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Künstliche Intelligenz

Honor „Robot Phone“: KI-Smartphone-Konzept mit Gimbal-Kamera


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Mit dem Konzept namens „Robot Phone“ will der Hersteller demonstrieren, wie Smartphones weiterentwickelt und mehr zu einem KI-Begleiter werden können. Eine kardanisch gelagerte Gimbal-Kamera, die aus der Rückseite des Smartphones herausfahren kann, ist gewissermaßen das Herzstück des Geräts, mit dem es Fotos und Videos in jede Richtung aufnehmen können soll. Der Hersteller beschreibt sein Projekt als „ein revolutionäres KI-Gerät, das multimodale Intelligenz, fortschrittliche Robotik und Bildgebung der nächsten Generation miteinander verbindet“.

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Das Smartphone, das das Unternehmen in seinem Teaser-Video bislang nur in computergenerierter Form zeigt, mutet auf den ersten Blick wie ein recht dickes, herkömmliches Telefon an. Das rückseitige Kameraelement ist zweigeteilt: hinter der linken Seite verbirgt sich die Gimbal-Kamera, deren Schutzklappe über einen Schiebemechanismus geöffnet werden kann. Motoren lassen die Gimbal-Kamera dann herausfahren und in nahezu jede Richtung bewegen.

Auf der Rückseite des Smartphones ist zudem nicht das eigentliche Honor-Logo zu sehen, stattdessen ziert es ein Alpha, das für die Unternehmensvision „Alpha Plan“ steht, die im Zuge des MWC Anfang dieses Jahres angekündigt wurde. Dahinter steht Honors Roadmap, die den Übergang von einem reinen Smartphone-Hersteller zu einem Anbieter eines umfassenden KI-Geräte-Ökosystems markieren soll. Der Plan umfasst drei Schritte: Zunächst die Entwicklung intelligenter KI-Geräte, dann den Aufbau eines KI-Ökosystems und schließlich – in der Vision – die Schaffung einer ‚intelligenten Welt‘.“ Im Zuge dessen will der Hersteller 10 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung über die nächsten fünf Jahre investieren.

Im Teaser-Video zeigt der Hersteller nicht nur, wie ein Robot-Smartphone aussehen, sondern auch, was mit der Gimbal-Kamera und KI-Funktionen möglich sein soll. Ist die Kamera ausgefahren – im Video begleitet von einem Kichern –, kann sie etwa Selfies aufnehmen und mit KI als eine Art Modeberater fungieren. Durch die flexible Positionierbarkeit der Kamera kann sie Fotos und Videos in verschiedensten Winkeln aufnehmen, das Video deutet zudem an, dass sie sich auch selbstständig bewegen kann.

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Das Video zeigt ferner mögliche Einsatzmöglichkeiten, die andeuten, dass das Gimbal-Smartphone viel KI unter der Haube hat: In der Brusttasche eines Hemdes könne die Kamera etwa die Umwelt aufnehmen, Babys kichernd Einschlaflieder vorsäuseln und bei Nacht mit Staunen Fotos des Sternenhimmels schießen.

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Aus technischer Sicht kann die integrierte Gimbal-Kamera als eine Art Fortsetzung des Oneplus 7 Pro von 2019 gesehen werden. Das Smartphone des Herstellers hatte eine im Gehäuse versenkbare Selfiekamera verbaut, die nur dann herausfährt, wenn sie benötigt wird. Die Idee hatte sich nicht durchgesetzt, womöglich auch, weil mechanische Komponenten schneller ausfallen können und Herstellungskosten tendenziell teuer sind.

Honor will weitere Details zu seinem Robot-Phone im Zuge des MWC 2026 enthüllen.


(afl)



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Künstliche Intelligenz

(Fast) alle Welt warnt vorm Platzen der KI-Blase


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Dass KI eine Blase sein könnte, macht seit geraumer Zeit die Runde. Selbst Sam Altman und Mark Zuckerberg haben davon bereits gesprochen. Nun ist auch Pat Gelsinger in den Tenor eingestiegen. Der ehemalige Intel-Chef ist sich sicher, dass es eine Blase ist, glaubt aber, bis zum Platzen würde es noch dauern – Jahre sogar. Banken und Wirtschaftsmedien, Analysten und Investoren, alle versuchen derzeit den Blick in die Glaskugel.

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Die Bank of England warnt laut der Zeitung The Guardian als eines von vielen Finanzinstituten, es könne schon bald zu einer plötzlichen Marktkorrektur kommen. Es wird zwar nicht vom Platzen gesprochen, aber davon, dass die aktuellen Bewertungen und Kurse so nicht dauerhaft stimmen können. Eine Korrektur bedeutet schließlich immer, dass etwas falsch sein muss. Dem vorausgegangen war auch schon eine ähnliche Warnung der Deutschen Bank. Die sorgt sich vor allem um die US-amerikanische Wirtschaft. Der KI-Boom sei nicht nachhaltig. Dabei seien die derzeitigen Investitionen rund um KI so massiv, dass sie die USA vor einer Rezession bewahren.

