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IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt


Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.

Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?“ Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz. Denn obwohl nach Umfragen bis zu zwei Drittel der Menschen anderes vermuten, prüft bisher keine Bank, ob die IBAN und der Empfängername zusammengehören.

Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Zwar hatte die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) die Banken beim Thema Sicherheit mit der obligatorischen Zwei-Faktor-Authentifizierung stärker an die Kandare genommen. Die PSD2 entstand allerdings schon zwischen 2013 und 2015. Da legten Experten und Politik ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Betrüger allein mit erbeuteten Onlinebankingpasswörtern keinen Schaden mehr anrichten können.

Doch längst haben Cyberkriminelle sich darauf eingestellt. Mit Maschen, von denen inzwischen allzu oft zu lesen ist: Täter täuschen ein potenzielles Opfer, sodass dieses glaubt, dass eine IBAN zu einem bestimmten Empfänger gehört. An diesen überweist es dann Geld, obwohl das Konto einer ganz anderen Person gehört. Meist bauen die Täter zusätzlich zeitlichen Druck auf, gaukeln zum Beispiel eine behördliche Strafe, eine drohende Inhaftierung, eine vom angeblichen Bankberater erkannte Fehlbuchung oder einen notleidenden Angehörigen vor – Senioren werden zum Beispiel häufig Opfer des „Enkeltricks“. Der scheinbare Zeitdruck soll die Opfer davon abhalten, ihr Handeln zu überdenken.

In gutem Glauben authentifizieren sich die Opfer willentlich. Zupass kommt den Tätern dabei auch die SEPA-Echtzeitüberweisung, nach der die Empfängerbank die Überweisung innerhalb von zehn Sekunden gutschreiben muss.

Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.

Ein Allheilmittel gegen die psychologischen Strategien der Betrüger ist der neue IBAN-Namensabgleich jedoch nicht. In einem typischen Szenario lassen die Täter das Opfer zum Beispiel glauben, an eine Organisation zu überweisen, obwohl das Empfängerkonto einer Privatperson gehört. Zwar würden die neuen Sicherheitsvorkehrungen hier anschlagen. Doch dann müsste es dem Täter nur gelingen, das Opfer durch eine plausibel erscheinende Erklärung zum Ignorieren der Warnmeldung zu überreden.

Denn mit der neuen Überprüfung müssen die Banken zwar ihre Kunden auf Diskrepanzen hinweisen – es steht dem Kunden aber frei, den Betrag dennoch zu transferieren. Bevor jemand auf diese Weise zum Betrugsopfer wird, gibt es nun aber zumindest eine weitere Hürde.

Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. „Wir erwarten keine Probleme dabei“, sagt Beyritz.

Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.“

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.

Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie der Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.


(nen)



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Ohne Erklärung: Internet in Afghanistan nach 48 Stunden wieder verfügbar


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Nach fast 48 Stunden haben die in Afghanistan herrschenden Taliban die totale Internetblockade in dem Land aufgehoben, den Shutdown aber immer noch nicht erklärt. Das geht aus Medienberichten und Daten von Cloudflare, Google sowie Beobachtungsstellen hervor, die BBC berichtet unter Berufung auf eine hochrangige Quelle, dass Regierungschef Mohammed Hassan Achund persönlich die Internetsperre hat beenden lassen. Die Totalblockade des Internets hat demnach die Wirtschaft unterbrochen, den Flugverkehr gestoppt, den Zugang zu medizinischer Hilfe verhindert und neue Sorgen über die Sicherheit von Frauen und Mädchen genährt. Die Hintergründe sind weiter unklar.

Die seit 2021 wieder in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban hatten alle Internetverbindungen am Montagabend Ortszeit kappen lassen. Dem Schritt waren Unterbrechungen der Glasfaserverbindungen in zahlreichen Provinzen vorausgegangen, was bereits erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge hatte. Nach der Blockade des Internets war dann auch in der Hauptstadt Kabul das öffentliche Leben weitgehend zusammengebrochen, laut den vereinzelten Berichten, die nach außen gedrungen sind, waren die meisten Menschen zu Hause geblieben. Einige Experten hatten die Befürchtung geäußert, dass mit dem Schritt weitreichende Unterdrückungsmaßnahmen eingeleitet werden könnten, bislang gibt es aber keine Berichte, die darauf hindeuten.

Das afghanische Nachrichtenportal Tolo News berichtet jetzt von überglücklichen Menschen in Kabul, die direkt nach der Rückkehr der Internetverbindungen mit Angehörigen oder Freunden im Rest des Landes kommuniziert hätten. Mehrere Personen auf den Straßen Kabuls werden in einem Bericht zitiert. Ohne Namensnennung werden da aber auch Forderungen weitergegeben, solch eine Maßnahme nicht zu wiederholen. Die Blockade habe ernsthafte Einschränkungen für die Wirtschaft mit sich gebracht. Ein Mann hat demnach auch direkt eine Verbesserung der Qualität der Internetverbindungen gefordert. Vor allem mobiles Internet gilt in dem Land als teuer und unzuverlässig. Laut den Taliban und den Daten unabhängiger Quellen wurde das Internet in dem Land vollständig und nicht nur partiell wiederhergestellt.


