösung eine Besonderheit dar.
Kamera
Das Honor 400 Pro ist mit einem leistungsstarken Triple-Kamera-System ausgestattet. Die Hauptkamera bietet eine Auflösung von 200 Megapixeln (f/1.9) und verfügt über optische Bildstabilisierung (OIS) sowie Phasenvergleichs-Autofokus. Ergänzt wird sie durch ein 50-Megapixel-Teleobjektiv (f/2.4) mit ebenfalls OIS und eine 12-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera (f/2.2).
Bei Tageslicht liefert die Hauptkamera exzellente Aufnahmen mit hoher Detailtreue, ausgewogener Dynamik und realistischen Farben. Auch die Telelinse überzeugt mit scharfen, kontrastreichen Bildern und ist für Porträts und entfernte Motive gut geeignet. Nachtaufnahmen gelingen ebenfalls – trotz gelegentlichem Bildrauschen bleibt die Bildqualität insgesamt überzeugend. Die Ultraweitwinkelkamera kann in puncto Schärfe, Bilddetails und Farbdynamik nicht ganz mit den beiden anderen Modulen mithalten, liefert aber dennoch brauchbare Ergebnisse.
Nutzer können zwischen drei Bildprofilen wählen: „Natürlich“, „Dynamisch“ und „Authentisch“. Diese beeinflussen Farbsättigung, Kontraste sowie die Wiedergabe von hellen und dunklen Bildbereichen. Manchmal wirken Fotos aber nicht mehr natürlich. Für Porträtaufnahmen stehen zudem drei Filter des bekannten Fotostudios Harcourt zur Verfügung, die bereits aus dem Vorgänger Honor 200 Pro bekannt sind. Eine KI-gestützte Optimierung sorgt zusätzlich für verbesserte Hauttöne und feinere Details bei Gesichtern.
Videos sind in 4K mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde möglich. Auch HDR-Modi für kontrastreiche Szenen sind integriert. Damit bietet das Honor 400 Pro eine Kameraausstattung, die sich in der oberen Mittelklasse sehen lassen kann.
Honor 400 Pro – Originalaufnahmen
Ausstattung
Das Honor 400 Pro ist mit dem Qualcomm Snapdragon 8 Gen 3 ausgestattet, einem High-End-Prozessor aus dem Jahr 2024. Trotz der inzwischen verfügbaren Nachfolgegeneration liefert der Chip noch immer mehr als genügend Leistung für alle Aufgaben – ob im Alltag, beim Multitasking oder bei grafikintensiven Spielen. Das System reagiert im Test durchweg flüssig und verzögerungsfrei.
In den Benchmarks bestätigt das Gerät seine starke Performance: Bei PCmark erreicht es rund 18.000 Punkte, bei 3Dmark Wild Life Extreme knapp 4500 Punkte – Werte, die es für die kommenden Jahre zukunftssicher machen.
Auch bei Speicher und Arbeitsspeicher zeigt sich das Honor 400 Pro großzügig. Es ist standardmäßig mit 512 GB internem Speicher ausgestattet, eine Erweiterung per microSD ist allerdings nicht möglich. Hinzu kommen 12 GB RAM, die für eine reibungslose Nutzung sorgen.
Zur biometrischen Entsperrung bietet das Honor 400 Pro zwei schnelle und zuverlässige Optionen: Dazu gehört ein im Display integrierter Fingerabdrucksensor sowie eine 3D-Gesichtserkennung, die mithilfe einer zweiten Frontkamera umgesetzt wird. Letztere ist deutlich sicherer als die herkömmliche 2D-Gesichtserkennung, wie sie bei vielen anderen Android-Smartphones zum Einsatz kommt.
Bei den Schnittstellen zeigt sich das Gerät auf der Höhe der Zeit: Wi-Fi 7, Bluetooth 5.4, NFC und 5G gehören zur Ausstattung. Die Stereo-Lautsprecher liefern einen klaren und kräftigen Klang – für ein Smartphone dieser Klasse absolut angemessen.
Ein großer Schwachpunkt bleibt jedoch: Honor setzt beim USB-Anschluss lediglich auf USB-C 2.0. Angesichts der ansonsten hochwertigen Ausstattung ist das kaum nachvollziehbar – insbesondere im Hinblick auf Datentransferraten.
Software
Auf dem Honor 400 Pro läuft Android 15 mit der Bedienoberfläche Magic OS in Version 9, die optisch stark an iOS und Huaweis EMUI erinnert. Einen App-Drawer gibt es nicht. Das Einstellungsmenü ist zweigeteilt: Benachrichtigungen werden zentral von oben, das Kontrollzentrum vom rechten oberen Rand aufgerufen.
