Connect with us

Künstliche Intelligenz

Hyundai testet deutschen humanoiden Roboter Neura 4NE1 im Schiffsbau


HD Hyundai Samho und HD Hyundai Robotics haben mit dem deutschen Robotikunternehmen Neura Robotics eine strategische Partnerschaft geschlossen. Hyundai beabsichtigt, den humanoiden Roboter 4NE1 von Neura neben vierbeinigen Robotern zunächst testweise im Schiffsbau einzusetzen. Der Roboter soll dabei gefährliche Schweiß- und Montagearbeiten in Hyundai-Werften in Südkorea erledigen.

Die Vereinbarung sieht vor, den humanoiden Roboter 4NE1 von Neura in reale Werftumgebungen zu integrieren. Dadurch soll die betriebliche Effizienz, Produktivität und Sicherheit gesteigert werden. 4NE1 soll dabei vor allem gefährliche Aufgaben übernehmen und so die menschlichen Mitarbeiter entlasten und schützen. Dabei handelt es sich vor allem um Schweißarbeiten, bei denen immer wieder mal Unfälle auftreten. Hinzu kommen schwere Montagearbeiten, die ebenfalls gefährlich sein können. Zusätzlich soll der Roboter dem Fachkräftemangel vorbeugen.

Der humanoide 4NE1 soll dabei auch komplexe Aufgaben erledigen. Dazu besitzt er kognitive Fähigkeiten und ist in der Lage, adaptiv zu lernen. Die Integration des Roboters in die Arbeitsumgebung der Werft geschieht zunächst testweise. Die dafür nötigen praxisnahen Testumgebungen werde Hyundai in seinen Schiffsbauanlagen einrichten.

Die Bedingungen, unter denen der humanoide Roboter seinen Dienst erledigen muss, sind rau. Hinzu kommen strenge Vorschriften für den Schiffsbau, die strikt einzuhalten sind. Hyundai will dazu die Expertise der drei Unternehmen bündeln, um den 4NE1 tauglich für den Schiffsbau zu machen. Dazu gehört etwa, die Hardware des Roboters robuster zu gestalten. Dazu gehören aber auch KI-basierte Steuerungssysteme, die etwa ein hochpräzises, autonomes Schweißen ermöglichen.

Entsprechende Schweißgeräte, die von Robotern bedient werden können, müssen allerdings noch entworfen werden. Zudem müssen KI-Trainingsdaten für die Erstellung korrekter Schweißbahnen erstellt und die Roboter entsprechend trainiert werden. Die Partner planen, bis Ende 2026 einen ersten Prototyp erstellt zu haben. Danach sollen Feldtests stattfinden. Der kommerzielle Einsatz könnte noch 2027 erfolgen.

Neura Robotics ist nicht das einzige Unternehmen, das ihren humanoiden Roboter flott für den Einsatz im Schiffsbau machen will. Das US-amerikanische Robotikunternehmen Persona AI will ebenfalls humanoide Schweißroboter nach Südkorea liefern. Beteiligt ist dabei neben unter anderem Korea Shipbuilding & Offshore Engineering auch HD Hyundai Robotics.

Unklar ist, warum Hyundai nicht auf den humanoiden Atlas-Roboter des eigenen Tochterunternehmens Boston Dynamics setzt. Offenbar sind die Atlas-Roboter wohl noch nicht so weit, schnell genug für neue Aufgaben trainiert werden zu können.


(olb)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Eis selber machen und Getränke kühlen: Eismaschine, Eiswürfelmaschine & Co.


Eisgekühlte Drinks, Slushies, Ice-Rolls und Speiseeis sorgen bei Sommerhitze für Abkühlung. Wir zeigen, was man benötigt, um sie zu Hause herzustellen.

Bei sommerlichen Temperaturen und strahlendem Sonnenschein dürfen erfrischende Desserts und kühle Getränke nicht fehlen. Wer dafür ein Eiscafé aufsucht, muss inzwischen tief in die Tasche greifen – die Preise sind stark gestiegen (Eisflation). Was liegt da näher, als Eis und Getränke einfach selbst herzustellen?

