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Hoymiles Heimenergiesystem denkt Stromversorgung neu
Zu viele Geräte, zu viele Apps, zu viele Kompromisse: Heimenergiesysteme galten lange als technisch nicht als alltagstauglich. Ein neuer Ansatz zeigt, dass es auch einfacher geht, ohne auf Leistung zu verzichten. Warum dieser Hersteller mit alten Problemen aufräumt.
Wenn Ihr schon einmal versucht habt, Photovoltaik, Stromspeicher, Wallbox und Energiemanagement sinnvoll zu kombinieren, kennt Ihr das Gefühl: Am Ende läuft alles, aber häufig nur mit Mühe. Genau an diesem Punkt setzt ein neues Denken an, das Heimenergiesysteme nicht weiter verkompliziert, sondern endlich zusammenführt. Der globale Launch von Hoymiles HiOne All-in-One BESS in Amsterdam ändert das Spielfeld grundlegend.
Warum klassische Energiesysteme oft unnötig kompliziert sind
Viele heutige Lösungen sind historisch gewachsen. Erst kam die Solaranlage, dann der Speicher, später die Wallbox, jedes Teil mit eigener Logik, eigener Software und eigenen Grenzen. Was technisch möglich ist, wird dadurch schnell zur Bastellösung.
Für Euch bedeutet das: mehr Planungsaufwand, mehr Fehlerquellen und oft wenig Flexibilität für spätere Erweiterungen. Besonders dann, wenn ein E-Auto oder eine Wärmepumpe dazukommt, stoßen solche Systeme schnell an ihre Grenzen. Die Technik funktioniert, fühlt sich aber selten wie aus einem Guss an. Einbußen müssen häufig hingenommen werden, anstatt dass alles nahtlos ineinander übergreift.
Genau hier setzt der Ansatz moderner All-in-One-Systeme an. Statt viele Einzelkomponenten miteinander zu verheiraten, werden Speicher, Wechselrichter, Energiemanagement und E-Auto-Ladung von Anfang an gemeinsam gedacht. Ein Beispiel für diesen Ansatz ist das HiOne All-in-One BESS von Hoymiles. Hier steckt die komplette Energiezentrale in einem modularen System. Das Ergebnis: weniger Geräte, weniger Abstimmungsprobleme und ein deutlich aufgeräumterer Technikraum. Plug-and-Play ersetzt Kabelsalat, Skalierung ersetzt Neuplanung.

Besonders spannend wird es beim Thema Elektromobilität. Statt das Auto nur als Verbraucher zu sehen, wird es aktiv ins Energiesystem eingebunden. Über bidirektionales Laden kann das Fahrzeug nicht nur Strom aufnehmen, sondern bei Bedarf auch wieder abgeben. So wird aus dem Auto ein mobiler Speicher, der sich automatisch ins Gesamtsystem einfügt. Ohne zusätzliche Fremdgeräte, ohne komplizierte Umwege. Für Euch bedeutet das mehr Flexibilität im Alltag und eine deutlich bessere Nutzung des selbst erzeugten Stroms.
Skalierbar, langlebig und auf Zukunft ausgelegt
Ein weiterer Punkt, der beim Neudenken von Heimenergiesystemen entscheidend ist, heißt Skalierbarkeit. Statt heute alles festzulegen, könnt Ihr mit einem kompakten Setup starten und später erweitern. Bei Hoymiles sind hier pro Einheit bis zu 64 kWh Speicherkapazitäten möglich. Einzelne Speichereinheiten lassen sich kombinieren, alte und neue Batteriemodule sogar gemeinsam betreiben. Das verlängert die Lebensdauer des Gesamtsystems und verhindert, dass Ihr nach ein paar Jahren alles austauschen müsst. Auch an Ausnahmesituationen wurde gedacht: Mit ausreichend Speicher kann ein modernes System als Ganzhaus-Backup dienen und bei Stromausfällen nahtlos übernehmen – ohne Unterbrechung.