Zum Testzeitpunkt stammt der Sicherheits-Patch aus dem Mai und ist somit noch hinreichend aktuell. Honor verspricht sechs Jahre lang Software- und Sicherheits-Updates – ein erfreulich langer Zeitraum für ein Android-Gerät.
Magic OS bietet zudem praktische Funktionen wie eine Multi-Window-Ansicht, eine seitliche App-Leiste für Schnellzugriffe sowie das „Magic Portal“, mit dem sich Inhalte wie Adressen oder Texte direkt in passende Apps übertragen lassen, etwa in Google Maps oder Messenger. Auch die „Knöchel-Geste“ zur Markierung von Bildausschnitten ist an Bord – ähnlich wie „Circle to Search“ von Samsung, in der Praxis aber weniger zuverlässig.
Ein Highlight ist das neue KI-Foto-Feature, das aus einem einzelnen Bild ein kurzes animiertes Video erzeugt – etwa im Stil von Stop-Motion. Besonders bei Nahaufnahmen, etwa von Miniaturfiguren, entstehen beeindruckende Effekte: Die KI simuliert sogar einen Finger, der die Figuren scheinbar bewegt. Ergänzt wird das durch weitere KI-Funktionen wie Google Gemini, einen Fotoradierer, Nachschärfung von Zoomaufnahmen und automatische Zusammenfassungen in der Notizen-App.
Es gibt jedoch eine Vielzahl vorinstallierter Honor-Apps, um die Google-Lösungen zu verdrängen. So ist etwa die hauseigene Kalender-App weniger ausgereift als das Google-Pendant, und Synchronisierungen funktionieren teilweise verzögert.
Akku
Der Silizium-Kohlenstoff-Akku des Honor 400 Pro bietet trotz des schlanken Gehäuses eine beeindruckende Kapazität von 5300 mAh – ein guter Indikator für lange Laufzeiten. Diese Technologie ermöglicht kompaktere Akkus, weil diese eine höhere Energiedichte haben und somit mehr Energie auf gleichem Raum speichern können.
Unsere Messungen bestätigen diesen Eindruck: Im PCmark Battery Test erreichte das Gerät eine Laufzeit von über 14 Stunden im simulierten Dauerbetrieb – ein ausgezeichnetes Ergebnis für ein Smartphone dieser Leistungsklasse. Einen Tag sollte es also problemlos ohne Netzteil schaffen.
Das Honor 400 Pro bietet beeindruckende Ladeleistungen: Über Kabel sind mit Honor Supercharge bis zu 100 Watt möglich, kabelloses Laden wird mit bis zu 50 Watt unterstützt (Honor Wireless Supercharge). Ein Netzteil liegt dem Gerät jedoch nicht bei – wer die volle Ladegeschwindigkeit nutzen möchte, muss entsprechendes Zubehör separat erwerben. Mit dem passenden Ladegerät ist der Akku kabelgebunden in knapp über 30 Minuten vollständig geladen, kabellos dauert es bei 50 Watt etwa eine Stunde.
Preis
Die UVP liegt – wie schon beim Vorgänger – bei stolzen 799 Euro und sprengt damit den Rahmen der gehobenen Mittelklasse. Die Preise dürften jedoch weiter fallen: Aktuell ist das Honor 400 Pro bereits ab etwa 760 Euro erhältlich. Verfügbar ist das Gerät in den Farben Anthrazit und Grau.
Fazit
Mit dem Honor 400 Pro ist dem chinesischen Hersteller ein überzeugendes Oberklasse-Smartphone gelungen. Die hochwertige Verarbeitung, die starke Triple-Kamera und die hervorragende Akkulaufzeit sprechen für sich. Auch wenn der verbaute Snapdragon 8 Gen 3 nicht mehr der neueste High-End-Chip ist, liefert er weiterhin für die nächsten Jahre mehr als genug Leistung für alle Anwendungen – vom Alltag bis zum Gaming.
Besonders gefallen haben uns die KI-Funktionen, etwa das neue Feature, das aus einem einzigen Foto animierte Kurzvideos erstellt – kreativ und beeindruckend umgesetzt. Wer nicht über 1000 Euro für ein Flaggschiff ausgeben möchte, findet im Honor 400 Pro eine attraktive Alternative für unter 800 Euro.