Auch wenn das selbst gemachte Eis meist nicht ganz an die Qualität aus der Eisdiele heranreicht, schmeckt es dennoch köstlich. Das Angebot an passenden Küchen-Gadgets ist riesig, die Preisunterschiede zwischen den Geräten sind teils erheblich. Doch worin unterscheiden sich die Modelle, und worauf sollte man beim Kauf von Eiswürfelbereitern und Eismaschinen achten? Wir haben einen Überblick zusammengestellt und zeigen, wann sich eine Anschaffung lohnt.

Eis & Sorbet

Die einfachste Möglichkeit, Eis selbst herzustellen, bieten klassische Kunststoff- oder Silikonformen. Diese Eisformen, die je nach Ausführung zwischen 10 und 30 Euro kosten, werden mit Saft, Joghurt oder anderen Zutaten befüllt und anschließend ins Tiefkühlfach gestellt. Ob man dabei Varianten mit Holzstiel, Kunststoffgriff oder zum Herausdrücken bevorzugt, ist letztlich Geschmackssache.

Aus unserer Sicht sind sie ein günstiger und praktischer Klassiker, von dem man ruhig ein paar Exemplare im Haus haben sollte. Individuelle Geschmackskombinationen – etwa Banane-Kirsch – lassen sich damit ganz einfach umsetzen. Wer es etwas abwechslungsreicher mag, greift beispielsweise zur Entenform für 12 Euro oder holt sich abstrakte Kunst in Eisform für 14 Euro nach Hause.

Wassereis gelingt günstig mit einfachen Eisformen.

Wassereis gelingt günstig mit einfachen Eisformen. TechStage.de

Das Nonplusultra unter den Küchen-Gadgets für den Sommer ist jedoch die Eismaschine. Mit dem Umsetzen eigener Rezepte sind der Kreativität fast keine Grenzen gesetzt. Je nach Eismaschine unterscheiden sich Zubereitung und Aufwand inklusive anschließender Reinigung jedoch voneinander.

Bei den Maschinen für Speiseeis gibt es zwei Kategorien: Die einfachen Eismaschinen ohne eigene Kühlung, wie die Clatronic ICM3764, die es teilweise schon für unter 26 Euro (Bestpreis-Link) gibt und die hochpreisigen Speiseeismaschinen mit Kompressor, wie die Severin EZ 7407 für 214 Euro.

Bei beiden Varianten gibt man die Zutaten hinzu, woraufhin das elektrische Rührwerk diese in der eiskalten Schüssel so lange vermengt, bis die gewünschte Konsistenz entsteht. Üblicherweise muss man es dann allerdings zeitnah und vollständig aufessen, da das selbst gemachte Eis bei der Lagerung in der Tiefkühltruhe gefriert und so die Konsistenz und Cremigkeit verliert. Auch langsames Antauen bringt dann nur selten eine erneut angenehme Konsistenz.

Hauptunterschied zwischen billig und teuer: Bei den Maschinen ohne Kompressor muss die Rührschüssel oder der darunterliegende Kühlkörper im Vorfeld für 8 bis 14 Stunden in die Tiefkühltruhe und erfahrungsgemäß reicht die Kühlung meist nur für eine Sorbet-ähnliche Konsistenz. Ist das gewünscht, ist die Lösung günstig und gut geeignet.

Einfache Eismaschinen gibt es bereits ab 13 Euro auf Ebay, teurere Modelle kosten über 60 Euro. In diese Kategorie fallen jedoch auch hochwertigere Geräte wie die Ninja Creami Deluxe für 229 Euro, die mit deutlich mehr Funktionen ausgestattet sind. Sie können nicht nur Speiseeis, sondern auch Frozen Yoghurts oder Slushies zubereiten.

Nachteilig sind bei dieser Geräteklasse primär die teils sperrige Bauweise und der damit verbundene Platzbedarf im Gefrierfach. Außerdem ist Spontaneis eher schwierig – die Kühlbehälter müssen vorwiegend viele Stunden vorgekühlt werden, bevor es losgehen kann.