(mho)



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Vantage Studios: Ubisoft lagert „Assassin’s Creed“ und „Far Cry“ aus


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Ubisofts größte Spielemarken werden jetzt von einer Tochterfirma verwaltet. Dieses „Kreativhaus“, wie Ubisoft es in einer Ankündigung nennt, heißt Vantage Studios und kümmert sich um „Assassin’s Creed“, „Far Cry“ und „Rainbow Six“. Geführt wird das Team von Charlie Guillemot, dem Sohn von Ubisoft-Chef Yves Guillemot, und Christophe Derennes.

Die Auslagerung seiner wichtigsten Dauerbrenner hatte Ubisoft im März angekündigt. Der Schritt ist Teil einer Umstrukturierung, die mit frischen Investitionen von Tencent einhergeht. Der chinesische Tech-Konzern Tencent investiert 1,16 Milliarden Euro in die neue Geschäftseinheit, was einem Anteil von gut 25 Prozent der Bewertung von 4 Milliarden Euro entsprechen soll.

Laut Ubisoft sollen die Vantage Studios die drei Hauptmarken weiter voranbringen – vorrangig durch die Entwicklung neuer Spiele und besseren Austausch von Diensten und technischen Ressourcen. Entwickler sollen durch die neue Organisationsstruktur mehr „Hands-on-Kontrolle“ über die Spiele bekommen, an denen sie arbeiten, verspricht Ubisoft in einer Mitteilung.

Ob und wie sich die neue Struktur auch für Spieler merklich auswirkt, bleibt abzuwarten. Einen großen Strategiewechsel bei der Entwicklung künftiger Spiele aus den drei Kernmarken hat Ubisoft zumindest nicht öffentlich in Aussicht gestellt. Insgesamt soll die neue Struktur aber „stärkere und tiefere Verbindungen zwischen Entwicklern und Spielern“ schaffen. Spieler-Feedback soll schneller in Spielen ankommen. Ob Tencent größeren Einfluss auf die Spieleentwicklung bekommt, geht aus der Ankündigung nicht hervor. In Zukunft will Ubisoft weitere „Kreativhäuser“ ausheben, um seine verbleibenden Spielemarken zu verwalten.

Wer bereits veröffentlichte Ubisoft-Titel spielen will, hat dazu nun eine neue Möglichkeit: Das Ubisoft+-Abonnement wird in Microsofts Spieleabo Game Pass integriert – gegen Aufpreis in mehreren Abostufen.


(dahe)



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Deutschland-Stack: Rückgrat der staatlichen Daseinsvorsorge in der Digitalwelt


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Die Bedeutung des von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) skizzierten Deutschland-Stacks ist für die Verwaltungsmodernisierung kaum zu überschätzen. Das verdeutlichte Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei, am Mittwoch auf der E-Government-Messe Smart Country Convention in Berlin. Die vorgesehene einheitliche IT-Infrastruktur mit klar definierten Schnittstellen, Cloud-Diensten und Standards sei das „Rückgrat der staatlichen Leistungserbringungen und Daseinsvorsorge in der digitalen Welt“. Letztlich mache dieser „große Anspruch“ klar, dass es um digitale öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen gehe.

Als wichtigen Baustein für den „D-Stack“ erachtet Nguyen die mit der digitalen EU-Wallet verknüpfte elektronische Identität (EUDI), die in allen Mitgliedsstaaten spätestens 2026 verfügbar sein soll. Durch die eIDAS-Verordnung werde dieses Feld schon seit vielen Jahren reguliert. Noch länger laufe in Deutschland die Debatte darüber, eine qualifizierte E-Signatur für alle Bürger bereitzustellen. Auch dieses Ansinnen werde mit der EUDI-Wallet beziehungsweise der dahinterstehenden eIDAS-Novelle Realität.


Foto von Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei

Foto von Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei

Kim Nguyen, Leiter des Innovationsbereichs der Bundesdruckerei.

(Bild: Sefan Krempl)

Mit dem Begriff „Stack“ dürften die meisten Bürger nichts anfangen können, räumte der Ex-Chef des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters D-Trust gegenüber heise online ein. Das Wort sende eher die Botschaft an die Tech-Community, dass sich der Staat online neu aufstellen wolle. Der Verbraucher werde sich dagegen an Anwendungen orientieren: „Wir müssen mit der Interaktion des Bürgers starten“, verweist Nguyen auf Portale und Fachverfahren, die heute als Apps besser bekannt seien. Letztlich müssten diese dem Nutzer Vorteile bringen, etwa beim Ummelden, beim Beantragen eines Personalausweises oder beim virtuellen Aufbewahren eines Führerscheins.

