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Inversion Arc: Raumschiff soll Fracht an jeden Ort der Welt liefern


Ein Netz von Raumsonden in der Erdumlaufbahn, die auf Abruf binnen einer Stunde jeden Ort der Erde mit ihrer Fracht ansteuern können. Das ist die Idee hinter dem Raumfrachter Arc des Raumfahrzeugherstellers Inversion. Die Lieferungen müssten dafür aber lange vorher im All verwahrt werden – in einem Netz von tausenden startbereiten Raumfrachtern, das den kompletten Erdball umspannt – soweit die Vision des US-Start-ups. Die praktische Umsetzung wirft indes so einige Fragen auf.

Der Hersteller sieht sich vor allem für militärische Zwecke prädestiniert. In einem Film auf seiner Webseite zeigt Inversion einen möglichen Anwendungsfall: Ein Raumfrachter ist im niedrigen Erdorbit stationiert und startet zu einem Transporteinsatz. Autonom gesteuert durchbricht er die Erdatmosphäre, manövriert danach weiter zum Zielort. Dort angekommen, erfolgt die Landung mithilfe von Fallschirmen. Am Boden des Zielorts, offenbar einer entlegenen und schwer erreichbaren Insel, kümmert sich ein Trupp Soldaten um den gelandeten Frachter, beziehungsweise die Lieferung. Die Bergung der Sonde ist im Film nicht mehr zu sehen.

Justin Fiaschetti, CEO bei Inversion, erklärte gegenüber dem Fachmagazin Payload: „Geschwindigkeit ist für jede nationale Sicherheitsbehörde von entscheidender Bedeutung. Jede einzelne Behörde muss ihre Fracht in der Umlaufbahn stationieren und innerhalb einer Stunde sowohl im Inland als auch international ausliefern können. Aus unserer Sicht sind das also Tausende und Abertausende von Kapseln.“ Ein solches Netz soll auch den verbündeten Streitkräften der USA dienen.

Inversion sammelte bei seiner jüngsten Finanzierungsrunde 44 Millionen US-Dollar Kapital ein, unter anderem auch von Lockheed Martin Ventures und Y Combinator. Insgesamt erhielt Inversion bisher 54 Millionen US-Dollar Privatkapital, hinzu kommen 71 Millionen US-Dollar von der US-Regierung. Arc soll zugleich als Hyperschall-Testplattform für Geschwindigkeiten jenseits von Mach 20 dienen und übersteht laut Hersteller auch enorme G-Kräfte und – wenig überraschend für ein Raumfahrzeug – extreme Kälte.

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Und nicht nur das Start-up aus Los Angeles sieht in besagtem Raumfrachter-Szenario großes Potenzial, auch diverse andere Hersteller. Sie dürften sich vor allem von einem Akteur bestärkt fühlen: dem US-Verteidigungsministerium. Mit seiner Weltraum-Teilstreikraft, der US Space Force, hat es im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen US-Dollar in Technologien investiert, die einen Transport von Fracht vom Orbit auf die Erde ermöglichen. Neben Inversion erhielten auch die Raumfahrtunternehmen Outpost, Sierra Space, Varda, Stoke Space und SpaceX Gelder.

Allerdings gibt es hier viele verschiedene Konzepte und Einsatzbereiche. So konzentriert sich Varda auf die Herstellung von Pharmazeutika im All und führte bis Mitte 2025 bereits vier Missionen durch. SpaceX betätigte sich bereits vielfach als ISS-Dienstleister, unter anderem mit der Dragon-Cargo-Kapsel.

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Sierra Space will dagegen neben eigenen Raumfahrzeugen die erste kommerzielle Raumstation verwirklichen. Einen ganz ähnlichen Ansatz wie Inversion – Raumfrachter, die vorrangig fürs Militär auf Dauer in der Umlaufbahn stationiert werden – verfolgt Outpost.

Der Plan, „Abertausende“ solcher Raumfrachter im All zu stationieren, wie von Inversion verfolgt, könnte die Lage in der Erdumlaufbahn allerdings weiter zuspitzen und auch politisch einige Fragen aufwerfen.

Besonders der niedrige Erdorbit (LEO) ist bereits stark ausgelastet und wird durch neue Satellitenkonstellationen wie Starlink weiter knapp. Studien zeigen, dass sich die Kapazität des LEO aufgrund von Veränderungen in der Atmosphäre durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich um bis zu zwei Drittel reduzieren könnte, wodurch die Gefahr von Kollisionen und Weltraumschrott zunimmt.

Allerdings gehört die Erdumlaufbahn keinem Staat oder Unternehmen exklusiv. Nach dem Weltraumvertrag von 1967 ist der Weltraum, einschließlich der Erdumlaufbahn, als globales Gemeingut definiert, das allen Staaten offensteht. Es gibt keine individuellen Besitzansprüche auf Teile der Umlaufbahn. Staaten und Betreiber müssen ihre Satelliten zwar registrieren und verfolgen, doch eine formelle Vergabe von Umlaufbahnflächen als Eigentum existiert nicht. Was die Investition in Start-ups wie Inversion für die US-Regierung umso interessanter machen dürfte: Es entstehen die nötigen Technologien, um im Orbit Tatsachen zu schaffen.

Zwar verbietet der Weltraumvertrag von 1967 grundsätzlich „die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen jeglicher Art und die Durchführung militärischer Übungen auf dem Mond und anderen Himmelskörpern.“ Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen dürfen ebenfalls nicht im All stationiert werden. Erlaubt sind dagegen konventionelle Waffen sowie militärische Aufklärungs-, Kommunikations- und Navigationssatelliten.

Allerdings gibt es in der UNO schon lange Bemühungen, den Weltraumvertrag zu aktualisieren, insbesondere um ein militärisches Wettrüsten im All zu verhindern. Russland und China legten einen entsprechenden Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ 2008 vor. Auch internationale Wissenschaftlerorganisationen haben Vorschläge für „präventive Rüstungskontrolle“ im All erarbeitet. Auch wenn solche Bestrebungen oft auf große Mehrheiten unter den Mitgliedsstaaten stoßen, blieb ein Ergebnis bisher aus – insbesondere wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA, wie das Bundeszentrum für politische Bildung ausführt.


(nen)



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Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung


Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).

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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.

Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.

Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.

Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.

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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.


(mki)



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Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern


Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.

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In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.

Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.

Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.

Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.

Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.

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Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.


(olb)



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Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern


Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.

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Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.

Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.

„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.

Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.

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Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.

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Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.


(emw)



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