Abzüge gibt es für die veraltete USB-C-2.0-Schnittstelle – in diesem Preisbereich kaum nachvollziehbar. Auch die Vielzahl vorinstallierter Apps stört etwas – viele davon können qualitativ nicht mit den Google-Originalen mithalten. Perfekt ist das Honor 400 Pro also nicht, doch es bietet ein starkes Gesamtpaket und präsentiert sich als gelungenes Sub-Flaggschiff. Eine clevere Wahl für alle, die Wert auf Design, Kamera und Performance legen, ohne dafür vierstellige Beträge ausgeben zu wollen.
Künstliche Intelligenz
Chinesische Magnetschwebebahn sprintet in 7 Sekunden auf 650 km/h
Ein Prototyp einer Magnetschwebebahn in China hat einen neuen Sprintrekord aufgestellt. Das berichtet der chinesische Staatssender CTNG am Mittwoch. Das vom Innovationszentrum für elektromagnetische Antriebstechnologie für Hochgeschwindigkeits-Schwebebahnen entwickelte 1,1 t schwere Testfahrzeug beschleunigte auf einer Streckenlänge von 600 m innerhalb von sieben Sekunden auf eine Geschwindigkeit von 650 km/h.
Die Rekordfahrt wurde auf der 1 km langen Teststrecke mit Tunnelsystem des Donghu-Labors in der chinesischen Provinz Hubei aufgestellt. Möglich wurde der schnelle Spurt auf 650 km/h durch den Einsatz eines leistungsstarken Linearmotors und magnetischer Levitation. Das Fahrzeug wird dabei durch elektrisch erzeugte Magnetkraft durch Gleichpolabstoßung angehoben und schwebt auf einer Führungsschiene. Da es keinen mechanischen Kontakt zur Schiene und damit keine Reibung gibt, muss die Bahn lediglich gegen den Luftwiderstand ankämpfen. Dadurch sei eine extreme Beschleunigung möglich. Zusätzlich könne durch die Technik und ein Steuerungssystem, das die Position des Fahrzeugs auf 4 mm genau bestimmen kann, ein kurzer Bremsweg von lediglich 200 m erreicht werden.
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Das Video zeigt einen Probelauf des Testfahrzeugs der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn.
Li Weichao, Direktor des Innovationszentrums, sagt, dass die Test-Schwebebahn die höchste Geschwindigkeit erreicht habe, die jemals auf einer solch kurzen Strecke geschafft wurde. Das Potenzial der Teststrecke sei damit allerdings noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 800 km/h könnten auf der Strecke erzielt werden. Die Strecke muss dazu noch ausgebaut werden. Das soll noch 2025 erledigt sein, heißt es.
Normalerweise sind Teststrecken für Hochgeschwindigkeitszüge eher lang, um eine Beschleunigung auf Höchstgeschwindigkeit, das Fahren einer gewissen Strecke und das Abbremsen an einem Stück ausprobieren zu können. Das chinesische Innovationszentrum fährt dagegen einen anderen Ansatz: Es setzt auf elektronische Antriebe mit variabler Frequenz, spezielle aerodynamische Bauteile sowie eine Sensorik, die eine millimetergenaue Positionsbestimmung zulässt. Damit ist es möglich, die kompletten Hochgeschwindigkeitstests auf einer nur 1 km langen Strecke durchzuführen.
China führend bei Magnetschwebebahnen
China ist mittlerweile führend in der Magnetschwebebahn-Technik. Bereits 2004 hatte China den Shanghai Maglev Train offiziell in Betrieb genommen, eine Magnetschwebebahn, die die Stadt Shanghai mit dem Flughafen Pudong auf einer Strecke von 30 km verbindet. Die Bahn erreicht dabei eine Geschwindigkeit von 430 km/h.
Die Technik dafür hatte China aus Deutschland vom Transrapid übernommen und weiterentwickelt. In Deutschland wurde die Technik für Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahnen von Siemens und ThyssenKrupp entwickelt und auf einer Teststrecke erprobt. Kommerziell kam sie aber in Deutschland nie zum Einsatz.
In China arbeiten verschiedene Unternehmen an der Magnetschwebebahn-Technik, unter anderem mit Hochtemperatur-Supraleitung sowie mit Niedervakuumröhren. Letztere sollen eine Reisegeschwindigkeit von bis zu 1000 km/h ermöglichen. Das Innovationszentrum strebt vorerst eine maximale Reisegeschwindigkeit von 800 km/h an. Der Bau der nötigen kommerziellen Strecken ist jedoch weiterhin sehr teuer, sodass die Technik bisher nur auf kurzen Distanzen zum Einsatz kommt.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Broadcom und VMware – ein Albtraum für Virtualisierungskunden?
