Connect with us

UX/UI & Webdesign

How to: So meldest du dich bei der VG Bild-Kunst an › PAGE online


PAGE erklärt, warum das für so viele Berufsgruppen in der Kreativbranche wichtig ist und wie der Prozess abläuft. Das ist sowohl für Solo-Selbständige als auch für Angestellte in Agenturen interessant!

How to: So meldest du dich bei der VG Bild-Kunst an › PAGE online
Cover Imagebroschüre © VG Bild-Kunst

Berufseinsteiger:innen vergessen oft, dass sie ihre Werke bei der VG Bild-Kunst anmelden können. Viele wissen auch gar nichts davon. Die eigenen Urheberrechte am Werk sollte man aber nicht außer Acht lassen, denn die Anmeldung bringt jährlich Bares – und zwar für die Zweitnutzung.

Wenn ein Werk (z. B. ein Foto oder Design) in einem Buch oder im Web veröffentlicht wird und Leute es kopieren, scannen oder privat teilen, kann man diese Massennutzung rechtlich nicht einzeln kontrollieren. Deshalb zieht die VG Bild-Kunst dafür pauschale Gebühren von Geräteherstellern und Bibliotheken ein und schüttet dieses Geld als Ausgleich an dich aus.

Die VG Bild-Kunst ist also eine Verwertungsgesellschaft, bei der man einen rechtlich bindenden Vertrag abschließt, den sogenannten Wahrnehmungsvertrag. Für Urheber ist der Vorgang kostenlos.

Das ist vor allem für Urheber und Kreative aus den Bereichen Fotografie, Bildjournalismus, Illustration, Grafik- und Kommunikationsdesign, Bildhauerei, Malerei sowie für Filmschaffende interessant, die für die Zweitnutzung ihrer visuellen Werke (z. B. durch Kopien, Scans oder Online-Nutzung) eine gesetzliche Vergütung erhalten möchten.

Der Prozess läuft in zwei Phasen. Zuerst müssen Interessierte sich anschauen, welcher Berufsgruppe sie angehören. Es gibt Kunst, Bild und Film.

Phase 1: Mitglied werden (Vertrag per Post)

a) Vertragsunterlagen anfordern: Online-Formular

Gehe auf die Website der VG Bild-Kunst in den Bereich »Mitglied werden« und fülle das Formular zur Anforderung eines Wahrnehmungsvertrages aus. Wähle dabei die passende Berufsgruppe (z. B. Berufsgruppe II für Fotografie, Design, Illustration).

b) Post abwarten und ausfüllen: per Post

Die VG Bild-Kunst schickt die gedruckten Vertragsformulare per Post zu. Fülle diese aus. Wichtig: Vergiss nicht, deine E-Mail-Adresse auf dem Vertrag anzugeben, damit das System später die Online-Meldungen damit verknüpfen kann.

c) Dokumente zurücksenden: postalisch

Unterschreibe den Vertrag und sende ihn per Post zurück. Lege unbedingt eine Kopie des Personalausweises bei (wichtige Info: Schwärze die Ausweisnummer und nicht relevante Daten zum Datenschutz).

d) Gegenzeichnung abwarten: Erhalt der Urhebernummer

Nach der Prüfung erhält man ein von der VG Bild-Kunst gegengezeichnetes Vertragsexemplar per Post zurück.

Phase 2: Online-Meldeportal freischalten

Sobald du eine Urhebernummer erhalten hast, kannst du dich im digitalen Mitgliederportal registrieren, um die Werke online zu melden.

Schritt 1: Nutzerkonto anlegen, das funktioniert direkt unter diesem Link

Schritt 2: Mit dem Urheberkonto verknüpfen

Nachdem das reine Nutzer:innenkonto steht, hat es noch keine Rechte. Du musst es nun mit dem echten Urheber:innenkonto (das durch den Papiervertrag entstanden ist) verbinden.