Auch der Harvard Economist schreibt, dass 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukt-Wachstums der USA auf dem Boom rund um KI-Datenzentren basieren. Zugleich würde dadurch eine wirtschaftliche Stagnation verschleiert. Die Unternehmensberatung Bain und Company meint, KI-Unternehmen können gar nicht so viel einnehmen, wie sie für Rechenleistung ausgeben. Dafür wäre ein Jahresumsatz von zwei Billionen US-Dollar erforderlich, um die Rechenleistung zu finanzieren, die benötigt wird, um den bis 2030 erwarteten Bedarf an KI zu decken, steht in einem Bericht, sowie: „Selbst mit Einsparungen durch KI fehlen der Welt noch 800 Milliarden Dollar, um mit der Nachfrage Schritt zu halten.“

Die KI-Unternehmen haben allesamt massive Investitionen in Datenzentren angekündigt. Meta will ein 2-Gigawatt-Rechenzentrum so groß wie halb Manhattan bauen, das Project Stargate von Donald Trump als eigener Erfolg angekündigt, soll 500 Milliarden kosten, hinzukommen eine Reihe weiterer Deals, vorwiegend mit OpenAI, bei denen die Zugehörigkeiten nicht immer klar sind.

Zudem werden KI-Unternehmen extrem hoch bewertet. OpenAI ist inzwischen mit 500 Milliarden bewertet. Tatsächlich schreibt das Unternehmen aber Verluste und rechnet frühestens 2029 damit, profitabel zu sein. Wie das gehen soll, ist dabei aber völlig unklar, es gibt noch kein bekanntes, absehbares Geschäftsmodell. Solche Schieflagen sind mitverantwortlich für das Platzen der Dotcom-Blase im Jahr 2000 gewesen.

Anders schaut es allerdings etwa bei Meta und Google aus, beide können die KI-Entwicklungen aus ihren sonstigen Geschäften – vornehmlich mit der Werbung – finanzieren. Zuckerberg geht daher auch von einer Blase aus, deren Platzen ihn jedoch zu einem Gewinner werden lässt. Big Tech kann dann günstig Startups, Ideen und Experten einkaufen.

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Zu den wenigen Menschen, die nicht von einer Blase ausgehen, gehört wenig überraschend einer der Hauptprofiteure des KI-Hypes: Jensen Huang, CEO von Chipentwickler Nvidia, sieht keine Ähnlichkeiten zur Dotcom-Blase, wie es viele befürchten. Im Gegenteil hat er kürzlich gesagt, er bereue, nicht noch mehr in Elon Musks KI-Startup xAI investiert zu haben. Das ist auch seine ausweichende Antwort auf die Frage in einem Interview mit CNBC, wie er die derzeit gängigen zirkulären Finanzierungsmodelle sieht. Dabei geht es um Investitionen Nvidias in KI-Unternehmen, die mit diesem Geld verpflichtend Chips von Nvidia kaufen sollen.

Wie fragil der Markt ist, zeigte auch schon das Herauskommen von Deepseek zu Beginn des Jahres. An nur einem Tag brach die Nvidia-Aktie um 17 Prozent ein, der Börsenwert fiel um fast 600 Milliarden US-Dollar auf 2,9 Billionen. Das chinesische KI-Modell sollte deutlich günstiger trainiert worden sein und dabei nahezu gleich gute Ergebnisse liefern, wie etwa ChatGPT. Ganz so einfach war es dann doch nicht, aber selbst die großen Tech-Unternehmen sind genau daran interessiert – möglichst kostengünstig die besten Modelle bereitstellen.


(emw)



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Führerschein-Reform geplant: Kosten für Fahrerlaubnis sollen sinken


Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will Eckpunkte einer Reform der Fahrschulausbildung vorstellen, mit der die Kosten der Fahrerlaubnis gesenkt werden sollen. Ziel sei es, den Führerscheinerwerb bei weiterhin hohen Sicherheitsstandards bezahlbarer zu machen, hieß es aus Regierungskreisen. Nach Angaben aus der Branche kostet ein Führerschein derzeit im Durchschnitt rund 3000 Euro, unter Umständen aber auch bis zu 4500 Euro.

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Schnieder hatte bereits im Sommer erklärt, ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr koste, sei zu teuer. Er kündigte damals an, Maßnahmen zu prüfen, die kostendämpfend wirken könnten, etwa mehr Transparenz bei den Fahrschulen. Zugleich betonte der CDU-Politiker, der Bund wolle keine Vorgaben zur Höhe der Fahrschulpreise machen.

Unterstützung für eine Reform kommt von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die sich für eine kompaktere Ausbildung ausspricht. „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass bei einer kompakteren Ausbildung Fahrstunden gespart werden können“, sagte der Vize-Vorsitzende Kurt Bartels der Rheinischen Post. Denkbar seien verpflichtende Lernzielkontrollen und eine stärker verschulte Ausbildung, damit Fahrschüler „mehr am Ball bleiben“. Die steigende Zahl der Fahrstunden sei der größte Kostentreiber, so Bartels.

Zugleich sprach sich Bartels für eine Entschlackung der theoretischen Prüfung aus. „Wir sind jetzt bei über 1200 Fragen für eine Fahrerlaubnis der Klasse B, das ist einfach zu viel“, sagte er. Eine vereinfachte Theorie könne die Motivation der Prüflinge erhöhen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Reform für bezahlbare Führerscheine angekündigt. Die nun geplanten Eckpunkte sollen den Auftakt für konkrete Neuregelungen bilden.

Mehr zum Thema Führerschein


(mfz)



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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf


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Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.

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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.

Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.

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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.

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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.

Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.


(dahe)



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