Ende 2023 hat Broadcom VMware übernommen – und ist seitdem radikal durch die Virtualisierungslandschaft gepflügt. Das VMware-Produktportfolio sowie das Partnerprogramm wurden umfassend umgebaut. Dauerlizenzen hat Broadcom auf Abomodelle umgestellt und zuvor einzeln verfügbare Produkte gebündelt. Die Lizenzstrategie scheint vor allem darauf gemünzt, die großen Kunden zu halten, während man kleineren Kunden wie den Systemhäusern die kalte Schulter zeigt.
Viele frühere Partner fühlen sich verprellt, die Frustration bei den Kunden wächst, insbesondere auch durch gestiegene Kosten. So berichtet etwa der europäische Cloud-Verband CISPE, dass Broadcoms Vorgehen für Preissteigerungen von 800 bis 1500 Prozent bei den Unternehmen des Verbands gesorgt habe.
So manches Unternehmen schaut sich in dieser Situation nach Alternativen um. Und andere Betroffene gehen in die Offensive: Der IT-Anwenderverband VOICE, in dem sich laut eigenen Angaben 460 Unternehmen verschiedener Größen formieren, hat Anfang Mai Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Broadcoms Geschäftsgebaren eingelegt. Unter anderem wirft der Verband Broadcom vor, VMwares marktbeherrschende Stellung auszunutzen und mit Produktbündelungen „exorbitante und unfaire Preiserhöhungen“ durchgedrückt zu haben. Im Interview mit iX erläutert Robin Kaufmann, Geschäftsführer des Verbands, die Hintergründe der Beschwerde. Das Interview fand per E-Mail statt, mit Möglichkeit zu Rückfragerunden.
(Bild: Robert Gross Photography )
Robin Kaufmann ist studierter Wirtschaftsinformatiker, ehemaliger Offizier der Luftwaffe und seit September 2024 Geschäftsführer bei VOICE – Bundesverband der IT-Anwender e.V. VOICE vertritt über 460 Digital-Entscheider im deutschsprachigen Raum.
Wie hat sich die Geschäftsbeziehung deutscher Unternehmen zu VMware seit der Übernahme durch Broadcom verändert?
Die Geschäftsbeziehung hat sich für viele Unternehmen deutlich verschlechtert. Die Umstellung von einmaligen Lizenzzahlungen auf Abomodelle und die Bündelung von Produkten, die zuvor einzeln erhältlich waren, sorgten für massive Preissteigerungen – und damit für großen Unmut. Hinzu kommt, dass anderen Anbietern der Marktzugang erschwert wird.
Broadcom selbst konnte durch die Umstellung von einem enormen Umsatzwachstum profitieren – zeigt jedoch keine Bereitschaft, auf die Anliegen seiner Kunden einzugehen: Auf Anfragen wird nicht reagiert, gesetzte Fristen lassen kaum Zeit für eine Umstellung, vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen werden verweigert – Kunden, deren Lizenzverträge auslaufen, setzt Broadcom unter Druck. Und das alles, obwohl Broadcom vor der Übernahme von VMware öffentlich versichert hatte, die Preise für VMware-Produkte nicht zu erhöhen und Kunden weiterhin Flexibilität zu bieten.
Ein Bericht der Beobachtungsstelle ECCO vom EU-Cloudverband CISPE spricht davon, dass Broadcom die Lizenzkosten zwischen 800 und 1.500 Prozent hochgetrieben habe. Solche Zahlen sind ja auch Anschuldigungen – welche konkreten Zahlen sind Ihnen von den Firmen des VOICE-Verbands bekannt?
Mitglieder berichten von massiven Preissteigerungen von mehreren hundert Prozent – obwohl die Preise pro Produkt nicht offiziell erhöht wurden. Genaue Zahlen variieren je nach Umsatzgröße und Nutzungsszenario – Steigerungen von über 500 Prozent sind aber durchaus realistisch. Die enormen Preissteigerungen entstehen vor allem durch das erzwungene Bundling und die neue Lizenzierungslogik, die auf maximale Gewinnsteigerung ausgelegt ist.
Broadcom fährt ja auch einen sehr wechselhaften Kurs – etwa mit abgekündigten und dann wieder eingeführten Gratis-Hypervisoren oder der zurückgenommenen Erhöhung der Mindestanzahl von Kernen. Was für einen Eindruck hinterlässt das bei Ihnen?
