Künstliche Intelligenz
HyImpulse: Millionen für die geplante Weltraumrakete
Das deutsche Raumfahrtunternehmen HyImpulse hat in seiner ersten Finanzierungsrunde 45 Millionen Euro eingesammelt, davon 15 Millionen Euro Risikokapital und 30 Millionen Euro Fördergelder europäischer Institutionen. Das berichtete am Donnerstag das Handelsblatt. Das frische Kapital will das Start-up aus Neuenstadt am Kocher in der Nähe von Heilbronn in die Entwicklung seiner Raketen stecken. Für das Jahr 2027 plant HyImpulse den ersten Weltraumflug.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Der Zeitplan ist höchst ambitioniert“, gestand Christian Schmierer, CEO von HyImpulse, gegenüber dem Handelsblatt. Doch mit einem Raketenstart im Vorjahr habe man „viel Erfahrung gesammelt“. Anfang Mai vergangenen Jahres hatte das Unternehmen mit der einstufigen Rakete SR75 erstmals eine seiner neuen, in Deutschland entwickelten und gebauten Trägerraketen gestartet. Die zwölf Meter hohe und 2,5 Tonnen schwere Rakete hob vom Testgelände Koonibba in Südaustralien zu einem sogenannten suborbitalen Flug ab. Aus regulatorischen Gründen war die Maximalflughöhe auf 60 km begrenzt, bis in den Weltraum ging es also nicht. Mit den unter anderem von Campus Founders Ventures und den Risikokapitalgeber Helantic und GIMIC eingesammelten 45 Millionen Euro „werden wir weit kommen“, so Schmierer. Für den Sommer 2026 plant das Unternehmen einen weiteren suborbitalen Flug; im Jahr darauf soll es dann noch höher hinauf gehen.
Technische Herausforderungen
Nach Ansicht des Handelsblatts muss HIimpulse allerdings „große technische Schwierigkeiten überwinden“, will es wie geplant im Jahr 2027 eine Rakete ins All bringen. Ein suborbitaler Start sei ungleich leichter als ein Flug in den Weltraum, so die Zeitung. Es brauche viel weniger Bewegungsenergie und die strukturellen Belastungen der Rakete etwa durch Schütteln oder Hitze sind ungleich geringer. CEO Schmierer jedoch gibt sich zuversichtlich: „2027 werden wir sehr sicher eine orbitale Rakete starten“, sagt er.
Schmierer verweist in diesem Zusammenhang auf die Forschung und Entwicklung der vergangenen Jahre, vor allem bei den Hybridantrieben. Im Gegensatz zu anderen Herstellern treibt HyImpulse seine Raketen mit einem besonders günstigen und sicheren Treibstoff auf Basis von Paraffin an, einer Art Kerzenwachs. Paraffin wird in fester Form verwendet, wodurch, so Schmierers Einschätzung, im Vergleich zu Flüssigtriebwerken die Hälfte aller Komponenten wie Pumpen oder Ventile entfällt. Auch die Kühlung sei leichter. Allerdings haben Hybridantriebe eine schlechtere Verbrennungseffizienz; sie benötigen also mehr Treibstoff. Damit wird die Rakete schwerer – laut Schmierer aber nur um zehn bis 15 Prozent.
Wettlauf um den ersten deutschen privaten Orbitalflug
HyImpulse ist eines von drei Unternehmen im Wettbewerb um die erste private Weltraumrakete aus Deutschland. Ende März brach die Spectrum-Rakete des Münchener Start-ups Isar Aerospace in Norwegen zu ihrem ersten Flug auf. Dieser dauerte zwar nur 30 Sekunden, war aus Unternehmenssicht aber ein Erfolg. Frühestens im November will Isar Aerospace einen zweiten Versuch wagen, schreibt das Handelsblatt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch Rocket Factory Augsburg (RFA), eine Ausgründung des Bremer Satellitenherstellers OHB, arbeitet an einer Weltraumrakete. Im Januar erhielt das bayrische Unternehmen die nach eigenen Angaben erste europäische Lizenz für eine privat entwickelte Orbitalrakete. Sie soll noch dieses Jahr auf einer der schottischen Shetlandinseln starten.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung
Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.
Gericht: Schutz vor Risiken ist legitim
Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.
Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.
Eingriffe sind verhältnismäßig
Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern
Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mehr Bären, weniger Futter, zunehmende Probleme
In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.
Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.
Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.
Hundegebell und Feuerwerkskörper zur Bärenvergrämung
Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.
Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern
Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.
Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.
„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.
KI wird bei Tiktok gekennzeichnet
Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.
Lesen Sie auch
Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.
Weiterlesen nach der Anzeige
Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.
(emw)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
UX/UI & Webdesignvor 1 MonatIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Online Marketing & SEOvor 3 Monaten„Buongiorno Brad“: Warum Brad Pitt für seinen Werbejob bei De’Longhi Italienisch büffeln muss