Praxis-Tipps

Der Anmelde-Stichtag: Der ausgefüllte Wahrnehmungsvertrag muss unbedingt bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres postalisch bei der VG Bild-Kunst eingegangen sein.

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann man einmalig (meist drei Monate nach Vertragsabschluss) Meldungen für die vergangenen drei Jahre nachreichen, sofern diese noch nicht verjährte Nutzungsjahre betreffen.

Meldeschluss beachten: Die Frist für reguläre Online-Meldungen erbrachter Leistungen (z. B. Veröffentlichungen in Büchern, Magazinen, Webseiten oder Social Media) ist der 31. März des Folgejahres.

Unterschied Freelancer:innen und Angestellte

Freelancer:innen und Solo-Selbstständige melden alles komplett in Eigenregie und erhalten die vollen Ausschüttungen für ihre veröffentlichten Arbeiten direkt aufs eigene Konto.

Angestellte können auch Mitglied werden. Solange im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche (die Tantiemen für Zweitnutzung) dem Arbeitgeber zustehen, fließen diese Gelder direkt an den angestellten Kreativen. Das gilt besonders für Veröffentlichungen in Büchern, Magazinen oder auf Websites.

Hier geht es zum Reiter der Website »Mitglied werden«.

Es gibt übrigens seit dem 26. Mai 2026 ein neues Mitgliederportal. Die Freischaltung der verschiedenen Berufsgruppen findet nach und nach statt. Auf der Website gibt es eine ausführliche Erklärung dazu.

Zum Portal der VG Bild-Kunst



Source link

UX/UI & Webdesign

Mehr als ein Wappen: Wie Sekundärlogos die Markensprache im Sport erweitern – Design Tagebuch


Lange Zeit war das „Vereinswappen“ der einzige visuelle Absender eines Sportvereins. Oft über Jahrzehnte gewachsen und entsprechend emotional aufgeladen wird das Vereinslogo oftmals als unveränderlich angesehen. Doch die Anforderungen an Sportmarken haben sich grundlegend verändert.

Der Chelsea FC hat eins, ebenso Chicago Fire, seit Kurzem auch der SV Werder Bremen und die KSV Holstein: ein Sekundärlogo. In den US-Major-Leagues (MLS, NFL, NHL, NBA, MLB) sind Sekundärlogos, auch als „Alternate Logo“ oder „Secondary Mark“ bezeichnet, seit langem integraler Bestandteil eines Brand-Toolkits. Nahezu alle US-Teams nutzen sie.

Auch in europäischen Fußball-Ligen sind Sekundärlogos mittlerweile weit verbreitet. In den vergangenen Jahren sind eigenständige Zweitzeichen neben dem klassischen Vereinslogo zu ein…

Achim Schaffrinna

Achim Schaffrinna

Achim Schaffrinna ist Designer und Autor. Hier im Design Tagebuch, 2006 von mir gegründet, schreibe ich über die Themen Corporate Identity und Markendesign. Ich konzipiere und entwerfe Kommunikationsdesign-Lösungen und unterstütze Unternehmen innerhalb von Designprozessen. Designanalyse ist Teil meiner Arbeit. Kontakt aufnehmen.



Source link

Weiterlesen

UX/UI & Webdesign

Vorsicht vor der Scheinselbständigkeit › PAGE online


Eine alleinige saubere Vertragsgestaltung ist für eine freie Zusammenarbeit nicht ausreichend. Vielmehr entscheidend ist die tatsächlich gelebte Praxis. So schützt ihr euch vor der Scheinselbständigkeit.

Emojis vor einem farbigen Hintergrund
Bild: PAGE

Maximale Flexibilität und trotzdem ein regelmäßiges Einkommen – viele Freelancer:innen in der Kreativbranche wünschen sich genau das. Aber vor allem Berufseinsteiger:innen sollten das Thema Scheinselbständigkeit im Blick haben.