Der D-Stack sollte aber „mehr sein als ein App-Store“ mit einzelnen neuen digitalen Werkzeugen, betont Nguyen. Nötig sei vielmehr ein Zusammenspiel von Funktionalität, Regulierung, Infrastruktur und Betrieb. Einbezogen werden müssten neben Vertrauensdiensten auch Interaktionsservices wie eine Bezahllösung und Datenaustauschdienste alias Plattformen. Letztere seien entscheidend, um Anwendungen mit KI zu ermöglichen. Zugleich gelte es, die europäische Dimension mit dem Euro-Stack zu berücksichtigen und ein „Ende-zu-Ende-Denken“ mit aufzunehmen. Nur so könne sich der D-Stack nahtlos in bestehende und künftige IT-Architekturen einfügen.

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Gerade die erwähnten Vertrauensdienste seien „mehr als ein bisschen Kryptografie und Software“, weiß der Manager. Ein Anbieter müsse hier einen laufenden Betrieb in einem engen Regulierungsrahmen abwickeln können, wofür allein die Zertifizierung und die nächsten elementaren Schritte zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Erst dann könnten die weitere Infrastruktur und Betriebssysteme auf den elementaren Vertrauensservices rund um E-Signaturen und eID aufsetzen. Ngyuen hob hervor, dass die Bundesdruckerei hier einige Erfahrungen aus großen Projekten einbringen könne.


Folie aus der Präsentation von Kim Nguyen

Folie aus der Präsentation von Kim Nguyen

Der D-Stack soll eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ werden.

(Bild: Stefan Krempl)

Thilak Mahendran von der Denkfabrik Agora digitale Transformation hat im Juni die vage Idee des D-Stacks konkreter gefasst. Obwohl Deutschland mit Elementen wie der BundID oder der Bezahlplattform E-Payment Bund-Länder (ePayBL) viele Bausteine besitze, entsteht ihm zufolge eine funktionierende digitale Infrastruktur erst durch einen Ordnungsrahmen, der die Wiederverwendung von Diensten, klare Zuständigkeiten und einen sicheren Betrieb über alle föderalen Ebenen hinweg gewährleiste.

Der Schlüssel dazu liege in einem plattformbasierten Ansatz, führt der Experte aus: Government as a Platform (GaaP) begreife Digitalisierung nicht als bloße Summe technischer Projekte, sondern als zentrale staatliche Infrastrukturaufgabe. Ein Kernelement dieses Ansatzes sei der Deutschland-Stack – ein strategisch gefasster Plattformkern aus grundlegenden Diensten für Authentifizierung, Datenaustausch und Transaktionen. Dieser dürfe aber nicht isoliert stehen: Er sei ein Teil einer übergeordneten „Deutschland-Architektur“, die im Rahmen der föderalen Digitalstrategie entwickelt werde.

Eine Taskforce müsse bestehende zentrale Komponenten für den D-Stack stabilisieren, Sicherheitslücken schließen und Schnittstellen sowie Self-Service-Zugänge bereitstellen, fordert Mahendran. Mit dem Online-Zugangsgesetz verbundene Fokusleistungen sollten anschlussfähig gemacht werden. Der Bundestag müsse ferner gezielt Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Basisbestandteile im Haushalt sichern. Der D-Stack sollte als Produkt des IT-Planungsrats verankert und durch die Förderale IT-Kooperation (Fitko) operativ gesteuert werden. Sobald der Kern konsolidiert sei, müsse das Plattformökosystem über dokumentierte Schnittstellen und Standards für externe Partner geöffnet werden.

Der D-Stack spielt auch eine prominente Rolle in der neuen Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Wildberger auf den Weg gebracht hat. Dabei soll es sich demnach um eine „sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung“ handeln. Neue Elemente würden modular auf Bestehendem aufgebaut sowie „mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert“. Die Umsetzung erfolge schrittweise. Der Bund beauftrage Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion und das Once-only-Prinzip, wonach Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber der Verwaltung angeben müssen. Der Staat stelle zudem „den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform“ bereit.

Der Agenda zufolge sollen etwa die Registermodernisierung, die Deutsche Verwaltungscloud inklusive Identity Access Management (IAM) und die EUDI-Wallet den D-Stack nutzen beziehungsweise darauf implementiert werden. Dafür hat die Exekutive Zeiträume zwischen 12 und 36 Monaten ins Auge gefasst. Ein Vorteil, der sich daraus ergeben soll, ist eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden. Dabei diene die BundID als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen, heißt es. Das Abwickeln anderer Aufgaben wie der digitalen Firmenanmeldung oder dem Erstellen von Steuer- und Handelsregisternummern laufe über den Stack und zugehörige Schnittstellen.


(afl)



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