Günstige Eismaschinen bestehen aus einem Kühlkörper und einem elektrisch angetriebenen Rührer.

Günstige Eismaschinen bestehen aus einem Kühlkörper und einem elektrisch angetriebenen Rührer. TechStage.de

Eismaschinen mit Kompressor wie die Adler Camry gibt es mittlerweile schon ab 95 Euro, wenn auch mit geringem Fassungsvermögen – Die Modelle Bikitchen für 119 Euro, Springlane Eni für 125 Euro und Medion MD 10169 für 129 Euro auf Ebay zählen ebenfalls zu den günstigsten Modellen.

Diese schon deutlich sperrigeren Geräte benötigen zwar viel Platz im Küchenschrank oder Keller, funktionieren aber auch spontan ohne Vorbereitung und ermöglichen großartige Eiskreationen. Da hier ein Kompressor für aktive Kühlung sorgt, ist der Kühleffekt über längere Zeiträume möglich und zudem gleichmäßiger sowie stärker als bei den günstigen Lösungen ohne Kompressor. Im Ergebnis ist hier vom Sorbet bis zu gleichmäßig durchgefrorener Eiscreme alles möglich.

Eismaschinen mit Kompressor sind teurer und größer als einfache Varianten ohne aktive Kühlung, liefern dafür aber deutlich bessere Ergebnisse.

Eismaschinen mit Kompressor sind teurer und größer als einfache Varianten ohne aktive Kühlung, liefern dafür aber deutlich bessere Ergebnisse. TechStage.de

Grundsätzlich haben wir gute Erfahrungen mit selbst gemachtem Speiseeis gemacht – allerdings sollte man sich über einige Dinge im Klaren sein. So ist es gar nicht so einfach, die gewünschte Konsistenz und den erhofften Geschmack in den Becher zu bekommen. Experimentierfreude sollte man definitiv mitbringen und sich von Rückschlägen nicht den Spaß verderben lassen. Wer ohne Übung perfekte Ergebnisse erwartet, wird enttäuscht. Außerdem sollte man ausreichend Platz für die Geräte einplanen.

Fertige Eispulvermischungen und Pasten sind am Anfang eine gute Grundlage für eigene Kreationen und um sich zu Beginn generell mit der Funktionsweise einer Eismaschine vertraut zu machen. Zurückgreifen kann man dabei auf diverse Geschmacksrichtungen wie den Klassiker Vanille oder – etwas ausgefallener – salzige Pistazie für 20 Euro.

Eis-Rolls

Eine besondere Form für kühle Desserts ist das sogenannte Rolled Ice. Letztlich ist die Funktionsweise mit klassischen Eismaschinen vergleichbar, allerdings wird die Leckerei hier nicht in großen Mengen, sondern portionsweise hergestellt. Statt eines Rührwerks kommen Spachtel und Muskelkraft zum Einsatz, mit der man die Zutaten wie frisches Obst, Säfte, Joghurt oder Ähnliches vermengt, zerkleinert und anschließend immer wieder auf der eiskalten Edelstahloberfläche verteilt. Da hier nur eine dünne Schicht abgekühlt werden muss, friert diese schnell an der Oberfläche an. Beim Herauslösen mit dem Schaber rollt sich das Eis zusammen, was den Namen dieser Spezialität erklärt.

Das schnell anfrierende Eis rollt sich beim Abschaben von der tiefgekühlten Unterlage.

Das schnell anfrierende Eis rollt sich beim Abschaben von der tiefgekühlten Unterlage. TechStage.de

Auch hier gibt es wieder günstige und teure Lösungen. Bei der einfachen Variante wird die Eisplatte als Kühlkörper verwendet. Vor der Benutzung muss sie daher für mehrere Stunden in die Tiefkühltruhe. Die Methode funktioniert zwar, allerdings heißt es schnell sein, da die Kühlung weder lange anhält, noch besonders stark ist. Einfache Varianten mit Teller-großem Kühlkörper und Kunststoffspachtel gibt es etwa von Stoneline für 18 Euro oder im knuffigen Bärendesign für etwas mehr als 20 Euro. Zum Ausprobieren sind diese günstigen Lösungen prima geeignet; auch der Platzbedarf ist überschaubar. Große Mengen sollte man sich hier aber nicht erhoffen.