Übrigens sehen viele Freie (Branchen-übergreifend), die schon länger auf dem freien Markt arbeiten, – ganze 62 % – den Punkt der Scheinselbstständigkeit als größtes rechtliches Defizit!

Leider ist die Problematik also allgegenwärtig und die Grenzen zwischen echter Freiberuflichkeit und Scheinselbständigkeit sind oft fließend – ein finanzielles und rechtliches Risiko, das Kreative wie auch Agenturen häufig unterschätzen.

Kurz erklärt: Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn jemand vertraglich als freie:r Mitarbeiter:in geführt wird, in der alltäglichen Praxis jedoch wie ein:e festangestellte:r Arbeitnehmer:in agiert. In der Kreativszene entsteht diese Grauzone oft schleichend – zum Beispiel durch monatelange Projektarbeit für einen Hauptauftraggeber.

Die Warnsignale

Es gibt einige typische Warnsignale, die man daher im Kopf haben sollte.

  • Weisungsgebundenheit: Ein Kunde bestimmt feste Arbeitszeiten, den Arbeitsort oder detaillierte Prozessschritte.
  • Tiefe Eingliederung: Nutzung von Kunden-Hardware, feste Schreibtische in der Agentur sowie die Teilnahme an internen Teamevents oder täglichen Stand-ups.
  • Wirtschaftliche Monostruktur: Mehr als 80 % des Gesamteinkommens stammen dauerhaft von einem einzigen Auftraggeber.
  • Fehlendes Unternehmertum: Es gibt keinen eigenen Marktauftritt, keine eigene Website und kein unternehmerisches Risiko.

Die Konsequenzen einer Nachprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sowie die Krankenkassen treffen Auftraggeber und Freelancer:innen hart. Es drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen zur Sozialversicherung, Säumniszuschläge und steuerliche Korrekturen.

Für Kreative bedeutet die nachträgliche Einstufung als Arbeitnehmer oft den Verlust geschätzter Freiheiten und möglicherweise das Ende der Geschäftsbeziehung.

Arbeitet für mehrere Kunden und achtet auf eure gelebte Praxis

Man kann sich merken, dass hier eine alleinige saubere Vertragsgestaltung nicht ausreichend ist. Vielmehr entscheidend ist die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit.

Kreative schützen sich in erster Linie, indem sie für mehrere Kunden arbeiten, eigene Arbeitsmittel nutzen, Projektpreise frei kalkulieren und als eigenständige Marke am Markt auftreten. Im Zweifel schafft ein offizielles Statusfeststellungsverfahren der DRV vorab Klarheit.

Das ist ein offizielles Prüfverfahren und es ist dafür da, rechtssicher festzustellen, ob eine konkrete Tätigkeit als abhängige Beschäftigung (sozialversicherungspflichtige Anstellung) oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

In der Praxis kann man das aber umgehen, wenn man die Warnsignale kennt und mehrere Auftraggeber hat.

Aktuell ist eine Verbesserung dieser Situation leider erstmal nicht in Sicht. Und das, obwohl verschiedene Kreativ-Verbände seit Jahren grundlegende Anpassungen von der Politik fordern.

 

Das könnte dich auch interessieren



Source link

Weiterlesen

UX/UI & Webdesign

Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt: Die Kampagne #stolzaufVielfalt › PAGE online


Nach der Landtagswahl am 6. September plant die AfD eine »patriotische Wende« in Sachsen-Anhalt. Mit #stolzaufVielfalt starten dortige Kulturinstitutionen eine gemeinsame Kampagne, die auf Vielfalt setzt – und auf ein leuchtendes Design, das vom Bauhaus Dessau stammt.

Was die »patriotische Wende« der AfD Sachsen-Anhalt, die als »gesichert rechtsextrem« eingestuft wird, für die Kultur bedeutet, das konnte man bereits erahnen, als die Partei im letzten Jahr eine Kampagne gegen das Bauhaus startete, in der sie die Institution als »Irrweg der Moderne« bezeichnete.

