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Internet im Flugzeug: Konzern hinter British Airways setzt auf Starlink


Internet im Flugzeug: Konzern hinter British Airways setzt auf Starlink

Bild: British Airways

Die International Airlines Group (IAG) hat sich bei der Modernisierung des Internet­zugangs im Flieger für Starlink von SpaceX entschieden. Der Satellitendienst soll ab Anfang 2026 sukzessive in der gesamten Flotte des Konzerns angeboten werden. Zur IAG gehören Airlines wie Aer Lingus, British Airways, Iberia, Level und Vueling.

Nach Qatar Airways und United Airlines setzt jetzt auch IAG auf Starlink. Der Satellitendienst soll Geschwindigkeiten von bis zu 150 bis 450 Mbit/s im Flugzeug ermöglichen. Reisende könnten zum Beispiel mit 150 Mbit/s einen HD-Film mit einer Größe von 4 bis 5 GB innerhalb von 5 Minuten im Flugzeug herunterladen. Den Uplink gibt das Unternehmen mit 20 bis 70 Mbit/s an. Wie viel Bandbreite Starlink insgesamt für das Flugzeug zur Verfügung stellen kann und wie viel davon jedem Fluggast zugewiesen werden kann, hat das Unternehmen heute noch nicht bekannt gegeben.

Über 500 Flugzeuge sollen modernisiert werden

Die Flotte von IAG besteht derzeit aus 601 Flugzeugen verteilt über die genannten Airlines. Stand September 2025 betreibt British Airways mit 253 Flugzeugen von Airbus und Boeing die größte Flotte im Konzern. Alle Flugzeuge, die nicht in naher Zukunft in den Ruhestand geschickt werden, sollen mit Starlink modernisiert werden. Je nach Airline könne der Marktstart variieren, die Details sollen mit dem jeweiligen Rollout kommuniziert werden.

Die ersten Flugzeuge mit Starlink sollen Anfang 2026 ihren Service aufnehmen. Der Einbau sei in mehr als 500 Flugzeugen der Gruppe geplant, sowohl auf der Kurz- und Mittelstrecke innerhalb Europas als auch bei transatlantischen und weiteren globalen Routen. IAG möchte laut eigener Aussage mehr Flugzeuge mit schnellem Wi-Fi ausrüsten als jede andere europäische Airline-Gruppe.

Lufthansa setzt auf EAN und Inmarsat

Gemessen an den Passagierzahlen ist IAG hinter Ryanair und der Lufthansa Group die drittgrößte Airline-Gruppe Europas. Die Lufthansa setzt bei ihren europäischen Flügen auf das European Aviation Network (EAN), das bislang auch in Flugzeugen von British Airways zum Einsatz kommt. Auf der Langstrecke stellt Inmarsat der Lufthansa Group seit 2015 einen Satelliten-gestützten Dienst im Ka-Band zur Verfügung. Aus eigener Erfahrung bei USA-Flügen liefert dieser allerdings eine geringe Bandbreite und ist fehleranfällig. Textbasiertes Arbeiten im Browser ist damit zwar möglich, aber der Down- und Upload von Bildern bringen den Dienst schnell an das technische Limit.



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Bildbearbeitung Darktable 5.4.0: Freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom erhält großes Update


Mit der neuen Version 5.4.0 erweitern die Entwickler von Darktable ihren virtuellen Leuchtkasten um zahlreiche neue Funktionen, die für eine verbesserte Qualität der Ergebnisse sorgen und das Arbeiten mit der Open-Source-Lösung erleichtern sollen. Auch die üblichen Fehlerkorrekturen dürfen nicht fehlen.

Kostenlose und freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom

Bei Darktable handelt es sich um eine freie und für Windows, macOS sowie Linux verfügbare RAW-Bildbearbeitung für rund 50 unterstützte Kamera-Modelle. Die Entwicklung der Rohdaten erfolgt in der Anwendung über sogenannte Sidecar-Dateien, bei denen Fotos nicht-destruktiv bearbeitet werden. Die jeweiligen Originaldateien lassen sich zudem über eine Datenbank verwalten und mit Metadaten versehen.

Zahlreiche neue Funktionen hinzugefügt

Mit der neuen Version 5.4.0 wurde das Demosaic-Modul um den neuen Abschnitt „Capture Sharpening“ ergänzt. Damit können künftig durch Gaußsche Unschärfen in der Kamera verloren gegangene Details wiederhergestellt werden. Ursachen dafür können etwa Beugung, Anti-Aliasing-Filter oder andere Faktoren sein. Zudem wurde eine neue Tonwertzuordnung eingeführt, die auf Blenders AgX-Display-Transformation basiert und deren Farbwiedergabe der des Sigmoid-Moduls ähneln, aber umfangreichere Steuermöglichkeiten bieten soll. Dazu gehören explizite Einstellungen für Belichtungsweiß- und -schwarzpunkte, ähnlich wie bei Filmic RGB.

Verbesserungen nicht nur an der Oberfläche

Veränderungen wurden ebenso an der Benutzeroberfläche vorgenommen, die nun auch mehrere Arbeitsbereiche unterstützt. Dadurch soll es Anwendern ermöglicht werden, ihre Arbeitsumgebung an die eigenen individuellen Anforderungen und an die jeweilige Hardware – etwa große oder kleine Displays – anzupassen. Jeder Arbeitsbereich besitzt dabei eine eigene Datenbank sowie Konfigurationsdatei; auf Wunsch kann auch ein reiner Arbeitsspeicher-Arbeitsbereich genutzt werden, bei dem keine Datenbank, aber eine Konfigurationsdatei angelegt wird.

Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein
Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein (Bild: Darktable)

Zudem zeigt Darktable in der neuen Ausgabe einen Beschäftigungscursor an, sobald die Ansicht gewechselt wird. Das soll für eine sofortige Rückmeldung sorgen, anstatt die Benutzeroberfläche wie bisher einfach einzufrieren, bis die Dunkelkammer vollständig geöffnet ist. Im Tonausgleichsmodul wurden zudem die Steuerelemente für Maskenbelichtung und Kontrastkompensation auf die Registerkarte „Erweitert“ verschoben. Außerdem wurden neue Standard-Tastenkombinationen hinzugefügt, die jedoch nur greifen, wenn die betreffenden Tasten noch keine benutzerdefinierten Zuweisungen besitzen.

Auch das Zoom-Dropdown-Menü in den Navigationsfenstern soll nun präziser arbeiten. In der Dunkelkammer wird nach einem freien Zoom mit dem Scrollrad über der Zoom-Stufenanzeige des Navigationsfensters der ausgewählte Zoom künftig den am besten passenden Wert darstellen. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Verhalten dar, bei dem die Zoom-Stufe immer auf „klein“ gesetzt wurde. Bei Drehungen oder Spiegelungen wird die Transformation ab sofort auf den Bildausschnitt angewendet, der aktuell in der Mittelansicht angezeigt wird, während im Hintergrund auf die vollständige Neuberechnung gewartet wird.

Verbesserungen für viele Kameras

Darktable 5.4.0 bietet außerdem eine automatische Kompensation der versteckten Unterbelichtung der Kamera für den Canon-Lighting-Optimizer-Modus, den Nikon-Active-D-Lighting- und HLG-Tonwertmodi, den Gradation-Modus von Olympus, den Dynamic-Range-Expansion-Modus von Pentax sowie für die Fujifilm-DR200- und -DR400-Modi. Diese Funktion wirkt sich sowohl auf das Modul „Belichtung“ als auch auf „Rauschunterdrückung (profiliert)“ aus.

Verbesserte Unterstützung von Wayland

Für den Einsatz in verschiedenen Linux-Distributionen wurde die Wayland-Unterstützung weiter verbessert, da viele Distributionen X11 nicht mehr verwenden. Laut den Entwicklern sollte Darktable mit Version 5.4.0 nun genauso gut arbeiten wie unter X11, einschließlich der Anzeige von ICC-Profilen. Unter macOS wurde außerdem das Standardmenü „Fenster“ zur Anwendungsmenüleiste hinzugefügt.

Zahlreiche Bugs behoben

Neben den zahlreichen neuen Funktionen haben die Entwickler auch eine große Zahl an Fehlern behoben. So wurden Probleme mit der Verarbeitung hierarchischer Stile im Stil-Modul korrigiert. Ebenso wurde ein Fehler beseitigt, der beim Verschieben zusätzlicher Audio- oder Text-Sidecar-Dateien in Verbindung mit Bildern auftreten konnte. In früheren Versionen kam es zudem vor, dass der Leuchttisch nach dem Neustart leer blieb, wenn die Anwendung zuvor mit einer modulbasierten Sammlung beendet wurde – auch dieses Verhalten sollte nun nicht mehr auftreten. Gleiches gilt für die Bereiche „Format“ und „Speicherung“, die beim Zurücksetzen des Expertenmoduls bislang nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde ein Fehler behoben, bei dem Änderungen der Bildskalierung im Exportmodul das Ergebnis eines laufenden Exportauftrags beeinflussen konnten.

Unter macOS wurde ein Problem behoben, das beim Ziehen und Ablegen von Bildern auf der Karte zu falschen Standortzuweisungen führen konnte. Auch ein Fehler beim Lesen von TIFF-Dateien, die Metadaten enthielten, wurde korrigiert, da es hier in manchen Fällen zu Problemen kommen konnte. Die Beschränkung der Dateinamenlänge im Wasserzeichenmodul wird nun ebenfalls weniger strikt gehandhabt.

Ein bislang nur zweimal gemeldeter Fehler betrifft das Drucken eines Bildes im Querformat, bei dem die Drehung des Bildes nicht korrekt an den Drucker übergeben wird, sodass nur ein Teil des Bildes ausgegeben wird. Dieses Problem ist noch nicht vollständig geklärt und scheint bisher nur unter macOS vorzukommen. Sollte es dennoch auftreten, können Anwender in der darktablerc-Datei durch den manuellen Eintrag plugins/print/cups/force_landscape=TRUE die Generierung der CUPS-Option für Querformat erzwingen.

Alle Neuerungen und Änderungen sind in den sehr ausführlichen Release Notes aufgeführt.

Ab sofort verfügbar

Darktable 5.4.0 ist ab sofort über die Website des Projekts oder via GitHub für Windows, macOS und Linux erhältlich.



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Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht


Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.

Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein

Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).

Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.

Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss

Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.

Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt

Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.

Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.



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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht


IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Bild: OpenAI

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.

Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.

Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass

Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.

Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.

Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen

Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.

Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne

Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.

Streit um die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.

Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.



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