Sollen die Eisrollen für die ganze Familie oder auch für Freunde und Bekannte ausreichen, ist eine Maschine mit starker, aktiver Kühlung deutlich besser geeignet. Ähnlich wie bei den normalen Eiscrememaschinen treibt das den Preis stark in die Höhe. Die günstigsten Modelle gibt es von Fohere für 146 Euro und Ultratec auf Ebay für 159 Euro. Unsere Einschätzung: ein tolles Gadget mit viel Potenzial. Allerdings sollte man auch hier Übungszeit einplanen und das Gerät auch tatsächlich regelmäßig nutzen, damit sich das Investment lohnt. Für zweimal im Jahr wäre uns die Anschaffung zu teuer und der Platzbedarf zu hoch.

Eiswürfel

Egal, ob in Softdrink, Cocktail oder als Zugabe im Eiskaffee, letztlich kann man an heißen Tagen nicht genug Eiswürfel auf Lager haben. Für Partys bieten sich die fertigen Eiswürfel in Kilo-Säcken von der Tankstelle oder aus dem Supermarkt zwar an, allerdings sind sie mittelfristig teuer und benötigen zur Lagerung viel Platz in der Kühltruhe. Selbst machen ist dank der günstigen Eiswürfelformen die billigste Lösung – auch wenn man hier einige Zeit für die Vorbereitung größerer Mengen einplanen muss.

Neben den klassischen Würfeln stehen auch lustige und kuriose Formen zum Verkauf. Allein das Angebot auf Amazon ist riesig. Da wären etwa die XL-Eiswürfelformen im Doppelpack für 10 Euro, das Doppelpack für stylishe Eiswürfel in Wabenform für 11 Euro, Formen für runde Eiskugeln für 13 Euro, Eisstäbchenformen (Doppelpack) für 14 Euro oder die Diamantform für 8 Euro. Bisher nicht verrückt genug? Dann sind vielleicht die Totenkopf-Eisformen für 9 Euro oder Hai-Eiswürfel für 10 Euro das Richtige.

Eiswürfelmaschinen sorgen für ständigen Nachschub.

Eiswürfelmaschinen sorgen für ständigen Nachschub. TechStage.de

Bei begrenztem Platz in der Kühltruhe und hohem Eiswürfeldurchsatz sind diese Lösungen allerdings ungeeignet. Wir setzen daher in den heißen Monaten auf den Eiswürfelbereiter oder die Eiswürfelmaschine. Wer nicht das Vergnügen hat, einen modernen XL-Kühlschrank mit integriertem Eiswürfelspender zu besitzen, bekommt hier eine günstige und effektive Lösung mit einfacher Bedienung. Das günstigste Modell derzeit ist von Tronitechnik. Mit einem 2,2 l großen Wassertank schafft es 12 kg in 24 Stunden und kostet 80 Euro. Wer einen größeren Wassertank benötigt, wird mit der Syntrox Grilexa und ihrem 2,8 l großen Wassertank für 150 Euro fündig.

Obwohl die teils gegebenen Werbeversprechen „Eiswürfel in unter 10 Minuten“ zu schön klingen, um wahr zu sein – bei der Zubereitung von kleinen Eiswürfeln haben wir ähnliche Werte beobachtet. Größere Würfel benötigen etwa zehn bis dreizehn Minuten. Die angegebenen Produktionsmengen von zwölf bis fünfzehn Kilogramm Eiswürfel in 24 Stunden sind also realistisch. Zumindest, wenn der Eiswürfelbehälter regelmäßig geleert und der Wassertank gefüllt wird. Größere Anlagen verfügen deshalb über einen Wasseranschluss. In der Praxis ist so in der Regel immer für ausreichend Nachschub gesorgt. Wer eine Gartenparty plant, kann so innerhalb kürzester Zeit große Mengen auf Vorrat produzieren.