Die Energiewende scheitert im Alltag oft nicht an der Technik, sondern an ihrer Komplexität. Systeme, die sich an Euren Alltag anpassen statt umgekehrt, senken die Hürde deutlich. Der globale Launch von Hoymiles zeigt: Heimenergie wird neu gedacht. Weg von Einzelteilen, hin zu durchgängigen Konzepten. Ob sich dieser Ansatz langfristig durchsetzt, wird die Praxis zeigen. Klar ist aber schon jetzt: Einfachheit ist kein Rückgang, sondern der nächste logische Schritt.
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Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit Hoymiles.
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Vorratsdatenspeicherung: Aktuelle Regelung verlängert die Speicherfristen für IP-Adressen
Wenn das neue Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen wie geplant umgesetzt wird, werden IP-Adressen nicht nur für drei Monate, sondern wesentlich länger gespeichert. Das erklären die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 in einer Stellungnahme, berichtet Netzpolitik.org.
Das zentrale Problem ist demnach, dass die Speicherung beginnt, wenn die IP-Adresse einem Kunden zugeordnet wurde. Drei Monate nach Ende der Zuweisung muss die IP-Adresse dann gelöscht werden. Offenbar ist die Regelung mit dem Hintergedanken erfolgt, dass alle 24 Stunden aufgrund der Zwangstrennung eine neue IP-Adresse vergeben wird. Das ist aber insbesondere bei modernen Anschlüssen längst nicht mehr Standard.
So heißt es dann auch in der Stellungnahme: „In vielen Netzen, insbesondere bei modernen Glasfaseranschlüssen, gibt es keine Zwangstrennung mehr. Es kommt nur noch selten zu einer Trennung der Verbindung, zum Beispiel bei Wartungsarbeiten im Netz.“ Verbindungszeiten von mehreren Wochen und Monaten wären daher die Regel. „Besteht die Verbindung bei einem solchen Anschluss beispielsweise über zehn Monate, führt dies zu einer Speicherdauer von insgesamt 13 Monaten bei der bislang im Gesetzestext formulierten Speicherzeit“, lautet die Feststellung.
Damit gehen die in dem Gesetz festgelegten Speicherfristen deutlich über die geplanten drei Monate hinaus und verletzen zudem die Auflagen des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese sehen vor, dass die Speicherfristen auf das notwendige Minimum begrenzt sind.
Bundesregierung soll nachbessern
Nötig wäre daher laut Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 eine Anpassung des Gesetzes. Demnach müssen Anbieter verpflichtet werden, den Beginn der Zuteilung einer IP-Adresse nach drei Monaten zu löschen. Ohne diese Daten wäre es demnach nicht möglich, ältere IP-Adressen einem Kunden zuzuordnen.
Netzbetreiber sehen das als entscheidend an, um das Gesetz rechtssicher zu gestalten. Und die Rechtssicherheit ist etwas, auf das man nach dem Hin-und-Her rund um die letzten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung großen Wert legt.
Technische Hürden beim Löschen der Daten
Verbesserungen wären auch in weiteren Bereichen erforderlich. Dass etwa die Speichervorgaben der Vorratsdatenspeicherung technisch herausfordernd sind, war absehbar. Probleme gab es mit dem alten Gesetz. Und auch bei der aktuellen Regelung sind wieder Vorgaben enthalten, die zu hohem Aufwand im Alltag führen. So wird etwa eine „unverzügliche und irreversible Löschung der gespeicherten Daten gefordert“. Das gilt sowohl für die Sicherheitsanordnungen als auch für die IP-Adressen. „Mit üblichen Datenbanksystemen und skalierbaren Speicherlösungen ist diese Verpflichtung schlichtweg technisch nicht umsetzbar“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Aussage erfolgt unter Verweis auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die IT-Sicherheitsbehörde erklärt in einem Grundschutz-Kompendium, Datenträger würden sich nur in ihrer Gesamtheit effektiv und sicher löschen lassen. Bei „einzelnen Dateien (ist es) meist nur mit Einschränkungen möglich“, so das BSI.
Wenn die Regel so bleibt, sind etwa keine Backups möglich und Implementierungs- und Betriebskosten würden sich enorm erhöhen. Netzbetreiber wünschen sich daher Löschregeln, die den DSGVO-Vorgaben besprechen. Diese sind alltagstauglicher.