Das Verhalten von Broadcom hinterlässt den Eindruck eines kurzsichtig gesteuerten Unternehmens, das keine verlässlichen Rahmenbedingungen bietet. Für die IT-Entscheider unserer Mitgliedsunternehmen ist diese Unberechenbarkeit ein Albtraum – es fehlt an Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Dialogbereitschaft. Vertrauen, das mühsam aufgebaut wurde, droht zu zerbrechen – mit fatalen Folgen für die Wirtschaft. Unternehmen dürfen nicht zum Spielball kurzsichtiger Entscheidungen werden.
Warum wandern nicht mehr Firmen zu Alternativen wie Nutanix ab?
Der Frust über den Kurswechsel von Broadcom ist groß. Viele Unternehmen haben aber über die letzten Jahre hinweg große Summen in VMware investiert. Ihre Systeme sind längst tief in IT und Arbeitsprozesse eingebettet oder bauen auf VMware auf. Ein Umstieg ist für Unternehmen mit hohen Risiken und Kosten verbunden. Abgesehen davon ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter von Virtualisierungssoftware selten kurzfristig möglich.
Wie groß ist die VMware-Abhängigkeit der Unternehmen hierzulande?
Die Abhängigkeit von VMware ist deutlich größer, als es auf den ersten Blick scheint – und das nutzt Broadcom aus. Viele Unternehmen sind in einer Lock-in-Situation. Genau deshalb sehen wir das aktuelle Vorgehen von Broadcom als klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Was gab letztlich den Ausschlag für Ihre Beschwerde bei der EU-Kommission?
Der Tropfen auf den heißen Stein war die Erkenntnis, dass Broadcom keinerlei Interesse am Dialog mit seinen Kunden zeigt und nur mit diesen missbräuchlichen Praktiken die für VMware angekündigten Umsatz- und Gewinnziele erreichen kann. Auch die große Summe an Beschwerden unserer Mitglieder über massive Preissteigerungen, fehlende Verhandlungsspielräume und intransparente Lizenzierungsmodelle hat uns überzeugt, dass eine Beschwerde notwendig ist.
Was erhoffen Sie sich von der Beschwerde?
Wir erwarten uns, dass die EU-Kommission zügig prüft, ob Broadcom gegen das Wettbewerbsrecht verstößt – und dann im besten Fall Maßnahmen ergreift, um die Bedingungen am Markt wieder fairer zu gestalten: durch mehr Transparenz bei Preisen, die Rücknahme der erzwungenen Bundlings und die bedarfsgerechte Lizenzierung von Produkten.
Die Europäische Kommission hat jetzt die Chance, den europäischen Markt gegen Missbrauch abzusichern. Wenn uns das nicht gelingt, kann das schwerwiegende Konsequenzen für in der EU tätige Unternehmen haben. Ein fehlender Zugang zu VMware-Produkten kann für viele europäische Cloud-Anbieter existenzbedrohend sein.
Welche langfristige Tendenz sehen Sie? Wird VMware seine zentrale Rolle im Virtualisierungsmarkt verlieren?
Wenn Broadcom den bisherigen Kurs beibehält, ist es wahrscheinlich, dass VMware über einen sehr langen Zeitraum Marktanteile verliert. Viele Unternehmen haben längst begonnen, Alternativen zu evaluieren – auch wenn der Wechsel bisher technisch beziehungsweise praktisch unmöglich oder ökonomisch unsinnig ist. Der Vertrauensverlust gegenüber Broadcom ist enorm. Sollte sich ein Wettbewerber als verlässlicher erweisen, ist ein Umbruch am Virtualisierungsmarkt irgendwann durchaus möglich.
Mit welchen Maßnahmen kann VMware in Deutschland noch Kunden halten?
Broadcom müsste bereit sein, den neuen Kurs grundsätzlich zu überdenken – sprich: zu flexibleren Lizenzierungsmodellen zurückkehren und transparenter bei der Preisgestaltung vorgehen. Besonders was bestehende Verträge angeht, ist eine Verlängerung ohne Zwangsbundling das Mindeste. Und: Den Dialog mit Kunden und Verbänden wiederherstellen. Aktuell sehen wir keine Anzeichen dafür. Solange Broadcom Kundeninteressen weiter ignoriert, wird der Vertrauensverlust wachsen.
Herr Kaufmann, vielen Dank für das Interview.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden
Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.
Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.
Auch Daten Dritter sind kein Problem
Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.
Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.
Deidentifizierung statt Anonymisierung
Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.
Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
(olb)
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