Bei spontanem Bedarf sind sonst nach etwa 30 Minuten ausreichend Eiswürfel für die erste Runde Getränke fertig. Warum erst nach einer halben Stunde, wenn es doch unter 10 Minuten dauern soll? Die ersten Würfel nach dem Einschalten sind noch winzig, zudem schmelzen die Würfel am Anfang auch in der Maschine schnell, sodass es etwa drei bis vier Durchgänge benötigt, bis die Menge ausreichend ist. Sobald dann einige Eiswürfel im Auffangbehälter liegen, sinkt auch die Temperatur in der Maschine und die Eiswürfel behalten ihre Form für Stunden. Falls das Eiswürfelfach voll oder der Wassertank leer ist, signalisieren die Maschinen das über ein eingebautes LCD oder LED-Display.

Eiswürfel, Frozen Stones & Slushed Ice

Eiswürfel, Frozen Stones & Slushed Ice TechStage.de

Ein paar Dinge sollte man aber auch hier bedenken. So benötigen die Eiswürfelbereiter (wieder mal) viel Platz im Schrank oder Regal. Zum anderen ist die Geräuschentwicklung bei günstigen Geräten nicht zu unterschätzen. Das ständige Lüftergeräusch kann auf Dauer nerven, weshalb man sich einen guten Aufstellort überlegen sollte. Zudem empfehlen wir bei stark kalkhaltigem Leitungswasser auf Mineralwasser umzusteigen, da die Reinigung sonst sehr aufwendig ist.

Wer keine Lust hat, seinen kostbaren Drink mit den Eiswürfeln zu verwässern, muss nicht auf Abkühlung verzichten. Sogenannte Whisky-Steine oder Frozen Stones geben zwar Kälte ab, lösen sich aber nicht auf und verändern den Geschmack nicht. Diese wiederverwendbaren Kühlsteine gibt es etwa aus Basalt für 20 Euro, Speckstein für 10 Euro, Granit für 8 Euro oder auch aus Edelstahl für 19 Euro. Edle Sets mit schicker Holzschatulle können auch mal 50 Euro und mehr kosten.

Wer gerade über die Neuanschaffung einer Kühl-Gefrierkombination nachdenkt, sollte dabei einen Blick auf Varianten mit integrierter Eiswürfelmaschine werfen. Die günstigsten Geräte starten bei 650 Euro und sind in der folgenden Tabelle enthalten.

Slushy & Slush Maker

Wer Kinder hat, kommt an Slushed Ice – auch bekannt als Slushies – kaum vorbei. Die quietschbunten und sehr süßen Drinks bestehen im Wesentlichen aus halbgefrorenem Wasser mit Süßungsmitteln. Sie bestehen meist aus zerkleinerten Eiswürfeln (Crushed Ice) und Sirup. Die Zubereitung klappt entweder mithilfe spezieller Slush-Cups (Slushy Maker Cup) ab bereits 11 Euro oder in speziellen Slush-Maschinen oder Slushy-Maker ab knapp 48 Euro.

Slushies sind letztlich Sorbet oder zerkleinertes Wassereis.

Slushies sind letztlich Sorbet oder zerkleinertes Wassereis. Amazon

Im Grunde muss hier bei beiden Varianten im Vorfeld gekühlt werden. Investiert man mehrere Hundert Euro, bekommt man Maschinen, die Slushies ganz ohne Eis herstellen – etwa die Ninja Slushi für 299 Euro auf Ebay. Hier wird dann die Flüssigkeit, etwa eine ganz normale Cola, von der Maschine heruntergekühlt und gerührt, bis sie die vertraute Slushy-Konsistenz hat.

Ein Tipp: Deutlich platzsparender und günstiger ist es, sich den Slushy mit einfachsten Mitteln selbst zu machen. Einfach Wasser mit Sirup vermischen und ab damit in die Eiswürfelform. Nach einer Nacht im Kühlfach werden die Würfel dann zerkleinert und in ein Glas gefüllt. Fertig. Das Zerkleinern funktioniert mit einem Küchenhandtuch und einem Hammer oder einem Eiswürfel-Crusher schon für 13 Euro.