Ohnehin umstritten, ob drei Monate überhaupt legitim sind
Wie Netzpolitik.org analysiert, gibt es noch weitere Kritikpunkte. Generell ist etwa schon die dreimonatige Speicherfrist umstritten. Es wird demnach nicht präzise genug begründet, warum die Daten so lange erfasst werden müssen. Aussagen von Mitarbeitern des Bundeskriminalamts (BKA) legen nahe, dass ein Monat ausreichen würde.
Der Deutschen Anwaltverein (DAV) beschreibt das Gesetz in einer Stellungnahme als europarechtswidrig, weil der Verwendungszweck – also die Liste der Straftaten – nicht ausreichend begrenzt sei. Andere Organisationen wie die der Verband D64 kritisieren zudem, dass man keine „grundrechtsschonende und zielgerichtete Ermittlungsinstrumente“ wie Quick-Freeze nutzt.
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Günstige Gaming-Monitore: AOC bietet bis zu 260 Hz für unter 200 Euro

AOC präsentiert neue Monitore für Spieler, die ein schnelles IPS-Panel mit hohen Bildwiederholraten kombinieren und keine 200 Euro kosten. Der AOC Gaming 24G4ZR mit 23,8 Zoll und der 27G4ZR mit 27 Zoll bieten eine Full-HD-Auflösung und nativ 240 Hz. Per Übertaktungsfunktion stehen 260 Hz zur Verfügung.
Mit den Neuvorstellungen will AOC nach eigenen Worten „die Messlatte für Einstiegsmodelle im Bereich Competitive Gaming höher legen“. Eckdaten wie „260 Hz und 0,3 ms MPRT waren früher Spezifikationen, die nur für hochwertige Displays für E-Sport reserviert waren“, erklärt César Acosta, Gaming Product Manager bei AGON by AOC. „Mit dem 24G4ZR und dem 27G4ZR machen wir dieses Geschwindigkeitsniveau zum neuen Ausgangspunkt. Denn jeder Wettkampfspieler verdient einen Monitor, der mit ihm Schritt halten kann“.
Fast-IPS, bis zu 260 Hz und MBR Sync
Das mit 1 ms Reaktionszeit (GtG) und 0,3 ms MPRT spezifizierte IPS-Panel liefert 1.920 × 1.080 Pixel und besagte 260 Hz bei Übertaktung, die sich über die G-Menu-Software von AOC aktivieren lässt. Zum Abgleich der Bildfrequenzen von der Grafikkarte werden AMD FreeSync und Nvidia G-Sync unterstützt. Für die sehr schnelle Moving Picture Response Time (MPRT) von nur 0,3 ms sorgt die Technik „MBR Sync“ (Motion Blur Reduction). Dabei handelt es sich um eine Backligh-Strobing-Technik, die sich gleichzeitig mit Adaptive-Sync und somit mit FreeSync und G-Sync nutzen lässt. Die variablen Refresh-Raten werden in einem Spektrum von 48 Hz bis 260 Hz unterstützt.
Die Monitore sollen eine Helligkeit von 300 cd/m² erreichen und im Falle des 27″-Displays 27G4ZR 121,5 Prozent von sRGB und 92,3 Prozent von DCI-P3 respektive 111,7 Prozent sRGB und 87,7 Prozent DCI-P3 beim kleineren 24G4ZR abdecken. Die Bestückung mit Anschlüssen ist überschaubar: Es gibt einmal DisplayPort 1.4 und zweimal HDMI 2.0 – USB-Ports sind nicht vorhanden.
Der 24G4ZR und der 27G4ZR verfügen über platzsparende und ergonomische Standfüße, mit denen sich die Displays für eine optimale Körperhaltung vor dem Screen um 130 mm in der Höhe verstellen lassen, sowie geneigt (-3°/21°), geschwenkt (±28°) und gedreht (±90°; Pivot) werden können.
Preise und Verfügbarkeit
Noch im Laufe des Februars sollen der 24G4ZR mit 23,8 Zoll für 169 Euro (UVP) und der 27G4ZR mit 27 Zoll für 199 Euro (UVP) erhältlich sein. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Varianten 24G4ZRE (149 Euro) und 27G4ZRE (159 Euro) folgen. Bei diesen muss zu noch geringeren Preisen allerdings auf Ergonomie verzichtet werden, denn deren Displays lassen sich nur neigen.