Wenige Wochen vor der Wahl hat jetzt ein breit aufgestelltes Bündnis von Kulturinstitutionen und Stiftungen  #stolzaufVielfalt ins Leben gerufen und lädt zum Mitmachen ein.

Es ist eine Kampagne, die für »Vielfalt, demokratische Offenheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt« steht und zeigen möchte, wie viele verschiedene Gesichter Sachsen-Anhalt hat und dass genau das die Stärke des Bundeslands ausmacht – von der Wissenschaft über das reiche Kulturerbe, das Handwerk und den Erfindergeist, das Engagement und vieles mehr.

Bereits im April hatte die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt eine, von mittlerweile 67 Kulturinstitutionen unterschriebene Erklärung veröffentlicht, in der sie sich gegen die »neue patriotische Kulturpolitik der AfD« wendet.

Jetzt geht es erneut darum, die Mehrheit im Bundesland sichtbar zu machen, die Vielfalt schätzt und sich gegen eine Gleichschaltung wehrt.

V wie Vielfalt – und wie Victory

Die Gestaltung der Kampagne selbst, die in ihren leuchtenden Farben nicht zu übersehen ist, stammt vom Bauhaus Dessau selbst, von dem Designer Oliver Klimpel, der als Professor an der Hochschule für Grafik und Buchkunst unterrichtet hat und heute die Kuratorische Werkstatt am Bauhaus Dessau leitet.

Wir haben bei ihm nachgefragt, wie die das Visual das die Kampagne prägt, zustande kam:

Im Mittelpunkt steht das V – für Vielfalt und als Victory-Zeichen für Vielfalt.

Es ist ein aktives Symbol, das für zivilgesellschaftliches Engagement steht und es gleichzeitig mit (Pop)kultur verbindet und nicht nur in den Social Media, sondern auch auf Buttons und Badges funktioniert.

Begleitet wird das von einem rahmenden und verbindenden Layoutsystem, das sich über die unterschiedlichen Visuals legen kann, deren Vielfalt bewahrt und gleichzeitig einen hohen Wiedererkennungswert hat. Und das sich bei Bedarf auch animieren ließe, wie Klimpel sagt.

Leuchtend sichtbar werden

Damit auch Teilnehmende, die nicht so Illustrator-, Photoshop- oder InDesign-affin sind, es problemlos nutzen können, ist das Visual nicht zu komplex. Aber es ist umso einprägsamer.

Und das mit seinen leuchtenden Farben, die kräftig und positiv sind und die, wie Klimpel sagt, gleichzeitig versuchen, sich einer vereinfachten und eindeutigen Zuschreibung zu entziehen und nationale oder hoheitszeichenartige Stereotypen nicht zu bedienen.

Inspiriert sind erste Entwürfe unter anderem von dem innovativen Grafikdesign osteuropäischer Bürgerbewegungen aus den 1980er- und 90er-Jahren, die, gerade auch in der Tschechoslowakei, Witz und Optimismus mit Aktivismus verbunden haben.

Einladung an alle

Zu den Institutionen der Initiative #stolzaufVielfalt, die ab sofort im Einsatz ist, gehören neben dem Bauhaus Dessau unter anderem die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, die Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, die Stiftung Evangelisches Anhalt, der Landesheimatbund und viele mehr.

Vor allem aber versteht die Kampagne sich als offene Einladung an alle, die interessiert sind, sich zu beteiligen – von Einzelpersonen über Kultureinrichtungen, Stiftungen, Vereinen, Unternehmen und Kommunen.

Es geht darum, ein gemeinsames Zeichen für ein weltoffenes und vielfältiges Sachsen-Anhalt zu setzen – und das sichtbar zu machen. Denn selbst wenn aktuelle Wahlprognosen zutreffen, steht die Mehrheit in Sachsen-Anhalt genau dafür.

 





Source link

Weiterlesen

Beliebt