Fazit

Um sich im Sommer mit kalten Getränken oder Süßspeisen abzukühlen, muss man nicht zwangsläufig viel Geld ausgeben. Letztlich ist es aber immer eine Frage des Aufwands, den man betreiben möchte. Je mehr Komfort man möchte, desto teurer sind in der Regel die benötigten Gadgets.

Eismaschinen sind toll, lohnen sich aus unserer Sicht aber nur bei regelmäßigem Gebrauch und Spaß am kreativen Schaffen. Geht es lediglich darum, schnell und günstig an ein Speiseeis zu kommen, ist man mit dem Angebot vom Discounter besser beraten. Ähnlich sieht es mit Eiswürfeln aus. Werden diese nur mal für eine Party benötigt, ist man mit einfachen Eiswürfelformen oder fertigen Eiswürfeln aus dem Supermarkt besser beraten. Wer seine Drinks gerne regelmäßig kühlen will, für den lohnt sich die Anschaffung.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

DSGVO-Auskunftsrecht: Noyb beschwert sich über AliExpress, TikTok und WeChat


Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben. Die Aktivisten monieren, dass die drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, indem sie Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantworten. Noyb hat daher offizielle Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht.

Im Kern geht es in der Auseinandersetzung um das Recht von Nutzern, eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Dieser Anspruch ist in Artikel 15 der DSGVO verankert. Viele große Tech-Firmen stellen mittlerweile Instrumente zur Verfügung, die das Herunterladen eigener Daten ermöglichen sollen. In der Praxis sieht es trotzdem oft noch anders aus. Laut Noyb haben sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, eine angemessene Auskunft zu erteilen.

TikTok wirft die zivilrechtliche Organisation vor, „nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form“ übermittelt zu haben, „die unmöglich zu verstehen war“. AliExpress habe eine „defekte Datei“ zur Verfügung gestellt, „die nur einmal geöffnet werden konnte“. WeChat soll „die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich“ ignoriert haben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb, kritisiert das scharf: „Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln.“ Sie weigerten sich aber vehement, „ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben“.

Die unvollständigen oder unverständlichen Antworten von TikTok und AliExpress verhindern Noyb zufolge, dass User überprüfen können, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen hätten zunächst Folgefragen gestellt, um den Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Doch anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, hätten die Firmen dann lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien „ohne jegliche individuelle Informationen“ wiedergegeben.

Die aktuellen Auskunftsersuchen sind nicht losgelöst zu betrachten. Sie erfolgten im Vorfeld einer Reihe von Noyb-Beschwerden vom Januar 2025. Damals leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen mehrere Unternehmen wie TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China ein. EU-Recht schreibt vor, dass Datentransfers in Drittländer nur zulässig sind, wenn der Datenschutz dort gewährleistet ist. Angesichts chinesischer Gesetze, die den Behörden weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, ist das realistischerweise kaum möglich.

Shein, Temu und Xiaomi stellten inzwischen zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat verstoßen laut Noyb dagegen „weiterhin gegen die DSGVO.“ Sardeli bekräftigt die Ansprüche: Selbst wenn Firmen viele Anfragen bekämen, heiße das nicht, „dass sie Informationen verweigern dürfen“.

Noyb fordert die Datenschutzbehörden in den drei betroffenen EU-Ländern dazu auf, die Unternehmen zum Erfüllen der Auskunftsersuchen zu zwingen. Ferner schlagen die Aktivisten vor, Geldstrafen zu verhängen, um künftige Verstöße zu verhindern. Solche Sanktionen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress würde dies, basierend auf einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten. Das Auskunftsrecht gilt als wichtiges Werkzeug der DSGVO. Noyb moniert immer wieder, dass Firmen dieses nicht hinreichend beachten. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge greift der Anspruch auch bei „unverhältnismäßigem Aufwand“.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

BGH: Telekommunikationsanbieter dürfen Verträge nicht trickreich verlängern


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zum Verbraucherschutz bei Telekommunikationsverträgen gefällt. Er hat klargestellt: Anbieter etwa von Handy- und Internet-Dienstleistungen dürfen Verbraucher nicht durch vorzeitige Vertragsverlängerungen in Kontrakte mit über 24 Monaten Laufzeit bringen. Auch bei einer Fortsetzung der Kundenbeziehung sind Vertragslaufzeiten von insgesamt über zwei Jahren erst einmal nicht statthaft.