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Hast du ihn erkannt? Einer der größten Hollywood-Stars spielte mit 13 in einem sowjetischen Film
Heute ist er einer der berühmtesten Stars in Hollywood. Er verkörperte viele Hauptrollen und erhielt sogar einen Oscar. Doch aller Anfang ist schwer. Zuerst war er in einer sowjetischen Filmproduktion auf der Leinwand zu sehen – an der Seite einer auch heute noch weltweit bekannten Film-Legende.
Im Jahr 1987 kam mit „Mio, mein Mio“ ein ganz besonderer sowjetischer Kinderfilm in die Kinos. Besonders einerseits deshalb, weil er auf dem gleichnamigen Kinderbuch der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren basiert. Und andererseits, weil es sich bei dem Projekt um eine sowjetisch-schwedisch-norwegische Kooperation handelt – unter der Federführung des russischen Regisseurs Wladimir Grammatikow. Außerdem ebnete der Film einem der aktuell bekanntesten Schauspieler Hollywoods den Weg ins Showbusiness. Bereits in seinem nächsten Film spielte er die Hauptrolle, einem Steven-Spielberg-Klassiker.
Ein Schauspieler, wie kein anderer
Wer ihn noch nicht erkannt hat: Auf dem Bild ist rechts neben Mio die Fledermaus von Gotham, der amerikanische Psycho und John Connor zu sehen. Jeweils verkörpert durch Schauspieler Christian Bale. Er war auch vor „Mio, mein Mio“ in einigen Werken zu sehen, darunter einem Werbespot für Pac-Man und der Fernsehverfilmung „Anastasia“. Doch seinen Sprung auf die Leinwand schaffte der damals gerade einmal 13-jährige Bale erst mit der Rolle von Mios Freund Jum-Jum.
In Astrid Lindgrens Klassiker reist der Waisenjunge Bosse (gespielt von Nicholas Pickard) in ein Märchenland. Angekommen stellt er erstaunt fest, dass er in Wahrheit Mio, der Sohn des hiesigen Königs ist. Zusammen mit seinem neuen Freund Jum-Jum macht er sich auf, um das Land vom bösen Ritter Kato zu befreien, der ein Herz aus Stein hat. Und hier lauert die nächste große Überraschung. Denn Kato wird nicht von einem Unbekannten gespielt, ganz im Gegenteil. Unter dem Make-up steckt niemand Geringeres als der britische Bösewicht-Darsteller Christopher Lee. Bekannt ist der damals 65-Jährige unter anderem für seine Interpretationen von „Dracula“, „Count Dooku“ (Star Wars) und „Saruman“ (Herr der Ringe).

Im Stream ist „Mio, mein Mio“ leider aktuell nicht verfügbar. Dafür können Filmfans den Klassiker mit deutscher Synchro auf Amazon als DVD erwerben.
Steven Spielberg entdeckt Christian Bale
Der endgültige Durchbruch gelang Christian Bale nur wenige Monate später, als „Das Reich der Sonne“ von Meister-Regisseur Steven Spielberg auf die Leinwand kam. Hier verkörperte Bale Jim Graham, und damit die Hauptrolle. An der Seite von Schauspielern wie John Malkovich, Miranda Richardson und Ben Stiller.
Heute ist Christian Bale neben seinen ikonischen Rollen vorwiegend für seine körperlichen Anpassungen an ebendiese bekannt. Mal spielt er den muskulösen Batman, mal einen stark abgemagerten Maschinenarbeiter (in „Der Maschinist“). Und dann plötzlich einen deutlich übergewichtigen Vizepräsidenten (in „Vice – Der zweite Mann“). In seinem letzten Film war sogar nur seine Stimme zu hören. Die Rede ist vom neuesten Hayao-Miyazaki-Meisterwerk „Der Junge und der Reiher“. Und im März 2026 schlüpft er wieder in eine neue Rolle – die des Frankensteins Monsters im Horror-Musical „The Bride! – Es lebe die Braut“.
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