In dem Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen dem Berliner Telekommunikationsanbieter Primacall und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Unternehmen hatte Kunden kurz nach Vertragsabschluss dazu gebracht, ihre Verträge gegen eine Prämie von 20 Euro vorzeitig zu verlängern. Dabei hängte der Dienstleister die zusätzliche Vertragszeit von noch einmal 24 Monaten an die ursprünglich laufende an. Das führte dazu, dass Kunden insgesamt deutlich länger als zwei Jahre gebunden waren, teilweise sogar 48 Monate.

Der BGH hat mit seinem jetzt publik gewordenen, noch nicht veröffentlichten Urteil vom 10. Juli (Az.: III ZR 61/24) entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist. Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt ihm zufolge immer ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Verlängerung zustimmt. Es ist nicht erlaubt, die neue Laufzeit an die Restlaufzeit des alten Vertrags anzuhängen, wenn dies zu einer Gesamtlänge von über 24 Monaten führt.

Die Verbraucherzentrale hatte Primacall zunächst erfolglos abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die daraufhin eingereichte Klage vor dem Kammergericht Berlin war dann erfolgreich. Dieses bejahte, dass der Ansatz des Anbieters gegen Paragraf 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)verstößt, wonach keine Bindung von über 24 Monaten eintreten darf.

Den Berliner Richtern zufolge spielt es keine Rolle, ob erstmalig ein Vertrag geschlossen oder ein bestehender verlängert wird. Denn es müsse insbesondere der Wettbewerb durch die Höchstbindungsfrist gewahrt werden, sodass Verbraucher spätestens alle zwei Jahre wieder dem Markt als Nachfrager zur Verfügung stünden. Dies würde durch eine Bindung, die an die aktuell noch laufende Vertragslaufzeit angehängt wird, umgangen. Auch bestünde das Risiko, dass sonst eine quasi unbegrenzte Vertragslaufzeit erreicht werden könnte.

Die Beklagte führte dagegen Paragraf 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) ins Feld. Darin heißt es: Die „anfängliche Laufzeit“ eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfe 24 Monate nicht überschreiten. Diese Formulierung deutet laut dem Kammergericht nur darauf hin, dass zwischen aktiv vorgenommenen Vertragsschlüssen und stillschweigenden Verlängerungen ungekündigter Kontrakte zu unterscheiden ist. Um solche stillschweigenden Fortsetzungen geht es in dem Streit aber nicht.

Die Revision Primacalls hat der BGH nun zurückgewiesen. Das Urteil des Kammergerichts ist damit rechtskräftig. Das TKG soll Verbraucher demnach vor zu langen Bindungen und überhöhten Kosten schützen. Der BGH-Beschluss verhindert jetzt, dass Anbieter Kunden über Jahre hinweg in Verträgen halten können, indem sie geschickt Klauseln zu Vertragsverlängerungen formulieren. Zuvor hatte schon das Hanseatische Oberlandesgericht geurteilt, dass die Mindestvertragslaufzeit auch bei Glasfaser zwei Jahre nicht überschreiten darf. Das gilt beim Abschluss, nicht beim Anschluss.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, sieht in dem BGH-Beschluss ein „wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt“. Betroffene Primacall-Kunden könnten Verträge bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Der Rechtsanwalt Matthias Böse, der die Klage vertrat, hält „Millionen von Verträgen nun mit einer sehr kurzen Frist“ für kündbar. Das beziehe sich etwa auch auf den Bereich Pay-TV. Viele Verbraucher dürften so „erneut ihre Wahl frei am Markt tätigen“. Eine maximale Bindung von 24 Monaten reiche aber aus für Firmen, um Investitionen wie subventionierte Smartphones oder Router zu amortisieren.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Beliebt